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Gemeinschaftsschule Nellingen - Variantenuntersuchung zur Vergrößerung und Modernisierung des Schulgebäudes

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Academic year: 2022

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Vorlage 129/2018

Ältestenrat 10.09.2018 nicht öffentlich Kenntnisnahme

Ausschuss für Technik und Umwelt 19.09.2018 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 26.09.2018 nicht öffentlich Beratung

Gemeinderat 10.10.2018 öffentlich Beschluss

Thema

Gemeinschaftsschule Nellingen - Variantenuntersuchung zur Vergrößerung und Modernisierung des Schulgebäudes

Beschlussantrag

Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Variantenuntersuchung die Möglichkeiten zur Vergrößerung und Modernisierung der Gemeinschaftsschule darzustellen. Die Planungen sollen für eine 3,5-zügige Gemein- schaftsschule ausgelegt sein.

Bolay gez. Bader gez. Striebeck

Oberbürgermeister Bürgermeisterin Fachbereichsleitung FB4

Fachbereich 4, Bauen, Immobilien Geschäftszeichen: FBL 4

04.09.2018

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Erläuterungen

Schülerzahlenentwicklung:

Für die weiterführenden Schulen in Ostfildern wird bis zum Schuljahr 2023/24 ein Anstieg auf 87 zu bilden- de Klassen laut Schulentwicklungsgutachten durch das Büro biregio prognostiziert. Auch wenn die Erfah- rungswerte für die Gemeinschaftsschule (GMS) noch recht gering sind, wird für die GMS von einer großen Stabilität der Schülerzahlen ausgegangen. Die Anmeldezahlen der letzten drei Jahre lagen jeweils bei drei Eingangsklassen. Im Schulentwicklungsgutachten geht biregio von einer Übergangsquote von mehr als 20%

der Grundschüler auf die GMS aus. Dies könnte auch hin und wieder zur Bildung von vier Zügen führen, sodass die Raumplanung auf 3,5 Züge ausgerichtet werden soll.

Pädagogisches Konzept:

In der Gemeinschaftsschule wird der Unterricht auf drei verschiedenen Niveaustufen angeboten, die zum Haupt- und Realschulabschluss und zum Abitur führen sollen. Eigenständiges Lernen findet dabei genauso statt wie Lernen miteinander. Aber auch traditionelle Unterrichtsmethoden kommen noch zum Einsatz.

Dieses Pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule ist im Raumprogramm zu berücksichtigen. Hierbei sind Flächen für den allgemeinen und fachspezifischen Unterrichtsbereich sowie Räume für den Gemein- schaftsbereich vorzusehen. Da die Gemeinschaftsschule per se Ganztagsschule ist, sind auch Aufenthalts- räume zu berücksichtigen. Eine Mensa für das Mittagessensangebot ist mit dem KuBinO bereits vorhanden.

Als Inklusionsschule sind für die GMS Flächen zur Differenzierung multifunktional zu gestalten.

Aktuelle Situation und Zielsetzung:

Bei der Einführung der Gemeinschaftsschule wurde zunächst eine Zweizügigkeit zugrunde gelegt, die der Gebäudebestand der ehemaligen Erich Kästner Werkrealschule noch abbilden konnte. Durch die festge- stellte dauerhafte Zunahme der Schülerzahlen muss zwingend eine Erweiterung der Flächen erfolgen. Den Ergebnissen der Schulentwicklungsplanung folgend, soll das Raumprogramm der Schule für eine 3,5-zügige Gemeinschaftsschule ausgelegt werden. Dabei sind in der weiteren Planung auch die oben genannten pä- dagogischen Anforderungen der Schule zu berücksichtigen. Es wird ein völlig neues Raumprogramm erfor- derlich, das sich von der Bestandsstruktur deutlich unterscheiden wird. Durch die Inklusive Arbeit werden auch besondere Anforderungen in Hinblick auf die Barrierefreiheit, Sanitärräume, und die richtige Materi- alwahl an die Planung gestellt.

In der Schule sind heute baujahrsbedingt zahlreiche Missstände deutlich ablesbar, die auch die tägliche Arbeit von Lehrern und Schülern zum Teil stark einschränken. Hinsichtlich des Brandschutzes wurde zwar bereits ein außenliegender zweiter Rettungsweg installiert, es fehlen aber noch die Ertüchtigung von In- nenwänden und -türen, Haustechnik und die Herstellung des 2. Rettungswegs für das OHG, um eine ausrei- chende Sicherheit zu gewährleisten. Obwohl die Schule schon heute einen sehr zukunftsweisenden Unter- richt mit modernen Medien praktiziert, sind die erforderlichen Datenleitungen größtenteils improvisiert und haben allenfalls provisorischen Charakter. Die übrigen Bauteile (Fassade, Elektroverteiler, Wärmever- teilung, Sanitärtrassen, Böden, Wände, Decken, etc.) sind insgesamt dringend sanierungsbedürftig. Bei den direkt angrenzenden Gymnasien, die annähernd zur selben Zeit entstanden sind, hat sich gezeigt, dass mit gewerkeweisen oder punktuellen Sanierungen hier nicht mehr erfolgreich und wirtschaftlich agiert werden kann.

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Die Verwaltung hat in der Sondersitzung des Gemeinderats zur Immobilienklausur am 06.06.2018 die Prob- lemstellung der Gemeinschaftsschule hinsichtlich der Raumsituation und der baulichen Mängel dargestellt.

Gleichzeitig wurde aufgezeigt, dass an anderen Standorten, wie z.B. der Schule im Park, keine freien Flä- chen mehr vorhanden sind, um ggfs. Teile der Schule auszulagern. Aus diesem Grund kommt nur eine Er- weiterung oder ein Neubau der Schule auf dem Campusgelände in Frage. Diese Lösung entspricht auch den Anforderungen der Schule, die eine Räumliche Trennung aus pädagogischen und organisatorischen Grün- den ablehnt.

Darstellung von Varianten:

In einem ersten Schritt wurden, zunächst auf einem dreizügigen Raumprogramm basierend, drei Varianten zur Erweiterung und Modernisierung der Schule erarbeitet und in der Immobilienklausur vorgestellt.

Variante 1: Umbau, Erweiterung und Aufstockung des Gebäudebestandes

Im Vorentwurf hat sich gezeigt, dass eine reine Aufstockung des Gebäudes nicht ausreichend ist, um das Raumprogramm unterzubringen. Es ist gleichzeitig eine Verlängerung des Gebäudes in Richtung Anlagensee erforderlich. Die Gemeinschaftsschule wird dabei insgesamt auf der gesamten Fläche dreistöckig und wirkt dadurch sehr massig. Gleichzeitig wird der Durchgang beim Anlagensee, der auch als Rettungsweg dient, stark verengt und die Schulhöfe dadurch voneinander separiert. Die nach der Verlegung der Sporthalle I verbleibenden Freiflächen sind in der Nutzung als Schulhöfe hinsichtlich Lage und Größe nicht optimal. Die Aufstockung und Erweiterung ist zwar statisch machbar, jedoch mit großem Aufwand verbunden. Gleichzei- tig ist hier während der Baumaßnahme eine vollständige Auslagerung der Schule erforderlich. Damit ist die Wirtschaftlichkeit dieser Variante schon jetzt in Frage zu stellen.

Variante 2: Abriss und Neubau der Schule

Bei Abriss und Neubau der Schule sind grundsätzlich sehr viele Möglichkeiten in der Gestaltung der Schule vorhanden. Die verbleibende dreigeschossige Fassade des OHG und die Gebäudeproportion insgesamt müssen separat bewertet werden. Bei dieser Variante kann während des Baus das alte Schulgebäude wei- testgehend genutzt werden. Die bereits gekauften Containerprovisorien der Gymnasien können nach Ab- schluss der Generalsanierung OHG/HHG zur Aufnahme der künftig zusätzlich unterzubringenden Klassen interimsweise verwendet werden. Während der Bauarbeiten sind die Einschränkungen des Schulbetriebs gering.

Variante 3: Umbau und Sanierung Bestand und Erweiterungsbau

Auch bei dieser Variante besteht eine sehr große Flexibilität im Entwurf. Die Nutzung des Gebäudebestands erscheint derzeit wirtschaftlich sinnvoll. Hier wird eine Teilauslagerung der Schule in die bestehenden Con- tainerprovisorien erforderlich. Es sind gewisse Einschränkungen während der Bauphase zu erwarten.

Nach der Diskussion und Abwägung in der Immobilienklausur können die beiden Varianten „Abriss und Neubau“ sowie „Umbau und Sanierung Bestand und Erweiterungsbau“ im Zuge der weiteren Planungen gute Lösungen liefern. Die Verwaltung schlägt daher vor, die beiden Varianten (2+3) in einer Konzeptstudie weiter zu vertiefen. Auf Grundlage der in Vorlage 131/2018 beschlossenen Größe der Schule wird zunächst ein Raumprogramm erstellt, auf dessen Basis eine Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung für beide Vari- anten ausgearbeitet wird. Nach der Entscheidung für eine Variante durch den Gemeinderat empfiehlt sich im Anschluss ein Gebäudewettbewerb, der die bestmögliche Lösung für die Schule und das Campusgelände liefern soll.

Da die Bauausführung für die Gemeinschaftsschule erst nach der Verlegung der Sporthalle I erfolgen kann, sind die Variantenstudie und die anschließende Erarbeitung der Grundlagen für den Gebäudewettbewerb in 2019 vorgesehen.

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Finanzielle Auswirkungen

Produkt- / Auftragssachkonto:

11240927 – Erich Kästner Schule

Im Haushaltsplanentwurf 2019 wurden entsprechende Mittel für die Planung vorgesehen Kostenart

bzw. Investition

Einzahlungen/

Erträge in €

Auszahlungen/

Aufwendungen in € einmalig

jährlich

Finanzierung durch

Haushaltsmittel Ermächtigungsrest

Überplanmäßige Auszahlungen Außerplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen

Referenzen

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