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Stadt Diepholz Landkreis Diepholz

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Stadt Diepholz

Landkreis Diepholz

Umweltbericht

77 7 7 7 77

7 1 11 1 11 1 1 .... .... Ä Ä Ä Ä Ä Ä Ä Ä nnnndddd nnnn ddddeeee eeee rrrr rrrr uuuunnnn uuuu nnnngggg gggg ddddeeee dddd eeee ssss ssss FFFFllll FFFF llll ääääcccc ääää cccchhhh hhhheeee eeeennnn nnnnnnnn nnnnuuuu uuuutttt ttttzzzz zzzz uuuunnnn uuuu nnnn gggg gggg sssspppp ssss pppp llll llll aaaa aaaa nnnnssss nnnn ssss B BB

B B BB

Beeee eeee bbbb bbbb aaaauuuu aaaa uuuuuuuu uuuunnnn nnnngggg ggggssss sssspppp ppppllll llll aaaannnn aaaa nnnn N N N Nrrrr N N N N rrrr .... .... 9 99 93 9 99 9 3 33 3 33 3 ““““ ““““ VVVV VVVV oooo oooo ssssssss ssss sssseeee eeee nnnn nnnn ---- ---- BBBBrrrr BBBB rrrruuuu uuuucccc cccchhhh hhhhhhhh hhhhoooo ooooffff ffff ““““ ““““

Bildquelle: LGLN

06 2015

Im Auftrag:

Ofener Straße 33a * 26 121 Oldenburg Fon 0441-74210 * Fax 0441-74211

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INHALT

Seite

1 Umweltbericht... 2

1.1 Einleitung 2

1.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 4

1.3 Zusätzliche Angaben 19

1.4 Allgemein verständliche Zusammenfassung 20 Anlage Planzeichnung Bebauungsplan in Teilblättern ... 21

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1 1 UUmmwwelelttbeberriicchhtt 1.1 Einleitung

1.1a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Bauleitplanung

Mit der Bauleitplanung verfolgt die Stadt Diepholz folgende städtebaulichen Ziele:

Für die Sicherung und Weiterentwicklung der Hofstelle eines landwirtschaftli- chen Betriebs wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Landwirtschaftli- cher Betrieb ausgewiesen;

Die Hofstelle soll mit ihren Erweiterungen in den Landschaftsraum des Außenbereichs eingebunden werden.

Die zusätzlichen Emissionsbelastungen des Außenbereichs aus der Tierhaltung sollen soweit als möglichminimiert werden.

Geplant ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets (SO), das auf 80% seiner Fläche überbaut werden kann und in dem Gebäude bis zu einer Höhe von 14m errichtet werden können. Möglich wird damit u.a. die Errichtung zusätzlicher Stallanlagen, Futter- und Dunglagerstätten für die Tierhaltung, von denen entspre- chende Geruchsemissionen ausgehen können. Die Ränder des Gebiets zur freien Landschaft und zu den Erschließungsstraßen werden als private Grünflächen und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Hier sollen ein Gehölzsaum bzw. ein Obstbaumbestand entwickelt werden, die das Gebiet eingrünen. Das Hofgehölz mit Altbaumbestand im Norden der Hofstelle wird ebenfalls als Grünflächen bestimmt, hier mit Maßgaben zum dauerhaften Erhalt.

Das Plangebiet ist insgesamt rd. 7,55 ha groß. Es ergeben sich folgende städtebauli- che Übersichtsdaten:

Größe des Plangebiets insgesamt 7,55ha

Sonstiges Sondergebiet,

Zweckbestimmung Landwirstchaftlicher Betrieb darin überbaubare Fläche 2,15ha

darin Freifläche /nicht überbaubare Fläche 0,54ha

2,69ha

Private Grünflächen mit Pflanzgebot - Entwicklung 0,41ha

Private Grünflächen mit Pflanzerhalt 0,03ha

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - Entwicklung

0,60ha

Flächen für die Landwirtschaft 3,82ha

Übersicht

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1.1b Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung

Die umweltbezogenen gesetzlichen Grundlagen sind mit ihren allgemeinen Vorgaben für die Planung von Bedeutung. Zu nennen sind insbesondere das Baugesetzbuch, das Bundesnaturschutzgesetz und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, verbunden mit dem EU-Recht des speziellen Artenschutzes (FFH-Richtlinie). Weitere Vorgaben ergeben sich aus der Immissionsschutz- und Abfall-Gesetzgebung sowie dem Wasserrecht.

Aus lokaler Sicht formuliert der Landschaftsplan der Stadt Diepholz die Zielsetzungen für Natur und Landschaft im betrachteten Raum. Der Raum hat danach keine hervorgehobene Bedeutung für naturschutzfachliche Zielsetzungen. Allgemein wird nach dem Zielkonzept des Landschaftsplans im Raum des Plangebiets eine umweltverträgliche Landwirtschaft durch differenzierte Landnutzung angestrebt.

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Diepholz formuliert die Ziele für Natur und Landschaft aus regionaler Sicht. Das Plangebiet zählt danach zu den Gebieten, in denen aktuell eine überwiegend geringe bis sehr geringe Bedeutung für alle Schutzgüter gegeben ist und vorrangig eine Entwicklung und Wiederherstellung der Wertigkeiten und Qualitäten angestrebt wird. Ackerflächen sollen wegen der hohen Gefahr von Winderosion bodenschonend bewirtschaftet werden; eine Grundwasser- schonende Bewirtschaftung ist wegen des hohen Nitratauswaschungsrisikos wünschenswert. Darüber hinaus ist es Ziel, Heckenstrukturen in dem Raum zu sichern und zu entwickeln.

Abb 1 Landschaftsrahmenplan Diepholz Zielkonzept (Ausschnitt) 2008

Landschaftsplan

Landschafts- rahmenplan

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1.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

1.2.a Bestandsaufnahme und Bewertung

Schutzgut Mensch

Die zur überplanten Hofstelle nächstgelegenen Wohnnutzung befindet sich nördlich an der Straße Hohnhorst in einer Entfernung von rd. 280m. Alle weiteren Wohnnut- zungen liegen mehr als 500m entfernt. In der Hauptwindrichtung Nordwest bis West beträgt die Entfernung zu den nächstgelegenen Wohngebäuden an der Straße Diepholzer Bruch rd. 550m bzw. 620m. Alle Wohnnutzungen in Nachbarschaft des Plangebiets befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Planungsrechtlich festgesetzte Wohn-, Misch-oder sonstige Gebiete werden nicht berührt, ebenso keine Siedlungslagen, die dem Innenbereich zuzuzählen sind.

Von den Hofstellen landwirtschaftlicher Betriebe gehen Emissionen aus. Größere Tierhaltungsanlagen, wie sie auf der betrachteten Hofstelle möglich sind, verursachen im Außenbereich weit über den Anlagenstandort hinaus Emissionen, die mit der Tierhaltung sowie der Lagerung und Ausbringung der Wirtschaftsdünger verbunden sind. Es sind dies im wesentlichen Geruchs-, Staub- und Bioaerosolemissionen.

Darüber hinaus ergeben sich Lärmbelastungen aus der Bewirtschaftung der Hofstelle (Maschineneinsatz) und durch Lieferverkehre.

Die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch verschiedene Vorschriften umgesetzt. Von zentraler Bedeutung mit Blick auf Gerüche sind die Allgemeine Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“

(TA Luft), die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) sowie die VDI-Richtlinie 38941 zur Emissionsminderung von Gerüchen aus der Tierhaltung.

Die TA-Luft enthält eine Geruchs-Abstandsregelung. Sie gilt in erster Linie für die Schweine- und Geflügelhaltung. Danach verringert sich gemäß TA Luft die Geruchsbelästigung durch Stallabluft mit zunehmendem Abstand. Generell ist in einem Abstand von ca. 450m bis 500m auch bei sehr großen Stallanlagen und ungefilterter Abluft die Geruchsbelastung des Wohnumfeldes im Außenbereich nicht mehr erheblich. Über diesen Abstand hinaus sind in der Regel Gerüche nur noch geringfügig wahrzunehmen.

Die Abstände können erheblich reduziert werden, wenn die Abluft der Stallanlagen kontrolliert und gereinigt wird. Eine effektive Abluftreinigung ist heute bei der Geflügel- und der Schweinehaltung nach Stand der Technik möglich. Erhebliche Belastungen können damit auf das Umfeld auch von großen Stallanlagen in einem Radius von unter 100m bis 200m beschränkt werden.

Nutztierställe sind eine Quelle für Organische Stäube (insbesondere Endotoxine) und Bioaerosole, die bei ungefilterter Stallabluft in die Umgebung abgegeben werden.

Luftkeime sind fast ausschließlich an Staubpartikel gebunden. Als Bioaerosole werden luftgetragene Partikel verstanden, denen Pilze, Viren und/oder Pollen, aber auch Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukte (z.B. Endotoxine, Mykotoxine)

1 Vor allem Richtlinie VDI 3894 Blatt 2 “Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen-Methode zur Abstandsbestimmung-Geruch“, 2012

Wohnen im Außenbereich und Emissionen der Hofstelle

Emissionen

Geruchsimmissionen

Organische Stäube und Bioaerosole

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anhaften. Die Konzentrationen des Schwebstaubs- und Staubniederschlags sind abhängig von der Tierart, der Haltungsform und vom Tierbesatz. Sie sind derzeit noch Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Die Schädlichkeitsschwelle ist bislang nicht eindeutig zu bestimmen. Definierte Ableitungen in Form von Mindestabständen gibt es daher bisher nicht. Vorsorgliche Abstände orientieren sich zum Teil an den Abständen, die zur Vermeidung von erheblichen Geruchsbelastungen angesetzt werden. Ebenso dient die Abluftreinigung der vorsorglichen Vermeidung von erheblichen Belastungen.

Lärmbelastungen entstehen im Zuge der Bewirtschaftung der Anlagen und durch betriebsbedingten Verkehr auf der Hofstelle sowie durch Lieferverkehre. Die Lieferverkehre lassen sich unterscheiden in regelmäßige An- bzw. Auslieferungen, z.B.

von Futtermitteln und Tieren, und saisonale Verkehre mit hohen Spitzenwerten, z.B.

wenn Fahrsilos aufgeschichtet oder Dunglager geleert werden. Die regelmäßigen Verkehre sind in der Regel unproblematisch, bei den saisonalen Verkehren können Verkehrsspitzen durchaus erhebliche Lärmbelastungen für Anlieger mit sich bringen.

Die Lage im Außenbereich bringt es mit sich, dass die dort befindlichen Wohnnutzun- gen stets durch landwirtschaftliche Einflüsse berührt werden. Diese Einflüsse können von benachbarten Hofstellen und von der Bewirtschaftung umliegender landwirt- schaftlicher Nutzflächen ausgehen. Die Auswirkungen der Flächenbewirtschaftung können zwar deutliche Belastungen mit sich bringen, z.B. bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern, sie gelten jedoch im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirt- schaft stets als zumutbar und somit als von den Wohnnutzungen hinzunehmen.

Tatsächlich sind solche Auswirkungen immer temporärer Natur und wirken in der Regel nur vergleichsweise kurze Zeit erheblich belastend.

Dagegen können von Hofstellen abhängig von der Tierart und der Haltungstechnik permanente Emissionen ausgehen, die dauerhaft zu Einwirkungen führen. Inwieweit solche Emissionen benachbarte Wohnnutzungen erheblich belasten, hängt davon ab, in welcher Konzentration und Dauer sie dort einwirken. Dieses wird maßgeblich vom Abstand zur Hofstelle und von der Lage in der Windrichtung bestimmt. Liegt die Wohnnutzung in der Hauptwindrichtung zur Hofstelle, sind die Konzentration und die Dauer der Emissionen vergleichsweise hoch. Liegt die Wohnnutzung außerhalb, im günstigsten Fall entgegen der Hauptwindrichtung, werden weniger oder keine erheblichen Belastungen ausgelöst.

Auf der betrachteten Hofstelle wird derzeit ein belastungsrelevanter Tierbestand (Schweine) in einer Größenordnung und Technik gehalten, die bei der nächstgelegen Wohnnutzung in 280m Entfernung zu keinen erheblichen Belastungen führen, wenngleich zeitweilig Gerüche wahrnehmbar sein können. Günstig wirkt, dass diese Wohnnutzung im Norden an der Straße Hohnhorst außerhalb der Hauptwindrichtung liegt, die für das Stadtgebiet mit Südwest bis West angeben wird. Gleiches gilt für die Wohnnutzungen an der Straße Diepholzer Bruch. Hier entschärft die Entfernung von rd. 550m bzw. 620m die Problematik, obgleich diese Wohnnutzungen im Sektor der Hautwindrichtung liegen.

Angesichts der vergleichsweise weiten Abstände zu den benachbarten Wohnnutzun- gen sind auch bei einer Erweiterung der Tierhaltung auf der Hofstelle, die durch die Planung ermöglicht wird, grundsätzlich keine erheblichen Belastungen für diese Nutzungen zu erwarten.

Lärmimmissionen

Vorbelastungen

Auswirkungen der Planung auf die umliegenden Wohnnutzungen

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Bei den besonders stark emittierenden Tierarten Schweine und Geflügel sind zudem gemäß Planung über die gesetzlichen Vorschriften hinaus bei der Neuerrichtung bzw.

Erweiterung von Stallanlagen stets Abluftreinigungen nach Stand der Technik einzubauen (Textliche Festsetzung §5 des Bebauungsplanes). Der Stand der Technik ist heute auf dem Niveau, dass auch bei großen Tierbeständen Immissionen sowohl von Gerüchen als auch von Bioaerosolen auf einen vergleichsweise engen Umkreis um die Stallanlagen beschränkt werden können.

Mit Blick auf die Lärmsituation sichern die relativ weiten Abstände zu den benachbarten Wohnnutzungen auch, dass es nicht zu unverträglichen Belastungen des Wohnens in der Nachbarschaft kommt. Lärmintensiver Aktivitäten werden zudem teilweise durch den Gebäudebestand auf der Hofstelle abgeschirmt.

Erhebliche Belastungen der umliegenden Wohnnutzungen durch die Planung sind damit insgesamt auszuschließen.

Der Außenbereich ist besonders in den vom Siedlungsraum abgesetzten Bereichen Grundlage für eine landschaftsgebundene Erholung. Ein intaktes, durch landschafts- typische Elemente geprägtes Landschaftsbild und eine intakte klimatische Situation mit ausgedehnten Frischluftarealen prägen entscheidend die Erlebnisvielfalt und die Erholungsqualität eines Landschaftsraumes.

Der Landschaftsraum, in dem das Plangebiet liegt, gehört zum Naturpark Dümmer, der mit der Zielsetzung gegründet wurde, im Erholungsgebiet Dümmer den Landschaftsraum zu erhalten und zu pflegen sowie die landschaftstypische Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Der Naturpark besteht aus einem Netz von Naturerlebnis- punkten, die sich für eine landschaftsgebundene Erholung und das Naturerleben besonders eignen. Dem Raum insgesamt kommt somit eine hervorgehobene Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung zu. Damit erhalten auch die Anforderungen an ein intaktes Landschaftsbild und eine verträgliche klimatische Situation im näheren Umfeld des Plangebiets zusätzliches Gewicht.

Die Hofstelle ist derzeit nur in wenigen Abschnitten durch Gehölze in das Land- schaftsbild eingebunden. Die Gebäude, Stallungen wie Güllebehälter, sind weithin in der Landschaft sichtbar.

Die auf der Hofstelle gehaltenen Tierbestände verursachen Geruchsimmissionen, die im Umfeld zum Teil deutlich wahrnehmbar sind. Für die Erlebnisqualität ausschlagge- bend ist die Situation im Bereich des Wegenetzes, dass insbesondere von Radfahrern und Fußgängen frequentiert wird. Im Umfeld des Plangebiets sind dies die Straßen Vossen-Bruchhof und Hohnhorst. Insbesondere bei warmen Witterungslagen wird der Außenbereich für die landschaftsgebundene Erholung aufgesucht. An solchen Tagen sind Geruchsbelastungen im näheren Umfeld der Hofstelle gegeben, vor allem bei Windstille oder schwachen Winden. Die betroffenen Wegeabschnitte, auf denen erhebliche Gerüche auftreten, dürften sich auf den Nahbereich von rd. 100m bis 200m um die Hofstelle beschränken, also Wegelängen von maximal 200m bis 500m, je nach eingeschlagener Route.

Die Planung sieht vor, dass Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern vorzunehmen sind, und zwar abschnittsweise mit der Errichtung neuer Gebäude in den Erweite- rungsflächen, die an die derzeitigen Ränder der Hofstelle angegliedert sind. Diese Gebote zur Anpflanzung sind so ausgelegt, dass bei Inanspruchnahme aller Erweiterungsflächen die vergrößerte Hofstelle nahezu vollständig neu eingegrünt

Landschafts- bezogene Erholung

Vorbelastungen

Auswirkungen der Planung auf die landschaftsbezogene Erholung

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wird. Insofern kommt es gegenüber dem aktuellen Bestand zu einer verbesserten Eingrünung. Die Planung sieht ferner Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung vor. Die dort getroffenen Festsetzungen stellen sicher, dass keine in Farb- und Formgebung regionsuntypischen Dachlandschaften auf der Hofstelle entstehen. Zusammen mit der darüber hinaus getroffenen Höhenbeschränkung für Gebäude und den vorgesehenen Anpflanzungen ist so zu erwarten, dass die Planung nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild gänzlich vermeidet.

Mit Blick auf Geruchsemissionen sieht die Planung wie bereits dargelegt obligatorisch Abluftreinigungen bei Stallbauten vor. Eine wesentliche Verschlechterung der derzeitigen Geruchsituation im Umfeld der Hofstelle für Erholungssuchend in der Landschaft wird damit ausgeschlossen. Gegebenenfalls ist eine Verbesserung der derzeitigen Situation möglich, wenn bestehende Stallanlagen im Zuge von Umbauten und Erweiterungen nachträglich mit Anlagen zur Abluftreinigung ausgerüstet werden.

Insgesamt trägt die Planung insofern auch den Zielen der Naturparkentwicklung Rechnung.

Schutzgut Flora - Biotope

Das Plangebiet liegt im Norden der naturräumlichen Einheit der Dümmer Moorniede- rung. Inmitten des Plangebietes befindet sich die Hofstelle mit Wohnhaus, landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden wie Stallanlagen, einem Güllebehälter und umgebenden befestigten Hofflächen. Von den beiden angrenzenden Straßen, Hohnhorst und Vossen Bruchhof, wird der landwirtschaftliche Betrieb über jeweils eine befestigte Zuwegung erschlossen.

Im Westen der Hofstelle befinden sich die Reste eines ehemaligen Hofgehölzes. Die Waldbindung wurde vor einigen Jahren aufgehoben und an anderer Stelle ersetzt. Im Zuge von Holzentnahmen ist eine landwirtschaftliche Lagerfläche entstanden. Reste des Gehölzbestandes mit zum Teil Nadelgehölzen, vor allem Fichten und Lärchen, sind punktuell bislang verblieben. Bereichsweise sind halbruderale Gras- und Staudenflu- ren zwischen dem restlichen Gehölzbestand entstanden.

Ein fortbestehendes Hofgehölz aus alten großkronigen Laubbäumen, vor allem Eichen, befindet sich am Rand der Hofstelle nördlich des Gebäudekomplexes. Innerhalb des Gebäudekomplexes ist kaum höherer Baumbestand vorhanden und beschränkt sich auf Einzelbäume, insbesondere in der Nähe des Güllebehälters im Süden der Gebäude.

Außerhalb der Hofstelle und der Zuwegungen werden die Randbereiche des Plangebietes derzeitig landwirtschaftlich genutzt. Auf rd. 3,82ha findet im Norden und Osten Ackerbau und im Süden auf rd. 0,92ha Grünlandnutzung statt. Westlich der Zuwegung von Vossen Bruchhof befindet sich in der Grünlandfläche ein kreisrunder Baumbestand. Wasserflächen wie Gräben oder künstlich angelegte Teiche sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Biotoptypen können gemäß ihrer ökologischen Bedeutung bewertet werden.

Gemäß dem Wertfaktormodell des Niedersächsischen Städtetages nach v. Drachen- fels2 ergibt sich folgende Zusammenstellung für die Vorkommen im Plangebiet:

2 Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung, Liste II Übersicht über die Biotoptypen in Niedersachsen (nach v. Drachenfels); Niedersächsischer Städtetag 2008

Biotopbestand im Plangebiet

Bewertung des Biotopbestandes im Plangebiet

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Bestand Biotoptypen* Wertfaktor**

Acker 1

Intensivgrünland 2

Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter

Standorte (UH) 3

Siedlungsgehölz mit überwiegend heimischen

Baumarten(HSE/HSN ) 3

Einzelbaum, Baumbestand (HB) 3

Landwirtschaftliche Lagerfläche (EL) 1

Landwirtschaftliche Produktionsanlage (ODP),

versiegelte Flächen, Zufahrt, unversiegelte Flächen 0/1

* Typisierung nach der o.g. Arbeitshilfe des Niedersächsischen Städtetags bzw. dem Kartierschlüssel Niedersachsen

** Bewertung entsprechend Bedeutung für Schutzgüter: 0= weitgehend ohne, 1 = sehr geringe, 2 = geringe, 3 = mittlere, 4 = hoch, 5 = sehr hoch gemäß Bierhals / v. Drachenfels

Die Abbildung auf der folgenden Seite gibt einen Überblick über den Biotoptypenbe- stand im Plangebiet.

Im Westen und Süden wird das Plangebiet von den Straßen Hohnhorst bzw. Vossen Bruchhof begrenzt. Beide Verkehrswege sind mit einem locker gewachsenen Baum- und Strauchbestand begrünt. Südlich von Vossen Bruchhof verläuft parallel ein vorwiegend von Erlen gesäumter Graben, der das Oberflächenwasser dem Graben Herrenlohne in östlicher Richtung zuführt.

Im Norden liegt dem Plangebiet eine kleinere Biotopfläche benachbart. Es handelt sich um eine extensiv gepflegte Grünlandfläche, die an den Rändern abschnittsweise von Baumreihen gesäumt wird und mit einzelnen Baumgruppen bestanden ist. Im Übrigen prägt die landwirtschaftliche Flächennutzung die nähere Umgebung des Plangebiets. Ökologisch besonders bedeutsame Biotopstrukturen, die seltene Artenvorkommen erwarten lassen, sind im direkten Umfeld des Plangebiets nicht gegeben, die Flächen werden vielmehr intensiv ackerbaulich genutzt.

In weiterer Entfernung, rd. 440m östlich des Plangebietes, befindet sich an der Straße Vossen Bruchhof eine Waldfläche. Aufgrund der Ammoniakemissionen, die von Tierhaltungsanlagen ausgehen, soll gemäß TA Luft in der Regel ein Mindestabstand von 150m gegenüber empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen, zu denen auch Wald gezählt wird, nicht unterschritten werden. Bei großen Tierbeständen, wie sie im betrachteten Fall gegeben sind, können auch in weiterer Entfernung schädliche Ammoniak-Depositionen auftreten.

Die für die bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen des Plangebiets sind im wesentlichen Nebenflächen auf der Hofstelle, insbesondere Abholzungs- und landwirtschaftliche Lagerflächen, sowie Lebensräume des Ackerlandes. Die Flächen unterliegen aufgrund der Bewirtschaftungsaktivitäten bzw. der intensiven landwirt- schaftlichen Bodennutzung starken Vorbelastungen. Die Vegetation ist auf wenige

Übersicht Biotoptypen und Wertfaktoren

Nähere Umgebung

Weitere Umgebung

Vorbelastungen

(10)

Abb 2 Biotoptypen - Bestand im Plangebiet

(11)

Arten reduziert. In die Vegetations- und Bodenstruktur wird regelmäßig eingegriffen, sodass sich natürliche Lebensräume auf der Oberfläche und im Boden nur einge- schränkt ausbilden können.

Aus Tierhaltungsanlagen werden Stickstoffverbindungen (Ammoniak) freigesetzt und durch die Luft verfrachtet. Wenn solche Verbindungen in höheren Konzentrationen auf empfindliche Pflanzen treffen, im trockenen oder im nassen Niederschlag, kommt es zu Einwirkungen auf die Pflanzen. Möglich sind Stickstoffanreicherung in den Böden, Versauerung der Böden und direkte Schäden an Pflanzen infolge von Störungen des Zellstoffwechsels. Kurzfristige Folge ist im Extremfall das Absterben von Pflanzen, langfristige Folgen sind eine veränderte Artenzusammensetzung und Artenvielfalt. Entsprechend sehen die immissionsschutzrechtlichen Regelungen wie die bereits genannte TA Luft vor, dass Tierhaltungsanlagen je nach Ausmaß ihrer Emissionen mehr oder weniger große Abstände zu empfindlichen Pflanzen einhalten sollen. Die Gesamtbelastung und damit der notwendigen Abstand hängen von der Empfindlichkeit des Ökosystems und dem Maß der Depositionen ab.

Die bestehende Tierhaltung auf der Hofstelle setzt bereits heute Stickstoffverbindun- gen frei. Damit sind Belastungen durch Stickstoffdepositionen aus der Abluftfahne der Stallanlagen im Umfeld der Hofstelle insbesondere in der Hauptwindrichtung gegeben. Es liegen jedoch keine Beobachtungen oder Hinweise vor, dass diese Belastungen zu schädliche Auswirkungen führen bzw. geführt haben, beispielsweise dem Absterben von Gehölzen oder einer veränderten Artenzusammensetzung.

Berücksichtigt man die genannten Vorbelastungen sind erhebliche Eingriffsfolgen der Planung für das Schutzgut Pflanzen - Biotope vor allem von der Zerstörung des belebten Bodenhorizontes im Bereich der geplanten Bauflächen zu erwarten. Die bebaubare Fläche wird auf der Hofstelle über den Bestand von rd. 1,35ha hinaus um zusätzliche rd. 1,34ha erweitert. Auf diesen Erweiterungsflächen werden mit einer Be- bzw. Überbauung erheblich nachteilige Einwirkungen erfolgen.

Als erheblicher Eingriff im Sinne des Natur- und Bodenschutzes ist zu werten, wenn dem Boden durch Versiegelung die grundlegende Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen weitgehend entzogen wird bzw. die natürlichen Bodenstrukturen durch Bodenaustausch grundlegend ge- bzw. zerstört werden.

Darüber hinaus kommt es mit der stellenweisen Beseitigung von Baumbestand und Sträuchern zum Verlust von Gehölz-Biotopen. Betroffen sind Bestände von eher allgemeiner Wertigkeit. Besonders seltene oder alte Bestände sind nicht betroffen.

Allerdings sieht die Planung wie bereits beschrieben die Anlage umfangreicher Gehölzsäume auf rd. 0,41ha an den neuen Rändern der Hofstelle und die Anpflanzung von Obstbäumen auf dem südlich gelegenen Grünland auf rd. 0,60ha vor. Damit entstehen neuen Biotopflächen von überdurchschnittlicher ökologischer Wertigkeit mit einem hohen Anteil an standortheimischen Gehölzen, die die Verluste im Bereich der Bauflächen ausgleichen.

Neben den direkten Einwirkungen durch Überbauung lässt die angestrebte Erweiterung der Tierhaltung eine Zusatzbelastung der Umgebung durch Sticksoff- Depositionen aus der Stallablauft erwarten. Damit können Schädigungen empfindli- cher Ökosysteme einhergehen, im Focus steht hier der genannte Waldbestand.

Auswirkungen der Planung

(12)

Der ansässige Betrieb hat daher mit Blick auf die zu erwartende Ammoniak- Freisetzung ein Gutachten3 erarbeiten lassen. Das Gutachten überprüft, inwiefern es bei der beabsichtigten Erweiterung der Tierhaltung zu unverträglichen Ammoniak- Belastungen des o.g. nächstgelegenen Waldbestandes kommen kann. Der derzeitige Tierbestand wird dabei mit berücksichtigt.

Das Gutachten berechnet die Ammoniak-Zusatzbelastung und die Stickstoff- Deposition mit einem Ausbreitungsmodell. Die vorhandenen Ammoniakquellen, der Ausbreitungsweg und die Immissionsorte werden einbezogen. Bei der Berechnung der Zusatzbelastungen werden für die Planung der zusätzlichen Stallanlagen Abluftreini- gungen vorgesehen.

Im Ergebnis liegt die berechnete Ammoniak-Immissionskonzentration als Zusatzbe- lastung auf der zu untersuchenden Waldfläche in allen Höhenschichten unter dem Relevanz-Schwellenwert (3µg/m³), den die TA Luft vorgibt. Daher liegen keine Anhaltspunkte für erhebliche Nachteile durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme aufgrund der Einwirkung von Ammoniak vor.

Gleiches gilt für die untersuchten Stickstoff-Depositionen. Auch hier liegen die Zusatzbelastungen unter der Relevanz-Schwelle (5kg/ha*a).

In dem Zusammenhang ist festzustellen, dass die von der Planung bestimmten Anpflanzungen Gehölzarten vorsehen, die vergleichsweise unempfindlich gegen Ammoniak-Immissionen sind, sodass auch hier im Nahbereich der Tierhaltungsanla- gen keine Schädigungen zu befürchten sind.

Insgesamt sind somit keine relevanten Einwirkungen aus der Stallabluft für das Schutzgut Pflanzen — Biotope zu erwarten.

Schutzgut Fauna

Besondere Artenvorkommen sind im Plangebiet bei einer Begehung im Oktober 2014 nicht festgestellt worden. Die Biotoptypenausstattung und die Lage im unmittelbaren Wirkbereich einer Hofstelle und zweier Straßen mit vielfältigen menschlichen Aktivitäten, die Störungen verursachen, lassen besondere Vorkommen wildlebender Arten auch nicht erwarten. Lediglich für siedlungstolerante Vogel- und Fledermausar- ten bieten diese Bereiche stellenweise geeignete Bruthabitate bzw. Fortpflanzungs- stätten und Winterquartiere. Eine Funktion als Trittbausteine der Biotopvernetzung ist den Gehölzbeständen sowie der Grünlandfläche im Bereich des Plangebiets zuzuordnen.

Die Dümmer Moorniederung gehört zu den wichtigsten Brut- und Rastregionen für seltene Vogelarten. In der weiteren Umgebung sind faunistisch wertvolle Bereiche, vornehmlich für Brut- und Gastvögel ausgewiesen4. In rd. 400m Entfernung zum Plangebiet erstreckt sich nordöstlich entlang der Niederung der Lohne ein wertvolles Brutvogelgebiet, in dem verschiedenen Rote-Liste-Arten erfasst wurden. Rund 850m südöstlich liegt ein wertvoller Bereich für Gastvögel. Aufgrund der Nachbarschaft zum Plangebiet ist nicht auszuschließen, dass in der näheren Umgebung um die

3 TÜV Nord Umweltschutz: Gutachten zu Ammoniakimmissionen und Stickstoffdeposition nach Umnutzung der Sauenhaltung und Erweiterung der Mastschweinehaltung der Wendt Agrar GbR in Diepholz, 17.04.2014

4 Niedersächsische Umweltkarten, Natur, Wertvolle Bereiche, Brutvögel, Gastvögel, 2014 Vorkommen im

Plangebiet

Vorkommen in der Umgebung

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Hofstelle einzelne Individuen an Brut- und Gastvögeln auf Nahrungssuche vorkommen sowie Überflüge zu den Schutzgebieten des Dümmers stattfinden.

Abb 3 Wertvolle Bereiche für Brut- und Gastvögel

Die Hoflage und der umgebende Nahbereich sind als Nahrungs- und sonstiger Lebensraum vorbelastet durch die besonders intensiven Arbeits- und Wohnstätten- Aktivitäten, Bewirtschaftungsmaßnahmen und lokalen Verkehr. Habitatqualitäten auf Freiflächen bzw. landwirtschaftlichen Fläche, in Gehölzen und an Gebäuden sind durch Störungen des alltäglichen Betriebs und periodisch wiederkehrende Einwirkun- gen von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen stark eingeschränkt.

Die Inanspruchnahme von Ackerland, Lagerflächen und einzelnen Resten von Hofgehölzen für neue Bauvorhaben auf der Hofstelle führt zu Lebensraumverlusten.

Betroffen sind vor allem Arten und Lebensgemeinschaften der Ackerbiotope und siedlungstolerante Arten in Gehölzen. Im Wesentlichen wird es sich bei den höheren Arten wie Vögeln, Fledermäusen und Kleinsäugern um Nahrungsräume handeln.

Möglicherweise sind Fortpflanzungsstätten, z.B. Nester, direkt betroffen.

Die von der Planung vorgesehenen Anpflanzungen wirken hingegen positiv für die von den Baumaßnahmen betroffenen siedlungstoleranten Arten. Sie schaffen neue Lebensräume in einem Umfang und einer ökologischen Qualität, die dazu geeignet sind, die Beeinträchtigungen im Bereich der neuen Bauflächen auszugleichen. Mit der Bereitstellung dieser neuen Lebensräume, in die betroffene Arten ausweichen können, ist davon auszugehen, dass die vorhandenen lokalen Populationen in ihrem Bestand unberührt bleiben.

Mit Blick auf die die benachbarten wertvollen Bereiche für Brut- und Gastvögel sind grundsätzlich keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die vorgesehene Eingrünung der Hofstelle kann positive Effekte mit sich bringen, da mögliche optische Beunruhigungen, die von Aktivitäten auf der Hofstelle ausgehen können, abgeschirmt werden.

Schutzgut Boden

Der nördliche Bereich des Plangebietes wird bislang in den wesentlichen Teilen als Acker bewirtschaftet. Die Fläche zwischen Hofstelle und Straßen im Süden und Westen dagegen wird als Grünland genutzt. Im Bereich des Plangebietes herrscht ein Gley-Podsol-Boden vor. In der Umgebung des Plangebietes überwiegen in der

Vorbelastungen

Auswirkungen der Planung

Bestand Plangebiet und Umgebung

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grundwassernahen Talsandniederung der Geestlandschaft Gleyböden. Das natürliche landwirtschaftliche Ertragspotential der Böden wird als gering bewertet. Mit Hilfe umfangreicher Entwässerungsmaßnahmen wurde die ehemals traditionelle Grünlandnutzung der drainierten Gleye durch Ackernutzung abgelöst.

Abb 4 Auszug aus der Bodenübersichtskarte 1:50 0005

Aufgrund der Siedlungsaktivitäten auf der Hofstelle sowie der starken Entwässerung und der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der umgebenden Flächen sind die Böden im Plangebiet als vorbelastet zu beurteilen. Mögliche Einschränkungen ihrer ökologischen Bedeutung ergeben sich durch Nährstoff- und Schadstoffanreicherun- gen und die mechanischen Folgen der Bodenbearbeitung.

Die Planung führt zu Eingriffen in die Bodenstruktur und den Bodenhaushalt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans lassen in den vorgesehenen Erweiterungsflächen des Sondergebiets eine zusätzliche Überbauung und Versiegelung von bis zu rd.

1,07ha zu. Die Bodenfunktionen und -wertigkeiten können auf dieser Fläche durch Bodenaustausch und Versiegelung stark beeinträchtigt oder zerstört werden. Dies ist als erheblicher Eingriff zu werten, der eine Kompensation erfordert.

Die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen an den Rändern des Plangebiets leisten die ökologischen Erfordernisse zur Kompensation. Mit der Gehölzentwicklung auf insgesamt rd. 1,05ha werden die landwirtschaftlichen Einwirkungen auf den Boden dauerhaft aufgegeben. Es entfallen Nährstoff- und Schadstoffeintrag sowie die Bodenbearbeitung. Eine weitgehend ungestörte Bodenentwicklung wird ermöglicht.

Die ökologischen Bodenfunktionen und die Bodenwertigkeit können sich so verbessern.

5 NIBIS Kartenserver, Bodenkunde, 2014 Vorbelastungen

Auswirkungen der Planung

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Schutzgut Wasser

Das Plangebiet weist keine offenen Wasserflächen auf. Das auf der Hofstelle anfallende, unbelastete Oberflächenwasser wird in den unbefestigten Nebenflächen zurück gehalten und versickert dort. Durch landwirtschaftliches Wirtschaften verunreinigtes Oberflächenwasser (Wirtschaftsdünger, Ernterückstände u.ä.) wird aufgefangen und den Güllelagern zugeleitet. Das Oberflächenwasser der Arbeitsflä- che, auf der Schmier- und Treibstoff-Rückstände anfallen können, wird aufgefangen und über einen Abscheider gereinigt.

An den Straßen befinden sich im Grenzbereich zum Plangebiet Versickerungsmulden.

Der südlich Vossen Bruchhof parallel verlaufende Graben führt das Oberflächenwasser der umliegenden Bereiche ab. Der Graben weist ein naturfernes Trapezprofil auf und wird südlich begleitet von einem Erlensaum. Er fließt in östlicher Richtung der Herrenlohne zu, die das Wasser der Grawiede zuführt. Der Verlauf der Herrenlohne ist so angelegt worden, dass er südöstlich des Plangebietes als Wasser- und, zusammen mit den umgebenden Grünflächen, als Stoffretentionsraum fungiert.

Mit der Überbauung der Erweiterungsflächen auf der Hofstelle kommt es auf den versiegelten Flächen zu einem erhöhten Oberflächenwasserabfluss. Die Planung sieht vor, das unbelastete Oberflächenwasser wie bislang in den unbefestigten Nebenflä- chen zurückzuhalten und zu versickern bzw. gedrosselt abzuleiten. Für die Rückhaltung und Versickerung wird in den Nebenflächen die Anlage ausreichend großer Mulden vorgesehen. Die Bemessung der Mulden stellt sicher, dass der Abfluss von den Bauflächen in die Vorflut bzw. die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen gegenüber demjenigen landwirtschaftlicher Flächen nicht erhöht wird. Gegebenen- falls in sehr geringen Mengen zusätzlich anfallendes, verunreinigtes Oberflächenwas- ser wird wie bislang Praxis behandelt (siehe oben). Damit ergeben sich keine nachteiligen Wirkungen der Planung auf das Oberflächenwasser.

In der südöstlichen Umgebung des Plangebietes befindet sich im Bereich des Vorfluters Herrenlohne das gesetzlich verordnete Überschwemmungsgebiet der Grawiede. Die Planung hat keinen Auswirkungen auf das Gebiet.

Abb 5 Verordnungsfläche des Überschwemmungsgebietes Grawiede6.

6 Niedersächsische Umweltkarten, Hydrologie, Überschwemmungsgebiete, 2014 Oberflächen-

gewässer und Oberflächenwasser

Auswirkungen der Planung

Überschwem- mungsgebiet

(16)

Die Lage der Grundwasseroberfläche unter dem Plangebiet befindet sich bei rd. 35- 40m unter NN. Die Grundwasserneubildungsrate unter dem Plangebiet liegt mit 150—

200 mm/a Großteils im mittleren Bereich. Nur im Nordwesten des Plangebiets ist sie mit 300-350 mm/a höher. Die grundwasserüberdeckenden Schichten bieten ein hohes Schutzpotential. 7

Infolge der zusätzlichen Bebauung im Plangebiet wird die Versickerung kleinräumig beeinträchtigt. Allerdings bieten die umliegenden Flächen um die Hofstelle ausreichende Bedingungen für eine Versickerung, sodass keine negativen Rückwir- kungen auf die Grundwasserneubildung zu erwarten sind. Die vergleichsweise geringe Durchlässigkeit der grundwasserüberdeckenden Schichten im Bereich der Hofstelle bietet einen günstigen Schutz des Grundwassers, sodass die Beeinträchtigungen infolge von Versiegelung als nicht erheblich zu bewerten sind.

Die Beseitigung der Schmutzwässer erfolgt über eine hofeigene Kleinkläranlage. Das Abwasser wird dort gereinigt und an die Vorflut abgegeben. Relevante Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Schutzgut Luft und Klima

Die klimatische Situation im Außenbereich wird geprägt vom Freilandklima der Ackerflur bei relativ geringen Anteilen an Grünland und Waldflächen. Die mittlere Niederschlagsmenge liegt im Winter bei 330mm, die Durchschnittstemperaturen bei 3—4°C, und in den Sommermonaten bei 227mm bzw. 13-14°C. Die klimatische Wasserbilanz zeigt in den Sommermonaten ein leichtes Defizit von — 0 bis -100mm, die Verdunstung ist tendenziell höher als der Niederschlag. Im Winter werden dagegen die Verdunstungsverluste mehr als ausgeglichen, es ist ein Überschuss an Niederschlag von +200 bis +300mm gegeben. 8

Die vorherrschende Hauptwindrichtung ist West bis Südwest, es überwiegen mittlere bis frische Winde mit Geschwindigkeiten zwischen 1,9 bis 6,9 m/s.

Die kleinklimatische Situation des Plangebiets ergibt sich aus dem Baubestand der Einzelhoflage, verbunden mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, hier vor allem den Immissionen aus der Tierhaltung.

Die Planung wird zu zusätzlichen, flächenhaften Bodenversiegelungen auf der Hofstelle führen und damit über eine herabgesetzte Verdunstungsrate sowie eine stärkere Erwärmung der bebauten Flächen das Kleinklima im Bereich der Hofstelle beeinflussen. Zudem können neue Tierhaltungsanlagen je nach Größe zusätzliche klimaökologische Belastungen im Umfeld verursachen. Die Tierhaltungsanlagen setzten Wärme frei in Verbindung mit Ammoniak-, Stickstoff- und Geruchsemissio- nen. Im engen Umkreis der Gebäude bewirkt dies eine Veränderung des Kleinklimas, der Luftaustausch kann beeinträchtigt werden, die Luftqualität ist herabgesetzt. Die Beeinträchtigungen sind von der Größe der Anlage, der Tierart und der Witterung abhängig. Die Auswirkungen auf andere Schutzgüter (Mensch, Flora/Fauna) können wie dargelegt minimiert werden, insbesondere über die Abluftreinigung.

7 NIBIS Kartenserver, Hydrogeologie, 2014 8 NIBIS Kartenserver, Klima, 2014 Grundwasser

Auswirkungen der Planung

Abwasser

Bestandssituation

Vorbelastungen

Auswirkungen der Planung

(17)

Darüber hinaus tragen die vorgesehenen Anpflanzungen zur Frischluftentstehung und zur Verwirbelung der Abluft aus den Tierhaltungsanlagen bei. Damit wird die Konzentration von Schad- bzw. Geruchsstoffen in der Umgebungsluft mit positivem Effekt für das Kleinklima herabgesetzt.

In erheblicher Weise schädliche Einwirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima können somit ausgeschlossen werden, wenngleich vor allem im Plangebiet wahrnehmbare Belastungen insbesondere der Frischluftsituation gegeben sind.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet bzw. direkt daran angrenzend befinden sich keine Kulturgüter von besonderer Bedeutung, die von der Planung berührt werden könnten. Auch sind keine archäologischen Bodendenkmale zu erwarten.

Wechselwirkungen

Im Plangebiet führt die Überbauung von Böden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktionen dieser Böden. Hierzu zählen auch die Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen sowie die Speicherung von Niederschlagswasser. Wildlebende Arten werden vernichtet oder verdrängt, und der Oberflächenwasserabfluss erhöht sich, während die Versickerung unterbunden wird. Aufgrund der derzeitigen intensiven Bewirtschaftung und der vorgesehenen Maßnahmen, die den nachteiligen Folgen entgegenwirken — insbesondere die die Eingrünung der Bauflächen, aber auch die Rückhaltung des Oberflächenwassers - sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen als nicht erheblich zu beurteilen. Eine Verstärkung nachteiliger Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten.

Die folgende Übersicht bewertet zusammenfassend die Auswirkungen der Planung.

Berücksichtigt werden dabei die von der Planung vorgesehenen Maßnahmen zum Ausgleich von erheblich nachteiligen Umweltwirkungen.

Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblich-

keit Mensch Beeinträchtigungen des Wohnens durch

Geruchsimmissionen

- Mensch Auswirkungen auf die landschaftsgebundene

Erholung und das Landschaftsbild ο / ••

Mensch Beeinträchtigungen durch Betriebslärm - Pflanzen Beeinträchtigungen von Arten und

Lebensräumen

- Tiere Beeinträchtigungen von Arten und

Lebensräumen

- Boden Beeinträchtigung der Bodenfunktion /

Verlust von Bodenfunktionen

- Wasser Erhöhter Abfluss des Oberflächenwassers

Verminderte Grundwasserneubildung

- -

(18)

Klima / Luft Auswirkungen auf das Freilandklima ο Kultur- /

Sachgüter

Keine Kultur- und Sachgüter gegeben - Wechselwirkun-

gen

Keine relevanten Wechselwirkungen zwischen den Werten und Funktionen der Schutzgüter

-

Negativ: οοο sehr erheblich / οο erheblich / ο wenig erheblich / - nicht erheblich

Positiv: ••• sehr erheblich / •• erheblich / • wenig erheblich / - nicht erheblich

1.2.b Prognose

Bei Durchführung der Planung wird eine Hofstelle unter Beanspruchung von Ackerland erweitert. Die bislang nicht eingegrünte Hofstelle mit weithin sichtbaren Gebäuden und Anlagen wird durch einen Gehölzsaum bzw. Baumpflanzungen in die Landschaft eingebunden. Mittel- bis langfristig wird der Gehölzsaum die Hofstelle weitgehend verdecken. Die Tierhaltung im Plangebiet wird zu zusätzlichen, in der Summe aber nur geringfügigen Geruchseinwirkungen im nahen Umfeld führen. Die nächstgelegen Wohnnutzungen bleiben davon unberührt. Mit der Ausbildung eines Gehölzsaumes entstehen für wildlebende, siedlungstolerante Tier- und Pflanzenarten neue Lebensräume, die die Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft bereichern, die Bodenfunktionen können sich ungestört entwickeln. Auf den zusätzlich überbauten Flächen gehen dagegen Bodenfunktionen und Bodenwertigkeiten verloren.

Ohne die Entwicklung der Hofstelle würden die angrenzenden Flächen weiterhin intensiv als Ackerland bewirtschaftet werden. Die Stadt müsste dann auf die Bestandssicherung des ansässigen Betriebes verzichten. Dies birgt die Gefahr, dass mögliche Arbeitsplatzentwicklungen unterbleiben bis hin zu Betriebsaufgabe. Will die Stadt dies vermeiden, müsste sie an anderer Stelle einen Standort entwickeln.

Zumindest mit Blick auf die gewachsene Standorteignung, aber auch mit Blick auf die Umweltverträglichkeit ist aus derzeitiger Sicht allerdings davon auszugehen, dass dann nur Lösungen gefunden werden können, die nicht die gleiche Standortgunst mit sich bringen wie das vorliegende Plangebiet.

1.2.c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Die Prüfung zeigt, dass keine Umweltwirkungen von der Planung zu erwarten sind, die in besonders schwerer und negativer Weise die vorhandenen Schutzgüter betreffen.

Die Planung vermeidet weitgehend den Eingriff in Schutzgüter, insbesondere Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen, die von erhöhter Bedeutung sind.

Die Gefahr, dass bei einer Vorhabenumsetzung Fortpflanzungsstäten direkt betroffen sind, kann durch eine ökologische Baubegleitung vermieden werden.

Störungen von Brutvögel können vermieden werden, indem die Bautätigkeit in brutfreie Zeiten gelegt wird, oder — soweit dies nicht möglich ist — die ökologische Baubegleitung dafür Sorge trägt, das keine Bruträume / Nester in unmittelbarer

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung

Vermeidung

(19)

Nachbarschaft der Baufelder angelegt werden. Für die Brutvogelfauna bieten die im nahen Umfeld des Plangebiets gelegenen Wald- und Gehölzflächen großzügigen Ausweichraum, sodass nicht zu befürchten ist, dass die lokale Population infolge von Störungen in ihrem Erhaltungszustand beeinträchtigt wird. Mit der Anlage des geplanten Gehölzsaumes um die Bauflächen werden zudem neue Brut- und Nahrungshabitate für siedlungstolerante Arten im Plangebiet entstehen, die geeignet sind, jegliche denkbaren Beeinträchtigungen mehr als auszugleichen.

Die Pflicht zum Einbau von Abluftreinigungen bei Neu-, Erweiterungs- oder Umbauten von Stallungen schränkt vorsorgliche Emissionen aus Tierhaltungsanlagen ein und minimiert so Belastungen schutzwürdiger Nutzungen, insbesondere für das Wohnen, die landschaftsbezogene Erholung und Flora und Biotope.

Mit der Konzentration und Beschränkung der baulichen Entwicklung auf Randflächen der Hofstelle werden nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter, soweit bei der gesetzten Zielstellung einer Absicherung der Entwicklungsfähigkeit des ansässigen Betriebes möglich, begrenzt.

Die Folgen des Eingriffs in die ökologische Wertigkeit des Biotopbestandes und der Ausgleich dieser Folgen lassen sich rechnerisch bilanzieren. Die Stadt greift hierzu auf das Modell des Niedersächsischen Städtetages9 zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung zurück.

Im Folgenden wird die Eingriffsbilanzierung nach diesem Modell dargelegt. Die Wertigkeiten des Bestandes der im Plangebiet vorkommenden Biotopstrukturen werden der Situation, die sich bei Realisierung der Planung mittel- bis langfristig einstellt, gegenüber gestellt. Die Biotoptypen werden gemäß der genannten Wertfaktoren mit ihrer aktuellen Flächengröße multipliziert. Die folgende Tabelle zeigt die Wertigkeiten in der Bestandssituation vor Durchführung der Planung:

Bestand Biotoptypen Fläche

m2

Wert- faktor

Wertigkeit Punkte

Acker 48.600 1 48.600

Intensivgrünland 9.190 2 18.380

Halbruderale Gras- und Staudenflur (UH)) 480 3 1.440 Siedlungsgehölz mit überwiegend

heimischen Baumarten (HSE/HSN )

2.050 3 6.150

Einzelbaum, Baumbestand (HB) 250 3 750

Landwirtschaftliche Lagerfläche (EL) 1.390 1 1.390 Landw. Produktionsanlage (ODP), davon

versiegelte Flächen, Zufahrt:

davon unversiegelt / Grünanlagen:

(13.810) 11.048

2.762 0

1

0 2.762

Summe Bestand 75.520 79.472

9 Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung; Niedersächsischer Städtetag 2008

Minimierung

Ausgleich

Eingriffsbilanzierung

Bewertung Bestand

(20)

Nachfolgend sind die Wertigkeiten der Flächen im Plangebiet bilanziert, die sich einstellen, wenn die Gebietsentwicklung gemäß der genannten Bestimmungen des vorliegenden Bebauungsplans umgesetzt wird:

Planung Biotoptypen Fläche

m2

Wert- faktor

Wertigkeit Punkte Sondergebiet Landw. Betrieb SO, davon

versiegelte Flächen, Zufahrt:

davon unversiegelt / Grünanlagen (PH):

(26.870) 21.496

5.372 0

1

0 5.374 Grünflächen mit Pflanzgebot (HSE) 4.100 3 12.300 Grünflächen mit Pflanzerhalt (HSE) 330 3 990 Maßnahmenflächen Natur + Landschaft

Obstwiese (HO + GMA)

6.020 4 24.080

Acker (A) 38.200 1 38.200

Summe Bestand 75.520 80.944

Die rechnerische Bilanzierung legt offen, dass in der Summe eine leichte Aufwertung der ökologischen Wertigkeit der Biotopausstattung im Planungsraum zu erwarten ist.

In der Gesamtschau sorgen der vorgesehene Gehölzsaum um die Hofstelle und die Anlage einer Obstwiese innerhalb des Plangebiets mithin für einen Ausgleich der nachteiligen Einwirkungen auf die Schutzgüter Landschaftsbild, wildlebende Tiere und Pflanzen, Boden und Klima.

1.2.d Planungsalternativen

Die örtliche Situation einzelner Schutzgüter könnte durch die Planung optimiert werden. So wäre ein weitergehender Ausgleich des Eingriffs durch die Ausdehnung des geplanten Grünsaumes und der Obstwiese denkbar. Da jedoch einerseits der Flächenbedarf für die bauliche Entwicklung der Hofstelle nicht weiter reduziert werden kann, wenn das Planungsziel erreicht werden soll, andererseits der Betrieb auf seine landwirtschaftlichen Flächen am Standort angewiesen ist und im wirtschaftli- chen Rahmen auch nicht zusätzliche Flächen verfügbar machen kann, ist die Beschränkung auf das für den Ausgleich minimal notwendige Maß nachvollziehbar.

1.3 Zusätzliche Angaben

1.3.a Prüfverfahren und Kenntnislage

Die Bestandsbeschreibungen und Bewertungen beruhen neben den einschlägigen Vorgaben der Fachgesetze, Verordnungen und Regelwerke auf den Erhebungen vor Ort und der Auswertung der bei der Stadt, dem Landkreis und dem Landesstellen verfügbaren Umweltdaten. Der ansässige Betrieb hat ein Gutachten zu Ammonia- kimmissionen und Stickstoffdepositionen erarbeiten lassen, das auch das weitere Umfeld um das Plangebiet berücksichtigt. Lücken der Kenntnislage, die wesentliche Unsicherheiten bei der Bestandsbeschreibung und Bewertung zur Folge hätten, sind nicht bekannt.

Bewertung Planung

(21)

1.3.b Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen

Eine kurzfristige Überwachung der für den Umweltschutz relevanten Maßnahmen (z.B. Baumanpflanzungen) findet im Rahmen der entsprechenden Baugenehmigungs- verfahren und Bauabnahmen statt. Da die Kontrollzuständigkeit bei der Stadt liegt, wird sie die Umsetzung zu gegebener Zeit durch Mitarbeiter der entsprechenden Verwaltungsstellen überprüfen lassen. Weitere wesentliche Kontrollfunktionen liegen bei der Unteren Naturschutz-, der Unteren Wasserbehörde und der Gewerbeaufsicht.

1.4 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Die Prüfung der Umwelteinwirkungen der Planung zeigt, dass für alle Schutzgüter keine besonders gravierenden und nachhaltig negativen Einwirkungen zu erwarten sind. Insbesondere können unverträgliche Belastungen für den Menschen vermieden werden. Unvermeidbare Eingriffe in die Schutzgüter wildlebende Pflanzen und Tiere, Boden und Wasserhaushalt können im Plangebiet ausgeglichen werden, so dass keine gravierenden Eingriffsfolgen verbleiben. Betroffen bleibt allerdings das Schutzgut Landschaftsgebunden Erholung, wenngleich mit geringer Erheblichkeit.

______________________________________

Der Rat der Stadt Diepholz hat in seiner Sitzung am ……… diese Begründung beschlossen.

Diepholz, den____________________ ………

Bürgermeister

(22)

AnAnlalagege PPllaanznzeeiichchnnunungg BBeebbaauuuungngssplplaann iinn TTeeiilblbllätätteterrnn

Teilblätter ohne Maßstab

(23)
(24)

Planzeichnung

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(26)
(27)
(28)

Referenzen

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