Aktuelles Umsatzsteuerrecht
Veranstaltungsorte:
11. Oktober 2016 in Ingolstadt 11. Oktober 2016 in Augsburg 12. Oktober 2016 in Landshut 12. Oktober 2016 in Regensburg 13. Oktober 2016 in Rosenheim 13. Oktober 2016 in München 14. Oktober 2016 in Kempten 18. Oktober 2016 in Coburg 18. Oktober 2016 in Würzburg 19. Oktober 2016 in Nürnberg
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Robert Hammerl, LL.M.
Steuerberater, München
Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.
Mitarbeiter-Seminare 2
Aktuelles Umsatzsteuerrecht
Diplom-Finanzwirt (FH)
Robert Hammerl, LL.M.
Steuerberater, München
Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Skript im Nachgang zum Seminar auch in Ihrem Kunden-Account als Download zur Verfügung steht.
Oktober 2016 www.lswb-akademie.bayern 2
I. Umsatzsteuer auf der Ausgangsseite ... 4
1. Periodenzuordnung von Umsätzen ... 4
2. Vermeidung von unrichtigem Umsatzsteuerausweis ... 13
3. Checkliste für Auslandssachverhalte ... 15
3.1. Einordnung der Leistung ... 15
3.2. Ort der Leistung ... 17
3.3. Reverse-Charge-Verfahren ... 18
3.4. Checkliste ... 20
II. Umsatzsteuer auf der Eingangsseite ... 21
1. Neues von der Rechnungspflichtangaben ... 21
1.1. Vollständiger Name und Anschrift ... 21
1.2. Menge und Art der gelieferten Gegenstände / Dienstleistungen ... 23
1.3. Zeitpunkt der Lieferung / sonstigen Leistung ... 24
2. Handschriftliche Rechnungskürzungen ... 25
3. Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges ... 26
4. Bestimmung des Leistungsempfängers ... 28
III. Aktuelles ... 29
1. BMF-Schreiben vom 19.04.2016 ... 29
2. BMF-Schreiben vom 10.08.2016 ... 31
IV. Umsatzsteuer bei Reisekosten und geldwerten Vorteilen ... 36
1. Vorsteuerabzug aus Reisekosten ... 36
2. Dauerbrenner private Kfz-Nutzung ... 38
2.1. Private Verwendung durch den Unternehmer ... 38
2.2. Kfz-Überlassung an einen angestellten Arzt ... 39
2.3. Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ... 40
Robert Hammerl, LL.M. TLI Steuerberater PartG mbB Dobner Hammerl Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater Promenadeplatz 12, 80333 München
Office: +49 89 2154668-20 Mobil: +49 151 11841656 E-Mail: robert.hammerl@tligroup.eu Web: www.tligroup.eu
Der Inhalt dieser Seminarunterlagen ist nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie sowie des ständigen Wandels muss die Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen werden.
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1. Periodenzuordnung von Umsätzen
Die Entstehung der Umsatzsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Liefer-/ Leis- tungszeitpunkt. Die Entstehung des Vorsteueranspruches richtet sich grundsätzlich nach dem Liefer-/ Leistungszeitpunkt plus Rechnung.
Folgende Besonderheiten sind jedoch zu beachten:
Anzahlungen
Innergemeinschaftliche Lieferungen
innergemeinschaftliche Erwerbe
Reverse-Charge-Umsätze
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 1 UStG entsteht die Steuer bei Berechnung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) mit Ablauf des Voranmeldungszeit- raums, in dem die Werklieferung oder Werkleistung ausgeführt worden ist.
Werklieferungen
Eine Werklieferung ist ausgeführt, sobald dem Auftraggeber die Verfügungsmacht am erstellten Werk verschafft worden ist. Verschaffung der Verfügungsmacht bedeu- tet, den Auftraggeber zu befähigen, im eigenen Namen über das auftragsgemäß fer- tig gestellte Werk zu verfügen. In der Regel setzt die Verschaffung der Verfügungs- macht die Übergabe und Abnahme des fertig gestellten Werks voraus. Auf die Form der Abnahme kommt es dabei nicht an.
Unter Abnahme ist die Billigung der ordnungsgemäßen vertraglichen Leistungserfül- lung durch den Auftraggeber zu verstehen. Nicht maßgebend ist die baubehördliche Abnahme. Die Abnahme ist in jeder Form möglich, in welcher der Auftraggeber die Anerkennung der vertragsgemäßen Erfüllung vornimmt (§ 12 VOB/B). Bei Vereinba- rung einer förmlichen Abnahme wird die Verfügungsmacht im Allgemeinen am Tag