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Ludwig Guttmann Schule Langensteinbach - Brandschutzsanierung - Anerkennung der Schlussabrechnung

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Academic year: 2022

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Amt für Gebäudemanagement

Az.: 21.21001-276.22-4186941

Sitzungsvorlage AUT/28/2018

Ludwig Guttmann Schule Langensteinbach - Brandschutzsanierung - Anerkennung der Schlussabrechnung

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

5

Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

11.10.2018 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Technik erkennt die Schlussabrechnung für die Brand- schutztechnische Sanierung der Ludwig Guttmann Schule Karlsbad-Langensteinbach mit Gesamtkosten in Höhe von 2.542.312,45 € an.

I.Sachverhalt

Nach dem im Jahr 2014 eine turnusmäßige Brandverhütungsschau durch das Bau- rechtsamt des Landkreises in der Stammschule der Ludwig Guttmann Schule in Karls- bad-Langensteinbach (Schule für körperliche Entwicklung) stattfand, wurde im An- schluss daran ein Brandschutzkonzept erstellt, welches laut Vorgabe des Baurechts- amts vollumfänglich umgesetzt werden musste.

Im Jahr 2015 erfolgte die Planung und Ausarbeitung der brandschutztechnischen Maß- nahmen, mit der baulichen Umsetzung wurde im April 2016 begonnen.

Im Wesentlichen erfolgte eine Unterteilung des Gebäudes in einzelne Brandabschnitte.

Im Hanggeschoss wurden zusätzliche Fluchttüren in den Klassenräumen eingerichtet, die ein direktes Verlassen ins Freie gewährleisten. Im Erdgeschoss wurde der zweite Fluchtweg der einzelnen Bereiche durch einen an der Hangseite verlaufenden Fluchtsteg in ca. 4 m Höhe sichergestellt. Des Weiteren wurde die Schule flächende- ckend mit einer Brandmeldeanlage einschließlich Aufschaltung zur Feuerwehr ausge- stattet. In Verbindung mit der erforderlichen Alarmierungsanlage wird eine frühzeitige Detektierung und Räumung des Gebäudes sichergestellt. Auch eine entsprechende Sicherheitsbeleuchtung und Netzwerkverkabelung wurde nachgerüstet.

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Az.: 21.21001 - 276.22 - 4186941

Seite 2 Als große Herausforderung galt es die Bauarbeiten während des normalen Schulbe- triebs durchzuführen. Einzelne Schulklassen wurden in provisorischen Container um- gesiedelt, welche für sechs Monate angemietet wurden.

Mit kleineren Landschaftsbauarbeiten für die Herstellung der Notausgänge endete die Baumaßnahme im Juni 2017.

KGr. Bezeichnung Kosten- berechnung Stand Juni 2015

Kosten- feststellung

+ Mehrkosten - Minderkosten

100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 €

200 Herrichten und Erschließen

0,00 € 0,00 € 0,00 €

300 Bauwerk

- Baukonstruktion

1.240.433,00 € 1.534.202,25 € + 293.769,25 € 400 Bauwerk

-Technische An- lagen

518.580,00 € 491.214,22 € - 27.365,78 €

500 Außenanlagen 17.550,00 € 53.448,49 € + 35.898,49 € 600 Ausstattung und

Kunstwerke

0,00 € 0,00 € 0,00 €

700 Nebenkosten 421.950,00 € 463.447,49 € + 41.497,49 € Gesamtsumme 2.198.513,00 € 2.542.312,45 € + 343.799,45 €

Im Zuge der Ausführungsplanung und Bauausführung sind neue Erkenntnisse entstan- den, die zu Mehr- bzw. Zusatzkosten geführt haben. So entstanden z. B. Mehrkosten bei der Containeranlage infolge der massiven Teuerung durch die Flüchtlingskrise, bei der Demontage und Entsorgung von schadstoffbelasteten Deckenplatten oder für die Herstellung der Freianlagen zur Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Die Brandschutztechnische Sanierung ist als investive Maßnahme im Finanzhaushalt geführt. Die Kosten für die Errichtung, Anschluss sowie die Miete der Container stellen jedoch einen Aufwand dar, welcher im Ergebnishaushalt zu verbuchen ist.

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Az. 21.21001 - 276.22 - 4186941

Mittelbereitstellung:

Ausgaben Haushaltsjahr

Finanzhaushalt I 11241206146

Ergebnishaushalt 112402221 -

42111004

Gesamt

2015 68.630,37 € 0,00 € 68.630,37 €

2016 1.544.371,04 € 174.786,83 € 1.719.157,87 €

2017 646.648,48 € 23.735,01 € 670.383,49 €

2018 82.073,95 € 2.066,77 € 84.140,72 €

Summe 2.341.723,84 € 200.588,61 € 2.542.312,45 €

Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Bau und Betrieb der Ludwig Guttmann Schule erfolgt bei Baumaßnahmen die Vorfinanzierung durch den Schulträger Landkreis Karlsruhe. Die Investitionen aus dem Finanzhaushalt werden nach den Schülerzahlen aus der Herbststatistik 2017 abgerechnet. In den Jahren 2016 und 2017 erfolgten bereits Zwischenabrechnungen.

Die Finanzierungsanteile aller beteiligten regionalen Partner für den Finanzhaushalt stellen sich wie folgt dar:

Schulverbund Anteile Ge- samt

Schülerzahlen Landkreis Karlsruhe 1.117.419,64 € 115

Stadt Karlsruhe 621.868,80 € 64

Landkreis Rastatt 437.251,50 € 45

Landkreis Calw 19.433,40 € 2

Stadt Baden-Baden 145.750,50 € 15

Gesamtsumme 2.341.723,84 € 241

Die Endabrechnung mit den beteiligten regionalen Partnern für den Finanzhaushalt wird noch im Haushaltsjahr 2018 stattfinden.

Die Ausgaben des Ergebnishaushalts wurden bzw. werden noch in den jeweiligen Haushaltsjahren mit dem Zuschussbedarf nach den aktuellsten Schülerzahlen abge- rechnet.

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Az. 21.21001 - 276.22 - 4186941

III. Zuständigkeit

Nach § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Ziffer 1 der Hauptsatzung des Landkrei- ses Karlsruhe ist der Ausschuss für Umwelt und Technik für die Anerkennung der Kos- tenfeststellung von Bauvorhaben in unbegrenzter Höhe zuständig.

Referenzen

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