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Richtlinien zur Antragstellung Im Rahmen der Umsetzung des Frauenförderungsplanes und in weiterer Folge der Leistungsvereinbarung 2016-18

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Richtlinien zur Antragstellung

Im Rahmen der Umsetzung des Frauenförderungsplanes und in weiterer Folge der Leistungsvereinbarung 2016-181 schreibt die TU Wien in den Jahren 2016-2018 zwei Professuren und zwei Laufbahnstellen für Frauen aus. Die Stellenausschreibung erfolgt an 4 Fakultäten der TU Wien, wobei jede Fakultät je eine Professur oder Laufbahnstelle besetzt.

Die Besetzung der Stellen erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren.

1. Auswahl der Fakultäten anhand eingereichter Strategiekonzepte

2. Auswahl der Professorinnen (Berufungsverfahren) bzw. Besetzung der Laufbahnstellen (Ausschreibung)

ad 1. Auswahl der Fakultäten: Bewerbungsberechtigt sind alle Fakultäten der Technischen Universität Wien. Die Einreichung erfolgt durch den Dekan. Die Bewerbungen sind anhand des beiliegenden Bewerbungsleitfadens schriftlich im Büro der Rektorin einzureichen. Die Auswahl der vier teilnehmenden Fakultäten erfolgt durch das Rektorat unter Beiziehung der Abteilung Genderkompetenz. Entscheidungskriterium ist die Güte des vorgelegten Strategiekonzeptes.

ad 2. Besetzung der Stellen: Die beiden Professuren werden nach ihrer Aufnahme in den Entwicklungsplan im Zuge von Berufungsverfahren besetzt. Die beiden Laufbahnstellen gelangen durch Ausschreibung zur Besetzung.

1 Die Stellen werden gemäß §6 (3) FFP eingerichtet: „Zur Steigerung der Frauenquote bei Professuren und im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchses werden besondere Maßnahmen getroffen, zum Beispiel die Einrichtung von Laufbahnstellen sowie die Ausschreibung von Professuren für Frauen.“

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Leitfaden für Fakultätsanträge:

Der Antrag einer Fakultät (Strategiekonzept) soll jedenfalls enthalten:

1. Die Feststellung, ob eine Professur oder eine Laufbahnstelle beantragt wird (oder ggf. eine Reihung der Prioritäten)

2. Das Fachgebiet, in dem eine Professur oder Laufbahnstelle beantragt wird und die Einordnung des Fachgebietes in das strategische Konzept der Universität und/oder der Fakultät (z.B. Forschungsschwerpunkte, Förderschwerpunkte)

3. Eine dokumentierte Vor-Recherche nach geeigneten qualifizierten Bewerberinnen im jeweiligen Fachgebiet; eine Darstellung der Einbettung der Professur/Laufbahnstelle innerhalb der Fakultät sowie die Zuordnung von Ressourcen zu dieser Professur/Laufbahnstelle (Räume, Personal, Geräte-Ausstattung)

4. Aussagen über Beiträge der Fakultät zu den strategischen Gleichstellungs-Zielen der TU Wien (i.e. Frauenförderungsplan, Entwicklungsplan 2016+, Leistungsvereinbarung). Dies könnten beispielsweise Aktivitäten sein zur

• Erhöhung der Anteile von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen,

• Karriere und Personalentwicklung für Nachwuchswissenschaftlerinnen, oder

• Akquirierung von Studentinnen für Fächer, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

5. Eine Darstellung der (geplanten) Umsetzung eines oder mehrerer der genannten Ziele auf der Grundlage folgender Schwerpunkte:

• Quantitative Analyse der Fakultät:

o Analyse und Interpretation der statistischen Daten aus dem Fakultätsbericht 20132 o Bilanzierung bisher realisierter Maßnahmen und Einschätzung ihrer Wirksamkeit im

Sinne einer Stärken-Schwächen-Analyse

• Gleichstellungsziele und ihr Beitrag zur Profilbildung (z. B aus der Analyse abgeleitete Zielformulierungen, Zielgruppen oder Schwerpunkte und ihre Integration in die Grundsätze sowie die Profilbildung der TU Wien)

• Maßnahmenpaket (z. B. Darstellung aktuell laufender und/oder geplanter individueller und struktureller Maßnahmen; personelle und finanzielle Ausgestaltung der Maßnahmen)

6. Eine Darstellung der Beiträge zu dem Strategiekonzept, die die Fakultät aus eigenen Ressourcen (Räume, Personal, Budget) leisten wird.

7. Die strukturelle Verankerung in der Fakultät – die Langfristigkeit der geplanten Maßnahmen (z. B. Wissensaufbau bei Führungskräften; Verankerung der Verantwortung für die Realisierung von Gleichstellungsmaßnahmen; punktuelle oder regelmäßig sich wiederholende Maßnahmen; Wirkdauer von Maßnahmen)

Die in dem Bewerbungsbogen gemachten Angaben sind verbindlich und als Teil der künftigen Leistungsvereinbarungen zwischen dem Rektorat und den Fakultäten zu betrachten.

2 Die Datenbereitstellung erfolgt von der Abteilung Genderkompetenz

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