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Lassen Sie sich im Zweifel die aktuelle

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Ein Verbraucherhinweis der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Alles BIO auf dem Wochenmarkt?

Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Eine Ver- öffentlichung und Vervielfältigung (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

Herausgeber:

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg

Bearbeiter: Constanze Rusch

Telefon / Fax: 03471-334 230 / 03471-334 105 Mail: poststelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Internet: http://www.llg.sachsen-anhalt.de

Bildnachweis: Julia Wendenkampf (Biohöfegemeinschaft e.V.)

„Bio-Eier“ Torsten Porstmann (Grünstreifen e.V.) Redaktionsschluß: März 2018

Auflage: 300

Lassen Sie sich im Zweifel die aktuelle Bio- Bescheinigung zeigen. Fehlt die Zertifizierung, ist der Betrieb nicht berechtigt, Produkte mit einer Bio-Auslobung in den Verkehr zu bringen.

Lose Ware, wie z.B. Obst und Gemüse, muss an der Kiste eindeutig gekennzeichnet sein.

Das Etikett muss die Codenummer der Kontroll- stelle und kann das EU-Gemeinschaftslogo ent- halten.

Wird sowohl ökologisch als auch konventionell erzeugte Ware der gleichen Art verkauft, muss eine eindeutige Trennung gegeben sein.

Vorverpackte Ware, wie z. B. Bio-Eier oder Bio- Wurst, muss am Etikett eindeutig mit der Code- nummer der Kontrollstelle und dem EU-Gemein- schaftslogo gekennzeichnet sein.

Das gilt auch für die selbstgemachte Bio-Marme- lade direkt vom Erzeuger.

Kosmetika und Textilien fallen übrigens nicht unter den Geltungsbereich der EU-Öko-VO.

Gehen Sie sicher!

Vergewissern Sie sich unter

www.oeko-kontrollstellen.de

dass Ihr Einkauf auch wirklich Bio ist. Mit der Eingabe des Betriebsnamens oder der Postleitzahl können Sie den tagesaktuellen Zertifizierungsstatus jedes Ökounternehmens in Deutschland nachlesen.

Haben Sie Zweifel oder Fragen?

Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt unter:

poststelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de

Betreff: Koordinierungsstelle Ökologischer Landbau Sie suchen nach einem Markt in Ihrer Nähe?

Unter

www.bio-einkaufsfuehrer.de

finden Sie aktuelle Informationen über regelmäßige Märkte mit Bio-Angebot in Sachsen-Anhalt.

Einkaufen auf dem Wochenmarkt in angenehmer Atmosphäre

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Frisches Obst und Gemüse, regionale Spezialitäten und Produkte direkt vom Hof - beim Bummel über den Wochenmarkt lockt eine große Vielfalt an gesunden und leckeren Lebensmitteln. Immer öfter entscheiden sich Verbraucher hier bewusst für ein Produkt aus ökologischer Erzeugung. Doch aufgepasst! Nicht jeder Apfel direkt vom Hof oder jede selbstgemachte Marmelade ist auch Bio.

Wie Sie selbst nachprüfen können, welches Pro- dukt tatsächlich ökologisch hergestellt wurde und welche Produkte nicht Bio sind, erfahren Sie in diesem Hinweis. Zunächst ein paar wichtige Er- läuterungen zu den rechtlichen Grundlagen.

Die EU-Öko-Verordnung schützt die Begriffe Bio und Öko

Nahrungsmittel aus biologischer/ökologischer Landwirtschaft erfüllen komplexe Anforderungen einer besonders nachhaltigen und umweltscho- nenden Produktionsweise.

Werden Lebensmittel mit der Kennzeichnung

“Bio“ oder “Öko“ in Verkehr gebracht, müssen sie nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt bzw. verarbeitet worden sein. Die hohen Produktionsstandards zur Einhaltung des Grund- prinzips des ökologischen Landbaus sind in der Basisverordnung VO (EG) Nr. 834/2007 festge- legt. Sie bestimmt die Grundsätze für alle Stufen der Produktion, der Aufbereitung, des Vertriebs, der Kontrolle sowie der Kennzeichnung der biologischen/ökologischen Erzeugnisse.

Die entsprechenden Durchführungsvorschriften sind in der VO (EG) Nr. 889/2008 geregelt. Die Anbauverbände des Ökologischen Landbaus haben eigene Verbandsrichtlinien, die zum Teil über die EU-Öko-Verordnung hinausgehen.

Wochenmärkte bieten ein vielfältiges Angebot an frischen und regionalen Waren.

Diese Kennzeichnung der BIO-Eier reicht nicht aus!

Klare Kennzeichnung für Öko-Produkte

Jedes als Bio/Öko ausgelobte Produkt muss mit der Codenummer der zuständigen Kontrollstelle gekennzeichnet sein. Das Muster der Codenummer für die in Deutschland zugelassenen Öko-Kontroll- stellen lautet:

DE - ÖKO - XXX

Dabei steht “DE“ für Deutschland und “XXX“ für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Vorverpackte Ware, die in der Verkehrsbezeichnung Bio/Öko trägt, muss außerdem mit dem EU-Gemein- schaftslogo versehen werden.

Wird das EU-Gemeinschaftslogo verwendet, so muss im selben Sichtfeld wie das Logo auch der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Aus- gangsprodukte erscheinen.

DE-ÖKO-XXX

EU-Landwirtschaft DE-ÖKO-XXX

Nicht-EU-Landwirtschaft

Verbrauchersicherheit & fairer Wettbewerb Mindestens einmal jährlich wird jedes zertifizierte Bio-Unternehmen durch amtlich zugelassene Kontrollstellen auf die Einhaltung der EU-Öko-VO überprüft. Die Kontrolle umfasst eine Betriebs- begehung und die Prüfung aller relevanten Unterlagen zu Prozessen der Produktherstellung sowie zu den Warenströmen.

Für eine hohe Transparenz und zur Vermeidung von Betrug, arbeiten die Länderbehörden eng mit den Kontrollstellen zusammen.

Die Rechtsgrundlage für die Kontrollen und notwendige Maßnahmen bei Verstößen bildet die EU-Öko-Verordnung und in Deutschland außerdem das Öko-Landbaugesetz.

Auf dem Markt

Jeder Marktstandbetreiber, der ein Bio-Produkt anbietet, muss sich dem Kontrollverfahren gemäß der EU-Öko-VO unterstellen. Halten Sie deshalb nach der Codenummer der Kontrollstelle Aus- schau! Bei Bio-Marktständen finden Sie diese Information meistens am Betriebsschild. Werden an einem Stand nur einzelne Bio-Produkte ver- kauft, sollten Sie besonders aufmerksam sein.

Das EU-Gemeinschaftslogo mit der Codenummer der Kontrollstelle und dem Ort der Erzeugung der landwirt- schaftlichen Ausgangsprodukte

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