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Resolution der Vollversammlung am 30. September 2021

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Resolution der Vollversammlung am 30. September 2021 Offenlegung und Transparenz von Großspenden an NGOs

NGO´s (Non-governmental-organizations = Nichtregierungsorganisationen) sind private Organisationen, die gesellschaftliche Interessen vertreten, aber nicht dem Staat oder der Regierung unterstellt sind. In Österreich ist der Begriff NGO nicht gesetzlich definiert und es gibt auch keine öffentliche Stelle, die Organisationen offiziell als NGO registriert. Während ein Großteil der Organisationen im rechtlichen Rahmen agieren nutzen manche dieses Vakuum, um sich zu radikalisieren oder im Auftrag dritter, insbesondere deren Geldgeber, zu agieren. NGOs werden damit instrumentalisiert und handeln nicht mehr aus eigenem Antrieb, sondern aufgrund der Wünsche eventueller Auftraggeber.

Die Landwirtschaftskammer fordert daher die Bundesregierung auf, für NGOs eine Offenlegungspflicht von Großspenden, angelehnt an die Regelungen im Parteiengesetz (seit Juli 2019: Meldepflicht ab 2.500 Euro an den Österreichischen Rechnungshof), einzuführen.

Der Rechnungshof soll die Möglichkeit bekommen, eine Kontrolle der Rechenschaftsberichte, Informationen über Spenden, Ausgaben und Einnahmen der NGOs durchführen.

Transparenz auch für Spenden an NGOs wichtig

Für die Parteien wurde die Offenlegung der Spenden inklusive der Meldung an den Rechnungshof bereits umgesetzt. Der nächste Schritt muss daher sein, diese Transparenz auch bei NGOs zu erreichen um zu sehen, welche Interessen mit den Aktivitäten wirklich verfolgt werden. Dies ist auch für die gewöhnlichen Spender von Bedeutung.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, die notwendigen gesetzlichen Schritte zu veranlassen, damit die Transparenz bei den Spenden an die NGOs künftig gewährleistet ist.

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