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BREISGAU-S-BAHN 2020 Sachstandsbericht sowie Ergänzung S-Bahn-Mitfinanzierungsvereinbarung

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Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF)

DRUCKSACHE ZRF-bA/VV 2017.001.1

Beschlussvorlage

bearbeitet von: Tel.Nr.: Datum:

Steffen Bitter 0761/201-4570 01.06.2017

BREISGAU-S-BAHN 2020 – Sachstandsbericht sowie

Ergänzung S-Bahn-Mitfinanzierungsvereinbarung

Beratungsfolge Sitzungstermin öff. n.ö. Empfehlung Beschluss

bA 17.05.2017 X X

VV 28.06.2017 X X

Seite 1

Die Verbandsversammlung fasst folgenden Beschluss:

1. Der Sachstandsbericht zur BREISGAU-S-BAHN 2020, Ausbaustufe 2018- neu, wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, auf die Option für zusätzliche Verstärkerfahrten zwischen Neustadt und Donaueschingen im Einverneh- men mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis zu verzichten und dieses dem Land Baden-Württemberg verbindlich mitzuteilen.

3. Dem ENTWURF der Ergänzenden Übereinkunft zum SMBV-14 wird zuge- stimmt. Die Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Übereinkunft zu un- terzeichnen.

4. Die Verbandsversammlung stimmt dem Vorschlag der Verbandsverwaltung zu, den Betrag der sog. regionalen Mitfinanzierung, vgl. ANLAGE Ib zur Er- gänzenden Übereinkunft, nach Nutzerschlüssel im regionalen SPNV- Gesamtnetz gem. § 14 Abs.4 Ziff.3 a.E. zwischen den Verbandsmitgliedern abzurechnen.

Anlagen:

1. Steckbrief Netz 9a

2. Fahrzeugkonfiguration Netz 9a: Schriftwechsel zwischen ZRF und Land 3. Steckbrief Netz 4

4. ENTWURF Ergänzende Übereinkunft zum S-Bahn-Mitfinanzierungsvertrag 2014, SBMV-14.

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Begründung

1. Ausgangslage

Die Verbandsversammlung des ZRF hatte in der Sitzung am 2. Oktober 2013 be- schlossen, die Planungen für die Ausbaustufe 2018-neu weiterzuführen. Am 13.07.2015 wurden nach Beschluss der Verbandsversammlung die Realisierungs- und Finanzierungsverträge für den Ausbau der DB-Strecken Höllentalbahn West, Höllentalbahn Ost, Breisacher Bahn und Elztalbahn mit dem Land Baden- Württemberg und der DB AG unterzeichnet. Die Verträge für die weiteren DB- Strecken Müllheim-Neuenburg (Grenze) und Drei-Seen-Bahn waren auf Grundlage früherer Beschlüsse bereits im Januar bzw. im April 2015 unterzeichnet worden.

Für die SWEG-Strecken am Kaiserstuhl liegen mit der Rahmenvereinbarung vom Mai 2011 die vertraglichen Grundlagen für den Ausbau der Infrastruktur ebenfalls vor.

2. Übersicht Sachstand und weiteres Vorgehen nach Strecken DB-Strecken

Für die DB-Strecken Höllentalbahn West, Höllentalbahn Ost, Elztalbahn und Breisa- cher Bahn werden derzeit jeweils die Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Paral- lel dazu werden die Ausschreibungen der Bauleistungen für die beiden Teilstrecken der Höllentalbahn vorangebracht.

Am weitesten fortgeschritten ist das Planfeststellungsverfahren für die Höllental- bahn West. Nach dem Erörterungstermin am 27.09.2016 im Kurhaus Hinterzarten hat das Regierungspräsidium bis Ende März 2017 die vorgetragenen Argumente aus den Einwendungen und Stellungnahmen ausgewertet und eine abschließende Stel- lungnahme erarbeitet. Somit konnte das Verfahren Ende März an das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) als Planfeststellungsbehörde zurückgegeben werden. Der Plan- feststellungsbeschluss wird im Sommer dieses Jahres erwartet, DB AG und ZRF stehen diesbezüglich in Kontakt mit dem EBA. Nach derzeitigem Zeitplan sollen die ersten Zuschläge für Bauleistungen im August 2017 erteilt werden, so dass den be- auftragten Firmen ausreichend Zeit u.a. für die Erstellung der Ausführungsplanung und die Bauvorbereitung zur Verfügung steht. Erste naturschutzrechtliche Aus- gleichsmaßnahmen sollen noch im Jahr 2017 umgesetzt werden. Der eigentliche Streckenausbau erfolgt unter Vollsperrung ab März 2018. Die Sperrung der Strecke soll bis Herbst 2018 dauern.

Eine kurzfristige Änderung bezüglich der Ausbaumaßnahmen ergab sich bei der Höl- lentalbahn. Zwischenzeitlich konnte geklärt werden, dass die vorhandenen Stell- werksanlagen in Kirchzarten, Himmelreich, Hirschsprung, Hinterzarten, Titisee (inkl.

der heute von Titisee aus bedienten Drei-Seen-Bahn) sowie Neustadt - entgegen der bisherigen Planungen - zu annährend gleichen Kosten ersetzt und mit neuer ESTW- Technik ausgerüstet werden können. Damit reduziert sich das Risiko unvorhergese- hener Kosten, welches der Umbau vorhandener Alttechnik immer mit sich bringt.

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Insbesondere aber ermöglicht diese Änderung künftig auch eine bessere Betriebs- abwicklung: Die gesamte Höllentalbahn von Freiburg bis Donaueschingen bzw. See- brugg kann künftig vollständig aus der neuen Betriebszentrale in Freiburg-Wiehre gesteuert werden und nicht - wie bisher - aus zahlreichen einzelnen Stellwerken ent- lang der Strecke. Dies erleichtert insbesondere im Fall von Verspätungen oder Stö- rungen die Disposition der Züge erheblich.

Für die Höllentalbahn Ost fand der Erörterungstermin am 15.12.2016 in Löffingen statt. Das Regierungspräsidium Freiburg erarbeitet derzeit die abschließende Stel- lungnahme, das Verfahren wird vsl. in der ersten Jahreshälfte an das EBA zurückge- geben. Die ersten Vergaben für Bauleistungen sind für den November 2017 vorge- sehen, der Baubeginn für den Juli 2018. Auch an dieser Teilstrecke werden natur- schutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen bereits Ende 2017 / Anfang 2018 umge- setzt.

Sowohl für die Elztalbahn als auch die Breisacher Bahn mussten die ursprünglich für 2018 vorgesehenen Baumaßnahmen um ein Jahr verschoben werden. Bei beiden Strecken hat sich gezeigt, dass für die Planfeststellungsverfahren aus verschiedenen Gründen ein höherer Zeitbedarf erforderlich ist als ursprünglich geplant. Bei der Elz- talbahn liegt dies auch an der hohen Zahl der Einwendungen, bei der Breisacher Bahn insbesondere an der verzögerten Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen für die Planfeststellung.

Bei der Elztalbahn fand die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen vom 14.03.

bis 13.04.2016 statt. Die Einwendungsfrist endete am 27.04.2016. Die Offenlage führte zu erheblich mehr Einwendungen als erwartet, wobei sich diese insbesondere auf die Themen „elektromagnetische Verträglichkeit“ sowie „Kreuzungsbahnhof Gut- ach“ beziehen. Aufgrund des entsprechenden zeitlichen Mehrbedarfs für die Bearbei- tung der Einwendungen war ein Erörterungstermin im Jahr 2016 nicht mehr möglich, vielmehr wird mit dessen Durchführung Mitte 2017 gerechnet. Die Durchführung der Baumaßnahmen verschiebt sich nach derzeitigem Stand auf das Jahr 2019.

Für die Breisacher Bahn konnten die vom EBA nach Vorprüfung der Planfeststel- lungsunterlagen angeforderten Austauschseiten durch die DB AG erst im Juli 2016 vorgelegt werden. Die Offenlage erfolgte im Zeitraum November bis Dezember 2016, geänderte Unterlagen zum Schallschutz wurden im Zeitraum April bis Mai 2017 er- neut ausgelegt. Auch bei dieser Strecke wird von einem Erörterungstermin Mitte 2017 sowie der Durchführung der Baumaßnahmen im Jahr 2019 ausgegangen.

Parallel zur Durchführung der Planfeststellungsverfahren werden für alle Strecken die notwendigen Finanzierungsanträge für die Zuschüsse nach dem GVFG- Bundesprogramm erstellt, abgestimmt und bei den Zuwendungsgebern zur Prüfung eingereicht. Dabei sind je Teilstrecke der DB AG ein „Antrag zur Aufnahme in die Ka- tegorie „a“ des GVFG-Bundesprogramms“ (Kat-a-Antrag) sowie im Anschluss daran ein „Antrag auf Erteilung eines Zuwendungsbescheids“ beim Eisenbahn-Bundesamt einzureichen. Sowohl für die Höllentalbahn West als auch Ost sind jeweils beide An-

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träge beim Zuwendungsgeber eingereicht. Für Breisacher Bahn und Elztalbahn wer- den die Kat-a-Anträge derzeit fertiggestellt.

Strecke Müllheim – Neuenburg (Grenze) / Drei-Seen-Bahn

Beide Ausbaumaßnahmen wurden im Jahr 2016 abgeschlossen. Die finanzielle Ab- rechnung sowie die Bewilligung der Fördermittel durch das Eisenbahn-Bundesamt stehen allerdings noch aus.

SWEG-Strecken (Kaiserstuhlbahn)

Weit vorangeschritten sind mittlerweile die Planfeststellungsverfahren für die drei Streckenabschnitte der Kaiserstuhlbahn. Als erster Beschluss wurde jener für den Planfeststellungsabschnitt Ost (Gottenheim – Bahlingen) am 27.07.2016 erlassen.

Nach erfolgter Vergabe der Bauleistungen für die Oberleitungsmaßnahmen konnten in diesem Abschnitt im April 2017 unter Vollsperrung die Arbeiten aufgenommen werden. Diese werden bis vsl. Februar 2018 andauern. Am 26.04.2017 erfolgt der offizielle Spatenstich unter Anwesenheit von Verkehrsminister Hermann.

Am 12.04.2017 wurde der Beschluss für den Planfeststellungsabschnitt Nord (Endingen – Riegel – Malterdingen) erlassen. Der Ausbau dieses Streckenabschnitts soll – ebenfalls unter Vollsperrung – im Zeitraum August 2017 bis März 2018 erfol- gen. Einige Arbeiten, z. B. die Errichtung des für die Verknüpfung der Fahrleitungs- anlagen SWEG/DB erforderlichen Schaltpostens in Riegel-Malterdingen werden sich bis Anfang 2019 erstrecken.

Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den Planfeststellungsab- schnitt Kaiserstuhlbahn West (Sasbach – Breisach) wird in Kürze gerechnet, so dass auch für diesen Abschnitt vsl. noch im Jahr 2017 Baurecht vorliegt. Der Ausbau wird allerdings erst – auch hier unter Vollsperrung – im März 2018 beginnen und bis Februar 2019 andauern.

Sowohl im Bereich Gottenheim als auch Breisach wird es – je nach Baufortschritt auf der Breisacher Bahn – vsl. Mitte 2019 nochmals zu Maßnahmen kommen, um Fahr- leitungsanlage und vor allem Leit- und Sicherungstechnik mit den dann neu erstellten Anlagen der DB AG zu verknüpfen.

3. Baudurchführung (Zusammenfassung)

Wie bereits dargestellt, muss im Hinblick auf den Projektzeitplan und die Einhaltung der Baukosten der überwiegende Teil der Baumaßnahmen auf den Strecken jeweils während einer mehrmonatigen Vollsperrung durchgeführt werden.

Der Schwerpunkt der Baudurchführung im Bereich der Kaiserstuhlbahn wird nach derzeitigem Stand in den Jahren 2017 und 2018 liegen und sich insbesondere auf dem westlichen Abschnitt vsl. bis in das erste Quartal 2019 erstrecken.

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Die Maßnahmen an der Höllentalbahn West sollen im Jahr 2018 (Streckensperrung März bis Oktober) umgesetzt werden. Der Ausbau der östlichen Höllentalbahn soll ebenfalls 2018 beginnen, wird sich aber wegen der schwierigen Baumaßnahmen an den Tunneln bis in den Herbst 2019 hinziehen. Die Streckensperrung ist aktuell von Mai 2018 bis Oktober 2019 vorgesehen, wobei der eigentliche Streckenausbau Höl- lentalbahn Ost im Juli 2018 beginnt. Dass die Strecke bereits ab Mai gesperrt wer- den soll, ist bedingt durch – außerhalb des Projekts Breisgau-S-Bahn erfolgende – Fahrleitungssanierungsmaßnahmen u. a. im Bereich des Bahnhofs Neustadt sowie eine Oberbausanierung auf der östlichen Höllentalbahn. Hinzuweisen ist zudem da- rauf, dass während der Bauarbeiten im Bereich Titisee auch der Schienenverkehr auf der Drei-Seen-Bahn – nochmals – für einige Monate durch Busleistungen ersetzt werden muss.

Die Baumaßnahmen auf der Breisacher Bahn und der Elztalbahn sollen im Zeitraum Februar bis November (Breisacher Bahn) bzw. März bis Oktober (Eltzalbahn) 2019 erfolgen.

4. Vergabeverfahren S-Bahn-Betrieb

Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land Ba- den-Württemberg zuständig für die Durchführung der Vergabeverfahren. Grundlage hierfür bilden das „Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg“ sowie der 2014 zwischen dem ZRF und dem Land abgeschlos- sene S-Bahn-Mitfinanzierungsvertrag.

Sachstand Netz 9a (Ost-West-Achse)

Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 30.12.2014.

Die Vergabeentscheidung zu Gunsten der DB Regio AG wurde am 15.09.2016 be- kanntgegeben und ist seit dem 28.09.2016 rechtskräftig. Auch für dieses Netz wurde der Verkehrsvertrag am 19.04.2017 unterzeichnet.

Das Netz 9a umfasst die Strecken Kaiserstuhlbahn Ost, Breisacher Bahn, Höllental- bahn (mit Weiterführung der Züge über die Schwarzwaldbahn bis Villingen) und Drei- Seen-Bahn. Die Inbetriebnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 ge- plant, die Vertragslaufzeit beträgt 12,5 Jahre. Es werden drei- und vierteilige Elekt- rotriebwagen vom Typ Coradia Continental eingesetzt. Das Betriebskonzept wurde bereits ausführlich in Drucksache ZRF-bA/VV 2016.005 beschrieben, siehe hierzu auch Anlage 1.

Wie bereits im Herbst 2016 diskutiert, besteht seitens des ZRF Besorgnis über die vergleichsweise geringe Anzahl der Türen des im Netz 9a künftig eingesetzten Zugtyps im Hinblick auf die resultierenden Fahrgastwechselzeiten (Fahrplanstabilität) sowie über Anzahl und Größe der Multifunktionsbereiche (z.B. für die Fahrradmit- nahme). Vor diesem Hintergrund richtete der ZRF Ende November 2016 ein weiteres Schreiben an das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg. Dieses Schreiben sowie die Antwort vom Januar 2017 finden sich als Anlage 2 zu dieser Drucksache. Das Land sieht demnach keinen Bedarf, die Anzahl der Türen der künf-

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tigen Fahrzeuge anzupassen, und hält zudem die Multifunktionsbereiche für ausrei- chend auch für das künftige Fahrplanangebot.

Sachstand Netz 4 (Rheintalbahn, Abschnitt Karlsruhe – Basel) Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 14.11.2015.

Die Vergabeentscheidung wurde vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 06.02.2017 bekannt gegeben und ist mittlerweile rechtskräftig. Am 19.04.2017 wurde der Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der DB Regio AG unterzeichnet, die den Zuschlag für den Betrieb des Netzes 4 erhalten hat.

Das Netz 4 umfasst stündliche Expresszug-Leistungen (Karlsruhe –) Offenburg – Basel sowie ebenfalls stündliche S-Bahn-Leistungen Offenburg – Freiburg Ba- sel/Neuenburg. Eine ausführliche Beschreibung des künftigen Betriebsangebotes in diesem Netz findet sich in Anlage 3.

Die Inbetriebnahme des Netzes soll im Juni 2020 erfolgen, die Laufzeit beträgt 12,5 Jahre.

Zwar sind die künftig stündlich verkehrenden Züge der Relation Müllheim – Neuen- burg Bestandteil des Netzes 4, nicht jedoch die grenzüberschreitenden Züge Müll- heim – Mulhouse. Beim Spatenstich für den Ausbau des Streckenabschnitts Müll- heim – Neuenburg am 05.07.2016 erläuterte das Ministerium für Verkehr, dass mit Inbetriebnahme des Netzes 4 die grenzüberschreitenden Verkehre in ähnlichem Um- fang wie heute weitergeführt werden sollen, perspektivisch könne man sich auch ei- ne gemeinsame Ausschreibung mit den französischen Partnern vorstellen.

Diese Aussage ist aus Sicht des ZRF wenig befriedigend, da das Konzept Breisgau- S-Bahn auch hier im Einklang mit den Vorgaben des Landes einen durchgehenden Stundentakt vorsieht. Aus diesem Grund hat der ZRF in den vergangenen Monaten weitere Gespräche zwischen den beiden Aufgabenträgern Land und Région Grand Est initiiert. Aktuell zeichnet sich ab, dass ab Inbetriebnahme des Netzes 4 auf Basis eines Vorschlags der SNCF ein 2-Stunden-Takt in der Relation Müllheim – Mulhouse mit Anschluss an die RE-Züge von bzw. nach Freiburg eingerichtet werden könnte, was im Vergleich zu heute eine Verbesserung des Angebots, vor allem durch eine bessere Strukturierung darstellt. Dieser Vorschlag wird derzeit sowohl seitens des Landes Baden-Württemberg als auch seitens der Région Grand Est geprüft. Mittel- fristig strebt der ZRF weiterhin eine Ausweitung des Angebotes zum Stundentakt, einschließlich Durchbindung der Züge nach Freiburg an – und wird sich dafür beim Land sowie der Région Grand Est entsprechend einsetzen.

Sachstand Netz 9b (Freiburger Y)

Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 26.12.2015.

Wann mit einer Vergabeentscheidung gerechnet werden kann, ist derzeit noch nicht bekannt.

Das Netz 9b umfasst die Strecken Kaiserstuhlbahn Nord/West, Elztalbahn und Münstertalbahn und soll ab Fahrplanwechsel im Dezember 2019 in Betrieb gehen.

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Für die Elztalbahn hat das Land im Zuge der Ausschreibung festgelegt, dass eine Inbetriebnahme im Zeitraum zwischen März und Dezember 2020 erfolgen soll für den Fall, dass ein Abschluss der Baumaßnahmen an dieser Strecke nicht bis Ende 2019 erfolgen kann.

Das Betriebsangebot sieht auf der Kaiserstuhlbahn Nord/West einen Stundentakt vor. Auf der Elztalbahn soll zwischen Freiburg und Bleibach im Halbstundentakt ge- fahren werden und zwischen Bleibach und Elzach im Stundentakt bzw. in den Hauptverkehrszeiten ebenfalls halbstündlich. Auf der Münstertalbahn ist im Wesentli- chen das heutige Angebot, das nach Abschluss der Ausbaumaßnahmen Ende 2013 bereits erheblich verbessert worden war, vorgesehen, d.h. Halbstundentakt Bad Kro- zingen - Staufen und Stundentakt mit Verstärkerfahrten in den Hauptverkehrszeiten bis Münstertal.

5. Finale Abfassung der ANLAGEN zur S-Bahn-Mitfinanzierungsvereinbarung (Ergänzende Übereinkunft zur SBMV-14)

Nach Abschluss der Vergaben für die Verkehrsleistungen im Netz der BREISGAU-S- BAHN, Netze 9a/ 9b und (Teile von) Netz 4 in der Nomenklatur des Landes, sind die Anlagen der 2014 abgeschlossenen S-Bahn-Mitfinanzierungsvereinbarung in ihre jeweilige finale und damit verbindliche Fassung zu bringen. Zudem stellte sich die Notwendigkeit, einige offene Punkte der verbindlichen Klärung zuzuführen.

Der Entwurf der „Ergänzenden Übereinkunft“ ist dieser Drucksache als Anlage 4beigefügt, ggf. wird die dortige ANL-II (Fahrtpläne der SPNV-Leistungen im Ver- bandsgebiet des ZRF) bis zum Sitzungstermin bereits die verbindliche Form erhalten können.

Dieses ist mit förmlichem Abschluss des Vergabeverfahrens im Netz 9b, Elztal, Münstertal, Nord-westliche Kaiserstuhlbahn möglich.

In durchaus etwas länger andauernden und eher intensiveren Gesprächen mit dem Ministerium für Verkehr konnte eine – nach Auffassung der Verwaltung – insgesamt zufriedenstellende Lösung aller im Zuge der Vergabeverfahren für die SPNV- Leistungen in 2015-2017 aufgeworfenen Fragestellungen erreicht werden. Zwar steigt der Betrag der regionalen Mitfinanzierung um etwa 20 v.H. – gegenüber dem im Sommer 2014 abgeschätzten Wert ab, andererseits ist zuzugeben, dass bei Kenntnis aller Fakten 2014 wohl keine vorteilhaftere Einigung hätte erzielt werden können. Dieses wird bei Bedarf mündlich näher erläutert.

Aufgrund dessen, dass die Einigung mit dem Land nur im Rahmen einer Gesamtbe- trachtung aller Verkehrsleistungen möglich war – unter mehrfacher „Querverrech- nung“ über alle Streckenabschnitte im Verbandsgebiet des ZRF, muss eine Heran- ziehung der Verbandsmitglieder qua streckenbezogener Nutzerschlüssel ausschei- den. Die Verwaltung plädiert daher dafür, diese jährlichen Beträge – jeweils ent- sprechend dem Ergebnis der letzten vorangegangenen Verkehrserhebung - qua Nutzerschlüssel „regionales SPNV-Gesamtnetz“, § 14 Ab.a.4 Ziff.3 a.E., mit den Verbandsmitgliedern abzurechnen. Denn keine streckenbezogene Kalkulation hält der Nachprüfung stand.

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Unabhängig hiervon war 2014 des Weiteren vereinbart worden, dass im Rahmen der Ausschreibung für den künftigen Betrieb auf der Ost-West-Achse (Netz 9a) zu prüfen ist, ob und zu welchen Kosten auf dem Abschnitt zwischen Neustadt und Donaue- schingen zusätzliche S-Bahn-Fahrten in den Hauptverkehrszeiten zur Verdichtung auf einen Halbstundentakt angeboten werden können (optionale Leistungen). Grund- lage für die Prüfung waren insgesamt 11 Fahrten (also rechnerisch 5,5 Fahrtenpaa- re) auf dem o.g. Abschnitt, die montags bis freitags verteilt am Morgen sowie am Nachmittag gefahren werden sollten. Da diese Leistungen über das im SPNV- Konzept des Landes vorgesehene Fahrplanangebot auf der östlichen Höllentalbahn hinausgehen, müssten sie vereinbarungsgemäß von der Region, also dem ZRF und dem Schwarzwald-Baar-Kreis, gemeinsam finanziert werden.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens hat das Land auf Grundlage der dort erziel- ten Ergebnisse mitgeteilt, dass für die optionalen Leistungen jährlich Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro anfallen würden, von denen auf den Abschnitt im ZRF- Verbandsgebiet rund 0,875 Mio. Euro pro Jahr und auf den Abschnitt im Schwarz- wald-Baar-Kreis rund 0,625 Mio. Euro jährlich entfielen.

Zwischen den Verwaltungen des ZRF und des Schwarzwald-Baar-Kreises besteht Einigkeit, dass die anfallenden jährlichen Kosten, welche von den beiden Partnern zur finanziert werden müssten, in keinem Verhältnis zu der letztlich nur überschauba- ren Anzahl an zusätzlichen Fahrten steht. Daher wird empfohlen, die entsprechende Option gemäß S-Bahn-Mitfinanzierungsvertrag nicht zu ziehen und dieses dem Land mitzuteilen bzw. in der anstehenden Ergänzung des SBMV-14 negativ zu regeln.

Auch für die südliche Rheintalbahn war im S-Bahn-Mitfinanzierungsvertrag vereinbart worden, im Rahmen der Ausschreibung für den künftigen Betrieb optionale Leistun- gen zu prüfen. Konkret sollte das Angebot zwischen Bad Krozingen und Müllheim auf den Standard verdichtet werden, wie ihn das SPNV-Konzept des Landes für den Ab- schnitt Freiburg - Bad Krozingen vorsieht. Damit hätten auf der Gesamtstrecke 3 Zugpaare pro Stunde und Richtung angeboten werden sollen, also ein Express-Zug und 2 S-Bahn-Fahrten. Allerdings hat sich im Laufe des Vergabeverfahrens heraus- gestellt, dass Angebote, die über den jetzt vom Land bestellten Umfang hinausge- hen, derzeit auf der Rheintalbahn wegen der hohen Belastung der Strecke nicht rea- lisiert werden können. Dieser Umfang liegt insbesondere im Abschnitt Freiburg - Bad Krozingen noch klar unter dem Landes-Standard.

Insofern besteht hier bezüglich möglicher optionaler Leistungen keine Möglichkeit positiv zu entscheiden.

bearbeitet von

<< Steffen Bitter u.a. >>

Verwaltung ZRF

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MINISTERIUM FÜR VERKEHR DIE PRESSESTELLE

Hauptstätter Str. 67 • 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer Platz) • Behindertengerechte Parkplätze vorhanden Telefon 0711 231-4 • Telefax 0711 231-5899 • presse@vm.bwl.de

www.vm.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de

Anlage 1 15.09.2016

Steckbrief Netz 9a

1) Strecke

• Freiburg – Gottenheim – Endingen/ Breisach

• Freiburg – Titisee – Neustadt (Schwarzwald) – Donaueschingen – Villin- gen (Schwarzwald)

• Freiburg – Titisee – Seebrugg

2) Inbetriebnahme und Laufzeit Inbetriebnahme: Dezember 2019 Laufzeit: 12,5 Jahre bis Juni 2032

3) Leistungsumfang

rund 2,9 Millionen Zugkilometer pro Jahr

4) Grundangebot

Durchbindungen von Breisach über Gottenheim, Freiburg und Titisee nach Seebrugg und von Endingen über Gottenheim, Freiburg und Titisee nach Villin- gen (Schwarzwald) an Werktagen. Dies ermöglicht montags bis samstags eine attraktive Nutzung auch im Freiburger Binnenverkehr. Zum Beispiel vom Freibur- ger Osten zur Messe, der Technischen Fakultät, der Rothaus-Arena und künftig auch zum neuen Stadion. Ausgenommen davon sind einige Tagesrandlagen.

• Halbstündliche Bedienung zwischen Breisach/Endingen und Neustadt (Schwarzwald)

• Stündliche Bedienung zwischen Titisee und Seebrugg sowie Neustadt (Schwarzwald) und Villingen (Schwarzwald)

• Taktverdichtung an Sonntagen zwischen Freiburg und Neustadt (Schwarzwald) auf einen 20-Minutentakt und zwischen Titisee und Seebrugg auf zwei Züge pro Stunde.

Anlage 1 zu Drucksache ZRF-bA/VV 2017.001.1

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• Flügeln und Kuppeln von Zügen in Gottenheim und Titisee, dadurch kann von jedem Ort zu jedem Ort umsteigefrei durchgefahren werden und im Abschnitt Gottenheim – Titisee ist immer die notwendige Kapazität (min- destens 2 Triebfahrzeugeinheiten) vorhanden. Ausgenommen davon sind einige Tagesrandlagen.

5) Ausgewählte Angebotsausweitungen im Detail

• Zusätzliche Taktverdichtungen zwischen Kirchzarten und Freiburg zu Hauptverkehrszeiten

• Neue Spätverbindungen von Freiburg nach Breisach und Endingen mit Abfahrten um 0.17 Uhr und 1.17 Uhr

• Neue Spätverbindungen von Freiburg nach Neustadt (Schwarzwald) um 23.46 Uhr und Löffingen über Neustadt (Schwarzwald) um 0.46 Uhr.

6) Mitfinanzierung des Angebots durch die Region

Der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) finanziert zusätzlich zum Angebot des Landes:

• Halbstundentakt zwischen Gottenheim – Bahlingen – Riegel – Endingen zu den Nebenverkehrszeiten (d.h. einen zusätzlichen Zug pro Stunde).

Das Land finanziert den Halbstundentakt auf diesem Streckenabschnitt nur zu den Hauptverkehrszeiten.

• Der ZRF und der Schwarzwald-Baar-Kreis (SBK) werden noch entschei- den, ob sie zur Hauptverkehrszeit auch einen Halbstundentakt zwischen Neustadt und Donaueschingen finanzieren.

7) Eingesetzte Fahrzeuge

• Neue Elektrotriebwagen im Landesdesign

• Steilstreckentauglichkeit der Fahrzeuge

• Wagenbodenhöhe für niveaugleichen Ein- und Ausstieg bei 55 cm hohen Bahnsteigen

• Videokameras

• Klimaanlage

• WLAN

• Ausstattung mit Steckdosen

• Mehrzweckbereiche für die Beförderung von Fahrrädern, Kinderwagen etc.

• Barrierefreier Zugang

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8) Infrastruktur

Verbunden mit der Vergabe der SPNV-Leistung ist das Infrastrukturprojekt Breis- gau S-Bahn 2020.

Die Infrastruktur wird im Rahmen des Projektes Breisgau S-Bahn 2020 (1. Stufe 2018) ertüchtigt:

i. Elektrifizierung der DB-Strecke Breisach – Gottenheim – Freiburg ii. Elektrifizierung der SWEG-Strecke Endingen – Riegel – Gottenheim iii. Elektrifizierung der DB-Strecke Neustadt – Donaueschingen

iv. Doppelspurinsel bei Bahlingen

v. Ausbau des Haltepunktes Littenweiler zu einem Kreuzungsbahnhof

vi. Erhöhung sämtlicher Bahnsteige auf eine einheitliche Höhe von 55 cm für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg.

vii. Verlängerung der Doppelspur in Hirschsprung

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Elektrifizierung der Strecken in der 1. Stufe des Projektes Breisgau S-Bahn 2020 - insgesamt 132,6 Strecken-km

Takte finanziert durch Land und ZRF in der 1. Stufe 2018

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Anlage 2 zu Drucksache ZRF-bA/VV 2017.001.1

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MINISTERIUM FÜR VERKEHR DIE PRESSESTELLE

Hauptstätter Str. 67 • 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer Platz) • Behindertengerechte Parkplätze vorhanden Telefon 0711 231-4 • Telefax 0711 231-5899 • presse@vm.bwl.de

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Steckbrief Netz 4 26.01.207

1) Strecken

 Express Karlsruhe – Offenburg – Freiburg – Basel (RE)

 Regionalzug Offenburg – Freiburg – Neuenburg/Basel (RB)

 S-Bahn Freiburg – Gottenheim – Breisach/Endingen am Kaiserstuhl (nur sonntags)

2) Inbetriebnahme und Laufzeit Inbetriebnahme: Juni 2020 Laufzeit: 12,5 Jahre

3) Leistungsumfang

bis zu 4,8 Millionen Zugkilometer/Jahr

4) Allgemeine Angaben zum Ausschreibungsnetz

Das Zugangebot am Oberrhein wird neu strukturiert. Es besteht dann eine klare Trennung zwischen einem schnellen Zugsystem für den überregionalen Verkehr zwischen den großen Orten und einem S-Bahn-ähnlichen

Regionalzugsystem mit Halt auf allen Stationen. Gleichzeitig erfolgt eine deutliche Ausweitung des Zugangebotes.

Es kommen ausschließlich Neufahrzeuge zum Einsatz.

5) Grundangebot auf den einzelnen Strecken Abschnitt Karlsruhe – Offenburg:

- Status quo: Neben dem stündlichen Zug Karlsruhe – Offenburg – Konstanz fährt morgens und nachmittags, jeweils halbstündlich versetzt, ein weiterer Expresszug. Bis zur Fertigstellung der Infrastrukturausbauten im Raum Rastatt können hier zunächst keine Leistungsausweitungen erfolgen. Nach

Anlage 3 zu Drucksache ZRF-bA/VV 2017.001.1

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- Fertigstellung des Rastatter Tunnel (voraussichtlich Dezember 2022) werden alle Expresszüge bis Karlsruhe geführt, so dass zwischen Offenburg und Karlsruhe ein echter Express-Halbstundentakt entsteht.

Abschnitt Offenburg – Freiburg:

- Es verkehren jede Stunde, ohne die heute bestehenden Taktlücken, je ein Expresszug sowie ein Regionalzug. Diese überlagern sich zu einem etwa halbstündlichen Angebot. Der Regionalzug hält grundsätzlich an allen

Unterwegsstationen. Der Expresszug ist über Freiburg hinaus bis Basel sowie morgens und nachmittags im Norden bis Karlsruhe durchgebunden.

Gegenüber heute tauschen Express und Regionalzug ihre Zeitlagen, d.h. der Express fährt in Offenburg zur halben, der Regionalzug zur vollen Stunde.

In der Hauptverkehrszeit ergänzen weitere Züge zwischen Emmendingen und Freiburg das Angebot.

Abschnitt Freiburg – Müllheim – Neuenburg/Basel

- Es verkehren jede Stunde, ohne die heute bestehenden Taktlücken, je ein Expresszug sowie ein Regionalzug. Ausnahme: bis zur Fertigstellung der viergleisigen Infrastruktur südlich von Müllheim verkehrt der Regionalzug dort vormittags nur zweistündlich, dafür hält der Expresszug in der anderen Stunde an allen dortigen Unterwegsstationen.

- Jede zweite Stunde verkehrt der Express als „Sprinter“ mit Unterwegshalten nur in Bad Krozingen, Müllheim und Weil am Rhein, womit via Weil eine schnelle Verbindung Richtung Lörrach entsteht. Das stündliche

Regionalzugangebot wird durch weitere Verdichterfahrten im Berufsverkehr deutlich ausgeweitet, insbesondere zwischen Freiburg und Müllheim. Nach Fertigstellung der Infrastrukturausbauten (voraussichtlich Dezember 2024) wird es beim Regionalzug im Berufsverkehr einen Halbstundentakt Müllheim - Basel geben

- Auch Neuenburg wird künftig stündlich bedient, bis zur Fertigstellung der Infrastruktur im Raum Müllheim jedoch noch teilweise durch Umstieg in Müllheim.

- Informativ: Die Verbindung mit dem „Blauwal“ nach Mulhouse wird im bekannten Umfange beibehalten.

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Abschnitt Freiburg – Gottenheim – Breisach/Endingen am Kaiserstuhl

- Auf diesen Achsen wird nur an Sonntagen gefahren. Damit werden sonntags Fahrzeuge aus dem Netz 9a freigesetzt, die in dieser Zeit im nachfragestarken Ausflugsverkehr von Freiburg in den Hochschwarzwald eingesetzt werden können.

6) Angebotsverbesserungen im Detail Abschnitt Karlsruhe – Offenburg:

- Neue Spätverbindung Karlsruhe ab 23:07 nach Offenburg und weiter nach Freiburg.

- Ansonsten status quo. Bis zur Fertigstellung der Infrastrukturausbauten im Raum Rastatt können hier zunächst keine Leistungsausweitungen erfolgen.

Abschnitt Offenburg – Freiburg - Basel:

- Neue Frühverbindung Freiburg (ab 04:30) – Basel - Neue Frühverbindung Basel (ab 04:08) – Freiburg

- Neuer Berufsverkehrszug Freiburg (ab 16:17) – Neuenburg und zurück - Neue Spätverbindung Basel ab 23:53 nach Freiburg (derzeit nur samstags) - Neue Spätverbindung Offenburg ab 00:06 nach Freiburg

- Neue Spätverbindung Freiburg ab 00:27 Uhr nach Basel sowie Sa+So um 00:58 Uhr nach Neuenburg

- Der „Nachtsprinter“ Offenburg ab 01:05 nach Freiburg – Basel verkehrt neu auch in den Nächsten Fr/Sa statt nur Sa/So.

- Ausweitung der Kapazitäten in den nachfragstarken Zügen des Berufs- und Schülerverkehrs auf bis zu 820 Sitzplätze pro Zug im Express und deutlich über 600 Plätze im Regionalzug.

- Auffüllen aller bisherigen Taktlücken an allen Tagen der Woche. Es verkehren o Der Regionalzug Offenburg – Freiburg zwischen 06 und 23 Uhr

o Der Regionalzug Freiburg – Basel zwischen 04:30 und 00:30 Uhr o Der Expresszug Offenburg – Freiburg – Basel zwischen 05:30 und

22:30 Uhr (bezogen auf Freiburg)

- Neuenburg wird zwischen 06:30 und 22:30 Uhr mindestens stündlich bedient

(20)

- 4 -

7) Eingesetzte Fahrzeuge

- Expresszug: Elektrische Doppelstocktriebzüge des Typs „Desiro HC“ der Firma SIEMENS.

- Regionalzug: Elektrische Singledecktriebzüge des Typs „Mireo“ der Firma SIEMENS.

(21)

ANLAGE 4 zur Drs ZRF-VV 2017.001.1 Ergänzende Übereinkunft

vom xx. yy 2017

Vereinbarung zum SPNV-Angebot zur im Verbandsgebiet des ZRF

(SBMV-14_ErgV17)

Ergänzende Übereinkunft

zur

Vereinbarung

über den

Umfang und die Finanzierung des SPNV-Angebots im Gebiet des Zweckverbands Regio-Nahverkehr Freiburg

ab Dezember 2018

(S-Bahn-Mitfinanzierungsvertrag)

zwischen dem Land Baden-Württemberg,

vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, nachfolgend „Land“ genannt,

und dem

Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden,

nachfolgend „ZRF“ genannt,

mit dem Ziel der nachhaltigen Stärkung des regionalen Schienenpersonennahverkehrs

(SBMV 2014_ErgV17)

Präambel:

Nach Unterzeichnung der Realisierungs- und Finanzierungsverträge (RuFV) zwischen Land, ZRF und Deutscher Bahn AG am 15. Juli 2015 und den durchgeführten Verfahren zur Vergabe der SPNV-Verkehrsleistungen im Verbandsgebiet des ZRF treffen das Land Baden-

Württemberg (Land) und der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) die

nachfolgende klarstellende Vereinbarung in Ergänzung zum S-Bahn-Mitfinanzierungsvertrag vom 26. September 2014.

A Anpassung der Anlagen Ib, II und III der SBMV-14

(1) Die ANLAGE Ib, betreffend die seitens des ZRF finanzierten, die Bestellung des Landes, ANLAGE Ia, ergänzenden zusätzlichen Verkehrsleistungen auf der Elztalbahn, der

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(22)

ANLAGE 4 zur Drs ZRF-VV 2017.001.1 Ergänzende Übereinkunft

vom xx. yy 2017

Vereinbarung zum SPNV-Angebot zur im Verbandsgebiet des ZRF

(SBMV-14_ErgV17)

Kaiserstuhlbahn-Ost und der Münstertalbahn, erhält die dieser ErgV beigefügte Fassung, welche die vorläufige Fassung vom 26. September 2014 ersetzt.

(2) ZRF übt – bezüglich der Höllentalbahn-Ost im Einvernehmen mit dem Schwarzwald- Baar-Kreis - die in Anlage III, Fassung vom 26. September 2014, eingeräumten Optionen zur Bestellung weiterer ergänzender Verkehrsleistungen auf der Höllentalbahn-Ost bzw. im Rheintal nicht aus, was in der nunmehr verbindlichen Fassung der ANLAGE III, ebenfalls in Ersetzung der Fassung vom 26. September 2014, der Klarheit förmlich festgehalten sei.

(3) Die ANLAGE II erhält das gesamte Fahrplanangebot der Netze 4, 9a und 9b im

Verbandsgebiet des ZRF, einschließlich der seitens des ZRF finanzierten Leistungen i.S.

der ANLAGE Ib.

B Schlussbestimmung

(1) Im Übrigen gelten die Regelungen des SBMV-14 vom 26. September 2014.

(2) Die Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält ein gezeichnetes Exemplar.

ZZZZ, den xx. yy 2017

...

Minister Winfried Hermann

Land Baden-Württemberg

... …………. ……... …………...

Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon Landrätin Dorothea Störr-Ritter Landrat Hanno Hurth

Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg - ZRF -

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(23)

Ergänzende Übereinkunft 

vom xx. yy 2017 

zur 

Vereinbarung zum SPNV‐Angebot  im Verbandsgebiet des ZRF 

    (SBMV‐14_ErgV17) 

Seite 1 von 3

Anlage Ib – Angebotsumfang ab Fahrplanjahr 2019/2020   

 

A)  Ergänzende SPNV‐Leistungen auf Kosten des ZRF (= regionale Mitfinanzierung)   

Über die entsprechend ANLAGE Ia vollständig seitens des Landes finanzierten Verkehrsleis‐

tungen hinaus werden Verkehrsangebote im Umfang von 0,23 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf  den nachfolgend genannten Strecken gemäß den Festlegungen des SBMV‐14, § 2 Abs. 2‐5  seitens des ZRF finanziert (= regionale Mitfinanzierung bezogen auf die zusätzlichen Zugpaa‐

re je Relation). Der Umfang dieser ergänzenden Leistungen nach Strecke ist der nachstehen‐

den Tabelle zu entnehmen. 

   

Tabelle 1 ‐ Ergänzendes SPNV‐Angebot in regionaler Finanzierung   

Strecken im Gebiet des ZRF     Zugpaare 

 

  

Mo‐Fr  Sa  So  Jahreskm 

                 

KBS 724 Kaiserstuhlbahn Ost                

Endingen ‐ Riegel Ort     15  15  30.255,60 

Riegel Ort ‐ Gottenheim     15  15  109.079,40 

                 

KBS 725 Münstertalbahn                

Bad Krozingen ‐ Staufen Bf     13  12  40.279,20 

Staufen Bf ‐ Staufen Süd     13  12  7.084,80 

Staufen Süd ‐ Münstertal      17.855,60 

                 

KBS 726 Elztalbahn                

Waldkirch ‐ Bleibach     24.440,88 

                 

         Gesamtsumme  229.995,48 

 

Diese Leistungen werden dem ZRF jährlich gem.§ 2 Abs. 5 SBMV‐14 in Rechnung gestellt. 

 

(24)

Ergänzende Übereinkunft 

vom xx. yy 2017 

zur 

Vereinbarung zum SPNV‐Angebot  im Verbandsgebiet des ZRF 

    (SBMV‐14_ErgV17) 

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Tabelle 2 – Höhe und Dynamisierung der regionalen Mitfinanzierung: 

Zugkm je Fahrplanjahr (Normjahr)  229.995,48 km 

Dynamisierung: 

Jährliche Trasseninfrastrukturkosten  variabel  ‐  hier Preisstand 2017:  758.985,08 €  1)  Jährliche Fahrbetriebskosten  variabel  ‐  hier Preisstand 2017:  717.585,90 € 

hiervon  

74.629,30 €  2) 

300.168,21 €  3) 

170.867,11 €  4) 

171.921,28 €  5)  Fahrzeugkosten  jährliche Fixkosten  320.000,00 € 

Jährlicher Gesamtbetrag der regionalen Mitfinanzierung 

(Stand Fahrplanjahr 2016/7)  1.796.570,98 € 

1) Die Infrastrukturkosten werden entsprechend der Entwicklung der Trassenpreises fuer eine Lastfahrt im SPNV 

gem.Trassenpreissystem 2018 der DBAG, Nebenstrecke (Referenzstrecke im Zweifel: Waldkirch – Bleibach) dynamisiert.  Stationsprei‐

se von DB Station und Service werden bei der Dynamisierung nicht berücksichtigt. 

2) Dieser Teil der Fahrbetriebskosten (10 %  des Ursprungbetrages) wird nach der Entwicklung der Tariflöhne im Landverkehr und Trans‐

port in Rohrfernleistung H49 (Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 4.3, 2 Index der tariflichen Monatsverdienste) dynami‐

siert. 

3) Dieser Teil der Fahrbetriebskosten (40 %  des Ursprungbetrages) wird nach der Entwicklung der Tariflöhne Eisenbahnverkehr  H49.1/49.2 aus (Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 4.3,2 Index der tariflichen Monatsverdienste) dynamisiert. 

4) Dieser Teil der Fahrbetriebskosten (25 %  des Ursprungbetrages) wird nach der Entwicklung des Index lfd. Nr. 621 Elektrischer Strom  bei Abgabe an Sondervertragskunden in Hochspannung, Fachserie 17, Reihe 2 GP Nr. 35 11 15 des Statistischen Bundesamts dynami‐

siert. 

5) Dieser Teil der Fahrbetriebskosten (25 %  des Ursprungbetrages) wird nach der Entwicklung der gewerblichen Erzeugerpreise (Statisti‐

sches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2,1 gewerbliche Erzeugnisse) dynamisiert. 

*  Abzüglich der Vergütung für den Schienentaktergänzungsverkehr auf der Dreiseenbahn gem. lit.B). 

   

Abgerechnet wird das in Tabelle 1 fixierte Normjahr unabhängig davon, wie viele Zugkilome‐

ter im Jahr, abhängig von der Anzahl der Feiertage, tatsächlich erbracht worden sind. 

Für ausgefallene Züge finanziert das Land den Busersatzverkehr. 

B)  Schienentaktergänzungsverkehr auf der Dreiseenbahn   

Auf der Dreiseenbahn werden im Abendverkehr die zur Erfüllung des Angebotsstandards  notwendigen letzten Fahrtenpaare, nach Stand Unterzeichnung der Ergänzenden Überein‐

(25)

Ergänzende Übereinkunft 

vom xx. yy 2017 

zur 

Vereinbarung zum SPNV‐Angebot  im Verbandsgebiet des ZRF 

    (SBMV‐14_ErgV17) 

Seite 3 von 3

kunft zum SBMV‐14, 4 Fahrtenpaare, im Stundentakt zwischen Titisee und Seebrugg per Bus  erbracht werden (Schienentaktergänzungsverkehr). 

 

Für diese 4 Fahrtenpaare werden dem ZRF pauschal 160.000 € pro Jahr für die Dauer des ab  2019 laufenden Verkehrsvertrags vergütet. Sollten auf Wunsch des Landes die Zugfahrten in  den Abendstunden ausgeweitet und demzufolge die Anzahl der Fahrtenpaare angepasst  werden, so muss das Land gegenüber dem ZRF dieses mindestens 10 Monate vor dem Jah‐

resfahrplanwechsel anzeigen. In diesem Fall sinkt die Vergütung entsprechend anteilig der  entfallenden Fahrten innerhalb eines Normjahrs. 

 

Die Vergütung erfolgt im Wege des Abzugs o.g. Betrags von der Gesamtsumme der regiona‐

len Mitfinanzierung gem. Tabelle 2 dieser ANLAGE Ib. 

 

(26)

Ergänzende Übereinkunft 

vom xx. yy 2017 

zur 

Vereinbarung zum SPNV‐Angebot  im Verbandsgebiet des ZRF 

    (SBMV‐14_ErgV17) 

Seite 1 von 1

Anlage II 

Fahrpläne der „Betriebsstufe 2018‐neu“ 

[verbindliche Ausformung der Betriebsleistungsvereinbarungen gem. ANLAGEN Ia und Ib] 

 

[ derzeit nur DECKBLATT   

  – bis zur rechtswirksamen Vergabe der Verkehrsleistungen im Netz 9b seitens des Landes Baden‐Württemberg ] 

       

(27)

Ergänzende Übereinkunft 

vom xx. yy. 2017 

zur 

Vereinbarung zum SPNV‐Angebot  im Verbandsgebiet des ZRF 

    (SBMV‐14_ErgV17) 

Seite 1 von 1

Anlage III 

 – Definition der optionalen Leistungen in regionaler Finanzierung 

   

Die optionalen Leistungen in regionaler Finanzierung auf der Höllentalbahn‐Ost bzw. im  Rheintal zwischen Freiburg und Müllheim werden seitens des ZRF nicht finanziert und daher  seitens des Landes nicht – zusätzlich ‐ bestellt. 

 

Eine Anpassung der Anlage Ib erfolgt daher insofern nicht. 

     

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