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HEIMATMINISTER WILL AMERIKANISIERUNG DER BAYERISCHEN LANDSCHAFT

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Fachabteilung für Südbayern  Pettenkoferstr. 10a 

80336 München  Tel. 089/548298‐63  Fax 089/548298‐18  fa@bund‐naturschutz.de  www.bund‐naturschutz.de   

München,  15.04.2015  PM 09/15/FA   Umweltpolitik 

HEIMATMINISTER WILL  AMERIKANISIERUNG DER  BAYERISCHEN LANDSCHAFT 

Mit der Ankündigung von Heimatminister Söder weitere Ausnahmen  beim Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm zuzulassen, ist  die  bayerische Staatsregierung drauf und dran, die in Art. 141 der 

bayerischen Verfassung geschützten kennzeichnenden Orts‐ und   Landschaftsbilder Bayerns auf dem Altar des Neoliberalismus zu opfern. 

„Söders Heimatstrategie ist dazu geeignet, die Reste intakter bayerischer  Kulturlandschaft dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen um 

Gewerbeansiedlungen zu opfern“, kommentiert Prof. Dr. Hubert Weiger ,  Vorsitzender des BUND Naturschutz die Pläne Söders zur Heimatstrategie  2020. „Es droht eine Amerikanisierung der Landschaft, mit vielen neuen  Gewerbegebieten auf der Grünen Wiese und Siedlungsbändern entlang  von Autobahnen und großen Bundesstraßen.“ 

„Um das Flächendumping der Gemeinden zu begrenzen und die  bayerische Kulturlandschaft zu schützen, sind mehr statt weniger  landesplanerische Leitlinien notwendig! Die schon bestehenden 

Ausnahmen beim Anbindegebot sind zu streichen“, so Richard Mergner,  Landesbeauftragter des BUND Naturschutz. 

Im Rahmen der Heimatstrategie beabsichtigt das bayerische Kabinett die Landesplanung weiter zu schwächen. Die darin genannten Vorhaben sind dazu geeignet, die bayerische Kulturlandschaft noch stärker als bisher dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen um Gewerbeansiedlungen zu opfern.

U. a. soll das ohnehin durch viele Ausnahmen ausgehöhlte Anbindegebot weiter verwässert werden. Das Anbindegebot legt fest, dass neue

Siedlungsgebiete nur angebunden an bestehende Siedlungen errichtet werden dürfen. Es sichert damit die kennzeichnenden Ortsbilder, schützt die freie Landschaft vor Bebauung und ermöglicht kurze Wege. Es setzt damit die bayerische Verfassung um, in der es heißt: „Es gehört zu den

vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, (…) kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“ (Artikel 141 der Bayerischen Verfassung).

Für Rückfragen: 

Richard Mergner  Landesbeauftragter  0911‐8187815 

richard.mergner@bund‐

naturschutz.de 

Thomas Frey  BN Regionalreferent  089/548298‐64  0160‐95501313  thomas.frey@bund‐

naturschutz.de   

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