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am 28. August 2019 zwei Männer im Alter von 18 und 28 Jahren

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache

18/4574

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT

mit Antwort der Landesregierung

Anfrage der Abgeordneten Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung

Niedersachsens Beteiligung an einer Sammelabschiebung nach Afghanistan

Anfrage der Abgeordneten Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 29.08.2019 - Drs. 18/4457

an die Staatskanzlei übersandt am 02.09.2019

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 11.09.2019

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Stern berichtete am 28. August 2019 online, ungeachtet anhaltender Gewalt in Afghanistan seien im Rahmen einer Sammelabschiebung 31 Personen nach Afghanistan abgeschoben worden.

Die Abgeschobenen seien nach Informationen der dpa u. a. aus Niedersachsen gekommen. 17 der Abgeschobenen seien Straftäter, darunter ein Gefährder.

1. Welches Alter und Geschlecht hatten die Abgeschobenen aus Niedersachsen?

Aus Niedersachsen wurden am 28.08.2019 zwei männliche Personen im Alter von 18 und 28 Jah- ren nach Afghanistan abgeschoben.

2. Wie viele von ihnen waren Straftäter, Gefährder, keines von beidem?

Beide Personen sind während ihres Aufenthalts strafrechtlich in Erscheinung getreten. Auskünfte bezüglich einer möglichen Einstufung einzelner Personen als Gefährder oder relevante Personen können aus polizeitaktischen Gründen grundsätzlich nicht öffentlich erfolgen. Es besteht die Ge- fahr, dass betroffene Personen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der hiesigen Sicherheitsbehör- den ziehen können oder in Einzelfällen, insbesondere in Verbindung mit einer möglichen Einstu- fung, bestimmte Personen identifiziert werden können.

3. Hat der Erlass vom 21. Juli 2017, nach dem nur Gefährder und Straftäter, die schwere Straftaten begangen haben, aus Niedersachsen nach Afghanistan zurückgeführt wer- den, weiterhin Gültigkeit? Falls nein, warum nicht?

Der Erlass vom 21.07.2017 ist weiterhin gültig.

(Verteilt am 13.09.2019)

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