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Sommerparty und Schleizer MODE-COCKTAIL am 27. und 28. August

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Academic year: 2022

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Sommerparty und Schleizer MODE-COCKTAIL am 27. und 28. August

Nach der coronabedingten Absage, soll es in diesem Jahr wieder eine Sommer- party auf dem Neumarkt geben. Eine erste erfolgreiche Auflage gab es im Jahr 2019 als mehrere Tausend Besucher die Veranstaltung u. a. mit Melanie Müller und Abfahrt Lederhose besuchten. Auch in diesem Jahr wird es am Freitag, den 27. August eine Sommerparty mit Musik und Partystimmung auf dem Neumarkt geben. Trotz mancher Corona-Maßnah- men und fehlender Planungssicherheit ist die Stadtverwaltung Schleiz gewillt gemeinsam mit den Mitgliedern des Handels- und Gewerbevereins ein Fest auf dem Neumarkt zu organisieren. Die Sommerparty soll die Schleizer und ihre Gäste zum Feiern und Tanzen auf dem Neumarkt animieren. Im Vordergrund stehen viel Musik und sommerliche Par- tystimmung. Dem Veranstalter ist be- wusst, dass nicht alle Musikgeschmäcker getroffen werden können. Ziel bleibt es national und regional bekannte Künst- ler gleichermaßen auftreten zu lassen.

Der Handels- und Gewerbeverein e. V.

und die Stadtverwaltung Schleiz arbei- ten bei der Organisation der beiden Ver- anstaltungen eng zusammen, sodass die Infrastruktur wie Bühne und Stände ge- meinsam genutzt werden können. Der Startschuss zur 2. Schleizer Sommerparty wird ein ebenso aufsehenerregendes wie ohrenbetäubendes Spektakel sein: um 18.00 Uhr werden die Böllerschützen aus Blankenberg die Veranstaltung auf dem Neumarkt eröffnen. Zum musikalischen Auftakt spielen die Thierbacher Schal- meien. Diese werden den Schleizern und Gästen richtig einheizen. Auf der Open-

Air-Bühne auf dem Neumarkt übernimmt danach Alex K. das DJ-Pult und stimmt auf den Hauptact musikalisch ein. Heiße Par- tystimmung und Sommervibes verbreitet ab 22 Uhr die Sängerin Loona. Mit Som- merhits wie Bailando, Vamos a la Playa oder Brazil bringt die taffe Niederländerin jeden Partymuffel zum Mittanzen.

Nach dem Auftritt von Loona kann das Publikum mit DJ Alex K. die Freitagnacht zu Ende feiern. Der Eintritt zur Schleizer Sommerparty ist übrigens frei.

Schleiz wird am Freitag und Samstag zur Musikmeile, denn nicht nur auf dem Neu- markt spielt die Musik sondern auch an beiden Tagen im Schleizer ErlebnisBier- Star des Abends auf der Schleizer Sommerparty ist die holländische Sängerin Loona

Foto: Sven Doelle

SCHLEIZER

ANZEIGER 07/2021 AUSGABE 22. Juli 21

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz

mit ihren Ortsteilen Burgk, Burgkhammer, Crispendorf, Dörflas, Dröswein, Erkmannsdorf, Gräfenwarth, Grochwitz, Isabellengrün, Langenbuch, Lössau, Möschlitz, Oberböhmsdorf, Oschitz, Wüstendittersdorf

garten im Ernst–Thälmann–Hain, gegen- über vom Landratsamt, wird eine Live Band auftreten und auf dem Altmarkt direkt beim Restaurant Konrad ein DJ. Es wird ein besonderes Wochenende mit vielen Höhepunkten, denn am Samstag- abend wird der Handels- & Gewerbe- verein auf der Hauptbühne im Schleizer Stadtzentrum mit den Modehäusern der Region eine Modenschau mit Showeinla- ge ab 20.30 Uhr präsentieren.

Bereits um 19.30 Uhr soll auf die Mode- nacht 2022 eingestimmt werden, welche ganz unter dem Motto „Mode der letzten Jahrzehnte“ stehen soll. Weiterhin wird geplant, sollten es die Corona-Regeln zu- lassen, dass um 17 Uhr bei Evis Mode- haus in Oettersdorf eine Modenschau stattfindet und um 18 Uhr beim Atrium.

Der Eintritt ist natürlich am Samstag- abend ebenfalls kostenfrei. Verschiedene Gastronomen aus der Region sorgen an beiden Abenden auf dem Neumarkt für zünftige Durstlöscher und leckeres Essen.

Geboten wird ein kulinarischer Gaumen- zauber von der klassischen Thüringer Küche über mediterrane Speisen, unga- rische Spezialitäten, hausgemachte ame- rikanische Burger und vieles mehr. Pas- send zum Namen Schleizer Mode-Cocktail wird es natürlich eine große Cocktail- und Bowle-Bar geben. Von den „HGV Damen“

ausreichend hübsch dekorierte Sitzmög- lichkeiten werden zum Verweilen ein- laden. Enden wird das erste große Ver- anstaltungswochenende 2021 mit einem Höhenfeuerwerk direkt auf dem Schleizer Neumarkt.

Alle Besucher werden gebeten die aktu- ellen Hygienemaßnahmen zu beachten.

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Seite 2 Schleizer Anzeiger

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BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung

zur Aufforderung zur Einreichung von Wahl- vorschlägen für die Wahl des Ortsteilbürger-

meisters des Ortsteiles der Stadt Schleiz Crispendorf am 26.09.2021

1. In dem Ortsteil der Stadt Schleiz mit Ortsteilverfassung Cri- spendorf wird am 26. September 2021 ein Ortsteilbürger- meister als Ehrenbeamter der Gemeinde gewählt.

Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteil- verfassung hat; der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteil- verfassung wird vermutet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melde- rechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union be- sitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland:

Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Däne- mark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Ita- lienische Republik, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Por- tugiesische Republik , Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spa- nien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Republik Kroatien sowie Republik Zypern.

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbar- keit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsver- wahrung befindet.

Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jeder- zeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung ein- tritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beam- tenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl

gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtli- cher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be- auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat;

er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der er- forderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Be- rufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).

1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grund- gesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.

Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Be- werbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist.

Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich ertei- len, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahl- vorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stell- vertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellver- treter müssen wahlberechtigt und volljährig sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvor- schlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter.

Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvor- schlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunal- wahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Be- auftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter

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Seite 4 Amtlicher Teil vom 22. Juli 2021 Schleizer Anzeiger berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag

abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stell- vertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere er- setzt werden.

1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten:

a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wähler- gruppe,

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und An- schrift des

Bewerbers,

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines StelIver- treters,

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburts- datums und ihrer Anschrift.

Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen:

a) die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Be- werber aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammenge- arbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderli- chen Auskünften einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestim- mungen nicht fehlt.

b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung.

c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungslei- ters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.

1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nach- namen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewer- bers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, insgesamt 20 Unter- schriften. Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschrif- ten erforderlich.

Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:

Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt

für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrich- tungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhält- nis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmun- gen nicht fehlt.

2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestell- te Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufe- nen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemesse- ner Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Be- werber kann auch durch eine Versammlung von Delegier- ten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstim- mung gewählt werden.

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Be- werbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einla- dung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvor- schlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vor- schlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit ge- geben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in ange- messener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der Gemeinde ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Saale-Orla-Kreises, im Stadtrat Schleiz vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind (insge- samt 16 Unterschriften ).

3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlags- träger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder im Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einrei- chung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahl- vorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so- viel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wäh- len sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamt- heit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben

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gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unter- stützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlags- träger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Stadtrat vertreten ist.

3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unter- zeichner des früheren Wahlvorschlags war.

3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unter- stützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Stadtver- waltung Schleiz bis zum 23. August 2021, 18.00 Uhr, ausge- legte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unver- züglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Schleiz von:

Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen,

Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

im Einwohnermeldeamt (Zimmer Nr. 0.5), Bahnhofstra- ße 1, 07907 Schleiz ausgelegt.

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Stadtverwaltung auf- zusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.

Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt wer- den, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintra- gungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahl- vorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.

Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften aus- geschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetra- gen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl un- terzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.

3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde

mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unter- schriften [Anlage 7a zur ThürKWO] verbunden und unver- züglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt.

Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend.

4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekannt- machung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor- schlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 13. August 2021 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahl- vorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Schleiz, Bahnhof- straße 1, 07907 Schleiz (Zimmer-Nr. 1.7) einzureichen. Ein- gereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 13. August 2021 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklä- rung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehr- heit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurück- genommen werden.

5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vor- geschlagenen Bewerber durchgeführt.

6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, fest- gestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 23. August 2021 bis 18.00 Uhr be- hoben sein.

Am 24. August 2021 tritt der Wahlausschuss der Gemein- de zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahl- vorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten An- forderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind.

Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.

7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thü- ringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonn- abend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich ge- schützten Feiertag fällt, eine Wiedereinsetzung in den vor- herigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).

8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Schleiz, den 22.07.2021 Bias

Bürgermeister Hinweis!

Die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ortsbürgermeisterwahlen können ab sofort beim Wahlleiter der Stadt Schleiz, Bahnhofstraße 1 (Zimmer-Nr. 1.7), 07907 Schleiz abgeholt werden. Weiterhin können diese unter www.wahlen.thueringen.de (Kommunal- wahlen/Informationen) abgerufen werden.

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Seite 6 Amtlicher Teil vom 22. Juli 2021 Schleizer Anzeiger

Bekanntmachung Ortsteilbürgermeisterwahl

26.09.2021

Sitzung Mitglieder Wahlausschuss der Stadt Schleiz

Am Dienstag, den 24.08.2021 um 17.00 Uhr findet im Feuer- wehr- und Vereinshaus Crispendorf, Crispendorf Nr. 58 a, 07907 Schleiz die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Schleiz statt.

Tagesordnung:

1.) Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Ortsteil- bürgermeisterwahl Crispendorf am 26.09.2021 und deren Zulassungen.

Die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Schleiz ist öffent- lich.

Wird ein Wahlvorschlag vom Wahlausschuss ganz oder teilwei- se für ungültig erklärt und die betroffene Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerber Einwendungen erhebt, findet am Diens- tag, den 31.08.2021 um 17.00 Uhr am gleichen Sitzungsort eine nochmalige Sitzung des Wahlausschusses statt. Hier erfolgt eine erneute Beschlussfassung.

Schleiz, den 23.07.2021 Bias

Bürgermeister

...

Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

des Fließgewässers Wisenta von oberhalb Schleiz bis Grochwitz

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Natur- schutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Wisenta von ober- halb von Schleiz bis Grochwitz auf Teilen der Gemarkungen Oettersdorf, Schleiz, Oschitz, Görkwitz, Mönchgrün, Möschlitz und Grochwitz das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBI. S. 74), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277) geändert worden ist, wird Folgen-des be- kannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

23. August bis einschließlich 22. September 2021 in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allge- meinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Schleiz, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz, nur nach Terminabsprache, Telefon: 03663/4804148, Herr Winkler, Bauamt

Montag 8:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte, Schleizer Straße 17, 07907 Oettersdorf, nur nach Terminabsprache, Telefon:

03663/434324, Herr Streit, Bauamt

Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

Die Auslegungsunterlagen können zusätzlich auf der Internet- seite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter https://tlubn.thueringen.de/service/

anhoerungs-auslegungsverfahren eingesehen werden.

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwem- mungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich (nur nach Terminabsprache, Telefon: 0361 57 3943619) zur Niederschrift beim

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Referat 52 Wasserrecht- liche Zulassungsverfahren, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809 zu folgenden Dienststunden vorge- bracht werden:

Montag - Donnerstag von 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag von 8:30 - 12:00 Uhr.

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wur- den, wird über die Gründe unterrichtet.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehen- de Kosten können nicht erstattet werden.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Natur- schutz unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche- bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Im Auftrag Weimar, den 05.07.2021

H.-Günter Breitbarth Abteilungsleiter 5

Wasserrechtlicher Vollzug

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STELLENMARKT

Seit dem 12. Juni 2021 haben die Dudenker ihr Museum im Rutheneum Schleiz wieder geöffnet und freuen sich auf viele Gäste. Neben der ständigen Ausstellung über den Philologen und Gymnasialdirektor Dr. Konrad Duden gibt es auch zeitlich begrenzte Sonderausstellungen zu sehen.

In diesem Jahr wird eine Ausstellung gezeigt, die das Brauwesen in Schleiz zum Thema hat, speziell die Brauerei J.H. Schwender

& Sohn, die im Jahre 1874 gegründet wurde. Bis 1937 wurde das Schwender – Bier in zahlreichen Varianten gebraut, das weit über die Region Schleiz bekannt und begehrt war.

Besonders erfreut waren die Dudenker, dass sie am Tag der Öffnung des Museums auch einige Nachfahren der Familie Schwender begrüßen konnten.

Bürger von Schleiz und die Angehörigen der Familie Schwen- der stellten themenbezogene Bilder und Ausstellungsstücke als Leihgaben zur Verfügung.

Das Museum ist Mittwochs und Samstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Sonderausstellung über das Brauwe- sen ist für etwa ein Jahr zu sehen, danach haben die Dudenker bereits Ideen für weitere Sonderausstellungen.

Sonderausstellung im Dudenmuseum

Die AG Dudenker im Rutheneum Foto: Dudenker/Walther

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Seite 8 Schleizer Anzeiger Am 7. August 1721 traf mit der Postkutsche ein Mann in Schleiz

ein, der bereits zu Lebzeiten als Komponist und Organist hoch geschätzt wurde und dessen Musik heute weltumspannend be- kannt ist: Johann Sebastian Bach.

Der damals 36jährige „Kapellmeister und Director derer Cam- mer-Musiquen am Köthener Hof“ war von Heinrich XI. Graf Reuß zu Schleiz eingeladen worden, mit der Gräflichen Hof- kapelle ein Konzert im Schleizer Schloss zu geben. Eine Woche weilte Bach in Schleiz, er wohnte in der Zeit im Gasthof „Blauer Engel“ (am heutigen Neumarkt gelegen) und verließ die Stadt am 13. August wieder in Richtung Gera.

Die wenigen erhaltenen Archivalien lassen kaum Rückschlüsse auf den Aufenthalt zu, denn was die Brände von 1689 und 1837 nicht vernichtet hatten, wurde beim Bombenangriff auf Schleiz 1945 zerstört. Zumindest die Rechnung für den Besuch Bachs in Schleiz ist noch erhalten: „6 Gulden, 18 Groschen dem Kapell- meister zu Cöthen bezahlt; 3 Gulden, 14 Groschen, 8 Pfennige wegen H. Capellmeistern Bachen im Blauen Engel bezahlt; 20 Groschen Passagegeld von hier nachher Gera wegen des H. Ca- pellmeisters Bach dem Hn. Postmeister bezahlt ...“.

Dreihundert Jahre nach Bachs Aufenthalt in Schleiz soll diesem hohen Besuch mit einer Woche voller Konzerte im Schleizer

BAUEN & WOHNEN

Schlosspark, im Burgker Schlosspark, in Kirchen, Sälen und Bi- bliotheken gedacht werden. Vom 15. bis zum 22. August 2021 soll Johann Sebastian Bach damit in Schleiz noch einmal leben- dig werden.

Vorträge, Führungen, Lesungen und ein Workshop sind geplant.

Musik von und für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bach ganz klassisch und Bach modern. Eröffnet wird die Woche am 15. August durch einen Stadtspaziergang mit Juergen K. Klimp- ke und einem Konzert der Vogtlandphilharmonie Greiz-Rei- chenbach am Schleizer Schloss.

Für Montag, den 16. August, sind alle Kinder und Jugendlichen nach Schloß Burgk eingeladen, um ihren Bach in einem locke- ren Konzert unter dem Motto „Ach, Bach?“ vorzustellen – auf dass das ganze Schloss erklingen möge. Zu den weiteren Pro- grammpunkten gehören unter anderem ein Orgelkonzert in der Stadtkirche, ein Vortrag „Johann Sebastian Bach in Schleiz“, ein Konzert in der Bergkirche sowie ein Abschlusskonzert mit Matthias Grünert (Kantor der Dresdener Frauenkirche) an der Silbermann-Orgel auf Schloß Burgk.

Nähere Informationen und Anmeldung über:

museum@schloss-burgk.de

BachWoche im August 2021 in Schleiz

Musikstadt Schleiz: Hoher Besuch vor 300 Jahren – Johann Sebastian Bach zu Gast im Schleizer Schloss

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz

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Sonntag, 15. August,

15.00 Uhr „Schleiz zur Zeit Bachs“ - Ein erklärender Spaziergang zum Schloßpark mit Juergen K.

Klimpke

ab 16.00 Uhr Kaffee & Kuchen im Schlosspark

17.00 Uhr Eröffnungskonzert mit der Vogtlandphilhar- monie Greiz-Reichenbach an den Schloss- türmen in Schleiz

Es erklingen die Werke von Johann Sebastian Bach: Ouvertürensuite Nr. 2 h-Moll BWV 1067, Doppelkonzert für 2 Violinen d-moll BWV 1043, Ouvertürensuite Nr. 1 C-Dur BWV 1066

Montag, 16. August

ab 13.00 Uhr Ach? Bach!!! – Schloß Burgk lädt Kinder & Ju- gendliche zum Mitmach-Konzert ein

Alle Kinder und Jugendlichen sind herzlich will- kommen. Ganz gleich welches Instrument ihr spielt: Klavier, Trompete, Geige, Akkordeon oder E-Gitarre – Bach klingt auf allen Instru- menten phantastisch. Bringt Eure Instrumente mit und los geht’s. Zwei Orgeln, ein Flügel, ein Spinett und ein Harmonium gibt es in Burgk und ihr dürft diese nutzen. Traut Euch! Auch große Komponisten waren mal klein ...

Anmeldung unter Tel.: 03663/400119 und per E-Mail an: museum@schloss-burgk.de 15.00 Uhr Zu Gast bei der Orgelmaus im Museum

Schloß Burgk, Rittersaal

Ein fröhliches Spektakel für Kinder und Jugendli- che: Die Orgelmaus Charlie kommt nach Burgk.

Die ist der Bach unter den Mäusen. Kennt jede Pfeife, jede Taste, jeden Ton. Trotzdem fragt sie den Organisten Annette und Stefan Feig (Gefell) Löcher in den Bauch, um noch mehr zu erfah- ren. Das wollen sich die Burgkmäuse nicht ent- gehen lassen.

Dienstag, 17. August

10.00 Uhr Wie Bach -“Schreyben mit dem Federkiehle“

& 14.00 Uhr im Museum Schloß Burgk

Tablet, Computertastatur, nichts davon. Nicht einmal einen Füller oder Kugelschreiber gab es zu Bach’s Zeiten. Alles musste der Meister mit dem Gänsekiel und Tinte schreiben: … Wie schwierig das ist, lernt ihr im Workshop „Schrey- ben mit dem Federkiehle“. Für Kinder ab 7 Jahre Mittwoch, 18. August

18.00 Uhr Orgelkonzert in der Stadtkirche mit Kantor Ma- xim Burtsev (Saalburg)

Es erklingen Werke von J. S. Bach, D. Buxtehude und J. L. Krebs.

19.00 Uhr „Johann Sebastian Bach in Schleiz“ Vortrag mit Dr. Bernd Koska, Bach-Archiv Leipzig, in der Stadtbibliothek Schleiz

20.30 Uhr Orgelkonzert in der Bergkirche mit Kantor Friedemann Fischer (Ziegenrück). Es erklingen Werke von Bach und Bach-Schülern.

Freitag, 20. August

18.00 Uhr Museum Schloß Burgk, Rittersaal

Bach Inventionen - von Johann Sebastian Bach zu Astor Piazolla; Konzert mit Han Yun Cheng, Violoncello, und Matthias von Hintzen- stern, Bandoneon, Violoncello und Klavier Samstag, 21. August

ab 10.00 Uhr Museum Schloß Burgk

BACHSchnipsel

In der elektronischen Musikproduktion arbeitet man viel mit „Samples“ (Schnipsel)

Ein Sample kann man als einen kleinen Teil ei- ner Melodie verstehen. Gemeinsam mit Kay Ka- lytta gehen wir auf Schloß Burgk auf die Suche nach diesen Motiven in Bachs Musik und produ- zieren eigene kurze elektronische Musikstücke.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für Schü- ler ab 12 Jahre

16.00 Uhr Schloß Burgk, Kleiner Saal

Konzertperformance aus dem Workshop BACHSchnipsel

18.00 Uhr Schloß Burgk, Rittersaal

Klavierkonzert mit Tatiana Kozlova

Johann Sebastian Bach - 12 Präludien und Fugen aus dem „Wohltemperierten Klavier“ Band I.

20.30 Uhr Bach-Cellosuiten mit Antonio Clavijo (Gera) Schloß Burgk, Sophienhaus

Sonntag, 22. August ab 10.00 Uhr Schloß Burgk

Brunch im Schloßhof 11.00 Uhr Schloß Burgk, Kleiner Saal

Märchen-Sonntag: „Die Regentrude“ - ein Märchen von Theodor Storm mit Musik

13.00 Uhr Schloß Burgk, Kleiner Saal

„Bach & Barrios“ Gitarren-Konzert mit Roger Zimmermann

15.00 Uhr Schloß Burgk, Rittersaal Krach bei Bach…

Ein Orgelkonzert für und mit Kindern mit dem Kantor der Dresdner Frauenkirche Matthias Grünert.

Bei diesem Konzert stehen nur die Orgelpfeifen still! Wie kommt der Wind in die Pfeifen und der Ton heraus? Wie viele Pfeifen hat eine Orgel, wie ist das Haus beschaffen? Diese und andere spannende Fragen werden beantwortet, wenn Matthias Grünert am Orgelpositiv im Rittersaal für und mit Kindern musiziert.

16.30 Uhr Schloß Burgk, Schloßkapelle

Abschlusskonzert an der Silbermann-Orgel mit dem Frauenkirchenkantor Matthias Grünert Es erklingen ausschließlich Werke von Johann Sebastian Bach.

Programm der BachWoche in Schleiz 15. – 22. August 2021

(Stand 5.Juli 2021)

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Seite 10 Schleizer Anzeiger

Blasmusikfest im Heinrichsruher Park

Die offizielle Einweihung und Übergabe des Heinrichruher Park an die Stadt Schleiz ist im Mai 2019 leider wortwörtlich ins Was- ser gefallen. Diese soll nun am Sonntag, den 5. September mit einer musikalischen Veranstaltung auf der Bühne im Heinrichs- ruher Park nachgeholt werden. Hierbei soll an die bereits vor einigen Jahren stattgefundenen Blasmusikfeste angeknüpft werden. 14 Uhr erfolgt ein kurzer offizieller Teil, anschließend sorgen die Oschitzer Blasmusikanten bis ca. 17 Uhr mit ihrem Orchester für Stimmung. Der Einlass beginnt ab 13:00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist vor Ort gesorgt.

Eintrittskarten können für 5 € je Ticket im Kartenvorverkauf in der Stadtinformation „Alte Münze“ ab dem 10. August 2021 er- worben werden. Restkarten sind an der Tageskasse erhältlich.

Die aktuellen Hygienemaßnahmen sind zu beachten.

...

Die Stadt Schleiz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Rad- und Wanderwegewart

(m/w/d)

im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (bis zu 450 € monatlich).

Weitere Informationen auf https://schleiz.de/stadt_und_verwaltung/

stadtverwaltung/stellen

Traktor

Im Rahmen der planmäßigen Ersatzbeschaffung eines Mul- ticar mit Auslegermähwerk für den Bauhof der Stadt Schleiz wurden im Haushalts- plan 2020 die finanziellen Mit- tel für die Beschaffung eines Traktors mit Zusatzgeräten eingestellt.

Mit diesem Neukauf eines Traktors mit Zusatzgeräten soll das Fahrzeug Multicar vom Typ M26, Baujahr 2006 mit Auslegermähwerk ersetzt werden. Die Zusatzgeräte

sind ein Mähwerk, eine Heckenschere, beide für den Frontan- bau, und ein Heckcontainer. Nach einem Ausschreibungsver- fahren wurde am 22.09.2020 vom Stadtrat der Stadt Schleiz der Auftrag zur Lieferung des Traktors mit den Zusatzgeräten an den günstigsten Bieter, die Baywa AG, vergeben.

Am 18.12.2020 konnte der Bauhof der Stadt Schleiz dieses Kom- plettpaket übernehmen und wird seitdem für die anstehenden Arbeiten im Stadtgebiet genutzt.

Amazone

Im Rahmen der plan- mäßigen Ersatzbe- schaffung wurden im Haushaltsplan 2021 die finanziellen Mittel für die Beschaffung eines Aufsitzmähers für den Bauhof der Stadt Schleiz einge- stellt.

Nach einem Ausschreibungsverfahren wurde am 16.03.2021 vom Vergabeausschuss der Stadt Schleiz der Auftrag zur Liefe- rung des Aufsitzmähers an den günstigsten Bieter, die Baywa AG, vergeben.

Am 06.05.2021 konnte der Bauhof der Stadt Schleiz diesen Auf- sitzmäher übernehmen und wird seitdem für die anstehenden Mäharbeiten in den Park- und Grünanlagen der Stadt Schleiz und der Ortsteile genutzt.

Ferienland Eisenbahn Crispendorf

Die Ferienlandeisenbahn Crispendorf startet in die Saison

Endlich ist es soweit, nach langer Zwangs- pause können wieder Fahrten mit der Ferienlandeisenbahn Crispendorf durch das idyllische Wisentatal angeboten wer- den. Der Ferienlandeisenbahn Crispen- dorf e. V., als Betreiber der Bahn, freut sich auf zahlreiche Fahrgäste.

Fahrtage für August 2021

Sonnabend 07.08.2021 14:00 bis 18:00 Uhr Sonntag 08.08.2021 10:00 bis 18:00 Uhr Sonnabend 14.08.2021 14:00 bis 18:00 Uhr Ferienwoche 09. - 15.08.21 10:00 bis 18:00 Uhr Es besteht auch die Möglichkeit telefonisch unter 0157/38779637 Sonderfahrten zu vereinbaren.

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Foto: Ferienlandeisen-

bahn Crispendorf e.V.

Fotos: Stadtverwaltung Schleiz

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Inbetriebnahme

des neuen Parkplatz am Ankerort Sperrmauer Bleiloch

Am 18. Juni wurde im Schleizer Ortsteil Gräfenwarth ein neuer Parkplatz in Betrieb genommen. Die Maßnahme wurde im Rah- men des Regionalen Entwicklungskonzeptes „Thüringer Meer“

umgesetzt, bei der die Stadt Schleiz den Tourismus am Bleiloch- stausee stärken will. Auf dem neuen Parkplatz gibt es 20 neue Stellplätze für PKWs und eine Ladesäule für zwei Elektroautos.

Weiterhin wurden drei Säulen mit Ladestationen für E-Bikes auf der 4.500 m² großen Fläche errichtet. Eine Waldschänke und Parkplatzbeleuchtung runden das Angebot an die Einheimi- schen und Gäste ab. Eine neu gebaute Verkehrsinsel dient dem besseren Queren der Zufahrtsstraße zur Sperrmauer.

Am 21. September 2020 erfolgte die Übergabe des Fördermit- telbescheides für diese Baumaßnahme seitens des Thüringer Wirtschaftsministeriums durch Herr Minister Tiefensee an den Bürgermeister der Stadt Schleiz. Im August 2020 wurde die Maßnahme bereits ausgeschrieben, der Beschluss zur Verga- be wurde durch den Stadtrat der Stadt Schleiz am 10. Novem- ber 2020 gefasst. Am 25. November war Baubeginn. Nach der Winterunterbrechung wurde die Bauarbeiten am 17. Februar 2021 wieder aufgenommen. Die Bitumenarbeiten konnten am 20. Mai abgeschlossen werden. Aufgrund der momentanen Lie- ferengpässe von Material sind noch einige Restarbeiten erfor- derlich. So müssen beispielsweise noch das Geländer und die Beschilderung ergänzt werden.

Die Baufirma Strabag hat die Arbeiten ausgeführt. Die Stadt Schleiz hat rund 400.000 Euro in das Vorhaben investiert. Der Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat einen Fördermittelbescheid in Höhe von 340.000 Euro beigesteuert.

Der in 2020 fertig gestellt neue Radweg nach Gräfenwarth soll in den nächsten Jahren noch bis zur Sperrmauer verlängert werden.

Themenmonat Stadtbibliothek Schleiz

Sommer, Sonne – Urlaubszeit!

Die Sommerferien stehen unmittelbar bevor, deshalb haben wir die schönsten Urlaubsschmöker für Jung und etwas Älter herausgesucht.

Geht mit „Fräulein Draußen“ auf Tour, oder raucht mit Rotkäpp- chen auf Balkonien. Vielleicht tut’s auch ein nächtliches Aben- teuer im Gruselpark? Oder jemand macht sich auf die Suche nach dem Geheimnis auf dem Ponyhof.

Kommt vorbei und holt euch Abenteuer zwischen zwei Buch- deckeln für euren Urlaub!

Foto: Stadtverwaltung Schleiz

Foto: Stadtverwaltung Schleiz

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Seite 12 Schleizer Anzeiger

STELLENMARKT

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz

„Wisenta-Perle“ Viviane verlängert ihre Amtszeit um ein weiteres Jahr

Bereits 2018 anlässlich der 14. Schleizer Modenacht wurde Vi- viane Mittig zur „Wisenta-Perle“ gekrönt. Im Folgejahr veran- staltete Sie ihr erstes großes Hoheiten-Treffen in Schleiz und durfte 29 Hoheiten begrüßen. Bei zahlreichen Auftritten konn- te Viviane die Stadt Schleiz regional und überregional vertreten und bemerkbar machen. Leider schränkt die Corona-Pande- mie auch ihre Arbeit ein. Die Amtszeit wurde jetzt bis August 2022 verlängert. Wir haben Viviane gefragt, wie sie die letzten drei Jahre erlebt hat:

Wie viele Auftritte konntest du während deiner Amtszeit schon wahr- nehmen? Und welcher war dein spannendster Auftritt und der mit der weitesten Anreise?

Bis jetzt durfte ich 66 Auftritte besuchen, bei so vielen Auftritten kann ich mich leider nicht auf den spannendsten Auftritt festle- gen, da in jeder Stadt, Dorf oder Gegend man etwas über den Ort/die Region erfährt. Der Auftritt mit der weitesten Anreise war zum Blütenfest in Kromlau, da bin ich an einem Tag etwas mehr als 600 km gefahren.

Welches Event war bisher dein absolutes Highlight?

Es gab so viele wundervolle Auftritte, welche mir besonders in Er- innerung geblieben sind. Einer davon ist auf jeden Fall die Schlei- zer Modenacht, außer es ist überregional gemeint, aber da kann ich mich nicht auf ein Event festlegen, denn es gab so viele schö- ne Auftritte, wie zum Beispiel das Fliederfest in Bad Frankenhau- sen, das Blütenfest in Kromlau oder das Kartoffelfest in Genthin.

Wie hast du die letzten Monate der Corona-Pandemie erlebt?

Wie vermutlich jeder andere auch, war ich daheim, hatte „Ho- meuni“, den ganz normalen „Pandemie Alltag“.

Du hast bereits in einem der letzten Interviews berichtet, dass aus manchen Begegnungen Freundschaften entstanden sind. Habt ihr auch in den letzten Monaten guten Kontakt halten können?

Auf jeden Fall, als sich die Situation gebessert hatte, haben wir uns auch gegenseitig besucht und hatten ein paar schöne Wo- chenenden. Ansonsten sind wir allgemein über soziale Medien gut in Kontakt geblieben.

Bei welchen Auftritten können wir dich als nächstes Antreffen?

Voraussichtlich die Schleizer Modenacht und das Kartoffelfest in Genthin, aber diese Angaben sind ohne Gewähr, denn wer weiß wie die aktuelle Situation Ende August bzw. im September aus- sieht.

Vielen Dank Viviane für das Interview. Wir wünschen dir für deine kommenden Auftritte und Veranstaltungen alles Gute, viel Spaß und Freude.

Die Schleizer Hoheit Viviane (6. v. R.) auf dem Weinbergfest in Burg am 3. Juli 2021

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IDM startet am Schleizer Dreieck vor Publikum

Das Saisonhighlight der Internationalen Deutschen Motorrad- meisterschaft (IDM) am Schleizer Dreieck steht: Am IDM-Wo- chenende vom 23. bis 25. Juli sind zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie wieder Zuschauer zugelassen. Endlich dürfen sie wieder an die legendäre Rennstrecke pilgern. Weite Felder, knackige Kurven, eine provisorische Boxengasse, einge- schworene Fans und gelebte Emotionen machen die Rennen auf der einzigen Naturrennstrecke Deutschlands immer wieder zu einem besonderen Erlebnis. „Nach vielen Besprechungen, sowohl intern im Vorstand als auch mit den Behörden und dem Serienmanagement, konnten wir vor wenigen Wochen endlich

„grünes Licht“ für die Veranstaltung geben und freuen uns, dass wir nicht nur den besten Zweirad- und Seitenwagenpiloten, sondern auch den Fans der IDM und des Schleizer Dreiecks, diese Veranstaltung anbieten können“, so MSC Pressesprecher Achim Strauss.

Im „Grünen Wohnzimmer“ von Thüringen wird Rennsport ge- lebt wie sonst kaum in Deutschland. Als die IDM vor zwei Jahren zum bis dahin letzten Mal in Schleiz stattfand, verfolgten knapp 30.000 Zuschauer die Rennen vor Ort. „Für unsere Fahrer ist das eine einzigartige Atmosphäre“, so IDM-Serienmanager Nor- mann Broy, der hinzufügt: „In Schleiz ist alles ein bisschen an- ders, ein bisschen nostalgisch, ein bisschen verrückt. Aber das macht den Reiz aus. Und wir wünschen uns, dass es 2021 wie- der so wird.“

An den Start gehen die IDM-Klassen Superbike 1000, Super- sport 600, Supersport 300 und Sidecar. In der Königsklasse IDM Superbike 1000 liegt Lokalmatador Julian Puffe, der direkt aus Schleiz stammt, auf dem sechsten Platz in der Gesamtwertung und hofft, auf seiner Heimstrecke einen Schritt nach vorn ma- chen zu können. In der Nachwuchsklasse IDM Supersport 300 will der Schleizer Micky Winkler seinen Aufwärtstrend fortset- zen. Umrahmt wird das Programm von den Entscheidungen im Pro Superstock Cup dem Twin Cup und dem Yamaha bLU cRU Cup.

Tickets gibt es im Vorverkauf beim MSC Schleizer Dreieck e.V.

im ADAC (per Mail an msc.schleizer.dreieck@t-online.de) sowie an den Tageskassen.

Neue öffentliche Toilette am Neumarkt

Seit Mitte Juni gibt es in Schleiz eine neue öffentliche Toiletten- anlage in der Brunnengasse in Sichtweite zum Neumarkt. Viele Jahre forderten Einwohner und Besucher eine öffentliche Toi- lette in der Schleizer Innenstadt. Dieser Missstand soll im Zuge der Umgestaltung des Areals am Bürgerteich mit dem Neubau einer stationären Toilette behoben werden. Bis dahin wird der neue Sanitärcontainer als Provisorium bis zur Eröffnung der WC-Anlage am Bürgerteich dienen.

Der Container mit je einer Toilette für Damen und Herren wur- de in der Brunnengasse, etwa 100 Meter vom Neumarkt ent- fernt aufgebaut. Der Sanitärcontainer ist ab sofort von Montag bis Samstag von 7 bis 18 Uhr geöffnet (Samstag ab 9 Uhr).

Die Nutzung ist gegen ein Entgelt von 50 Cent möglich. Das Nut- zungsentgelt wird für die tägliche Reinigung und Unterhaltung verwendet. Für die Bewirtschaftung der Toilette wurde durch die Stadtverwaltung eine private Firma aus Schleiz beauftragt.

Seit der Wiedereröffnung der „Alten Münze“ im vergangenen Jahr verzeichnete die Stadtinformation eine deutlich gestiegene Nachfrage bei der Nutzung der Toilette. Coronabedingt hatten private Händler und Gastronomen in der Innenstadt ihre Toi- lettenanlagen geschlossen. Die Stadtinformation wurde jedoch nicht als öffentliche Toilette konzipiert und wird der Nachfrage und den aktuellen Anforderungen nicht gerechnet. Als Service für die Bürger und Gäste gibt es nun ab sofort eine neue öffent- liche Toilette. Weitere öffentliche Toiletten betreibt die Stadt- verwaltung im Rathaus, in der Stadtbibliothek und Stadtinfor- mation, auf dem Bergfriedhof und auf dem Wanderparkplatz am Saaleturm.

Foto: IDM / Dino Eisele

Foto: Stadtverwaltung Schleiz

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Seite 14 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz Schleizer Anzeiger

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BUGA in Ebersdorf

Mit der Bläserserenade am 13. Juni 21 konnte im Schlosspark der Kultursommer im Rahmen der BUGA eröffnet werden. Es folgten musikalische Wanderungen und ein Konzert des Luft- waffenmusikkorps aus Erfurt am 28. Juni. Viele hundert Besu- cher nutzen das sonnige Wetter um den Musikern zu lauschen.

In den folgenden Wochen laden weitere kulturelle Höhepunkte zum Besuch auf der neu sanierten Naturbühne oder an ande- rer Stelle in Ebersdorf ein.

Samstag, 31. Juli 21 um 15 Uhr auf der Naturbühne im Park

„Gartengewisper und Blütenzauber“ Gudrun Rathke aus Frank- furt am Main erzählt für Kinder und Erwachsene

Sonntag, 1. August 21 um 14 Uhr Treffpunkt Kirchplatz Parkführung

Samstag, 7. August 21 um 15 Uhr auf der Naturbühne im Park

„Peter Weisheit and the Dixie Tramps“ spielen Swing, Jazz und Evergreens

Eintritt 10€

Sonntag, 15. August 21 um 14 Uhr Treffpunkt Kirchplatz Eine Sonderführung „Veranstaltungen früher und heute“

Samstag, 21. August 21 um 19 Uhr im Bürgerhaus, Mühlweg Anlässlich des 150. Geburtstages des Botanikers A. Berger ein Vortrag zu Kakteen

Sollten sich kurzfristig Änderungen ergeben, finden sie auf der Internetseite der Stadt Saalburg-Ebersdorf entsprechende Hin- weise.

Die Ausstellungen in der Orangerie im Park und dem Ausstel- lungs- und Begegnungszentrum J.A.Comenius in der Loben- steiner Str. 11 in Ebersdorf sind sonntags von 14-17 Uhr zu be- sichtigen. Aufgrund der Corona-Regeln gelten dort besondere Besucherregeln. Wir bitte dafür um Verständnis.

Foto: Michael Riescher

Fundstück aus dem Stadtarchiv

Der Theatereinsturz in Schleiz

Es war der 5. Juni 1842, einem Sonntag, als in Schleiz die Thea- terzettel anzeigten, dass heute die bekannte Oper „Zar und Zim- mermann“, von der Weißenbornschen Schauspieltruppe gege- ben werde. Viele hunderte Einwohner von Schleiz strömten in das nach dem Brande 1837 wiederaufgebaute Reithaus. Nach 7 Uhr abends war das Parterre, alle Logen und die Sperrsitze be- setzt, kurz alle Räume fast überfüllt. Der Durchlauchtigste Fürst selbst war zugegen, und die Fürstin Mutter hatte auf der ersten Reihe ihren Platz eingenommen. Wohl 800 Menschen harrten der Ouvertüre entgegen. Kaum war die erste Scene vorüber, ließ sich ein leichtes Rauschen und Knistern hören, dem man im ersten Moment wenig Aufmerksamkeit schenkte. Plötzlich ward es stärker und stärker. Ein Schmerzensruf lenkte die Augen aller an die wellenförmig bewegende Decke des Hauses. Hunderte Kehlen schrien: „Die Decke stürzt ein „. Innerhalb einer Sekunde waren die Menschen unter Chaos von Bretter und Mörtel be- graben. Einen Augenblick herrschte Totenstille, das ganze Haus wie eine Leichenkammer. Das war aber das geringste Unglück des schrecklichen Abends gewesen. Die herabfallende Decke, die nur aus Schilf, Gips und der Beleuchtung bestand, hat kei- nen großen Schaden angerichtet. Jeder aber glaubte das, das Gebälk und das Dach nachstürzen würde und alles zerschmet- tern werde. Bis jetzt hat der Tod noch kein Opfer verlangt, doch im blinden Schrecken drängte sich die Menge in der Finsternis nach den Ausgängen. Die vordersten Menschen stürzten die Stufen hinab die ins Freie führten, auf diese sprangen und fie- len die Nächsten, von der nachschiebenden Masse gedrängt, und über die Zertretenen, Erstickten und Zermalmten schritten andere hinweg, um dasselbe Schicksal zu finden. Das Gefühl das Angst erstickte die Barmherzigkeit und der Trieb zur Selbst- erhaltung, riss die Leute vorwärts.

An diesem Abend starben 22 Menschen, es gab 25 Schwerver- letzte und 144 Verletzte. Jedes Haus in Schleiz fand sich in nähe- rer oder entfernter Beziehung zu einem Verstorbenen, und fast überall sah man Trauerflor.

Die Einsturzursache waren zu kurze Nägel für die angebrachten Deckenbretter, nachdem die Reithalle nach dem Stadtbrand 1837 wiederaufgebaut wurde.

Schleizer Chronik gefunden von Ingo Möckel

Turnerheim, früher Reithalle in der Pahlhornstraße, zerstört 1945

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Seite 16 Schleizer Anzeiger

Märchen-Sonntage im MärchenSchloß Burgk

Vom 25. Juli bis zum 20. September jeden Sonntag um 11 Uhr

Die beliebte Veranstaltungsreihe der „Märchen-Sonntage“ auf Schloß Burgk wird in diesem Sommer fortgesetzt.

Vom Beginn der Sommerferien an, also ab 25. Juli bis zum Welt- kindertag am 20. September, lädt das Museum Schloß Burgk an jedem Sonntag um 11 Uhr Klein und Groß zur Märchenstunde ein. Puppenspieler und Schauspieler, Geschichtenerzähler und Musiker entführen Kinder und Erwachsene in die Welt der Mär- chen, Geschichten und Legenden – in eine Zeit, als das Wün- schen noch geholfen hat und ein Träumer König sein durfte.

Zum Auftakt sind Kerstin Otto und Christian Rogers mit ihrer Märchenstunde: „Es war einmal und alles ist wahr …“ am Sonn- tag, 25. Juli um 11 Uhr zu Gast. Die beiden Geschichtenerzähler gehören zu den besten ihres Genres und erzählen zum Mär- chen-Sonntag auf Schloß Burgk ihre Lieblingsmärchen. Diese sind lustig und komisch, voller Weisheit und Schönheit. Mär- chen aus vielen verschiedenen Ländern. Welche das genau sind - ob von Füchsen und Strolchen, Pferden und Mäusen, Schiffen und Vögeln, von Brot und Liebe - wissen die beiden vorher noch nicht, denn die Zuhörer geben den Impuls und dann beginnt gemeinsam das Wunder der Märchen.

Mit dabei sind an den Märchen-Sonntagen im Sommer auf Schloß Burgk unter anderem auch das Dresdner Figurenthe- ater mit dem Petterssen und Findus-Stück „Ein Feuerwerk für den Fuchs“, die Erfurter Puppenspielerin Christiane Weidringer mit Theodor Storms Märchen „Die Regentrude“, Antje Horn mit ihren wundervollen „Geschichten aus dem Hut“ – bei denen ein echter Hut natürlich nicht fehlen darf – und viele andere mehr.

Natürlich kommen auch die Ritter der Osterburg wieder nach Schloß Burgk und haben mit viel Witz und Humor ihre Interpre- tation eines klassischen Märchens einstudiert.

Das detaillierte Programm der Märchen-Sonntage wird auf der Internetseite des Museums unter www.schloss-burgk.de veröf- fentlicht. Eine vorherige Anmeldung zu den Veranstaltungen ist erforderlich. Der Eintritt beträgt für Kinder 3 €; Erwachsene 6 €, Familienkarte 15 €.

Kartenvorbestellungen für die Aufführungen, die jeden Sonn- tag um 11 Uhr stattfinden, sind über Tel.: 03663/400119 und per E-Mail an: museum@schloss-burgk.de möglich.

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz

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Gemeinde Tegau feiert 625-jähriges Bestehen –

Jahrfeier 2022 wirft ihre Schatten voraus

625 Jahre sind seit der Erstnennung der Gemeinde Tegau im Jahre 1397 vergangen, dieses Jubiläum wollen wir im nächsten Jahr vom 15. – 17. Juli 2022 gebührend feiern. Die Gemeinde und alle ansässigen Vereine und Einrichtungen planen derzeit ein großes, gemeinsames Fest im gesamten Ort und auf dem Sportplatz.

Um unsere 625-Jahrfeier auf die Beine zu stellen, gibt es seit diesem Jahr ein Organisationsteam, welches schon enorme Vorarbeit geleistet hat. Der zeitliche Ablauf steht bereits fest - von der Eröffnungsfeier mit Vorstellung der Orts-Chronik am Freitagabend, dem musikalischen Highlight, mit der aus den Medien bekannten österreichischen Partyband „Die Draufgän- ger“ am Samstagabend, einem Festgottesdienst, einem musika- lischen Frühschoppen, bis hin zu einem Kinder- und Familien- fest am Sonntag - ist alles dabei. Am Samstag, dem 16. Juli, soll ganz besonders unser Ortsleben im Mittelpunkt stehen, unter dem Motto „Tag der offenen Höfe und Kirche“. Dieser Tag soll ein Festtag für die Augen, die Ohren und den Geschmack wer- den: Die großen Hoftore sowie die Kirchenpforte stehen offen, man kann überall hineingehen, überall schauen. Auf den offe- nen Höfen können spannende Aktionen, spezielle Angebote für Kinder, Führungen, Maschinenausstellungen, altes Handwerk und Geräte, künstlerische Werke, Musik und natürlich auch Speis’ und Trank präsentiert und verkauft werden. Wir freuen uns jetzt schon auf viele interessierte Besucher.

Weitere Informationen u.a. zum Ticketvorverkauf für Samstag, den 16. Juli 2022 mit der Band „Die Draufgänger“ sind auf der Facebookseite „625 Jahre Tegau“ zu finden.

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Sommerparty und Schleizer MODE-COCKTAIL Nach der coronabedingten Absage, soll

es in diesem Jahr wieder am Vorabend der Schleizer Modenacht eine Sommer- party auf dem Neumarkt geben. Eine erste erfolgreiche Aufl age gab es im Jahr 2019 als mehrere Tausend Besucher die Veranstaltung u. a. mit Melanie Müller und Abfahrt Lederhose besuchten. Auch in diesem Jahr wird es am Vorabend der Modenacht, also am Freitag, den 27. Au- gust eine Sommerparty mit Musik und Partystimmung auf dem Neumarkt ge- ben. Trotz mancher Corona-Maßnahmen und fehlender Planungssicherheit ist die Stadtverwaltung Schleiz gewillt gemein- sam mit den Mitgliedern des Handels- und Gewerbevereins ein Fest auf dem Neumarkt zu organisieren. Mit der Som- merparty soll der Schleizer Modenacht keine Konkurrenz gemacht werden, son- dern die Schleizer und Gäste zum Feiern und Tanzen auf den Neumarkt eingela- den werden. Im Vordergrund stehen viel Musik und sommerliche Partystimmung.

Dem Veranstalter ist bewusst, dass nicht alle Musikgeschmäcker getroff en werden können. Ziel bleibt es national und re- gional bekannte Künstler gleichermaßen auftreten zu lassen. Der Handels- und Gewerbeverein e. V. und die Stadtver- waltung Schleiz arbeiten bei der Organi-

Zum musikalischen Auftakt spielt eine Stimmung aufbauende Blaskapelle. Die- se wird den Schleizern und Gästen richtig einheizen. Auf der Open-Air-Bühne auf dem Neumarkt übernimmt danach Alex K. das DJ-Pult und stimmt auf den Haupt- act musikalisch ein. Heiße Partystim- mung und Sommervibes verbreitet ab 22 Uhr die Sängerin Loona. Mit Sommerhits Foto: Sven Doelle

SCHLEIZER

ANZEIGER

AUSGABE07/202122. Juli 21 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz

mit ihren Ortsteilen Burgk, Burgkhammer, Crispendorf, Dörfl as, Dröswein, Erkmannsdorf, Gräfenwarth, Grochwitz, Isabellengrün, Langenbuch, Lössau, Möschlitz, Oberböhmsdorf, Oschitz, Wüstendittersdorf

01522 88 171 48

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Seite 18 Schleizer Anzeiger

INFORMATIONEN AUS DER VOLKSHOCHSCHULE

Die Mitarbeiter der Volkshochschule sind wieder persönlich für Sie da. Aktuell arbeiten wir an der Planung für das Semester Herbst | Winter 2021, um Ihnen ein interessantes und breit- gefächertes Kursangebot unterbreiten zu können. Semesterbe- ginn ist der 13. September 2021. Das Kursprogramm wird im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises veröffentlicht werden und un- ter www.vhs-sok.de ab dem 30.07.2021 zur Verfügung stehen.

Bis dahin bieten wir Ihnen die Möglichkeit unsere Online-Kurse zu besuchen.

Das sind unsere nächsten virtuellen Angebote:

Livestream - vhs.wissen live: Deutschland und Italien - eine spannungsreiche Beziehung (in italienischer Sprache + Übersetzung) | 21H0-10403

Do, 26.08.2021, 18:00 - 19:30 Uhr

Livestream - vhs.wissen live: Dante und die deutsche Welt (und darüber hinaus)

Sprache: Italienisch | 21H0-20101 Fr, 27.08.2021, 18:00 - 19:30 Uhr

geplante Präsenzkurse, Anmeldung bereits möglich:

Integrationskurs mit Alphabetisierung 45/2020 | 21F4-40400 Start: 13.09.2021, Mo - Do, 09:10 - 12:25 Uhr, 250 Tage

Allgem. Integrationskurs 44/2020 | 21F4-40420 Start: 13.09.2021, Mo - Do, 09:10 - 13:25 Uhr, 140 Tage Schleiz, Aus- u. Weiterbildungszentrum, Löhmaer Weg 2

Weitere Kursangebote finden Sie unter www.vhs-sok.de.

ANMELDUNGEN SIND MÖGLICH:

• Online: www.vhs-sok.de/kurse

• Per E-Mail: anmeldung@vhs-sok.de • Per Telefon: für Pößneck  03647/448144 für Schleiz  03663/4248282

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz

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GLÜCKWÜNSCHE

STERBEFÄLLE IM JUNI 2021

Im Monat Juni 2021

haben auf dem Standesamt Schleiz, Saale-Orla-Kreis,

die folgenden Paare die Ehe geschlossen:

Marcus Springer und Natalie Springer geb. Schiel Gräfenwarth

Alexander Haase und Vanessa Haase geb. Bräunlich Schleiz

Michael Staps und Mandy Staps geb. Wolf Chursdorf

Robert Pohl und Isabelle Pohl geb. Taubert Oschitz

Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.

Marion Damisch geb. Mosig Schleiz 76

Bernd Kellermann Schleiz 69

Heinrich Pohl Schleiz 93

Ortrud Schubert geb. Müller Langenbuch 94

Hannelore Seldte Schleiz 83

Martin Hinz Schleiz 49

Steffen Zschächner Schleiz 66

Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.

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Seite 20 Schleizer Anzeiger

IMPRESSUM

Herausgeber:

Stadt Schleiz, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz;

Telefon: 03663/4804-0, Fax: 03663/423220;

E-Mail: info@schleiz.de; Homepage: www.schleiz.de Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Der Bürgermeister der Stadt Schleiz, Marko Bias Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:

Stadtverwaltung Schleiz, Hauptamt / Amt für Wirtschaft und Stadtmarketing, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz Layout und Druck:

AMK Dienstleistungs GmbH, GF: Manuel Metzner, Ludwig- Jahn-Straße 4a, 07907 Schleiz in Zusammenarbeit mit Seidel- werbung Inh. Uwe Seidel

Verantwortlich für den Anzeigenteil:

AMK Dienstleistungs GmbH, GF: Manuel Metzner, Telefon: 03663/425294, Fax: 03663/425295

Anzeigenberater: Dirk Gründlich, Tel. 0152/28817148, d.gruendlich@amk-info-verlag.de

Es gelten die Preisliste Nr. 1 vom 01. Juli 2021 und die Geschäfts- bedingungen, die wir auf begründete Anfrage Ihnen gern zu- senden.

Verantwortlich für die kostenlose Verteilung:

HMS Inh. Manuel Metzner, Ludwig-Jahn-Straße 4a, 07907 Schleiz Der Vertrieb erfolgt kostenlos an alle Haushalte der Stadt Schleiz und ihre Ortsteile. Ein Rechtsanspruch auf Zustellung besteht nicht. Einzelexemplare sind kostenlos in der Stadtver- waltung und in der Alten Münze erhältlich.

Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckver- bände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwort- lich. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos sowie die Richtigkeit der im nichtamtlichen Teil erschienenen Beiträge übernehmen wir keine Gewähr.

Für Schäden, die durch Druckfehler, fehlerhafte oder unter- bliebene Einträge entstehen, wird nicht gehaftet. Nachdruck, Abdruck, fotomechanische Wiedergabe und jedwede elektro- nische Nutzung oder Vervielfältigung ist nur mit Genehmigung gestattet. Für den Inhalt der Anzeigen sind die jeweiligen Auf- traggeber verantwortlich

Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 4.700 Stück und wird außerdem digital als pdf-Datei unter www.

schleiz.de zur Verfügung gestellt.

 Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe:

Montag, 09. August 2021

 Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe:

Donnerstag, 26. August 2021

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz

BAUEN UND WOHNEN

(21)

VERANSTALTUNGSKALENDER AUGUST 2021

Datum Zeit Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter

01.08. 16:00 Konzert mit Familie Kothner Schleiz, Nikolauskapelle Dörflas Förderverein Nikolauskapelle Dörflas e.V.

06.08. 17:00 Thomas Rühmann - Lebenslieder Schleiz, Wisentahalle MB Konzerte Berlin

07.08. Fahrtag der Wisentatalbahn Schleiz, Bahnhof Schleiz West Förderverein Wisentatalbahn e.V.

07.08. 14:00 Fahrten mit der Ferienlandeisenbahn Schleiz, Ferienland Crispendorf Ferienlandeisenbahn e.V.

07.08. 16:00 Kleines Orgelkonzert Schleiz, Bergkirche Kirchenkreis Schleiz 08.08. 10:00 Fahrten mit der Ferienlandeisenbahn Schleiz, Ferienland Crispendorf Ferienlandeisenbahn e.V.

09.-15.08. 10:00 Fahrten mit der Ferienlandeisenbahn Schleiz, Ferienland Crispendorf Ferienlandeisenbahn e.V.

14.08. Fahrtag der Wisentatalbahn Schleiz, Bahnhof Schleiz West Förderverein Wisentatalbahn e.V.

14.08. 08:00 Asphalt-Driftkurs Schleiz, Schleizer Dreieck funtracks

14.08. 14:00 Fahrten mit der Ferienlandeisenbahn Schleiz, Ferienland Crispendorf Ferienlandeisenbahn e.V.

14.08. 16:00 Kleines Orgelkonzert Schleiz, Bergkirche Kirchenkreis Schleiz

15.-22.08. Veranstaltungen im Rahmen der Bachwoche Schleiz Förderverein Schloß Burgk e.V.

21.08. Fahrtag der Wisentatalbahn Schleiz, Bahnhof Schleiz West Förderverein Wisentatalbahn e.V.

21.08. 16:00 Kleines Orgelkonzert Schleiz, Bergkirche Kirchenkreis Schleiz 21.08. 19:30 Die größten Hits aller Zeiten - Die große

Musikshow der 50er bis 80er Jahre Schleiz, Wisentahalle AS Entertainment

22.08. 10:00 Sommerwanderung für alle Sinne rund um Schloß Burgk Schleiz, Burgk Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale 26.-28.08. Wolfszeit Festival 2021 Schleiz, Ferienland Crispendorf Wolfszeit Festival

27.08. 18:00 Sommerparty Schleiz, Neumarkt Stadtverwaltung Schleiz

27.-29.08. German TT Schleiz, Schleizer Dreieck Bike Promotion / MAXX Moto

28.08. Fahrtag der Wisentatalbahn Schleiz, Bahnhof Schleiz West Förderverein Wisentatalbahn e.V.

28.08. 16:00 Kleines Orgelkonzert Schleiz, Bergkirche Kirchenkreis Schleiz

28.08. 16:00 ModeCocktail Schleiz, Neumarkt www.mein-catering.de

29.08. 14:30 Gruftführung Schleiz, Bergkirche Kirchgemeinde Schleiz

29.08. 15:30 Gruftführung Schleiz, Bergkirche Kirchgemeinde Schleiz

Veranstaltungen aus der Region

08.08. 19:00 3. Sommerserenade mit dem Duo Vocamano Hirschberg, Gerberstraße 16 „Villa Novalis Akademie“ e. V.

22.08. 19:00 4. Sommerserenade mit dem „Novalis“-Duo Hirschberg, Gerberstraße 16 „Villa Novalis Akademie“ e. V.

Außerdem haben für Sie geöffnet:

Bergkirche Schleiz

Montag + Mittwoch + Freitag + Samstag + Sonntag jeweils 14.30 - 16.30 Uhr

Führungen sind unter Voranmeldung gern Möglich. 03663/422342

Museum im Rutheneum Mi und Sa 15:00 - 17:00 Uhr Freibad „Wisenta-Perle“ Schleiz bis 15. Sept. täglich 10:00 - 20:00 Uhr Museum Schloß Burgk

Di - So 10:00 - 18:00 Uhr

Saaleturm Burgk Täglich 08:00 - 21:00 Uhr Alle Angaben ohne Gewähr!

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der aktuellen Covid-19-Pandemie sind Änderungen vorbehalten!

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Seite 22 Schleizer Anzeiger

KIRCHENMITTEILUNGEN

GOTTESDIENSTE

jeweils 9.00 Uhr: 01.08., 08.08., 15.08.

mit Abendmahl, 22.08., 29.08.

GEBETSKREIS

jeweils 19.30 Uhr: 02.08., 09.08., 16.08., 23.08., 30.08.

FRAUENGESPRÄCHSKREIS

jeweils 9.00 Uhr: 04.08., 11.08., 18.08., 25.08., 01.09.

GOTTESDIENSTE

Sonntag, 01. August 2021 10:30 Uhr Heilige Messe Sonntag, 08. August 2021 10:30 Uhr Heilige Messe Sonntag, 15. August 2021 10:30 Uhr Heilige Messe Sonntag, 22. August 2021 10:30 Uhr Heilige Messe Sonntag, 29. August 2021 10:30 Uhr Heilige Messe Sonntag, 05. Sept. 2021 10:30 Uhr Heilige Messe

Ev.-methodistische Kirche Schleiz

Katholische Kirche St. Paulus Schleiz Ev.-Lutherische Kirchgemeinde Schleiz

GOTTESDIENSTE Sonntag, 01.08.21 09.00 Oberböhmsdorf

10.00 Schleiz, Bergkirche mit Taufe 10.00 Möschlitz, Andacht

Sonntag, 08.08.21 08.30 Mönchgrün 09.00 Kirschkau

10.00 Schleiz, Stadtkirche 10.00 Lössau

10.00 Möschlitz Sonntag, 15.08.21 09.00 Oberböhmsdorf 10.00 Schleiz, Bergkirche

10.00 Möschlitz mit Posaunenchor Sonntag, 22.08.21

08.30 Gräfenwarth 09.30 Möschlitz 10.30 Oschitz

14.00 Mönchgrün mit Taufe Sonntag, 29.08.21

08.30 Grochwitz 09.00 Oberböhmsdorf 10.00 Schleiz, Bergkirche 10.00 Möschlitz

BERGKIRCHE

- jeden Samstag 16.00 Uhr das „Kleine Orgelkonzert“

- „offene Kirche“ für Besucher am Montag ,Mittwoch und Freitag, sowie am Wochenende von 14.30-16.30 Uhr.

Gruftführungen August am 29.08.21 um 14.30 und 15.30 Uhr.

Führungen in Bergkirche und Gruft bitte anmelden im Kirchen- büro unter 03663/422342 oder per Mail evkircheschleiz@gmx.de

Aktuelle Informationen über Öffnungszeiten und Veranstaltungen unserer Evang. Kirchengemeinde finden sie

auf www.evangelische-kirche-schleiz.de

Informationen finden Sie jederzeit unter:

www.schleiz.nak-nordost.de & www.nak-nordost.de Zu allen Zusammenkünften ist jeder Interessierte herzlich

eingeladen.

Anschrift des Gemeindezentrums:

Oschitzer Str. 13 · 07907 Schleiz, Tel. 03663/400462

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz

BAUEN UND WOHNEN

Neuapostolische Kirche Schleiz

Änderungen möglich!

Weitere Infos finden Sie im Internet: www.emk.de/schleiz

Kontaktdaten der Pfarrei Sankt Paulus:

Katholische Pfarrei St. Paulus Am Gatterberg 3 · 07907 Schleiz Tel. 03663/4250012 · Fax 03663/4250014

www.kirche-schleiz.de Mail: schleiz@pfarrei-bddmei.de

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STELLENMARKT

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