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Gerichtsstände - Überblick -

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Academic year: 2021

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(1)

Zivilprozessrecht

(2)

Gerichtsstände - Überblick -

- allgemeiner Gerichtsstand

- natürliche Personen: Wohnsitz (§ 13 ZPO)

- juristische Personen: Sitz (§ 17 ZPO)

- besondere Gerichtsstände (bedeutsame) - dauernder Aufenthalt (§ 20)

- Niederlassung (§ 21) - Vermögen (§ 23)

- Erfüllungsort (§ 29) - Mitgliedschaft (§ 22)

- unerlaubte Handlung (§ 32) - belegene Sache (§§ 24-26)

- persönliche/sachliche Gerichtsstände

(3)

Prorogation

- Vereinbarung (§ 38)

- Kaufmann schon vor Entstehen einer Streitigkeit

- auch stillschweigend

- durch Wahl des Erfüllungsorts - Nichtkaufleute

- ausdrücklich/schriftlich

- fehlender Wohnsitz im Inland - nach Entstehen einer Streitigkeit - Wohnsitzverlegung ins Ausland

- rügelose Einlassung in Hauptsache (§

39)

(4)

Spruchkörper

- Amtsgericht:

Einzelrichter - Landgericht:

Zivilkammern (3 Mitglieder) und Kammern für Handelssachen

(1 + 2 Mitglieder)

- Oberlandesgericht:

Zivilsenate (3 Mitglieder) - Bundesgerichtshof:

Zivilsenate (5 Mitglieder)

(5)

Zuständigkeit

innerhalb des Spruchkörpers

- Vorsitzender

- Einzelrichter

- beauftragter Richter

- Berichterstatter

(6)

Prozessführungsvoraussetzungen

Parteifähigkeit - Rechtsfähigkeit

Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit

Postulationsfähigkeit

Prozessführungsbefugnis

- Verfügungsbefugnis

(7)

Parteiwechsel

- gesetzlich

- Gesamtrechtsnachfolge - Tod

- Umwandlung

- Folge von Parteiakten

- Veräußerung des Streitgegenstandes (§

266 ZPO)

- Prätendentenstreit (§ 75 ZPO) - §§ 76, 77 ZPO

- §§ 179 Abs. 2, 180 Abs. 2 InsO - gewillkürt

- Parteiwechsel - Parteibeitritt

(8)

Prozessführungsvoraussetzungen

Prozessfähigkeit

= Fähigkeit, einen Prozess selbst oder

durch einen selbst bestellten Vertreter zu führen und Prozesshandlungen vorzu- nehmen oder vornehmen zu lassen

Postulationsfähigkeit

= Fähigkeit, vor Gericht

Prozesshandlungen selbst auszuführen Prozessführungsbefugnis

= Befugnis, Prozess als Partei zu führen (nicht: Sachlegitimation)

- gesetzlich - gewillkürt

- Einräumung entsprechend § 185 BGB - eigenes rechtliches Interesse des Prozess-

führungsbefugten

(9)

Versäumnisurteil

= Urteil, das gegen die säumige Partei wegen der Säumnis ergeht;

sonst: "unechtes Versäumnisurteil"

Voraussetzungen:

- obligatorische mündliche Verhandlung und Antrag (§§ 330, 331 ZPO)

- richtige Anordnung des Termins und Ladung/Bekanntmachung gegenüber säumiger Partei (§ 335 ZPO)

- Nichterscheinen/Nichtverhandeln nach Aufruf der Sache (§ 220 ZPO)

- bei Versäumnisurteil gegen Beklagten

"Schlüssigkeit" (§ 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO)

(10)

Prozesshandlungen

- Abweichungen vom bürgerlichen Recht -

- Prozessfähigkeit

- Adressat: das Gericht

- i.d.R. bedingungsfeindlich - keine Zeitbestimmung

- keine Anfechtung

- freie Auslegung durch das Revisions- gericht

- Wirkung: nur prozessrechtlich

(11)

Prozessverträge

= Verträge, die ihre unmittelbare

Hauptwirkung auf prozessrechtlichem Gebiet entfalten

- Beispiele:

- Gerichtsstandsvereinbarung - Schiedsvertrag

- Rechtsmittelverzichtsvertrag - Vollstreckungsunterwerfung

- Grundsatz: zwingende Regeln des

Prozessrechts, die im öffentlichen Interesse bestehen, stehen nicht zur Disposition der Parteien

- Bedingung, Befristung und Vorbehalt sind hier möglich

- auch Anfechtung ist hier möglich

(12)

Prozesshandlungen

- Fehler und ihre Beseitigung -

- Folge von Fehlern

- keine Befolgung durch das Gericht - Zurückweisung als unzulässig

- Beseitigung

- durch fehlerfreie Wiederholung (Frist!) - durch Genehmigung

- Unbeachtlichwerden

- durch Unanfechtbarkeit der Entschei- dung, in der sie aufgeht

- durch Erreichung des Zwecks oder

durch Verzicht oder Versäumnis der Rüge

(13)

Verfahrensgrundsätze

- Dispositionsmaxime

- Beibringungsgrundsatz/Verhandlungs- grundsatz

- Richterliche Prozessleitung - Mündlichkeit/Schriftlichkeit - Unmittelbarkeit des Verfahrens - Beschleunigung/Konzentration - Rechtliches Gehör

Referenzen

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