Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE
Sektion Kommunikation
2. Juli 2021
Faktenblatt
Vollzug der CO
2-Emissionsvorschriften für Personenwagen 2020
Erstmals zugelassene Personenwagen und ihre CO
2-Emissionen
2020 wurden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein rund 238‘000 Personenwagen (PW) erst- mals zugelassen und auf ihre CO2-Zielerreichung geprüft. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um rund 76‘000 PW oder 24 Prozent. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Covid19- Pandemie und die damit zusammenhängenden Massnahmen zurückzuführen. Der Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften umfasst nebst Neuwagen auch PW, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die nachfolgende Grafik zeigt die monatlichen Zulassungszahlen von neuen PW in den Jahren 2011 bis 2020.
Datenquelle: IVZ/ASTRA
Die starken Schwankungen der Gesamtzulassungszahlen und der Marktanteile von direkt und parallel importierten PW in den Jahren 2012, 2015 und 2019 sowie 2020 sind unter anderem auf Übergangsef- fekte bei der Einführung neuer CO2-Zielwerte zurückzuführen. Die Vorschriften traten am 1. Juli 2012 in Kraft. Im Jahr 2015 sind die erleichternden Einführungsbestimmungen ausgelaufen und per 1. Januar 2020 wurde der Zielwert von bisher 130 auf neu 95 Gramm CO2/km gesenkt.
Bei Einführung der CO2-Emissionsvorschriften lag der Marktanteil des Parallel- und Direktimports neuer PW bei rund 7%. Seit dem Jahr 2017 ist der Marktanteil deutlich zurückgegangen und lag 2020 bei rund 2.8%. Bei dieser Entwicklung ist zu beachten, dass einerseits für alle Automobilimporteure dieselben gesetzlichen Vorgaben gelten. Andererseits sind die Sanktionsbeträge pro Fahrzeug bei den Paralle- limporteuren im Durchschnitt tiefer als bei den Generalimporteuren (siehe Tabelle auf Seite 4). Der Rückgang des Marktanteils der Parallel- und Direktimporteure bei den neuen PW ist unter anderem auf einen stärkeren Fokus auf neuere Gebrauchtfahrzeuge, die nicht unter den Geltungsbereich der CO2- Emissionsvorschriften fallen, zurückzuführen. Im Jahr 2020 spielten verschiedene Aspekte eine Rolle:
Zum einen wurden Ende 2019 vor der Verschärfung der CO2-Emissionsvorschriften noch viele Fahr- zeuge zugelassen, die erst im Folgejahr verkauft wurden. Ausserdem war auch der Parallelimport durch die pandemiebedingte, beschränkte Verfügbarkeit von Neuwagen betroffen.
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Die folgende Grafik zeigt die monatliche Entwicklung der CO2-Emissionen von neuen PW für die Jahre 2011 bis 2020. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen wurden 2020 gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert:
Datenquelle: ASTRA
Der durchschnittliche jährliche Emissionswert der Neuwagenflotte sank zwischen 2008 und 2020 von 175 g CO2/km auf rund 123.6 g CO2/km (Reduktion um 29.5%). Bedingt durch die Verschärfung des Zielwerts im Jahr 2020 sanken die durchschnittlichen CO2-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr von rund 138.1 g CO2/km um 10.5% auf 123.6 g CO2/km. Die durchschnittliche jährliche Absenkrate im Zeitraum 2008-2020 liegt bei 2.6%.
Datenquelle: ASTRA
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller neuen PW betrugen im Jahr 2020 rund 123.6 g CO2/km.
Das durchschnittliche Leergewicht sämtlicher auf ihre Zielerreichung geprüften PW, lag bei rund 1‘738 kg. Dies entspricht einer Zunahme um 32 kg gegenüber dem Vorjahr und liegt 137 kg höher als das für die Berechnung der Zielvorgabe relevante Referenzleergewicht (Mt-2). Letzteres entspricht dem durch- schnittlichen Flottengewicht des Jahres 2018.
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Importeure von Personenwagen
Sämtliche Importeure, die ihre neu zugelassenen PW gesamthaft als Flotte abrechnen möchten, müs- sen beim Bundesamt für Energie (BFE) als Grossimporteur registriert sein. 2020 waren insgesamt 76 Grossimporteure beim BFE angemeldet. Diese lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten un- terscheiden:
68 Einzelimporteure, 8 Emissionsgemeinschaften
24 Generalimporteure, 52 Parallelimporteure
Die 10 grössten Grossimporteure haben zusammen rund 91% der PW im Geltungsbereich der CO2- Emissionsvorschriften abgerechnet (plus 6% im Vergleich zum Vorjahr).
Erreichung des Flottenziels und Einhaltung der Zielvorgabe
Seit dem Jahr 2020 gilt ein tieferer CO2-Zielwert von 95 g CO2/km (bis 2019: 130 Gramm). Im Zusam- menhang mit der Einführung des neuen Zielwerts gelten erleichternde Bestimmungen. So wurden im Jahr 2020 aus den Flotten der Grossimporteure für die Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissi- onen jene 15% der Fahrzeuge mit den höchsten CO2-Emissionen nicht berücksichtigt, bei Kleinimpor- teuren eine allfällige Sanktion entsprechend vermindert. Andererseits wurden Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2/km (Low Emission Vehicles, LEV) ausstossen, bei der Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen doppelt angerechnet. Die Wirkung dieser mehrfachen Anrechnung (Supercredits) von LEV ist pro Importeur auf maximal 7.5 Gramm begrenzt, kumuliert über die Jahre 2020 bis 2022.
Im Jahr 2020 wurden rund 32’200 PW mit einem CO2-Ausstoss von weniger als 50 g CO2/km zugelas- sen (Marktanteil: 13.5%). Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Bei rund 61% dieser Fahrzeuge handelt es sich um PW mit rein elektrischem Antrieb. 6.5 Prozent der Im- porteure haben 2020 bereits sämtliche Supercredit-Guthauben aufgebraucht.
Trotz des deutlichen Rückgangs der durchschnittlichen CO2-Emissionen im Jahr 2020 wurde das Flot- tenziel von 95 g CO2/km 2020 deutlich überschritten. Bei der Sanktionsberechnung wird für jeden Gros- simporteur eine für seine Neuwagenflotte spezifische, individuelle CO2-Zielvorgabe berechnet (bei ei- nem Klein- oder Einzelimporteur ist es die fahrzeugspezifische Zielvorgabe). Diese individuelle Zielvor- gabe wird durch das Leergewicht des Fahrzeugs bzw. der Flotte beeinflusst. Weil das durchschnittliche Leergewicht sämtlicher PW im Jahr 2020 das Referenzleergewicht um 137 kg überstieg und die Schwei- zer Regelung Klein- und Nischenherstellern (Spezialziele) gemäss EU-Regelung berücksichtigt, lagen auch die individuellen Zielvorgaben der Importeure im Mittel höher als 95 g/km:
2020 Personenwagen- flotte
PW ohne Spe- zialziele
PW mit Klein–
herstellerziel1
PW mit Nischen–
herstellerziel1
Anzahl PW 238’300 235’100 1’500 1’700
CO2-Emissionen 123.62 122.3 274.6 151.7
Leergewicht (kg) 1’738 1’737 1’946 1'709
CO2-Zielvorgabe 100.7 99.5 266 121.2
Insgesamt erreichten 55 der 76 oder 72% der registrierten Grossimporteure ihre individuelle Zielvorgabe
1Anstelle einer gewichtsabhängigen Zielvorgabe wurde bei diesen Fahrzeugen eine feste markenspezifische Zielvorgabe ge- mäss der für das Jahr 2020 geltenden Liste von Spezialzielen verwendet. Übersicht über die aktuellen Spezialziele verfügbar unter: https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/co2-emissionsvorschriften-fuer-neue-personen-und-lieferwa- gen/personenwagen-pw.html.
2 Unter Berücksichtigung innovativer Technologien, welche eine CO2-Minderung gegenüber der Prüfstandmessung bewirken, liegt der Durchschnitt der Fahrzeugflotte bei rund 123.5 Gramm CO2/km
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für die im Jahr 2020 zugelassene Flotte und schuldeten damit keine Sanktion. Bei 21 Importeuren lagen die durchschnittlichen CO2-Emissionen über der individuellen Zielvorgabe.
Sanktionserträge
2020 wurden rund 238’300 Fahrzeuge zugelassen, die in den Geltungsbereich der CO2-Emissionsvor- schriften fallen und bei denen die Einhaltung der Zielvorgabe geprüft wurde. Einen Überblick in Zahlen liefern die nachfolgenden Tabellen.
Grossimporteure Kleinimporteure Total
Geprüfte Personenwagen 237’800 500 238’300
Ertrag Fr. 131'098’000 Fr. 1'363’000 Fr. 132'461’000
Damit haben die Sanktionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 42% zugenommen. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf die Verschärfung des CO2-Zielwerts zurückzuführen. Einige Importeure konnten die Effizienz ihrer Verbrennerfahrzeuge bzw. den Marktanteil von effizienten, elektrifizierten Fahrzeu- gen nicht ausreichend erhöhen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Sanktionsbeträge pro Fahrzeug nach Importeur-Gruppe:
2020 Alle Generalimport Parallel & Direktim- port
Sanktion pro PW Fr. 556.— Fr. 578.— Fr. 180.—
Zusammenfassung von Erträgen und Aufwand
Die Kosten und Erträge aus dem Vollzug der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen sowie für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper werden zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechten- stein aufgeteilt. Dies geschieht auf Basis der gesamten Anzahl Fahrzeugzulassungen in den beiden Staaten3. Im Jahr 2020 kommt rund 1 Million Franken dem Fürstentum Liechtenstein zu, 145.7 Millionen Franken werden dem Schweizer Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF zugewie- sen.
2020 FL CH Total
Geprüfte PW 1’500 236’800 238’300
Geprüfte LNF 200 26’800 27’000
Total geprüfte Fahrzeuge 1’700 263’600 265’300
Erträge PW CHF 132'461'000
Erträge LNF CHF 15'729'000
Total Erträge CO2-Vollzug CHF 987’000 CHF 147'203’000 CHF 148'190'000 Vollzugskosten gesamt CHF 18’000 CHF 1'466'000 1'484'000 Nettoertrag CHF 969’000 CHF 145'737’000 CHF 146'706'000
3Vereinbarung zum Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein (SR 0.641.751.411)