Resolution der Vollversammlung am 10. Dezember 2021
LK- und LFI-Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben mit Herkunftskennzeichnung
In Österreich finden zahlreiche Veranstaltungen mit landwirtschaftlichem Hintergrund in Wirtshäusern statt. Viele dieser Veranstaltungen werden auch direkt von der Landwirtschaftskammer oder aber dem Lfi organisiert. Diese Veranstaltungen generieren für die Gastronomie ein planbares Einkommen. Jedoch ist in den seltensten Fällen auf der Speisekarte der ausgewählten Gastronomiebetriebe eine Herkunftskennzeichnung zu finden.
Die Landwirtschaftskammern und das Lfi sollten mit positivem Beispiel voran gehen und Veranstaltungen bevorzugt in Gastronomiebetrieben abhalten, welche eine umfängliche, transparente Herkunftskennzeichnung ausweisen. Auf diese Weise würde aus der Landwirtschaft heraus eine Umsetzung der Herkunftskennzeichnung forciert. Zudem ist es wichtig, selber mit gutem Beispiel voran zu gehen. Derzeit ist es sicherlich nicht ohne Probleme möglich in einem bestimmten regionalen Umkreis ein entsprechendes Wirtshaus zu finden. Daher sollte das ausgewählte Wirtshaus zumindest ersucht werden, für die entsprechende Veranstaltung eine Menükarte mit Herkunftskennzeichnung auflegen.
Nach einer angemessenen Übergangsfrist sollten Buchungen für Veranstaltungen bevorzugt bei Gastronomiebetrieben erfolgen, welche eine vollumfängliche Herkunftskennzeichnung auf der regulären Speisekarte ausweisen.
1. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich beschließt, dass Buchungen für Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer bevorzugt bei Gastronomiebetrieben erfolgen, welche zumindest für die Veranstaltung eine Menükarte mit Herkunftskennzeichnung auflegen.
2. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich beschließt, dass Buchungen für Veranstaltungen ab dem Jahr 2023 bevorzugt bei Gastronomiebetrieben erfolgen, welche eine vollumfängliche Herkunftskennzeichnung auf der regulären Speisekarte ausweisen.
3. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert das Ländliche Fortbildungsinstitut (Lfi) dazu auf, dass Buchungen für Veranstaltungen nur noch bei Gastronomiebetrieben erfolgen, welche zumindest für die Veranstaltung eine Menükarte mit Herkunftskennzeichnung auflegen.
4. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert das Ländliche Fortbildungsinstitut (Lfi) dazu auf, dass Buchungen für Veranstaltungen ab dem Jahr 2023 nur noch bei Gastronomiebetrieben erfolgen, welche eine vollumfängliche Herkunftskennzeichnung auf der regulären Speisekarte ausweisen.