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Gesundheitspolitische Eckpunkte der BPtK

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Academic year: 2022

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Für eine rationale Verteilung knapper Ressourcen

Gesundheitspolitische Eckpunkte der Bundespsychotherapeutenkammer

Psychotherapie ist unter Evidenzgesichtspunkten für die überwiegende Mehrheit psychisch kranker Menschen der richtige Behandlungsansatz. In der Realität warten Patienten aber vier bis sechs Monate auf eine Behandlung bei einem niedergelasse- nen Psychotherapeuten. In der stationären Versorgung kommt Psychotherapie struk- turell zu kurz und generell besteht bei psychischen Krankheiten eine besorgniserre- gend hohe Verordnungsrate von Psychopharmaka. In der kommenden Legislaturpe- riode können Weichen auch für eine bessere Versorgung psychisch kranker Men- schen gestellt werden.

Kinder schützen und fördern

Ein Kinderschutzgesetz, das nicht bei Kontrolle stehen bleibt, sondern Beratung und Unterstützung sichert, ist unverzichtbar. Ein Präventionsgesetz, das die kontinuierli- che Finanzierung wirksamer Prävention ermöglicht, ist überfällig.

Patienten stärken

Patienten sollten eine zentrale Rolle in einem stärker wettbewerblich ausgerichteten Gesundheitssystem spielen können. Sie brauchen mehr Einfluss auf die Gestaltung der Versorgung. Die Rahmenbedingungen für mehr Partizipation, Transparenz und qualitätsgesicherte Patienteninformationen sollten durch ein Patientengesetz weiter- entwickelt werden.

Zugang zur Versorgung sicherstellen

Die Versorgung muss flächendeckend und nachhaltig gewährleistet sein. Das Recht der Patienten auf freie Wahl des Psychotherapeuten sollte weiterhin garantiert wer- den. Freiberuflichkeit ist Voraussetzung der Verantwortung jedes Psychotherapeuten für die Qualität seiner Arbeit. Sie ist unabdingbar.

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Gesundheitspolitische Eckpunkte der BPtK

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Bedarfsplanung reformieren

Die bisherige Bedarfsplanung verdient nicht ihren Namen. Sie plant nicht die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten anhand des tatsächlichen Bedarfs, sondern schreibt einen längst überholten Status quo fort. Sie führt zu Unter- und Überversorgung, sie berücksichtigt nicht das Miteinander von stationärer und ambulanter Versorgung, nicht das Nebeneinander von Selektiv- und Kollektivvertragssystem und auch nicht die sich ändernde Aufgabenverteilung zwischen den Professionen. In Zukunft sollte den Vertragspartnern sektorübergreifend ein Zielkorridor vorgegeben werden, des- sen Einhaltung von den Aufsichtsbehörden der Länder überprüft wird.

Kooperation erleichtern

Besonders für chronisch kranke Menschen wird es künftig verstärkt differenzierte Versorgungsangebote geben müssen, die eine leitliniengestützte Kooperation der beteiligten Gesundheitsberufe und Sektoren sichern. Dafür ist bessere Steuerung, darlegungsfähige Qualität und geteilte ökonomische Verantwortung von Leistungs- erbringern und Krankenkassen notwendig. Hilfreich für den Abbau von regionalen oder krankheitsbezogenen Versorgungsdefiziten ist darüber hinaus die Erweiterung des Kreises der Vertragspartner im § 140b SGB V um Leistungserbringer, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, jedoch nicht über eine Zulassung verfügen.

Psychotherapeutische Kompetenzen nutzen

Die Differenzierung der Gesundheitsberufe leistet einen erheblichen Beitrag zu mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung. In diesem Kontext sollten Psychotherapeuten die Befugnis erhalten, die während ihrer Ausbildung erworbenen Kompetenzen einzusetzen. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Psychotherapeuten- gesetzes sollte der Gesetzgeber die Übergangsregelungen streichen und Psycholo- gischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Befugnis einräumen, Heilmittel, wie z. B. Logopädie und Ergotherapie, zu verordnen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ins Krankenhaus einzuweisen (§ 73 Abs. 2 SGB V). Zielführend ist auch eine Klarstellung in § 107 Abs. 1 SGB V, dass in Einrichtungen, die sich der Versorgung psychisch kranker Menschen wid- men, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothe- rapeuten Leitungsfunktionen übernehmen können.

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Ausbildung novellieren

Weiterentwicklungen der Versorgung und die sich entsprechend ändernde Arbeitstei- lung zwischen den Gesundheitsberufen sollten sich stärker in der Ausbildung der Psychotherapeuten niederschlagen können. Der Masterabschluss als angemesse- nes akademisches Ausgangsniveau für eine Psychotherapieausbildung sollte im Psychotherapeutengesetz festgeschrieben werden. Eine Vergütung der Psychothe- rapeuten für die praktische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung sollte gesetzlich vorgegeben werden.

Versorgungsforschung finanzieren

Für die evidenzbasierte Weiterentwicklung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Versorgungsforschung erforderlich, die personenzen- trierte Behandlung (z. B. Psychotherapie, Pflege und Physiotherapie) nicht weiter benachteiligt. Während pharmazeutische Unternehmen ihre Forschungsinvestitionen über den Arzneimittelpreis refinanzieren, ist dies z. B. für die Psychotherapie unmög- lich. Deshalb fordert die BPtK einen Forschungsbonus für personenzentrierte Be- handlungsmaßnahmen analog zum Systemzuschlag, mit dem z. B. die Weiterent- wicklung des Entgeltsystems im Krankenhaus bereits finanziert wird.

Solidarische Krankenversicherung erhalten

Aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten we- der pauschal Krankheiten ausgeschlossen werden noch macht es Sinn, wirksame Behandlungen nicht im Leistungskatalog der GKV vorzusehen. Substanzielle Leis- tungseinschränkungen in der GKV machen den Abschluss von Zusatzversicherun- gen notwendig. Damit werden all die Menschen von einer evidenzbasierten Versor- gung ausgeschlossen, die sich keine Zusatzversicherung leisten können.

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