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Globale Finanzmarktregulierung: Endlich zu Ende reformiert?

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Globale Finanzmarktregulierung:

Endlich zu Ende reformiert?

Von Birgit Schmitz, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

vom 17.11.2014

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Globale Finanzmarktregulierung: Endlich zu Ende reformiert?

Bonn, 17.11.2014. Am 15. und 16. November 2014 fand in Brisbane, Australien, der G20-Gipfel statt. Er sollte eine wichtige Wegmarke darstellen: die erfolgrei- che Beendigung der nach der Finanzkrise 2008/2009 angestoßenen Reformen der globalen Finanzmärkte.

Der Vorsitzende des Finanzstabilitätsrates, Mark Car- ney, betitelte den offiziellen Bericht an die G20- Finanzminister und Zentralbankgouverneure daher mit

„Financial Reforms – Completing the job and looking ahead“. Und in der Tat, seit 2008 ist viel passiert. Be- trachtet man nur den engeren Bereich der Bankenregu- lierung gibt es zahlreiche Neuerungen: höhere risiko- gewichtete Eigenkapitalquoten, antizyklische Eigenka- pitalpuffer, Höchstverschuldungsquote, Mindestliqui- ditätsquote, Risikopuffer für systemrelevante Instituti- onen, Anforderungen für global und national system- relevante Banken. Alle erdenklichen Risiken werden berücksichtigt, an alles scheint gedacht. Aber sind diese Reformen ausreichend, um ein widerstandsfähiges Finanzsystem aufzubauen? Und fördern diese das Ver- trauen der Öffentlichkeit in den Bankensektor? Werden die neuen Spielregeln für internationale Banken allge- meingültig sein? Nun: Es kommt darauf an.

Die G20 betont heute wie gestern, dass starkes, nach- haltiges und ausgeglichenes Wachstum der Weltwirt- schaft nur unter Finanzsystemstabilität zu erreichen ist.

2008 war man sich einig, dass kollektives, gut abge- stimmtes Handeln notwendig ist, um die Krise zu be- wältigen und in Zukunft für ein weniger anfälliges Finanzsystem zu sorgen. Daraufhin wurden der Finanz- stabilitätsrat und der Basler Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich damit beauftragt, die Schwächen des Systems zu analysieren und ent- sprechende Reformen der Bankenregulierung auszuar- beiten. Seit 2008 berichten beide Gremien regelmäßig über die angestrebten Reformvorhaben und die Über- wachung ihrer Umsetzung. Doch die Berichte und Hintergrundanalysen machen klar, dass die Ziele der Reformen, nämlich ein widerstandsfähige Banken, die Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit und die Allgemeingültigkeit der Regeln noch lange nicht erreicht sind.

Ob alle Teile der Reformen schon beschlossen sind oder die neuen Anforderungen in nationales Recht überge- gangen und in Kraft getreten sind, ist zweitrangig.

Entscheidend ist, wie die nationale Umsetzung der Reformen voranschreitet und wie der Bankensektor bisher auf die Neuregulierung reagiert hat. Der aktuelle Monitoring Report des Basler Ausschusses zeigt, dass Anspruch und Wirklichkeit noch weit auseinanderlie- gen. Untersucht wurden 227 Banken der Mitgliedslän- der des Basler Ausschusses, darunter 102 Banken der

sogenannten Gruppe 1 mit mindestens drei Milliarden Euro Eigenkapital. Diese Gruppe umfasst näherungs- weise 100 % des jeweiligen nationalen Bankensektors und alle 29 bis dato benannten global systemrelevan- ten Banken. Bei den Mitgliedern des Basler Ausschusses handelt es sich um die größten und wichtigsten Fi- nanzsysteme, einschließlich der Schwellenländer. Die untersuchten Mitgliedsländer nehmen bei den Refor- men eine Vorreiterrolle ein, weil diese die Bankenregu- lierung entwerfen und sich verpflichten, sie auch um- zusetzen.

Umso frappierender ist die Erkenntnis, dass rund 10 % der untersuchten Banken die Höchstverschuldungs- quote von 3 % nicht einhalten und dass 18 % der Ban- ken die vorgesehene risikogewichtete Mindesteigenka- pitalquote von 8,5 % nicht erreichen. Insgesamt ein gutes Fünftel der Banken hat zumindest mit einem der beiden Standards aktuell ein Problem. Da ist es auch nicht beruhigend zu wissen, dass die Höchstverschul- dungsquote noch nicht endgültig in Kraft ist; oder die Banken sich noch in der Anpassungsphase an die neu- en risikogewichteten Eigenkapitalquoten befinden. Im sechsten Jahr nach der Krise sollte allen Beteiligten klar sein, dass das Eigenkapital, also der Risikopuffer, der der Bank im Krisenfalle zur Verfügung steht, um Verlus- te zu kompensieren, wesentlich höher ausfallen muss.

Und die Höchstverschuldungsquote ist eigentlich dazu gedacht, eine absolute Minimalgrenze und allerletztes Sicherheitsnetz unter die Risiken einer Bankenbilanz zu spannen. Solche Ergebnisse können das Vertrauen in den Bankensektor und in dessen Reformwilligkeit nicht wirklich fördern.

Auch aus anderen Feldern der Umsetzung gibt es be- unruhigende Nachrichten. Der Ausschuss berichtet, dass es bei der Berechnung der Risikogewichte eines hypothetischen Testportfolios zu erheblichen Bewer- tungsunterschieden kommt. Die Vergleichbarkeit über Ländergrenzen hinweg ist aufgrund einer unterschied- lichen Umsetzung und Anwendung der Regeln nicht gegeben. Das stellt wiederum die Allgemeingültigkeit der Spielregeln für internationale Banken in Frage.

Worauf kommt es also bei den Entscheidungen der G20 in Brisbane an? Die Reformen müssen zeitnah um- gesetzt werden. Darauf haben sich die Mitglieder der G20 als eine der Prioritäten geeinigt. Nun kommt es darauf an, dass die neuen Regeln konsistent angewen- det werden und das tatsächliche Verhalten der Banken immer wieder kritisch überprüft wird. Nur dann können die Reformen greifen und stabile Finanzsysteme der Weltwirtschaft auf die Sprünge helfen.

© Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Die aktuelle Kolumne, 17.11.2014

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