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2016/292 Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat

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Bericht an den Landrat

Bericht der: Umweltschutz- und Energiekommission

vom: 18. Januar 2017

Zur Vorlage Nr.: 2016-292

Titel: Gemeinde Zwingen, Hochwasserschutz Birs;

Realisierungskredit Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: – Übersicht Geschäfte des Landrats

– Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats – Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

– Homepage des Kantons Basel-Landschaft

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2016/292 Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat

betreffend Gemeinde Zwingen, Hochwasserschutz Birs; Realisierungskredit vom 18. Januar 2017

1. Ausgangslage

Das Hochwasser im August 2007 hat in der Gemeinde Zwingen die Hochwasserschutzdefizite entlang der Birs deutlich aufgezeigt. Da der Schaden mit rund CHF 1.4 Mio. sehr gross war und das Schadenpotenzial noch weit höher liegt, sind bauliche Massnahmen für den Schutz vor einem 100 jährlichen Hochwasser (HQ100)) dringend notwendig.

Von 2008 bis 2010 wurde für die Birs das «Hochwasserschutzkonzept Zwingen» ausgearbeitet. Im Zentrum des Konzepts steht der Abschnitt um das Schlossareal. Es wurden sieben Varianten ge- prüft. Die beste Variante sieht eine Absenkung der Flusssohle kombiniert mit der Reaktivierung eines alten Schlossgrabens als Entlastungskanal vor. Diese Variante ist wirtschaftlich und erfüllt die Vorgaben des Schutzziels HQ100 mit einem minimalen Eingriff ins Ortsbild, insbesondere im Bereich der Kulturdenkmäler. Am 28. Oktober 2010 (RRB Nr. 1479) nahm der Regierungsrat das Hochwasserschutzkonzept für die Gemeinden Zwingen zur Kenntnis.

Von 2012 bis 2014 wurde auf der Grundlage des Konzepts das Bauprojekt «Gemeinde Zwingen Hochwasserschutz Birs» ausgearbeitet.

Mit dem BUD-Entscheid Nr. 179 vom 31. Mai 2016 ist das «Bauprojekt für Hochwasserschutz an der Birs» in der Gemeinde Zwingen rechtsgültig.

Voraussichtlich wird das Projekt durch Bund, Kanton und Anstösser finanziert. Als Anstösser gel- ten diejenigen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, deren Parzellen an das Gewässer grenzen. Alle Anstösser, die im Projektperimeter liegen, sind beitragspflichtig.

Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund CHF 3.1 Mio.

Für Details wird auf die Vorlage verwiesen.

2. Kommissionsberatung 2.1. Organisatorisches

Die UEK hat die Vorlage an den Sitzungen vom 21. November und 19. Dezember 2016 in Anwe- senheit von Baudirektorin Sabine Pegoraro, Generalsekretär Michael Köhn sowie Alberto Isenburg beraten. Zur Vorstellung der Vorlage und für weitergehende Auskünfte standen an beiden Termi- nen Drangu Sehu, Kantonsingenieur und Leiter TBA, sowie Philipp Meyer, Projektleiter TBA, zur Verfügung.

2.2. Eintreten Eintreten ist unbestritten.

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2.3. Detailberatung

In der Kommissionsberatung wurden zwei Themen ausführlich erörtert, wobei die Kommission zusätzliche Abklärungen in Auftrag gegeben hat.

Einerseits wurden die Varianten 4 und 6 einander gegenüber gestellt. Die Kommission interessier- te sich für die Kosten der beiden Varianten und die Haltung des Denkmalschutzes. Von Seiten der Verwaltung konnte aufgezeigt werden, dass Variante 4 das Projekt verteuern würden. Es müsste eine 2 m hohe anstelle einer 1.5 m hohen Mauer gebaut werden und es würde darauf verzichtet, die Flusssohle abzusenken. Variante 6 erfüllt zudem die Anforderungen der Denkmalpflege, wel- che es als wichtig erachtet, dass die enge Beziehung zwischen Schloss und Dorf optisch möglichst erhalten bleibt. Ein niedriger Damm und eine geringe Erhöhung der anschliessenden Mauer, wie sie mit der vom Regierungsrat beantragten Variante 6 realisiert würden, erfüllen die Anforderung einer guten Sichtbeziehung. Die Schutzmassnahmen würden sich besser ins Ortsbild einfügen.

Anderseits liess die Kommission die Möglichkeit abklären, welche Kosten mit dem Ersatz der be- stehenden Holzbrücke durch eine günstigere hochwassersichere Brücke entstehen würden. Mit dem vom Regierungsrat beantragten Bauprojekt werden die nachträglich eingefügten Pfeiler ent- fernt, wodurch einerseits das Risiko für eine Verstopfung durch Schwemmholz minimiert sowie die Kolkbildung reduziert werden kann. Für die Entfernung der Pfeiler sind Anpassungen im Tragsys- tem der Brücke notwendig. Für die vom Regierungsrat beantragte Entfernung der Pfeiler mit den damit verbundenen Anpassungen der Brücke entstehen Kosten in der Höhe von CHF 100‘000, während bei einem Ersatz der Holzbrücke mit Kosten in der Höhe von CHF 260‘000 zu rechnen ist. Abklärungen der Verwaltung im Auftrag der Kommission haben zudem ergeben, dass das Frei- lichtmuseum Ballenberg kein Interesse an der Holzbrücke hätte.

Insgesamt stellte die Kommission fest, dass das beantragte Bauprojekt am wirtschaftlichsten ist, keine Verschlechterung des Ortsbildes verursacht, die Flussmorphologie aufwertet und sowohl bei der Gemeinde Zwingen als auch beim Kanton hohe Akzeptanz geniesst.

3. Antrag an den Landrat

Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig, mit 12:0 Stimmen, dem unveränderten Landratsbeschluss zuzustimmen und damit den Realisierungskredit von CHF 3‘110‘000 für den Hochwasserschutz Birs, Zwingen zu bewilligen.

18. Januar 2017 / pz

Umweltschutz- und Energiekommission Franz Meyer, Präsident

Beilage/n

– Landratsbeschluss

Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission zur Vorlage 2016/292 2/2

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Entwurf (unverändert)

Landratsbeschluss

über Gemeinde Zwingen, Hochwasserschutz Birs, Realisierungskredit

vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der für das definitive Projekt betreffend Realisierung des Hochwasserschutzprojektes Birs in der Gemeinde Zwingen erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 3‘110‘000.- inkl. Mehrwertsteuer von zur Zeit 8% wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 2015 werden bewilligt.

2. Die Beiträge Dritter (Bund, Werkeigentümer und Anstösser) von voraussichtlich CHF 1‘526‘496.- inkl. Mehrwertsteuer von derzeit 8 Prozent werden zur Kenntnis genommen.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

Liestal, Im Namen des Landrates

der Präsident:

der Landschreiber:

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