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HEER DAS DISZIPLINARRECHT IN DEN STREITKRÄFTEN

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Academic year: 2022

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HEER

DAS DISZIPLINARRECHT IN

DEN STREITKRÄFTEN

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Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) ist wie die VorgV und die Soldatischen Pflichten ein Thema, welches durch gesetzliche Bestimmungen geprägt ist. Zu diesem Themenkomplex gehört ebenso das Wehrstrafgesetz und die Wehrbeschwerdeordnung. Die Wehrbeschwerdeordung werden wir Ihnen in einem gesonderten Lernpaket

näherbringen. Aufgrund der Komplexität behandelt dieses Lernpaket nur ausgewählte Themen der WDO. Die besonders Lernwilligen finden weitere Informationen unter dem LINK auf Seite 4.

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Thema: Das Disziplinarrecht in den Streitkräften

Ziel: Sie sollen die Grundlagen des Disziplinarrechts bzw. der Wehrdisziplinarordnung kennen.

Zweck: Wie Ihnen bereits bekannt ist, unterliegen Sie als Soldaten besonderen gesetzlichen Pflichten.

Daher müssen Sie wissen, welche Konsequenzen ein Fehlverhalten bzw. ein Verstoß gegen soldatische Pflichten haben kann, aber auch welche Möglichkeiten es gibt, vorbildliches Verhalten zu würdigen.

Quellen: Soldatengesetz (SG)

Wehrdisziplinarordnung (WDO) Wehrstrafgesetz (WStG)

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EINLEITUNG

Gesetzliche Grundlage:

Das Soldatengesetz (SG) ist Ihnen aus einem vorherigen Lernpaket bereits bekannt. Neben diesem bilden die Wehrdisziplinarordung (WDO) und das Wehrstrafgesetz (WStG) die Basis auf derer das Disziplinarrecht der Streitkräfte aufbaut.

Die Wehrdisziplinarordnung (WDO)

regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen (z.B. das nicht Einhalten von soldatischen Pflichten) von Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr

Und für die besonders Fleißigen ist in folgendem Link die WDO hinterlegt:https://www.gesetze- im-internet.de/wdo_2002/

Das Wehrstrafgesetz (WStG)

regelt das besondere Strafrecht der Soldaten. Es wird zusätzlich zu dem Strafgesetzbuch (ziviles Strafrecht) angewandt.

Und für die besonders Fleißigen ist in folgendem Link das WStG hinterlegt: http://www.gesetze- im-internet.de/wstrg/

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Was ist Disziplin?

Disziplin ist das Einhalten von Vorschriften (z.B. SG, VorgV),

vorgeschriebenen Verhaltensregeln o.Ä. (beispielsweise Befehle Ihres Vorgesetzten). Des Weiteren bedeutet Disziplin das Beherrschen des eigenen Willens, der Gefühle und Neigungen (bspw. müssen Sie

Befehle ausführen, auch wenn Sie keine Lust darauf haben. DasThema Verbindlichkeit von Befehlen wird jedoch in einem anderen Lernpaket behandelt).

„Disziplin ist Alles!“

Helmuth von Moltke (Generalfeldmarschall) 1800-1891

EINLEITUNG

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WEHRDISZIPLINARORDNUNG

Die Wehrdisziplinarordnung sieht positive sowie negative Maßnahmen vor, um die Disziplin in der Truppe zu sichern. Eine Möglichkeit vorbildliche Pflichterfüllung zu würdigen, ist die

Förmliche Anerkennung.

Die Förmliche Anerkennung wird in einem Kompanie- oder Tagesbefehl ausgesprochen, und meist auch bei einem Antreten vor der versammelten Kompanie. Sie KANN bei einer besonderen Einzeltat (z.B. das Retten von Menschenleben) z.B. bis zu 14 Tage Sonderurlaub und ergänzende Honorierungen beinhalten. Die Förmliche Anerkennung wird in der Personalakte des Soldaten vermerkt.

Eine nähere Beschreibung der WDO finden sie unter https://www.youtube.com/watch?v=GDsCTIXPwls

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Negative Maßnahmen zur Ahndung von Verfehlungen sind im Gegensatz zu den positiven Möglichkeiten weitaus zahlreicher. Daher stellen wir Ihnen nur ausgewählte Beispiele vor. Für die besonders Fleißigen bietet der Link auf Folie 4 die Möglichkeit sich weiterführend zu Informieren.

Negative Maßnahmen zur Einhaltung der Disziplin nennen sich:

Disziplinarmaßnahmen

Disziplinarmaßnahmen werden durch den Diziplinarvorgesetzten verhängt.

Dieser ist ein Offizier, welcher ihre Einheit oder Verband führt. In Ihrem Fall ist ihr Disziplinarvorgesetzer Ihr Kompaniechef Hauptmann Harz.

Die Disziplinarmaßnahmen teilen sich in einfache und gerichtliche Disziplinarmaßnahmen auf. Diese werden ihnen auf den folgenden Seiten erläutert.

WEHRDISZIPLINARORDNUNG

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Einfache Disziplinarmaßnahmen

Ein Dienstvergehen liegt dann vor, wenn Sie gegen die Soldatischen Pflichten verstoßen (§ 23 Abs. 1 SG) und kein Rechtfertigungsgrund (z.B. Notwehr) vorliegt.

Eine einfache Disziplinarmaßnahme kann beispielsweise ein Verweis bzw. strenger Verweis (§ 23 WDO) sein. Der Verweis ist der förmliche Tadel eines bestimmten

pflichtwidrigen Verhaltens des Soldaten. Ein strenger Verweis ist ein Verweis, der vor der Truppe bekannt gemacht wird.

Eine weitere einfache Disziplinarmaßnahme kann zum Beispiel eine Disziplinarbuße (§ 24) sein. Hierbei müssen Sie je nach Schwere ihres Verfehlens eine Geldstrafe bis zu der

Höhe Ihres Monatsgehaltes (brutto) zahlen.

WEHRDISZIPLINARORDNUNG

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Einfache Disziplinarmaßnahmen

Des Weiteren kann zum Beispiel eine Ausgangsbeschränkung (§ 25 WDO) verhängt werden. Die Ausgangsbeschränkung besteht in dem Verbot, die dienstliche Unterkunft ohne Erlaubnis zu Verlassen. Sie kann durch das Verbot verschärft werden, für die Dauer oder an bestimmten Tagen Gemeinschaftsräume zu betreten und Besuch zu empfangen (verschärfte Ausgangsbeschränkung).

Als weitere einfache Disziplinarmaßnahme kann ein Disziplinararrest verhängt werden.

Dies ist eine Freiheitsentziehung von mindestens drei Tagen (vergleichbar mit einem Gefängnisaufenthalt).

WEHRDISZIPLINARORDNUNG

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Gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen

Wie der Name es schon erwarten lässt, werden diese durch ein Gericht (in der Regel ein Truppendienstgericht, siehe https://www.youtube.com/watch?v=vkA6cxRo0gw )

verhängt. Dies können zum Beispiel sein:

 Gehaltskürzung

 Beförderungsverbot

 Dienstgradherabsetzung (https://www.youtube.com/watch?v=BXIjUy-q2ek )

 Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Kündigung)

Diese Aufzählung enthält nur eine Auswahl an möglichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen und soll Ihnen einen Überblick verschaffen.

WEHRDISZIPLINARORDNUNG

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Das Wehrstrafgesetz

gilt parallel zur WDO und kommt in besonders schweren Fällen zu tragen. Militärische Straftaten sind schwerwiegende Dienstvergehen, die das WStG mit Strafen ahndet.

Voraussetzung dafür ist, dass der Täter Soldat ist und die Straftat nur in den Streitkräften vorkommt (bspw. die unerlaubte Abwesenheit vom Dienst §15 WStG).

Weitere Beispiele sind die Bedrohung, Nötigung und tätliche Angriffe gegen Vorgesetzte (die Definition eines Vorgesetzten haben Sie bereits in einem gesonderten Lernpaket erhalten) (§24,§25,§23 WStG). Hierzu zählt beispielsweise das Androhen von Gewalt gegenüber ihres Zugführes.

Des Weiteren stellt eine Gehorsamsverweigerung (§20 WStG) ebenso eine Straftat nach dem WStG dar. Diese begehen Sie zum Beispiel bei nicht befolgen eines Befehls Ihres Kompaniechefs.

Strafen

für Vergehen nach WStG sind Freiheitsstrafen und Strafarrest (ähnlich zu dem Disziplinararrest, nur deutlich länger) von mindestens zwei Wochen.

WEHRSTRAFGESETZ

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Dies war nur ein kleiner Einstieg in das Disziplinarrecht in den Streitkräften. Wichtig ist zu verinnerlichen, dass Sie als Soldat der Bundeswehr gewissen soldatischen Pflichten unterliegen. Diese gelten innerhalb und außerhalb des

Dienstes (also auch am Wochenende). Verstöße (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten etc.) können für Sie von nun an auch immer dienstrechtliche Konsequenzen gem. WDO haben. Beachten Sie das bei Ihrem Verhalten.

Wie bereits in den vorrangegangenen Lernpaketen, bieten Ihnen die Links auf Seite 4 die Möglichkeit sich in vollem Umfang mit dem Thema zu befassen.

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Fragen?

Bei Fragen stehen Ihnen die Ausbilder der 5./ Panzerpionierbataillon 701 zur Verfügung.

Senden Sie Ihre Fragen zu den Unterrichten an das folgende E-Mail Postfach PzPiBtl7015.KpFAQ@Bundeswehr.org

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