• Keine Ergebnisse gefunden

Schlachtung von Gehegewild am Herkunftsort

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Schlachtung von Gehegewild am Herkunftsort"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Seite 1 von 1

KREIS STEINFURT -Veterinär- und

Lebensmittelüberwachung- Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt

Telefon 02551 69-2942 Sachkundige Person, Schießgenehmigung

Genehmigung durch die Polizeibehörde: Für den Ab- schuss von Gatterwild muss ein Erlaubnisschein zum Schießen im Gehege sowie eine Waffenbesitzkarte vor- liegen (gilt auch für Jäger).

Für die Tötung/Schlachtung von Wild im Gehege ist der Nachweis der Sachkunde erforderlich. Entsprechende Lehrgänge für den Kugelschuss im Gehege werden z. B.

von der DEFA, 33184 Altenbeken, angeboten.

Hausschlachtungen,

Anmeldung zur Fleischuntersuchung

Wenn Gehegewild im eigenen Betrieb (am Herkunfts- ort), ausschließlich für die Verwertung im eigenen Haus- halt geschlachtet werden soll, ist eine Anmeldung zur Fleischuntersuchung beim örtlich zuständigen amtli- chen Tierarzt erforderlich. Eine Anmeldung zur Lebend- untersuchung (Schlachttieruntersuchung) durch den Tierarzt ist nur bei Störung des Allgemeinbefindens der Schlachttiere erforderlich.

Die Anmeldung sollte möglichst 2 Tage vorher mit An- gabe des Zeitpunktes der Schlachtung erfolgen. Nach der Schlachtung durch die sachkundige Person führt der Tierarzt die amtliche Fleischuntersuchung und ggf. Tri- chinenuntersuchung durch.

Vermarktung von Gehegewild (Farmwild)

Wenn Gehegewild vermarktet werden soll (Abgabe an Privatpersonen, Gastronomie, Einzelhandel), muss eine Genehmigung zur Schlachtung am Herkunftsort beim Veterinäramt beantragt werden.

Sollen Schlachtung und Ausschlachtung oder Zerlegung im eigenen Betrieb durchgeführt werden, muss der der Betrieb als Schlacht- und Zerlegebetrieb entsprechend den EU-Vorgaben vom Veterinäramt zugelassen wer- den.

Es ist immer eine Anmeldung zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim zuständigen amtlichen Tier- arzt notwendig.

Im Herkunftsbetrieb geschlachtete Tiere (in der Decke) können mit entsprechenden Bescheinigungen vom amtlichen Tierarzt zur weiteren Bearbeitung zu einem zugelassenen Schlachtbetrieb befördert werden. Das Ausweiden ist unter Aufsicht des Tierarztes im Her- kunftsbetrieb möglich.

Als Lebensmittelunternehmer ist der Tierhalter zum Führen eines „Gehegebuches“ (Bestandsbuches) ver- pflichtet. Hierin sind Zu- und Abgänge zu dokumentie- ren, verwendete Futtermittel, aufgetretene Erkrankun- gen mit Lebensmittelrelevanz, eingesetzte Arzneimittel mit Angabe von Wartezeiten (z. B. Entwurmungen), Er- gebnisse von Rückstandsuntersuchungen usw.

Die Herde muss regelmäßig von einem praktischen Tier- arzt untersucht werden. Es sind zwei klinische und eine parasitologische Untersuchung im Jahr ausreichend.

Hierüber sind Nachweise zu führen und auf Verlangen vorzulegen.

Erleichterungen bei Vermarktung von Gehege- wild aus Betrieben mit geringem Produktionsvo- lumen ≤ 50 Stück/Jahr:

Werden in geringem Umfang Tiere geschlachtet, kann die Schlachttieruntersuchung durch den amtlichen Tier- arzt in einem Zeitraum von 28 Tagen vor der Schlach- tung durchgeführt werden. Der Tierarzt stellt hierüber eine Gesundheitsbescheinigung aus.

Eine „sachkundige Person“ (für Gehegewild oder für Wild) führt vor dem Abschuss die Lebenduntersuchung durch und stellt eine Bescheinigung aus, dass unmit- telbar vor der Schlachtung keine Verhaltensstörungen vorlagen, sowie eine vorschriftsmäßige Schlachtung erfolgte. (Lehrgänge zum Erwerb des Sachkundenach- weises für Gehegewildhalter können z. B. über den Ver- band landwirtschaftlicher Wildhalter NRW e. V., Haus Riswick, 47533 Kleve, erworben werden).

Zusätzlich muss der Lebensmittelunternehmer, der für den Herkunftsbetrieb der Tiere verantwortlich ist, die Erklärung mit den Informationen zur Lebensmittelsi- cherheit abgeben. Bei Beförderung des geschlachteten Tieres zum Schlachthof müssen demnach mitgeführt und dem amtlichen Tierarzt vor Ort zur Überprüfung vorgelegt werden:

1. Die Gesundheitsbescheinigung für die im Haltungs- betrieb geschlachteten Tiere vom amtl. Tierarzt ausgestellt.

2. Erklärung des Lebensmittelunternehmers zur Lebensmittelsicherheit einschließlich Erklärung der kundigen Person gem. § 7b (1) Tier-LMÜV

Die Vermarktung der Tiere darf nur im Inland an Endver- braucher bzw. Einzelhandel erfolgen.

Merkblatt

Schlachtung von Gehegewild

am Herkunftsort

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sofern weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben. Datenweitergabe

Informieren Sie Ihre Krankenversicherung über Ihre Pläne und erkundigen Sie sich was für Kosten auf Sie zukommen!. (Ich empfehle bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Bedingungen für die eigenen Untersuchungen 51 Die gaschromatographischen Harnsteroidprofile wurden unter Verwendung einer Optima-1 Kieselglassäule ermittelt, wobei Helium

Swen Staack: Menschen mit Demenz sind in unserer Gesellschaft eine der vul- nerabelsten Gruppen überhaupt und kön- nen sich im Gegensatz zu Menschen mit an- deren Erkrankungen

Hinweis: Dieser Katalog enthält neben Original Ford Zubehör auch Produkte von Lieferanten, die in dieser Broschüre mit + gekennzeichnet sind.. Es handelt sich um Zubehörteile

Hintergrundwissen: Welche wertbestimmenden Inhaltsstoffe enthalten diese Futtermittel, welchen Futterwert besitzen sie und wie können sie bestmöglich in der Fütterung von

Auch bei einem konventio- nellen Eingriff können Daten produziert werden, und manche davon sind wichtig für die Operation und die an- schliessende Beurteilung und Nachsorge..

Köhler, Kaeppele und Schumann engagieren sich in der Stiftung Künstlernachlässe Mannheim des Kunstvereins Mannheim, die sich seit 2005 um die Nachlässe Mannheimer Künstlerinnen