• Keine Ergebnisse gefunden

2017-26

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2017-26"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Postfach 1 0 1 7 4 0 , 4 0 8 3 7 Ratingen. Tel. (02102) 550-0. V.i.S.d.P.: Nina Kammann. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen. Der Versand erfolgt kostenlos als PDF-Datei per E-Mail. Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen. Die Papierausgabe wird als die authentische im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 5 des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) angesehen. Druck: Eigendruck.

A MTSBLATT

DER S TADT R ATINGEN

H

ERAUSGEBER

: D

ER

B

ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 26

DATUM : 02.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

58 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2015 und der

Gesamtergebnisrechnungen, -bilanzen, -verbindlichkeitenspiegel und - kapitalflussrechnungen der Jahre 2011 bis 2014 -

(2)

02.08.2017 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 26 / 2017 Seite 216

58 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2015 und der Gesamtergebnisrechnungen, -bilanzen, -verbindlichkeitenspiegel und - kapitalflussrechnungen der Jahre 2011 bis 2014

Gemäß § 116 i.V.m § 96 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.

NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.

NRW. S. 966), wird der nachstehende Beschluss des Rates der Stadt Ratingen vom 11.07.2017 (Drucksache 28/2017) öffentlich bekannt gemacht:

1) Der Rat der Stadt Ratingen stellt gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW den durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ratingen geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2015 in der Fassung vom 02.06.2017 fest.

2) Der Gesamtfehlbetrag in Höhe von 1.196.974,03 EUR ist mit der Allgemeinen Rück- lage zu verrechnen.

3) Die Ratsmitglieder erteilen den in den Jahren 2011 bis 2015 amtierenden sowie dem den Gesamtabschluss bestätigenden Bürgermeister gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung.

Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist mit Schreiben vom 14.07.2017 gemäß § 116 GO NRW i.V.m § 96 Abs. 2 GO NRW von dem hier veröffent- lichten Gesamtabschluss 2015 der Stadt Ratingen in Kenntnis gesetzt worden.

Dieser Anzeige sind gemäß dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommuna- ler Gesamtabschlüsse die Gesamtergebnisrechnungen, -bilanzen, - verbindlichkeitenspiegel und -kapitalflussrechnungen der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beigefügt worden.

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

Dem Gesamtabschluss 2015 liegt ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk zu Grunde.

Auslegung des Gesamtabschlusses 2015

Der Gesamtabschluss 2015 sowie die Gesamtergebnisrechnungen, -bilanzen, - verbindlichkeitenspiegel und -kapitalflussrechnungen der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 können bis zur Bekanntmachung des folgenden Gesamtabschlusses in den Räu-

(3)

02.08.2017 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 26 / 2017 Seite 217

men des Amtes für Finanzwirtschaft (Martinschule, Sohlstättenstraße 33, 1. Etage Ost- flügel, Raum 1.17) zu den Dienstzeiten

montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

eingesehen werden (öffentliche Auslegung zur Einsicht für die Einwohner gemäß § 116 i.V.m. § 96 Abs. 2 der GO NRW).

Ratingen, den 24.07.2017 Kral

Beigeordneter

(4)

02.08.2017 Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 26 / 2017 Seite 218

letzte Seite -nicht bedruckt-

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. 966) und in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der

der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. 202) und in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der Stadt

2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 28.041.537,72 EUR

2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. 966) und in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der

der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. 966) und in Verbin- dung mit § 17 der Hauptsatzung der

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 90), hat der Rat der Stadt Ratingen in seiner Sit- zung

1 Satz 2 Buchstabe f der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekannt- machung vom 14. 966), hat der Rat der Stadt Ratingen in seiner

f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa- len (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 488), hat die Stadtverordnetenversammlung der