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Seniorenbewilligung: Kampf gegen kantonalen Chrampf

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Academic year: 2022

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EDITORIAL

Es ist Zeit, wieder einmal einen Blick auf das Geschehen rund um die Seniorenbewilligung zu werfen. Ich weiss, das betrifft die meisten von Ihnen (noch) nicht. Aber zum einen ist das nur eine Frage der Zeit und zum andern wirft die Verweige- rung einer Seniorenbewilligung an verdiente und erfahrene Kollegen ein arg dubioses Bild auf die Politik und vielleicht auch auf die Standesorganisationen.

Zur Erinnerung: Bis Ende 2017 erhielten Ärzte, die ihre Praxis aufgaben, aber für ihr unmittelbares Umfeld weiterhin in beschränktem Umfang ärztliche Leistungen kostenlos er- bringen wollten, von der Gesundheitsdirektion eine «Be- willigung zur beschränkten selbstständigen Berufsaus- übung als Arzt», «Seniorenbewilligung» genannt. Ab 2018 änderte diese Praxis für alle überraschend. Die Gesundheits- direktion des Kantons Zürich entschied, dass die beschränkte Berufsausübungsbewilligung für Ärzte im Ruhestand nicht mehr erteilt und auch nicht verlängert würde. Weder wur- den Ärzte oder Ärztegesellschaft vorgängig informiert noch

wurde für diese Massnahme eine einigermassen nachvoll- ziehbare Begründung geliefert. Die Behörde entschied. Er- klärung unnötig.

Nun war es also im Prinzip nicht mehr möglich, als (pensio- nierter) Arzt ein Rezept auszustellen, ja nicht einmal für sich selbst in der Apotheke ein rezeptpflichtiges Medikament zu beziehen. Eigentlich hätte man einen praktizierenden Kolle- gen um ein Rezept bitten müssen. Medikamente für sich und die Familie kostengünstig und ohne Belastung der Kranken- kasse beim Grossisten bestellen – unmöglich. Der Grossist durfte nicht mehr liefern. Natürlich fanden viele von dieser unverständlichen Regelung betroffene Kollegen einen Weg, am Ende doch wenigstens zu den eigenen Medikamenten zu kommen, aber es machte die Behandlung der eigenen Fami- lie und von sich selbst komplizierter, teurer und irgendwie auch entwürdigend.

Da sich viele Kantone an Zürich orientieren, geschah Ähnli- ches oder das Gleiche auch in andern Kantonen. Immerhin gab es dort in vielen Fällen vernünftige Gespräche mit den Beamten oder Vorstehern der Gesundheitsdirektionen, und die Einschränkung wurde teilweise rückgängig gemacht.

Weil im Kanton Zürich Diskussionen, Beschwerden und Re- kurse nichts gebracht hatten, gründeten drei Zürcher Haus- ärzte schliesslich die IG Seniorenbewilligung als Vereinigung mit dem Ziel der gegenseitigen Unterstützung von Ärzten im Ruhestand. Die IG zählt inzwischen 280 Mitglieder.

Am 11. September dieses Jahres informierte der Präsident der IG Seniorenbewilligung, Walter Grete, wie folgt (gekürzt):

«Erste Erfolge sind inzwischen augenfällig. Der Regierungs- rat hat die aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit der Behandlung eines Rekurses wiederhergestellt. Damit bleibt die alte Seniorenbewilligung vorläufig in Kraft für alle, die ein Gesuch gestellt haben, bis die Auseinandersetzung endgültig beigelegt ist. Alle Antragsteller dürfen somit wei- ter nach den bisherigen Vorgaben ärztlich tätig sein. Wer kein Gesuch eingereicht hat, sollte das heute noch tun.

Die Problematik des Fortbildungsnachweises für Ärzte im Ruhestand hat sich insofern verändert, als das Schweizeri- sche Institut für Weiter- und Fortbildung (SIWF) bestätigt hat, dass es sich mit der Berufsbildung von erwerbstätigen Ärzten befasse, Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand hinge- gen nicht Gegenstand ihres Auftrages seien.

Mit dem Wechsel in der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich von RR Thomas Heiniger zu Frau RR Natalie Rickli hat sich zudem eine politische Kehrtwende angekündigt. Die Gesundheitsdirektion bietet Hand für eine neue Verordnung für Ärzte im Ruhestand. Wir sind zuversichtlich, im Oktober über gute Neuigkeiten berichten zu dürfen.»

Richard Altorfer s

Hinweis für alle bereits oder demnächst Betroffenen: Man kann Mitglied werden der IG Seniorenbewilligung, und/oder man kann sich auf ihrer Homepage (https://seniorenbewilligung.jimdofree.com) informieren. Zö- gern Sie nicht, helfen Sie mit, eine unsinnige Verordnung rückgängig zu machen.

ARS MEDICI 20 | 2019

657

Seniorenbewilligung:

Kampf gegen kantonalen Chrampf

Vorschlag der IG-Seniorenärzte für eine Berufsausübungs-Bewilligung für Ärzte im Ruhestand:

Die Seniorenbewilligung ist eine eingeschränkte Berufsausübungsbewil- ligung für Ärzte im Ruhestand, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen.

Für diese Kollegen gelten folgende Einschränkungen:

• Die Behandlung von Verwandten und Bekannten muss kostenlos erfolgen.

• Es sind nur Tätigkeiten erlaubt, die ohne Praxisinfrastruktur erbracht werden können.

• Die Betreuung muss sich auf Familienangehörige, nahe Freunde und sich selber beschränken.

• Veranlasste Kosten werden von der Krankenkasse gedeckt, sofern sie kassenpflichtig sind.

Referenzen

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