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Brancheninfo 07/2021 Anbei finden Sie wichtige und hilfreiche Informationen zur jährlichen Neuberechnung der Kategoriengrenzen, zum durchschnittlichen CO

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BFE-D-C1633401/225

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE Sektion Energieeffizienter Verkehr

Aktenzeichen: BFE-443.12-1/3/70/7

Brancheninfo 07/2021

Anbei finden Sie wichtige und hilfreiche Informationen zur jährlichen Neuberechnung der

Kategoriengrenzen, zum durchschnittlichen CO2-Ausstoss und eine Präzisierung zur Reifenetikette.

Jährliche Totalrevision Verordnung VEE-PLS1 (bisher VEE-PW)

Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet.

Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente (PE-BÄ) und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen überprüft. Sie werden an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst.

Wichtigste Änderungen Grundlagendaten

Bei den Faktoren für die Berechnung der Benzinäquivalente, der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen gab es nur wenige Änderungen:

• Bei der Elektrizität wurde der Lieferantenstrommix auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten neu berechnet. Dieser enthält geringere Anteile von Importstrom und nicht

überprüfbaren Energieträgern. Aus diesen Gründen reduzieren sich die CO2-Emissionen aus der Strombereitstellung von 73 g CO2/kWh auf 25 g CO2/kWh.

• Die Aktualisierung des Wasserstoffmixes ab Schweizer Tankstellen führte zu einer Reduktion des Primärenergie-Benzinäquivalent-Faktors von 0.62 auf 0.61. Die CO2-Emissionen der Vorprozesse verringerten sich von 79 g CO2/m3 auf 68 g CO2/m3. Hauptgrund hierfür ist der höhere Anteil von Strom aus Wasserkraft bei der Herstellung des Wasserstoffs.

Formelle Anpassungen

In der VEE-PLS wurde stellenweise der Ausdruck «Personenwagen» mit «Lieferwagen und leichte Sattelschlepper» ergänzt. Dadurch wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Grundlagen der Verordnung teilweise nicht nur für Personenwagen gelten. Aus diesem Grund wurde auch der Titel der Verordnung von VEE-PW auf VEE-PLS angepasst.

NEFZ-Kategoriengrenzen

Da es nur noch wenige Neuwagen gibt, die ausschliesslich über NEFZ-Verbrauchswerte verfügen und für Typengenehmigungen seit dem 1. Januar 2021 keine NEFZ-Werte mehr erfasst werden, wurden die Grenzen für die NEFZ-Fahrzeuge unverändert beibehalten. Es gelten also die gleichen NEFZ- Kategoriengrenzen wie für die Energieetikette 2021.

Durchschnittlicher CO2-Ausstoss

Der Durchschnitt der CO2-Emissionen wird auf der Energieetikette seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr angezeigt. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden.

Für das Jahr 2021 lag der WLTP-Wert bei 169 g/km. Für das Jahr 2022 beträgt der Wert neu 149 g/km. Der Durchschnitt berechnet sich auf Basis der Neuwagen, die zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 31. Mai 2021 erstmals in der Schweiz immatrikuliert wurden. Ein NEFZ-Wert wird nicht mehr berechnet, da diese Werte nicht mehr systematisch erfasst werden.

1 VEE-PLS: Verordnung des UVEK über die Festlegungen zur Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften von Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern

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BFE-D-C1633401/225

Aktenzeichen: BFE-443.12-1/3/70/7

Inkrafttreten & Übergangsphase

Die revidierte Verordnung VEE-PLS tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Zur Berechnung der

Energieeffizienz-Kategorien wurde ein Excel-Dokument erstellt. Mit diesem kann nach Eingabe der nötigen Parameter die Energieeffizienz-Kategorien eines Fahrzeugs berechnet werden. Das Dokument ist auf der BFE-Webseite verfügbar: Link

Die Energieetiketten 2022 sowie die visuellen Darstellungen der Energieeffizienzkategorie können ab Mitte August auf der BFE-Webseite erstellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Branche genügend Zeit hat, die Verkaufsunterlagen und Werbemittel zu aktualisieren:

• Energieetiketten:

https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/personenwagen/etikette- erstellen.html

• Visuelle Darstellung der Energieeffizienzkategorie:

https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/personenwagen/etikette- erstellen/visuelle-darstellung.html

Links

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:

• Verordnungstext: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2021/415/de

• Begleitbericht von EBP: Link

• Bericht Umweltkennwerte von treeze (ab Mitte August):

https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/personenwagen.html

Präzisierung Reifenetikette

In der Brancheninfo 05/2021 zur neuen Reifenetikette wurde in Bezug auf die

Umsetzung der Vorschriften darauf hingewiesen, dass bei der Fahrzeugübergabe und beim Verkauf von Reifen (wenn die Reifenetikette nicht sichtbar ist) dem Kunden / der Kundin eine Kopie der Reifenetikette gegeben werden muss. Gerne präzisieren wir, dass die Reifenetikette in diesen Fällen auch in elektronischer Form übermittelt / gezeigt werden kann (z.B. via E-Mail, Tablet oder PC).

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BFE-D-C1633401/225

Aktenzeichen: BFE-443.12-1/3/70/7

ANHANG – Übersicht der Kennzeichnungsvorschriften nach Anwendungsgebiet

Personenwagen

Energieverbrauch (Fahrbetrieb) Benzinäquivalent CO2-Emissionen (Fahrbetrieb), inkl. klimarelevanter Anteil CO2-Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung CO2-Zielwert Durchschnitt der CO2-Emissionen Energieeffizienz-kategorie A - G grafische Darstellung Energieeffizienz- Kategorie

Werbung X X X X

Verkaufsinserate X X X X

Preislisten X X X X X X X

Online-

Konfiguratoren X X X X X X X X

Lieferwagen und leichte

Sattelschlepper

Energieverbrauch (Fahrbetrieb) Benzinäquivalent CO2-Emissionen (Fahrbetrieb), inkl. klimarelevanter Anteil CO2-Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung

Werbung X X

Verkaufsinserate X X

Preislisten X X X X

Online-

Konfiguratoren X X X X

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