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Tragen wir Verantwortung | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Academic year: 2022

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Die Volkswirtschaft   6 / 2021 37 Ende November 2020 haben sich 50,7 Prozent

der Schweizer Stimmbevölkerung für die Kon- zernverantwortungsinitiative ausgesprochen.

Das Ständemehr wurde zwar nicht erreicht, aber das Verdikt ist – mitten in der Corona- Krise – eindeutig: Das Recht auf menschenwür- dige Arbeit, Gesundheit und Leben auch in den ärmsten Ländern ist nicht verhandelbar. Mul- tinationale Unternehmen müssen Menschen- rechte und Umweltschutz oben auf ihre Priori- tätenliste setzen. Die Abstimmung machte klar, dass die Stimmberechtigten bereit sind, sich zu engagieren, wenn Bund und Parlament ihre An- liegen nicht ernst nehmen.

Und Grund zur Sorge beim Rohstoffabbau gibt es, wie Untersuchungen der Stiftung Brot für alle in der Demokratischen Republik Kongo, in Liberia und Uganda seit über zehn Jahren zei- gen. Dokumentiert sind beispielsweise Fluss- verschmutzungen, Zwangsumsiedlungen und Industrieunfälle, die Dutzende von Menschen ohne Zugang zu angemessener Versorgung krank machen. Besonders stossend sind die Be- dingungen im Kleinbergbau: In der Demokrati- schen Republik Kongo arbeiten Zehntausende von Arbeitern in bis zu 80 Meter tiefen Minen mit blossen Händen – ohne angemessene Infra- struktur. Unfälle gehören dort zum Alltag und enden oft tödlich. Im Norden des Landes wird die prekäre Lage durch die Anwesenheit bewaff- neter Milizen zusätzlich verschärft.

Handeln tut not

Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwor- tungsinitiative könnte die Situation für diese

Mineure verbessern – allerdings nur, wenn der Bund die involvierten Schweizer Firmen verpflichtet, zusammen mit den betroffenen Gemeinschaften transparente Wertschöp- fungsketten zu schaffen. Bei anderen Men- schenrechtsverletzungen bringt der Gegen- vorschlag des Bundesrats hingegen keine Verbesserung. Das hat zwei Gründe: Erstens bezieht sich die darin festgehaltene Sorgfalts- pflicht nur auf die Mineralien Tantal, Zinn, Gold und Wolfram. Bei allen anderen Rohstoffen – wie Kupfer, Kobalt oder Erdöl – besteht für die Firmen keine Verpflichtung, sich glaubwürdig für Menschenrechte einzusetzen. Zweitens sieht der Gegenvorschlag weder Sanktionen noch eine Beschwerdemöglichkeit für Opfer vor. Wenn die Tochterfirma eines Schweizer Unternehmens die Felder von Bauern verschmutzt oder gesund- heitsgefährdende Giftstoffe ausstösst, drohen der Mutter gesellschaft keine Sanktionen.

Eine Mehrheit des Stimmvolks wünscht sich starke und verantwortungsvolle Unternehmen.

Aus Schweizer Perspektive lohnt sich ein Blick ins Ausland, wo dafür der gesetzliche Rahmen geschaffen wird. So hat beispielsweise das EU- Parlament am 11. März 2021 mit grosser Mehr- heit eine Resolution angenommen, die vorsieht, dass in der EU tätige Unternehmen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie ihren umweltbezogenen und men- schenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nach- kommen. Die Einführung einer ebensolchen gesetzlichen Grundlage in der Schweiz ist einzig und allein eine Frage des politischen Willens.

Chantal Peyer ist Leiterin «Menschenrechte und Unternehmen»

bei Brot für alle, Lausanne.

STANDPUNKT VON CHANTAL PEYER

Um Umweltschutz und Menschenrechte durchzusetzen, braucht es wirksame Gesetze. Der Ball liegt bei der Politik.

Tragen wir Verantwortung

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