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Amtliche Bekanntmachung Zweckverband Regio-S-Bahn 2030

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LANDRATSAMT LÖRRACH /www.loerrach-landkreis.de Seite 1

Zweckverband Regio-S-Bahn 2030 Amtliche Bekanntmachung

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom 28.03.2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2018 des Zweckverbandes Regio-S-Bahn 2030 bestätigt. Die Haushaltssat- zung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 16.04.2018 bis einschl. 24.04.2018 beim Landrat- samt Lörrach, Palmstraße 3, 79539 Lörrach (Haus 1) in den Zimmern 1.54 und 1.44 während der Öffnungszeiten des Landratsamts zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Nachstehend wird der Wortlaut der Haushaltssatzung bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Regio-S-Bahn 2030 für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1970 (GBl. S. 408), i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F.

vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), beide in den jeweils geltenden Fassungen, hat die Verbands- versammlung am 21.11.2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 be- schlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben von je 110.000 EUR

davon im Verwaltungshaushalt 110.000 EUR

im Vermögenshaushalt 0 EUR

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung) von 0 EUR

3. dem Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000 EUR

(2)

LANDRATSAMT LÖRRACH / www.loerrach-landkreis.de Seite 2

§ 3

Im Haushaltsjahr 2018 werden folgende Verbandsumlagen erhoben

Verwaltungshaushaltsumlage 110.000 EUR

Vermögenshaushaltsumlage 0 EUR

Lörrach, den 21.11.2017

gez.:

Marion Dammann, Landrätin Verbandsvorsitzende

Lörrach, den 11.04.2018 Landratsamt Lörrach gez. Claus Grabisna Dezernat I / FB Finanzen

signiert von:

mit:

Lörrach 02:PN Landratsamt am: 13.04.2018

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