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Leistungsbewertung • Schriftliche Arbeiten / Klausuren • Sonstige Leistungen / Sonstige Mitarbeit Schriftliche Arbeiten / Klausuren

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Academic year: 2022

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Leistungsbewertung

• Schriftliche Arbeiten / Klausuren

• Sonstige Leistungen / Sonstige Mitarbeit Schriftliche Arbeiten / Klausuren

Der Unterricht in der 2. Fremdsprache findet am Gymnasium Nepomucenum i.d.R. in Kursen statt, in den Jgst. 6-9 werden also Kursarbeiten geschrieben, in der EF (und ggf. in Q1 und Q2) Klausuren:

in Jgst. 6 6 Kursarbeiten (3 pro Halbjahr)

in Jgst. 7 6 Kursarbeiten (3 pro Halbjahr)

in Jgst. 8 5 Kursarbeiten (in Absprache 2/3 oder 3/2)

in Jgst. 9 4 Kursarbeiten (2 pro Halbjahr)

in der EF 4 Klausuren (2 pro Halbjahr, d.h. 1 pro Kursabschnitt)

in Q1 und Q2 (bei fortgeführten Kursen) wie in der EF (u.U. kann die Verpflichtung der „Schriftlichkeit“ jenseits der EF entfallen)

Kursarbeiten werden i.d.R. bis in die Jgst. 9 hinein einstündig geschrieben, Lektürearbeiten und Klausuren zweistündig, Pflicht ist die Zweistündigkeit, wenn (bei Klausuren in der EF) mit dem Wörterbuch gearbeitet wird.

Maßvolle Anpassungen der Arbeitszeit an die gestellte Aufgabe sind möglich, sollten jedoch stets in Absprache erfolgen und anderen Fachunterricht nicht tangieren.

Kursarbeiten werden i.d.R. als „zweigeteilte Aufgabe“ (Kernlehrplan SI, S.65) ge- staltet, „die aus einer Übersetzung mit textbezogenen und/oder textunabhängigen Begleitaufgaben besteht.“ Diese zweigeteilte Aufgabenstellung ist auch bei den Klausuren in der EF (und ggf. darüber hinaus) der Regelfall (Kernlehrplan SII, S.43).

Für die Übersetzungsleistung gilt die sog. 12%-Regel (Sekundarstufe I) bzw. die sog.

10%-Regel (Sekundarstufe II): mit Beginn der kontinuierlichen Lektüre, spätestens bei den latinumsrelevanten Klausuren der EF ist die 10%-Regel anzuwenden (Kern- lehrplan SII, S.44). Für die Kursarbeiten in den Jgst. 6-8, ggf. 6-9 (während der Arbeit mit dem Lehrbuch) bedeutet dies konkret:

„In der Regel kann die Übersetzungsleistung dann ausreichend genannt werden, wenn sie auf je hundert Wörter nicht mehr als 12 ganze Fehler enthält.“

(Kernlehrplan SI, S.66)

Die Wörterzahl beträgt bei „didaktisierten“ Texten 1,5 – 2 Wörter pro Über- setzungsminute, bei Originaltexten 1,2 – 1,5 Wörter pro Übersetzungsminute, bei Originaltexten in der Sekundarstufe II 1 Wort pro Übersetzungsminute, „in der Regel 60 Wörter je Zeitstunde. Von der jeweiligen Wortzahl kann um bis zu 10% abge- wichen werden“, d.h. im Ausnahmefall auch nach unten (Kernlehrplan SII, S.44).

Bei der Bewertung der Begleitaufgaben wird ein Punktesystem zugrunde gelegt. Die Note ausreichend wird dann erteilt, wenn annähernd die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht wurde.

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Übersetzung und Begleitaufgaben werden in der Sekundarstufe I (während der Arbeit mit dem Lehrbuch) i.d.R. im Verhältnis 3:1, in begründbaren Fällen 2:1 gewichtet, in der Sekundarstufe II ist die 2:1-Gewichtung der Regelfall. „In jeweils einer Klausur pro Jahrgangsstufe kann auch eine Klausur im Verhältnis eins zu eins gewichtet werden.“ (Kernlehrplan SII, S.44)

Daraus folgt: die konkrete Wörterzahl einer lateinischen Übersetzungsaufgabe richtet sich nach dem Anspruchsniveau sowie der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit im Rahmen des gewählten Wertungsverhältnisses.

Die Fachkonferenz hat sich darauf verständigt, dass die Texte der Übersetzungsaufgaben während der Lehrbucharbeit i.d.R. inhaltliche und sprachliche Variationen der zuletzt behandelten Lektionstexte darstellen (z.B. durch Wechsel der Erzählperspektive); sie sind den Schülerinnen und Schülern (in der vorgelegten Variation) unbekannt und keine „Eins-zu-eins-Übernahmen“ aus veröffentlichten Üb- Materialien. Der „Löwenanteil“ der verwendeten Vokabeln sollte im Vorfeld einer Arbeit „umgewälzt“ worden sein, allzu weite Rückgriffe auf selten auftretende Wörter sollten die Ausnahme sein.

Neben der soeben breit dargestellten zweigeteilten Aufgabe kann (sic!) in der Sekun- darstufe I einmal im Schuljahr eine andere Aufgabenart (gemäß den Beispielen des Kernlehrplans S.65) gewählt werden. Hier besteht die Verpflichtung zur Transparenz (bei Ankündigung, Vorbereitung, Bewertung) in besonderer Weise.

Kursarbeiten und Klausuren werden entsprechend den Vorgaben für die „cor- rectiones“ bzw. nach Absprache berichtigt.

Sonstige Leistungen / Sonstige Mitarbeit

Zu diesem Beurteilungsbereich zählen

• die kontinuierliche Beobachtung der Leistungsentwicklung im Unterricht mit angemessener Gewichtung von Qualität und Quantität

• die punktuellen Überprüfungen einzelner Kompetenzen in fest umrissenen Bereichen des Faches (u.a. kurze schriftliche Übungen, Wortschatzkontrollen), (in Kursen außerhalb des Ganztags bzw. in der EF / in der Sekundarstufe II) vorgetragene Hausaufgaben

• längerfristig gestellte komplexere Aufgaben, die von den Schülerinnen und Schülern einzeln oder in der Gruppe mit einem hohen Anteil an Selbst- ständigkeit bearbeitet werden, um sich mit einer Themen- oder Problem- stellung vertieft zu beschäftigen, so z.B. in Form von Referaten oder Themen- heften (in Jgst. 9 ab dem Schuljahr 2015/16 in Form von Langzeitaufgaben)

Beiden Beurteilungsbereichen (schriftlich, Sonstiges) kommt der gleiche

Stellenwert zu.

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