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Ludwig-Guttmann-Schule, Außenstelle Karlsruhe - Vereinbarung über eine gemeinsame Planung des Schulgebäudes

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Academic year: 2022

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Amt für Gebäudemanagement

Az.: 21-276.21-3769490

Sitzungsvorlage KT/13/2018

Ludwig-Guttmann-Schule, Außenstelle Karlsruhe - Vereinbarung über eine gemeinsame Planung des Schulgebäudes

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

14 Kreistag 25.01.2018 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag

1. nimmt den aktuellen Sachstand der gemeinsamen Planung des Schulgebäudes zur Kenntnis.

2. beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte für den Erwerb des Teileigen- tums zu veranlassen und den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Reha- Südwest und dem Landkreis über die anteilige Übernahme der Planungskosten zu- zustimmen.

3. beauftragt die Verwaltung die Schulbauförderung zu beantragen.

I.Sachverhalt

Die derzeit gültige Baugenehmigung der Stadt Karlsruhe für die Unterbringung der Ludwig Guttmann Schule Karlsruhe in mobilen Einheiten war nach einer Verlängerung bis zum 18.09.2019 befristet und wurde dankenswerterweise letztmalig bis zur Umset- zung der geplanten Neubaumaßnahme von der Stadt Karlsruhe verlängert.

Die Reha-Südwest gGmbH beabsichtigt in der Kussmaulstraße in Karlsruhe eine grö- ßere Einrichtung für Körperbehinderte zu bauen, an der der Landkreis Teileigentum für die Außenstelle der Ludwig-Guttmann-Schule in Karlsruhe erwerben kann. Die Planun- gen seitens Reha-Südwest gGmbH sehen vor, ein Gebäude mit Wohnheim, Wohnun- gen, Dachgarten, Stellplätzen und Außenbereich zu realisieren. Die vorgesehene Teil- fläche für die Ludwig-Guttmann-Schule soll im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit gemeinsam genutzter Dachterrasse realisiert werden.

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Az.: 21 - 276.21 - 3769490

Seite 2 Die notwendigen Beschlüsse des Aufsichtsrates der Reha-Südwest gGmbH sowie die Zusage der Förderfähigkeit durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Ba- den-Württemberg (KVJS) liegen bereits vor.

Reha-Südwest gGmbH als Betreiber des zur Schul-Außenstelle befindlichen Wohnhei- mes hat sich durch seine Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit bisher ausgezeichnet.

Die meisten der vor Ort beschulten rund 20 schwerstbehinderten Kinder, für welche eine Beförderung auf Verkehrswegen meistens kaum möglich ist, wohnen im benach- barten Wohnheim der Reha-Südwest gGmbH.

Die Beschulung findet derzeit in mobilen Einheiten statt, welche den Voraussetzungen für pädagogisch nachhaltigen Unterricht seit langem nicht mehr entsprechen. Im Rah- men der Schulentwicklung sowie auf Basis der Abstimmung mit der Schulleitung ist davon auszugehen, dass die Zahl der zu beschulenden Kinder in den kommenden Jah- ren nicht sinken wird. Der Antrag auf Erstellung eines Raumprogrammes beim Regie- rungspräsidum Karlsruhe wurde zwischenzeitlich bereits in die Wege geleitet. Dieses ist Basis zur Stellung des Antrags auf Schulbauförderung, welcher im Anschluss mit den erforderlichen Planungs- und Berechnungsunterlagen eingereicht werden kann.

Die Planungsphase des Bauvorhabens ist so weit fortgeschritten, dass die Baugeneh- migung Anfang 2018 eingereicht wird, d. h. die Leistungsphase 4 gemäß HOAI ist von Seiten der Reha-Südwest gGmbH bereits beauftragt. Für die anteilig anfallenden Pla- nungskosten hat der Landkreis, unter Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages, mit Reha-Südwest gGmbH eine Vereinbarung unterzeichnet. Gemäß dieser Vereinbarung beteiligt sich der Landkreis Karlsruhe anteilig an den Planungskosten. In der Schulver- bundsitzung am 16.10.2017 wurden die Schulverbundspartner erstmals über den Pla- nungsstand informiert.

Die bisher vorgesehene Zeitschiene für das Gesamtbauvorhaben sieht Folgendes vor:

- 2018 Planungsphase / Antrag Schulbauförderung - 2019/2020 Ausführung

- 2021 Bezug des Gebäudes und Abrechnung mit Schulverbundpartnern

Die weiteren erforderlichen Gremienbeschlüsse mit Vorstellung des Planungs- und des Kostenrahmens sind in der AG Bau, Ausschuss für Umwelt und Technik, Verwaltungs- ausschuss und Kreistag im 3. Quartal 2018. Parallel hierzu werden die notwendigen Beschlüsse mit den regionalen Schulverbundpartnern angestoßen.

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 11.01.2018 vorberaten und dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

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Az.: 21 - 276.21 - 3769490

Seite 3 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Das Gesamtprojekt geht von Kosten in Höhe von 10 Mio. € aus. Die Außenstelle der Ludwig-Guttmann-Schule wird voraussichtlich ca. 45 % der Fläche beanspruchen. Da- mit fallen für den Schulverbund ca. 4,5 Mio. € an Kosten an. Abzüglich der Förderung von voraussichtlich 80 % des anerkannten Raumbedarfs verbleiben 1 Mio. € an zu tra- genden Kosten. Bei derzeit 15 Schülern beträgt der Anteil pro Schüler knapp 67.000 €.

Diese Mittel müssten zukünftig in den Haushalt eingestellt werden. Die anteiligen Pla- nungskosten in Höhe von 180.000 € sind im Haushaltsentwurf 2018 eingeplant.

Für die Gewährung von Schulbaufördermitteln ist die amtliche Schulstatistik maßge- bend, welcher die Zahlen der amtlichen Schulstatistik zugrunde liegen. Im Sinne der Schulbauförderrichtlinien beträgt die Förderung grundsätzlich 30 %. Unter Berücksichti- gung eines Auswärtigenzuschlags, welcher gewährt wird, wenn mindestens 10 % der Schüler außerhalb des Schulorts (Karlsruhe) wohnhaft sind, beträgt die voraussichtliche Schulbauförderung 80 %. Maßgebend ist der melderechtliche Wohnsitz des Schülers.

Nach Änderung des Melderechts ist bei Heimunterbringung eine Anmeldung am Wohn- sitz der Eltern zulässig. Bisher waren alle Heimschüler mit Wohnort Karlsruhe in der amtlichen Schulstatistik gemeldet. Eine entsprechende amtliche Schulstatistik (Stand Oktober 2017) weist seitens der Schule folgenden Stand aus:

Stadt Karlsruhe 4 Kinder

Landkreis Karlsruhe 9 Kinder

Landkreis Rastatt 1 Kind

Stadt Baden-Baden 1 Kind

Auf Grund dieser Konstellation kann voraussichtlich mit einer Schulbauförderung in Hö- he von 80 % gerechnet werden.

Ein Baubeschluss wird erst nach Vorliegen einer konkreten Kostenberechnung und der Aufteilung des Teileigentums voraussichtlich im 3. Quartal 2018 gefasst werden kön- nen.

III. Zuständigkeit

Der Kreistag wird aufgrund der finanziellen Bedeutung und da es sich um eine grund- sätzliche Schulangelegenheit handelt eingebunden (§ 1 Nr. 14 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe).

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