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Bek. Programm Erfassung Tierverlusten

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Academic year: 2022

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Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

über das Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Erfassung

von Tierverlusten durch die Mareksche Erkrankung bei Rassehühnern

Vom 24. November 2011

Bei der Marekschen Krankheit handelt es sich um eine bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gelistete Tierseuche, für die in Deutschland Meldepflicht besteht. Diese hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern ist weltweit verbreitet und führt zu massiven wirtschaftlichen Verlusten. Sie wird durch Herpesviren verursacht, die in der Umwelt und den Tieren sehr lange infektiös bleiben und somit eine permanente Infektionsgefahr darstellen. Die Erkrankung kann einerseits als klassische Form mit

Lähmungen der Gliedmaßen und andererseits als tumoröse Form auftreten, die zu massiven Verlusten im Bestand führen kann. Neben den klinischen Erkrankungen kommt es auch zu einer Schwächung des Immunsystems, so dass die Tiere anfällig für weitere Krankheitserreger werden.

In Deutschland werden nahezu alle Wirtschaftsgeflügelbestände gegen die Mareksche Krankheit geimpft, klinische Erkrankungen treten nur noch selten auf. Dagegen werden Impfungen in Rassegeflügelhaltungen nur selten durchgeführt, so dass es dort bei empfänglichen Hühnerrassen immer wieder zum Auftreten der Marekschen Erkrankung kommt. Diese Bestände bilden ein ständiges Infektionspotential für

Wirtschaftsgeflügelbestände, bei denen nach einer Infektion zwar keine Mareksche Krankheit ausbricht, aber durch Immunsupression ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Es ist jedoch auch möglich, dass Klinik in geimpften Beständen auftritt. Ob es sich in diesen Fällen um Impfdurchbrüche oder mangelnde Sorgfalt bei der Impfung handelt, ist nicht geklärt.

Ziele des Programms

Das Programm soll über eine gezielte Untersuchung von Tierverlusten in Rassegeflügelhaltungen zwischen der 6. bis zur 30. Lebenswoche die Anzahl an Marekscher Erkrankung erfassen und somit ein objektives Bild über das Vorkommen der Erkrankung und die Erkrankungsform aufzeigen.

Durch Beratung der betroffenen Halter und Aufklärung in den Vereinen soll der Schaden durch die Mareksche Erkrankung minimiert werden.

Aufbau des Programms

Aufklärung von Rassegeflügelhaltern über die Mareksche Erkrankung und Vorstellen des Programms im Rahmen von Informationsveranstaltungen.

Sektionen von maximal zwei verendeten Jungtieren pro gemeldetem Bestand im Alter von der 6.

bis zur 30. Lebenswoche an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) und differentialdiagnostische Abklärung der Ursachen mit dem Schwerpunkt auf Mareksche Erkrankungen. Erhebung von betriebsspezifischen Daten in einem für das Programm entwickelten Vorbericht.

Beratung der betroffenen Halter und Entwicklung individueller Maßnahmen und Impfprogramme.

Jährliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse.

Verfahrensweise

Bei Tierverlusten oder bei Verdacht auf die Mareksche Erkrankung innerhalb des unter Nummer 2 benannten Zeitraums kann der Tierhalter über das Programm eine Untersuchung von ein bis zwei Tieren an der Landesuntersuchungsanstalt veranlassen. Über ein programmeigenes Formular für den Vorbericht, den sich der Tierhalter über die Internetseite der Tierseuchenkasse ausdrucken kann, werden

bestandsspezifische Daten erfasst, die für eine Auswertung der Untersuchung notwendig sind. Zum Transport der Tiere an die LUA kann der Tierhalter den Kurierdienst der LUA über die

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter nutzen.

Voraussetzungen für die Teilnahme

An dem Programm können alle bei der Sächsischen Tierseuchenkasse Beitrag zahlenden Rassegeflügelzüchter teilnehmen.

Datenübermittlung

Da es sich um eine meldepflichtige Erkrankung handelt erklärt sich jeder Teilnehmer dazu bereit, dass alle erhobenen Daten auch den zuständigen Behörden zur Einsicht zur Verfügung stehen. Die erhobenen

Bek. Programm Erfassung Tierverlusten

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.01.2012 Seite 1 von 2

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Daten werden datenschutzrechtlich behandelt.

Kosten

Die Kosten der Maßnahmen trägt der Tierbesitzer. Die Sächsische Tierseuchenkasse beteiligt sich

entsprechend der Leistungssatzung in der jeweils geltenden Fassung in Form einer Beihilfe an den Kosten des Programms. Voraussetzung für die Zahlung von Leistungen der Sächsischen Tierseuchenkasse ist die Einhaltung der Anforderungen dieses Programms.

Inkrafttreten

Das Programm tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Dresden, den 24. November 2011 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Dr. Koch

Abteilungsleiter

Sächsische Tierseuchenkasse Gelfert

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

vom 23. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 230)

Bek. Programm Erfassung Tierverlusten

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.01.2012 Seite 2 von 2

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