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Sicherheit - ein Grundbedürfnis des Menschen?

Udo Zelinka

Einführung

Sicherheit wird gemeinhin als ein universales, allen Menschen gemeinsames Bedürfnis angesehen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Suche nach dessen Wurzeln. In anthropo-biologischer, psycho-physiolo- gischer und philosophischer Perspektive wird der Mensch als ein vom Grund seiner Existenz her riskiertes und unsicheres Wesen vorgestellt. Sein Streben nach Sicherheit wird als elementares Grundbedürfnis verstanden, das anthropologisch aus der Notwendigkeit einer Lebensführung und -gestaltung resultiert.

1. Hermeneutische Vorbemerkungen

Genuine Aufgabe sinndeutender Wissenschaften, zu denen man gemeinhin auch Philosophie und Theologie rechnet, ist die Besinnung auf die Ganzheit und Einheit menschlichen Seins und Wesens (U. Zelinka 1994). Im Rahmen einer anthropologisch-systematischen Ganzheitsschau suchen sie, die Grundbedürfnisse und Dynamismen menschlicher Existenz zu verstehen.

Der Mensch in seiner biologischen und psychologischen Konstitution, in der Entwurfsoffenheit seines Wesens sowie die Frage nach dem Sinn seines Daseins werden in den Blick genommen. Dabei liegt ihre primäre Kompe- tenz im Unterschied zur Empirie nicht bei der Erklärung weltimmanenten Sachwissens, sondern vielmehr in der Reflexion des in der menschlichen Personalität zentrierten Sinnes der Wirklichkeit (U. Christoffer 1989). Sie geschieht nicht unabhängig von den Erkenntnisse der Natur- und Human- wissenschaften.l Denn eine Erklärung der Komplexität der Wirklichkeit verlangt nach ebenso komplexen, einander ergänzenden Arbeitsmethoden.

Erst dadurch wird eine Beschreibung der realen Gesamtkonstitution des Menschen möglich. Weder Philosophie noch Theologie verfUgen aber über 43

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material-eigene Beiträge empirischen Wissens (K. Rahner 1972), mit deren Hilfe sich die Möglichkeitsbedingungen menschlichen Selbstvollzuges näher ausleuchten lassen. Will man also nicht an der konkreten Wirklichkeit und den gegebenen Möglichkeiten des Menschen vorbeireden, ist man an das Faktenwissen der Natur- und Humanwissenschaften gebunden. M.a.W., Philosophie und Theologie sind von vornherein auf das Symposion der Dis- ziplinen, auf das interdisziplinäre Gespräch verwiesen.

Mit dieser Feststellung eröffnet sich zugleich die Frage nach dem Zuord- nungsverhältnis von empirischen und sinndeutenden Wissenschaften. Den Naturwissenschaftler mit seinen Ergebnissen lediglich als eine Art »Selbst- bedienungsladen« ansehen zu wollen verkennt deutlich die Bedeutung empirischer Forschung für die anthropologische Fragestellung. Umgekehrt eskamotiert ein naiver »Kniefall« vor den scheinbar exakten Ergebnissen der Naturwissenschaft eine kritische Reflexion auf den mit den jeweiligen empirischen Daten gegebenen Zusammenhang von Erkenntnis und Interesse (U. Zelinka 1994a). Deshalb scheint ein Verhältnis gegenseitiger Interferenz und Inspiration (K. Demmer 1985) angeraten, das auf wechselseitige Kor- rektur bzw. Ergänzung der jeweils eigenen Perspektive zielt und eine immer umfassendere Durchdringung der Wirklichkeit gewährleistet. Sinndeutende Geistes- und empirische Tatsachenwissenschaften stehen in der Art einer doppelten maieutischen Funktion gegenüber, was sagen will, daß einerseits Natur- und Humanwissenschaften bei der Interpretation von Fakten auf das Sinnverstehen der Philosophie verwiesen bleiben, die philosophischen Diszi- plinen in ihrem Bemühen um Sinndeutungen andererseits des Sachwissens der Empirie bedürfen. Grundlage des Dialogs wird dabei in der Regel das gemeinsame Materialobjekt Mensch sein, näherhin das jeweils voraus- gesetzte Menschenbild. Das setzt ein Gespräch zwischen dem philosophie- renden Naturwissenschaftler und dem philosophierenden Geisteswissen- schaftler voraus.

Gleichwohl beschränkt sich Interdisziplinarität nicht auf die philosophi- sche Ebene. Die konkrete Materialität humaner Existenz erlaubt auch die Analyse isolierter Teilaspekte. Daher bleibt der Inhalt empirischen Detail- wissens nicht unbedingt und immer an die jeweils implizierte Anthropologie gebunden. Die Diagnose eines Leistenbruches bspw. ist nicht notwendig vom Weltbild des diagnostizierenden Arztes abhängig. Empirisches Detail- wissen beansprucht auch unabhängig von den weltanschaulichen Axiomen und Prämissen des Forschers Gültigkeit. Ergänzend zum gleichwohl unab- dingbar notwendigen philosophischen Impetus interdisziplinärer Ausein- andersetzung ergibt sich somit die allgemeine Faustregel: "Je näher human-

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wissenschaftliche Erkenntnis der empirisch festgestellten Faktizität ist, um so unabhängiger sind ihre Ergebnisse von der Anthropologie des Forschers;

je mehr sie selbst durch hermeneutische Methoden gekennzeichnet sind, um so mehr sind die anthropologischen Implikationen zu berücksichtigen"

(B. Fraling 1992: 71). Erst diese subtile Differenzierung kann verhindern, daß die Natur zu einem beliebig verwertbaren und interpretierbaren Roh- material abgewertet wird. Dabei geht es keinesfalls um eine wie auch immer geartete Metaphysizierung naturwissenschaftlicher Daten von seiten der Philosophie, sondern vielmehr um eine zielgerichteten Anfrage an die Na- tur- oder Humanwissenschaften, die u.a. ein Element des interdisziplinären Dialoges bildet.

Auch fiir die hier zur Diskussion stehende Problematik erscheint ein interdisziplinärer Zugang ratsam, weil der Bedeutungsreichtum des Sicher- heitsbegriffes selbst verschiedene Perspektiven zuläßt. Wenn aber die Vor- aussetzungslosigkeit seines Gebrauchs und die positive Bewertung der verschiedenen, durchaus äquivoken Bedeutungsnuancen des Begriffes F.X. Kaufmann zufolge auf ein universales, allen Menschen gemeinsames Bedürfnis verweisen, schließt sich notwendigerweise die Frage nach dessen Wurzeln an. Wo aber müssen diese gesucht werden? In der biologischen Triebstruktur subhumaner Lebensformen? In den naturalen Prädispositionen humaner Existenz? In der psychischen Konstitution des Menschen? In sei- nen gesellschaftlichen Bezügen? Im Wesen des Menschen als Menschen?

Eine ganzheitliche Analyse des menschlichen Sicherheitsbedürfnisses darf sich also nicht auf eine einzige Perspektive beschränken (F.x. Kauf- mann 1973).

Deren grundlegendste verweist an die naturalen Grundlagen des Menschseins. Die biologische Schicht ist nämlich auch fiir den Menschen die fundamentalste, weil alle höheren, unbeschadet ihrer wechselseitigen Durchdringung, wesentlich auf ihr aufbauen. Vieles, was das Leben des Menschen sichert, was ihn hat leben und überleben lassen, ist nur von sei- nen naturalen Grundlagen her faßbar (2.).

Daß sich das Thema in dieser Frageperspektive nicht erschöpft, wurde schon angedeutet. Das Leben des Menschen ist mehr als nur reines biolo- gisches Überleben. Der Versuch einer lückenlosen Erklärung des mensch- lichen Sicherheitsbedürfnisses aus dem Rekurs auf die Naturgeschichte dient bestenfalls der Konstruktion eines anthropologischen Torsos. Es verbleiben biologisch indefiniable Restbestände, die durch die Befragung anderer Wissenschaften aufgefangen werden müssen. Insbesondere die subjektiv-

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psychische Verfassung menschlicher Existenz muß auf ihre Ingredienzen rur die Entstehung eines subjektiven Sicherheitsgefiihls befragt werden. (3.)

Des weiteren muß der Tatsache Rechnung getragen werden. daß der Mensch, bei aller Prägung durch die zahlreichen naturhaften. psychischen und sozialen Bedingungen in ihm selbst und außer ihm und durch Welt und Mitwelt, sein so bestimmtes Dasein je selber »ist« und zu sein hat. Dieses erst bestimmt die Besonderheit seiner Existenz; erst dadurch gewinnt er zumindest vorübergehend Ort und Heimat in dieser Welt. Da der Mensch seine Lebenswelt als Teil einer darüber hinausreichenden Welt erfaßt, sich humane Weltorientierung also auf dieses Ganze bezieht, muß der Bereich der rein deskriptiv verbleibenden Blickweise in Richtung einer buchstäblich meta-physischen Schau menschlicher Existenz überschritten werden. Es ist der spezifische Blickwinkel der Philosophie, der auf die existentiellen Vor- aussetzungen und Horizonte humanen Daseins reflektiert und den Menschen und seine Bedürfnisse in einer Ganzheitsschau zu be-greifen versucht. (4.)

2. Der Mensch - Das biologische »Mängelwesen« (A. Gehlen)

Der wohl profilierteste Entwurf, Riskiertheit und Gefährdung zum Aus- gangspunkt einer Gesamtdeutung des Menschen und seiner Stellung in der Welt zu machen, stammt von A. Gehlen. Das Theorem einer Sonderstellung des Menschen in der Natur versucht er mit Hilfe biologischer Kategorien, d.h. in der Gegenüberstellung zum Tier empirisch zu erweisen. Im ))Gegen- begriff« des Tieres (R. Karneth 1991), seiner besonderen Natur und Eigenart gewinnt Gehlen jene formale Vorgabe, die zur näheren Bestimmung der difIerentia specifica des Menschen dient. Dabei typologisiert Gehlen das Tier zum biologisch geradezu vollkommenen Lebewesen, demgegenüber der Mensch als »Mängelwesen« abflUlt.

So skizziert Gehlen den Menschen als ein singuläres Risiko der Natur, dessen gesamte biologische Konstitution aller beim Tier bewährten organi- schen Gesetzlichkeit widerspricht und unter natürlichen Bedingungen eine Belastung seiner Lebensfähigkeit darstellt (A. Gehlen 1986). Sie muß durch selbständiges Handeln mühsam in Chancen einer Lebensfristung umgear- beitet werden. Gegenüber der mühelos, still und sicher erscheinenden Exi- stenz des Tieres erscheint der Mensch als unter konstitutioneller Disharmo- nie und Belastung stehend, d.h. als ein Lebewesen, welches in der Gebro- chenheit und Unsicherheit seiner Existenz höchst gefährdet und riskiert ist.

Weil Gehlen Spezialisiertheit zur Leitidee biologischer Daseinsbewältigung

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stilisiert (N. Bischof 1989), gilt ihm die primitive und weitestgehend neo- tene2 morphologische und organische Ausstattung des Menschen im Gegen- satz zu den hochspezialisierten, umweltspezifisch angepaßten Organen tie- rischer Lebensformen hauptsächlich verkümmert. Dazu zählt Gehlen u.a.

den fehlende Schutz eines angemessenen Haarkleides, den kompletten Aus- fall natürlicher AngrifIs- und Verteidigungswaffen, die Unfähigkeit zur schnellen Flucht sowie die in seiner Sicht relativ geringe Kapazität der Wahrnehmungsorgane. Ähnliches gilt von den echten, eindeutig funktiona- lisierten Instinkten, die beim Menschen ebenfalls auf ein Minimum redu- ziert scheinen. Gehlen spricht im Rückgriff auf Lorenz von einer Instinkt- reduktion, d.h. dem "offenbar stammesgeschichtlichen »Abbau« fast aller fest montierten Zuordnungen von »Auslösern« zu speziellen, angeborenen Bewegungsweisen" (A. Gehlen 1986: 26), was einen Rückgriff auf feste Erbkoordination des Verhaltens verhindert. Die Natur schreibt dem Men- schen nicht vor, was er zu tun und zu lassen hat - "er muß es ausprobieren"

(N. Bischof 1989: 515). Der Ausfall angeborener auswählender Wahrneh- mungsmechanismen bedingt zusätzlich eine permanente Reizüberflutung, die eine kognitive Bearbeitung unumgänglich macht. Ein symbolisches Orientierungsnetz hält sein Leben inmitten hochbedeutsamer Konfiguratio- nen überschaubar. Kurz, die Verhaltenssicherheit, die das Tier qua Einpas- sung in eine unverwechselbare Umwelt mit Hilfe angeborener Mechanismen gewinnt, muß der Mensch auf intelligente Weise, d.h. künstlich erst schaf- fen. Die Welt, in der er zumindest vorübergehend beheimatet sein will, muß er sich durch Lebensflihrung selber herstellen.

Die meisten Anthropologen und Ethologen teilen den Gedanken, menschliche Neotenie und Instinktreduktion seien grundlegende Vorausset- zungen der menschlichen Fähigkeit zur Weltgestaltung (R. Konersmann/

Red., Anthropologie, 1101). Gleichwohl wird die Bedeutung des phylogene- tischen Erbes im Menschen unterschiedlich bewertet. Hauptstreitpunkt bildet dabei das Gehlensche Grundlagenaxiom vom »Mängelwesen«

Mensch, dem die Ethologie den Topos vom Menschen als »Volltreffer der Evolution« (H. Markl 1991) entgegensetzt. Wenn auch das philosophisch- anthropologische Theorem von der Sonderstellung des Menschen in der Regel unbestritten ist, versucht man diese doch in erster Linie an die phylogenetischen Voraussetzungen der Hominisation rückzubinden (K. Lorenz 1969). Indem Gehlen nämlich die Gültigkeit einer durchgehen- den naturalen Entwicklungsgeschichte bis hin zum Menschen ablehnt und die menschliche Sonderstellung durch einen phylogenetisch weitestgehend unabhängigen Eigenentwurf der Natur zu begründen sucht, muß er auf die

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Einführung von Sondergesetzlichkeiten oder zusätzlichen metaphysischen Prinzipien zurückgreifen (R. Karneth 1991).

Dies gilt insbesondere fiir die Bewertung des Zusammenhanges von Kultur und Natur. Im Unterschied zu Gehlen betont K. Lorenz die Paralle- len menschlich-sozialen Verhaltens zu tierischen Gewohnheiten. Gegenüber dem Gehlenschen Entlastungsprinzip der Kultur stilisiert Lorenz die kul- turelle Entwicklung zur Gefahr für den Menschen, insofern die Bedingun- gen der umgestalteten Welt die natürlichen Anlagen des Menschen überfor- dern. Diente die kulturelle Entwicklung Gehlen zufolge der Entlastung des überforderten »Mängelwesens« wird bei Lorenz vor allem der rasante tech- nische Fortschritt als Ausdruck kultureller Weltgestaltung zum Risiko für den Menschen. Statt mit Hilfe seiner Kultur zu wachsen, scheint der Mensch Lorenz zufolge seiner Kultur nicht mehr gewachsen. Diese Sicht ist in neue- rer Zeit insbesondere von I. Eibl-Eibesfeld vorsichtig modifiziert worden.

Zurückhaltender als Lorenz geht Eibl-Eibesfeld m.E. mit Recht einerseits von Vorpogrammierungen menschlichens Verhaltens in bestimmten Berei- chen aus, weist aber andererseits den kulturellen Anpassungen und Kon- trollmustern bleibende Gültigkeit zu. M.a.W., Erbkoordinationen treten beim Menschen deutlich in den Hintergrund, ohne aber gänzlich aufgegeben zu werden.

Gleich, welcher Seite man auch immer zuneigen mag, Ethologie und philosophische Anthropologie kommen darin überein, daß die (Sonder-) Stellung des Menschen im Reich lebendiger Wesen durch seine Fähigkeit zu eigentätiger Gestaltung seiner Umwelt zur Welt, von Natur zur Kultur begründet ist. Das bedeutet einerseits die Möglichkeit zu Freiheit und Höherentwicklung. Andererseits erscheint der Mensch als das konstitutio- nell riskierte Wesen. Die Notwendigkeit, sein Leben fUhren zu müssen, be- dingt seine gleichzeitige Geflihrdung (p. Fonk 1983).

Das menschliche Grundstreben nach Sicherheit ist demnach auch in der Konstitution eines Wesens begründet, das die Möglichkeit zu Freiheit und Höherentwicklung mit den offenkundigen Kosten existentieller Belastung und Riskiertheit bezahlen muß. Daß naturale Prädispositionen, die bis in den Bereich des Humanen reichen, das anthropologische Grundbedürfnis nach Sicherheit durchmischen und präformieren, soll dabei nicht bestritten werden.

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3. Der subjektive Reflex humanen Sicherheitsstrebens

Ein zweiter Zugang betrifft den subjektiv-psychischen Reflex menschlichen Sicherheitsstrebens, die Angst. Denn Sicherheit und Angst verhalten sich im menschlichen Dasein wie zwei Größen, die in einer Wechselwirkung zuein- ander stehen und doch eigene Teile einer Gesamtfunktion bilden. Eine ganz- heitliche Betrachtung menschlichen Sicherheitsstrebens darf diese Dialektik nicht unbeachtet lassen.

Das unter dem Kollektivsingular »Psychologie« geführte schillernde Konglomerat konfligierender Schulmeinungen kommt trotz aller Unter- schiede in der Annahme überein, daß das Erlebnis der Angst unlösbar zu den Wesensbestandteilen menschlichen Daseins zählt (F. Riemann 1985).

Psycho-physiologische Untersuchungen zu den somatischen Korrelaten der Angst stützen diese Beobachtung.

Hormonale Aktivitäten des sympathischen Teils des Nervensystems, die mit einer Ausschüttung von Adrenalin einhergehen, erzeugen Erregungs- zustände. Sie artikulieren sich als subjektiv-emotional wahrgenommene Angst auch in feststellbaren äußeren Reaktionen des Körpers, wie z.B.

Herzklopfen, Zittern, Erbleichen, Schweißausbruch u.a.m. O. Ewert be- schreibt diese Funktionen des Sympathicus als »Notfallsystem« für die rasche Energiezufuhr in Stressituationen (0. Ewert 1965). Der Vielzahl der tatsächlich erfahrbaren Gefühle auf der Bewußtseinsebene des Individuums und ihrer Intensität entspricht dabei lediglich ein (allerdings abgestufter) physiologischer Zustand. Das Mobilisierungssystem neurovegetativer Erre- gung (»Aktivation<<) kann dabei als ein rückgekoppelter Prozeß beschrieben werden: Die Gefühlserregung generiert ihre eigene Steigerung, wenn die Bewertung der zunächst provozierten Emotion in die gleiche Richtung führt wie die Bewertung jener Eindrücke, welche die primäre Richtung auslösen (FX Kaufmann 1973). M.a.W., die kognitive Deutung der äußerlich affi- zierten Wahrnehmung beeinflußt zu einem nicht geringen Teil das Niveau des jeweiligen Erregungszustandes (d.i. AfIektanstieg und -abklingen) und damit zugleich die Einfarbung der auftretenden Emotionen. "Es kommt deshalb in entscheidender Weise auf die Erwartungsstruktur des Bewußt- seins an, ob und in welcher Richtung Emotionen sich steigern oder abklin- gen. Hier ist der neurophysiologische Ort möglicher psychischer Innen- stabilisierung ... insofern es nämlich gelingt, durch entsprechende Stellung- nahmen des Bewußtseins äußerlich oder innerlich verursachte Emotionen zu deuten und in angemessene Bahnen zu lenken, z.B. motorisch freizusetzen,

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in Handeln zu transformieren oder in sich zusammensinken zu lassen"

(FX Kaufmann 1973: 287).

Ohne Berücksichtigung der jeweiligen Perspektive eines urteilenden Subjekts ist Angst also nicht zu verstehen. Sie bleibt, wie alle anderen Gefühle auch, an die Interpretation und Erwartung der Person gebunden.

Die subjektiven Dispositionen steuern die Gefühlslagen des Individuums in einer bestimmten Situation. Dabei kann die Höhe bzw. Tiefe der somati- schen Erregung variieren: Niedrige bis mittlere Erregungsgrade wirken leistungserhöhend, mittlere bis höhere Erregungswerte eher lähmend.

Welche Bedeutung jeweiligen Erregungszuständen im einzelnen zu- kommt, ist durch die Art und Weise der Wahrnehmung der Situation bestimmt. So lösen etwa Konstellationen unbestimmter Gefahr(en), in denen der Organismus keine oder nur eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten zur Verarbeitung angestauter Erregung findet (z.B. Flucht), Desorientierungen und Hemmungen infolge von Übererregung aus. Erwartungen, die sich auf konkrete Gefahren beziehen, von denen das Individuum aufgrund früherer Erfahrungen glaubt, sie bewältigen zu können, wirken dagegen handlungs- stimulierend. Anders gesagt, Angst ist die subjektive Reaktion auf eine als bedrohlich empfundene Situation, die das Individuum in unterschiedlicher Weise interpretiert und zu bearbeiten sucht. Sie kann auch in Formen ver- mehrter Sicherheitsappetenzen einfließen und damit kompensiert werden.

Sicherheit entsteht daher in einer kognitiven Abstimmung von subjekti- ver Handlungsdisposition und situativer Herausforderung. Die Bewältigung etwa auftretender Sicherheitsdefizite gelingt deshalb vor allem in aktiver Auseinandersetzung mit der aktuellen Verunsicherung. Der situations- abhängige somatische Erregungszustand wird auf einem niedrigen oder mittlerem Niveau gehalten und auf die Ebene der Handlungsbereitschaft transformiert.

Diese Feststellung hat weitreichende Folgen. Wenn der Aufbruch in das je neue Unbekannte die typische Situation des Menschen darstellt, dann ist die Angst sein ständiger Begleiter. Sie tritt insbesondere dort auf, wo das Subjekt auf Situationen trifft, in denen die Offenheit der Zukunft heraus- fordert. F. v. eube spricht in diesem Zusammenhang von einem Sicherheits- Risiko-Gesetz,3 das in seinen phylogenetischen Wurzeln zwar dem explora- tiven Neugierverhalten der Tiere entspringen mag, anthropologisch aber in der Konstitution eines Geschöpfes begründet ist, das sein Leben führen muß.

Angst kann daher als Grund für den Abbau von Unsicherheit beschrieben werden; das Individuum wagt sich aus der Sicherheit des Bekannten in das Unbekannte, um auf diese Weise neue Lebens- und damit zugleich auch

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Sicherheitsräume zu erschließen. Angst besitzt somit lebenserhaltende Funktion. Sie erscheint als eine Art evolutiver Mitgift, deren Präformierun- gen bereits in der phylogenetischen Ahnenreihe des Menschen angelegt sind4 und in der psychischen Ontogenese notwendig rekapituliert werden (E. Drewermann 1983).

Ist mit diesen Überlegungen bereits der Grund rur das Sicherheits- bedürfnis des Menschen hinreichend erklärt? Diese Frage stellt sich vor allem deshalb, weil auch die Angst lediglich ein Reflex auf die Situation des Menschen als Menschen ist. Sie unterliegt deshalb onto-Iogisch den Be- dingungen seiner Daseinsverfaßtheit. Auf der Suche nach dem Grund humanen Sicherheitsstrebens ist es also notwendig, auf die ontologischen Grundstrukturen menschlicher Existenz zu reflektieren.

4. Daseinsanalytische Erwägungen

Wohl kaum eine andere philosophische Denkrichtung der abendländischen Geistesgeschichte hat die Bedeutung des Subjekts und die Bedingungen seines Daseins schärfer ins Auge gefaßt als die Existenzphilosophie. Sie versteht sich M. Heidegger zufolge als Artikulation des Lebens in seiner Grundstruktur. Zwar gilt S. Kierkegaard im allgemeinen als Begründer da- seinsphilosophischer Grundanschauungen; die kritische Auseinandersetzung mit der Existenzphilosophie konzentriert sich jedoch ungleich stärker auf die Überlegungen von K. Jaspers, J.P. Satre und vor allem den Verfasser von })Sein und Zeit« den frühen M. Heidegger.5

Es kann im folgenden nicht darum gehen, das Gesamtwerk Heideggers umfassend darzustellen. Einige, fiir unser Thema relevante Punkte, seien herausgegriffen.

Heideggers Interesse gilt der Frage nach dem Sinn von Sein. Sein bedeu- tet ihm stets das Sein von Seiendem, zielt näherhin auf das bestimmte Seiende, das der Mensch ist. Existenz6 als die dem Menschen eigentümliche Vollzugsweise seines Daseins ist der Ort, an dem das Sein erkannt und erfahren wird und dem Menschen zum Verständnis seiner selbst verhilft.

Dieses vollzieht sich insbesondere in der Einsicht, sein Leben notwendig gestalten zu müssen. Denn der Mensch hat nicht einfach sein Sein; es ist ihm als ein zu verwirklichendes aufgegeben. Der Mensch muß sich zu dem, was er sein will und sein soll, frei entscheiden. Die umnittelbare Einsicht des Subjektes in die Notwendigkeit handelnder Lebensgestaltung vermittelt ihm gleichursprünglich die inchoative Erfahrung jenen Seins, in dem seine

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Existenz gründet. Im handelnden Umgang mit den Dingen erfährt er, daß er sein Dasein je selber »ist« und zu sein hat (W. Keller 1975). Mit der Wahl des »Worauthin« seines Lebensentwurfes bestimmt der Mensch dabei zugleich den Sinn seines Lebens (M. Heidegger 1953).

Sofern dieser nicht außerhalb seiner jeweiligen Lebenswelt gesucht werden kann, vollzieht sich die Bestimmung dessen, was der einzelne sein will, stets im jeweiligen »Da« individuellen Seins. Es verweist ihn auch unabhängig vom explizit-eigenen Wollen immer schon in konkrete unver- wechselbare Konstellationen. Der Mensch ist nicht außerhalb seiner Welt beheimatet, sondern wohnt in ihm vertrauten Zusammenhängen. die jeweils eigenen Weisen des »In-der-Welt-seins« konstituieren die Geworfenheit humanen Daseins und zählen nach M. Heidegger zur apriorischen Grund- verfassung des Menschen. In den ihm mehr oder weniger bedeutsam erscheinenden Konstellationen seiner Um- und Mitwelt muß der Mensch handeln. Nur in ihnen findet er jene Handlungsmöglichkeiten, die ihn zu einem eigenkreativen Entwurf seines Lebens befähigen.

Das bedeutet notwendigerweise Beschränkung, denn die angebotenen Handlungs- und Verhaltensmöglichkeiten öffnen sich dem Subjekt jeweils nur im Zusammenhang seiner konkreten Welt. Die Palette der Möglichkei- ten für einen Selbstentwurf ist daher nicht unbegrenzt. Auf der anderen Seite kann mit der Entdeckung und Auswahl eines bestimmten Handlungs- entwurfes die Vielzahl der selbst in einer relativ beschränkten Welt bereitge- stellten Möglichkeiten nicht überblickt oder gar vollständig ausgeschöpft werden. Die Fülle unrealisierter Selbstsetzungen, die auch nach einer Aus- wahl und Entscheidung verbleiben, zählen weiterhin zu den zur Verfügung stehenden, möglichen Handlungsangeboten. M.a. W., die Grundverfassung des Daseins impliziert eine ständige Unabgeschlossenheit, einen Ausstand an Möglichkeiten, die für das Subjekt auch weiterhin realisierbar bleiben.

Der Mensch als Existenz ist seine Möglichkeit. Gleichwohl sind diese zunächst durch den Zustand des Unbestimmten charakterisiert. Soweit sie aber als Möglichkeiten auch weiterhin unlösbar in den übergeordneten Zusammenhang der Welt gehören, prägen sie zugleich auch das »Da«

menschlichen Seins.

Heidegger ist Analytiker, kein Ethiker. In seiner Konzeption klingt zwar in der Akzentuierung der Entwurfsoffenheit menschlicher Existenz eine ethisch relevante Dimension im Selbstsein des Menschen an. Die Frage aber, welche (materialethische) Konsequenzen für die Richtung und Richtig- keit des eigenen Entwurfes sich daraus ergeben, bleibt wegen der grundsätz- lichen Unbestimmtheit menschlichen Seinkönnens offen. Denn die struktu-

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ral vorgegebene Unbestimmtheit des Daseins impliziert bei aller Geworfen- heit doch eine Fülle offener Möglichkeiten, zu denen nicht nur die Verfeh- lung des eigenen Selbst zählt, sondern - in äußerster Konsequenz - auch die Möglichkeit eigenen Nichtseins. Allerdings, und das bleibt für unser Thema entscheidend, zeigt die fundamental ontologische Analyse Heideggers die grundlegende daseinsbestimmende Riskiertheit menschlicher Existenz. Ihre Grundstimmung ist Angst, die als Angst vor und als Angst um die eigene Existenz subjektiverfahrbar wird. Sie kann, wie bei Heidegger, als Mög- lichkeit zum Vernehmen des Seins, d.h. als Erkenntnis des eigentlichen Daseins verstanden werden. Sie kann allerdings auch im Sinne Kierke- gaards als Verzweiflung gedeutet werden, die einzig durch das Wagnis der äußersten Möglichkeit, die eigene Existenz zu riskieren überwunden werden kann: den Sprung des Glaubens.

5. Resümee

Was ergibt sich nun am Ende unserer Überlegungen für die eingangs gestellte Frage nach Status und Ursprung des menschlichen Sicherheitsstre- bens?

Zunächst läßt sich feststellen, daß der Mensch ein im Grunde seiner Existenz riskiertes Wesen ist. Unsicherheit gehört zum menschlichen Dasein wie Geburt und Tod. Sie ergibt sich aus der anthropologischen Kon- stitution eines Wesens, das im Gegensatz zum seiner selbst sicheren und in seine Umwelt eingepaßten Tier, sein Leben führen muß. Der Mensch muß innere und äußere Sicherheit erst herstellen. Sein Streben nach Sicherheit kann anthropo-biologisch daher als Formierung und Kompensation der ihm eigentümlichen riskierten Situation im Reich der Natur verstanden werden.

Obzwar in subhumanen Lebensstrukturen prädisponiert, ist Sicherheit das elementare Grundbedürfnis eines Lebewesens, das auf seiner Suche nach einem ihm gemäßen Platz zur Lebensgestaltung gezwungen ist. Sein ständiger Begleiter ist dabei die Angst, weil der Aufbruch in das stets Unbekannte sich als zwangsläufige Konsequenz dieser typisch menschlichen Grundsituation einstellt. Angst kann insbesondere dann lähmend wirken, wenn die im Unbekannten liegende(n) Gefahr(en) überfordern; sie kann aber auch zur Triebfeder neuer Energien und damit neuer Entwicklungen werden, sobald dem einzelnen eine kognitive Bearbeitung der situativen Herausforderung gelingt. So gesehen, besitzt Angst auch innovativen Charakter und wirklichkeitserschließende Funktion. Bestehende oder auf-

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tauchende Risiken können in neue Räume von Sicherheit umgewandelt und damit für das Individuum erschlossen werden. Schließlich läßt sich aus der daseinsanalytisch festgestellten elementaren ontologischen Verunsicherung menschlicher Existenz folgern. daß dieser Suchprozeß nie an sein Ende gelangt. Ein weltoffenes Wesen. das in der Reflexion auf sich selbst immer wieder mit den Möglichkeiten seiner Existenz konfrontiert wird, bleibt in der ständigen Sorge um Geborgenheit und Sicherheit. Eine Formierung kann sich im Bereich weltimmanenter struktureller Ver-Sicherungen voll- ziehen. Sofern aber die Frage nach dem tragenden Sinn menschlicher Existenz thematisiert wird, die Offenheit seiner Entwurfsmöglichkeiten zudem immer auch das Risiko je eigener Selbstverfehlung unthematisch impliziert, wird die Sorge um den unverwechselbaren Selbstentwurf zur ethischen Aufgabe. Einem ))Herakles am Scheideweg« gleich bestimmt der Mensch in der Wahl dessen. was er tut, zugleich das, was er sein will und zu sein hat und umgekehrt. Sein Streben nach Sicherheit wird damit zum offenen Programm, zu einer niemals abgeschlossenen Suche; denn mensch- liche Sehnsucht reicht über das jeweils Erreichte hinaus. Die Weltoffenheit menschlicher Existenz impliziert eine konstitutionelle Unzufriedenheit, die die Wurzel steten Suchens nach dem Darüber hinaus bildet. Augustinus nannte sie das ))cor inquietum«. In ihr manifestiert sich die apriorische Eröffnetheit des Menschen auf das ))Sein« überhaupt. So ist der Mensch im letzten weder Prometheus noch homo faber. Der Mensch ist homo viator! Er ist jenes Wesen. das ein Leben lang unterwegs ist auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage seiner Existenz: "Wo gewinne ich jene Sicherheit und Geborgenheit, durch die ich mich selbst übernehmen kann?"

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Anmerlmngen

Wegen Abgrenzun~dtwierigkeiten gegenübec Natur-, Sozial- Wld Geisteswissenschaften wird der Begriff Humanwissensdiaft nidit immer einheitlidi gebraudit. Im folgenden sollen soldie Disziplinen damit bezeidinet werden, die sidi mit dem Menschen befassen (U. Zelinka 1994a).

2 Unter Neotenie versteht man die relative Zuruckgebliebenheit des menschlidien Organismus bei der Geburt, die audi im Laufe seiner ontogenetischen Entwicklung im Unterschied zum Tier nidit behoben wird.

3 ,,Je sidierer man sidi fiihlt, desto größer ist das objektive Risiko, das man eingeht oder auf- sudit ... Je länger Sidierheit währt, desto intensiver wird die Sudie nadi Unsidierheit" (F. v.

Cube 1990: S. 43).

4 R. Bilz nennt fünf empirisch belegbare Uränglite als phylogenetisdie Facetten menschlidier Daseins-Anglit, die Wllösbar zum kreatürlidien Dasein des Mensdien gehören: Die Mobbing- Anglit des Tieres als biologisdie Vorform mensdilidier Sdiuldangst, VerarmWlgt;- Wld Ver- hWlgerWl~glit als phylogenetische Folge der Anglit vor dem jederzeit mögIidien oder wirk- Iidien Nahrungsverlust, hwodioodrisdie Angst, Segregationsanglit Wld Anglit vor Ausweg- losigkeit (vgI. dazu R. Bilz 1971; 1967).

5 Die tiefgreifenden Unterschiede in den Entwürfen von Jaspers, Satte Wld Heidegger - darauf sei einsdiränkend verwiesen - lassen allerdingt; kaum eine gemeinsame GrWldriditWlg erkennen.

Sie kommen ledigIidi in ihrer Kritik an der klassisdien Wesenrnaaphysik überein. Verbleibt bspw. der Existentialismus Sattes weitestgehend nodi auf dem phänomenal-ontischen Boden der ttaditiooellen Ontologie, so sudit M. Heidegger demgegenüber in das Fundament des Onto- logisdien einzusteigen (dazu M. Müller 1986).

6 "Für Heidegger bedeutet, wie allgemein bekannt, zunädist der Ausdruck »Existenz« nidit die Aktualität eines jeden Seienden überhaupt, soodem wird terminologisdi einzig Wld allein rur die mensdilidie Wirklidikeit, die menschlidie Seinsweise verwandt. Als soldie steht

"Existenz« im Unterschied zur "Vornandenheit« der Dinge zur "Zuhandenheit« der Werkzeuge Wld Maschinen, zum »Leben« der Pflanzen und Tiere, Wld schließlidi audi zur »Ewigkeit« als der Seinsweise ... Gottes" (ebd.: S. 225 f).

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