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Informationen zum Verfahren Frankieren Post

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern

Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

27. September 2006

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 193

Informationen zum Verfahren Frankieren Post

1. Periodische Erhebung über den Postversand und den Zahlungsverkehr durch andere Sozialwerke.

Die Erfassung der Erhebungsdaten in den Formularen im Intranet AHV/IV konnte von allen Aus- gleichskassen abgeschlossen werden (vgl. Rz 8009ff KSPF). Bei dieser Gelegenheit bedanken wir uns für die gute Zusammenarbeit. Das gesamte Zahlenmaterial wird nun von uns weiterverarbeitet, d.h. die Daten bilden die Basis für unsere Mitteilung über die Verrechnungsbeträge zulasten der entsprechenden Sozialwerke.

Aufgrund der Einführung einer neuen Applikation, welche die Erhebungsdaten weiterverarbeitet und die noch einigen Plausibilitätstests unterzogen werden muss, werden wir die an Sie gerichte- ten Verrechnungsanzeigen in diesem Jahr zu einem späteren Zeitpunkt verschicken können.

¾ Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die entsprechenden Briefe vermutlich erst im Verlaufe des Monats November 2006, evtl. sogar Anfangs Dezember, bei Ihnen eintreffen werden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

2. Postprodukte, die mittels eines Aufgabeverzeichnisses aufgegeben werden.

Gemäss den Weisungen im Kreisschreiben über den Postversand KSPF werden eingeschriebene Briefe (Rz 6004) sowie Massensendungen (Rz 6007) mittels eines Aufgabeverzeichnisses aufge- geben. Anlässlich einer Prüfung derjenigen Sendungen, die über diesen ‚Kanal’ verschickt worden sind hat sich herausgestellt, dass auch noch andere Produkte (z.B. Auslandsendungen, Dispo- mails, Spezialsendungen etc.), der Post übergeben werden, deren Posttaxen nicht vom AHV- Fonds übernommen werden (KSPF Rz 3001).

¾ Wir bitten Sie darauf zu achten, dass nur die in den Weisungen vorgeschriebenen Produkte mittels eines Aufgabeverzeichnisses aufgegeben werden.

¾ Wir werden in nächster Zeit mit den Zuständigen der Post ein Merkblatt kreieren, welches von den Frankierzentren als Erinnerung denjenigen Durchführungsstellen ausgehändigt werden soll, die irr- tümlicherweise nicht regelkonforme Sendungen mittels eines Aufgabeverzeichnisses aufgegeben haben.

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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 193

¾ Unser Ziel ist auch hier die optimale Umsetzung der Weisungen. Wir danken Ihnen bereits heute bestens für Ihre Kenntnisnahme sowie Ihre geschätzte Unterstützung.

3. Versand von Post-Sendungen, die nicht dem Verfahren Frankieren Post übergeben werden dürfen.

Mit der Einführung von Frankieren Post per 1.1.2005 hat die Form der Ermittlung der Posttaxen bzw. die Rechnungsstellung zulasten der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) geändert. Jeden Monat erhalten wir eine Gesamtauswertung aller Frankierzentren, welche uns Aufschluss über Anzahl und Art aller Sendungen gibt, die ins Verfahren Frankieren Post gelangen.

Im Jahr der Einführung des neuen Verfahrens wurden noch verschiedentlich Sendungen aufgege- ben, die nicht zusammen mit dem Postgut von Frankieren Post hätten aufgegeben werden sollen.

¾ Aufgrund unserer Informationsschreiben, aber auch der gelegentlich direkten Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Durchführungsstellen der AHV/IV, konnte die Menge dieser irrtümlicherweise aufgegebenen Post-Produkte deutlich reduziert werden.

¾ Die Anzahl der erwähnten Sendungen hat sich in der ersten Hälfte dieses Jahres noch zusätzlich halbiert. Es ist uns deshalb ein Anliegen, Ihnen für Ihre wertvolle Mithilfe bei der Optimierung Ihres Postversands bestens zu danken!

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ahv_elmitteilung nr. 193d.doc

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