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Resolution der Vollversammlung am 30. September 2021

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Resolution der Vollversammlung am 30. September 2021

Wolfsproblematik: Senkung des Schutzstatus und Weideschutzzonen gefordert

Die steigende Wolfsdichte in den Nachbarländern Österreichs verdeutlicht, dass in den nächsten Jahren auch in weiten Teilen Österreichs mit einer zunehmenden Wolfspräsenz zu rechnen ist. Die Landwirtschaft und vor allem die Alm- und Weidewirtschaft stehen vor gro- ßen Herausforderungen. Einerseits gilt es eine flächendeckende sowie standortangepasste und traditionelle Weide- und Almwirtschaft mit ihren multifunktionalen Wirkungen weiterhin und auf Dauer aufrecht zu erhalten, andererseits lassen die generellen Voraussetzungen in vielen kleinstrukturierten Regionen ein konfliktfreies Miteinander nicht oder kaum zu.

Klar ist, dass der Wolf mit rund 23.000 Exemplaren in Europa kein vom Aussterben bedroh- tes Tier ist. Dennoch ist der Wolf durch die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie streng ge- schützt und der rechtliche Spielraum für Entnahmen eng. Eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes ist eine zentrale Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung. Bis dieser Weg auf EU-Ebene beschritten werden kann, sind praktikable Zwischenschritte notwendig.

Da das EU-Recht nur dann Entnahmen zulässt, wenn Herdenschutzmaßnahmen unzumut- bar und unverhältnismäßig sind, sollen gebietsweise per Verordnung Weideschutzgebiete eingerichtet werden.

In diesen Gebieten sind Herdenschutzmaßnahmen bereits per Definition als „unzumutbar und unverhältnismäßig“ ausgeschlossen. Ergänzend dazu braucht es eine gesetzliche Defi- nition von Problemwölfen. Diese muss sich primär an der Häufigkeit von Nutztierrissen orien- tieren. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, bei Nutztierrissen auf Almen Wölfe rascher und unbürokratischer als bisher entnehmen zu können.

Sowohl für die Verordnung von Weideschutzgebieten als auch eine rechtlich haltbare Defini- tion von Problemwölfen müssen jedoch erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen wer- den.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert den OÖ Landtag als Gesetzgeber auf, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, der diese Voraussetzun- gen schafft.

An das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird die Forderung gerichtet, sich bei der Europäischen Kommission dafür ein- zusetzen, EU-weit die rechtlichen Voraussetzungen für ein aktives Wolfsmanagement zu schaffen und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie entsprechend anzupassen.

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