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Anlage zu TOP 1: Bürgerantrag: Gefährdung von Radfahrer*innen in Höhe Haltestelle H.-H.-Meier-Allee

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Academic year: 2022

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Bürgerantrag von Ulrike Lengwenat:

Gefährdung Radfahrer/innen auf der H.-H.-Meier-Allee in Höhe der Haltestelle „H.- H.-Meier-Allee"

In diesem Teil der H.-H.-Meier-Allee ist zwischen dem Parkstreifen für Autos auf der rechten Seite und der Fahrbahn ein Fahrradstreifen mit durchgängig weißer Linie für Radfahrer/innen markiert, wodurch die gesetzlichen Abstände von überholenden Autos zu Radfahrer/innen und parkenden Autos nicht gewährleistet ist.

Wir fordern:

1. Den gesetzlichen Mindestabstand von 1.5 Meter innerorts beim Überholen des Radfahrers ist hier umzusetzen. In Sonderfällen, wo Kinderanhänger mit transportiert werden, ist ein Ab- stand von 2 Meter erforderlich.

2. Einen Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Fahrzeugen zu markiert, um auch hier einen Min- destsicherheitsabstand von 1 m zu gewährleisten, sodass eine unachtsam geöffnete Autotür Radfahrer/innen nicht gefährdet. Der Öffnungsbereich von Autotüren beträgt mindestens 80 cm, bei größeren Fahrzeugen (SUV) 1.20 Meter. Dies ist mit zu berücksichtigen.

3. Auch zum Gehweg ausreichende Sicherheitsträume zu gewährleisten.

Zu dichtes Überholen ist auf diesem Teil der Strecke ein tägliches Gefährdungspotenzial.

Dieser Teil der Strecke muß in eine Fahrradstrasse umgewandelt werden.

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