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Ministerin Löhrmann: Das Bundesteilhabegesetz wird die Voraussetzungen der schulischen Inklusion entscheidend verbessern

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16.12.2016 Seite 1 von 2

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation – 1053/12/2016

Ministerin Löhrmann: Das Bundesteilhabege- setz wird die Voraussetzungen der schulischen Inklusion entscheidend verbessern

Bundesrat beschließt Änderungen zum Bundesteilhabegesetz Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann begrüßt das im Bundesrat verabschiedete Bundesteilhabegesetz: „Mit den jetzt be- schlossenen Änderungen verbessern wir die Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion entscheidend. Nordrhein-Westfalen hat über den Bundesrat und die KMK deutlich zur Verbesserung des Gesetzes der Bundesregierung beigetragen.“

So wurden im Oktober 2015 in einer Entschließung zentrale Forderun- gen für die schulische Inklusion gestellt, die das Gesetz jetzt umsetzt.

Dies sind der Einsatz von Integrationshelfern für alle schulischen Ange- bote, also auch für den Ganztag sowie die Möglichkeit, Integrationshil- fen für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen rechtssicher zu bündeln, das heißt „poolen“ zu können.

„Unsere Forderungen sind aufgegriffen worden“, freut sich Sylvia Löhr- mann. „Damit ist nun gesichert, dass junge Menschen nicht nur in För- derschulen, sondern auch bei ihrem Besuch einer allgemeinen Schule entsprechend ihrem individuellen Bedarf Anspruch auf eine Schulbeglei- tung haben und zwar auch im Ganztag.“

Für eine gute Lernatmosphäre ist es wichtig, dass sich Erwachsene – Lehrkräfte und unterstützende Personen – in einem ausgewogenen Verhältnis zur Schülerzahl im Klassenraum befinden. Daher ermöglicht das künftige Bundesteilhabegesetz, Integrationshilfen entsprechend dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch personell gebündelt zu erfüllen. Ministerin Löhrmann sagte: „Es ist gut, dass das sogenannte ‚Poolen‘ von Integrationshilfen

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nun auf rechtssicherer Basis erfolgen kann. Klar ist aber auch, wo im- mer in Einzelfällen eine Einzelbetreuung erforderlich ist, wird diese auch weiterhin gewährt werden können.“

Das Bundesteilhabegesetz mit den im Bundesrat beschlossenen Ände- rungen hat Auswirkungen vor allem im Bereich der Sozialgesetzgebung, es wirkt sich aber auch entscheidend auf die Qualität und das Angebot der schulischen Inklusion aus. Die entsprechenden Vorschriften treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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