• Keine Ergebnisse gefunden

Verwaltungspartnerschaften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) – Administrativer Wandel für mehr Handel und Investitionen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verwaltungspartnerschaften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) – Administrativer Wandel für mehr Handel und Investitionen"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

KOPFZEILE 3

bmwi.de

Verwaltungspartnerschaften

des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Energie

(BMWi) – Administrativer

Wandel für mehr Handel

und Investitionen

(2)

Erfahrungsaustausch – immer ein Gewinn für beide Seiten

Bilaterale Verwaltungspartnerschaften sind ein neues In­

stru ment des BMWi zur wirtschaftspolitischen Beratung von Behörden in ausgewählten Partnerländern. Ziel ist es, durch die praxisnahe Kooperation und den Austausch von Ex- pertise zwischen Beschäftigten des BMWi und seines Ge- schäftsbereichs mit wirtschaftsrelevanten ausländischen Partnerbehörden Reformprozesse zu unterstützen und Ver- waltungsstrukturen zu modernisieren. Vorbild für die Ver­

waltungspartnerschaften ist das EU­Instrument Twinning.

Die Fachexpertinnen und Fachexperten des BMWi wissen, wie ertragreich der offene partnerschaftliche Dialog für bei­

de Seiten ist, und teilen ihr Wissen gern mit dem Kollegium der Partnerländer. Sie bringen Verständnis für die Herausfor­

derungen der Partnerländer, langjährige Erfahrung in Verän­

derungsprozessen (in der Verwaltung) und Lust an interna­

tionaler Zusammenarbeit mit.

Vereinbarung der Verwaltungspartnerschaft zwischen dem BMWi und dem montenegrinischen Wirtschaftsministerium zur Stärkung des Wettbewerbsrechts.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Stellvertretender Premier minister Milutin Simović

(3)

Ziele

Gut funktionierende Verwaltungen sind ein wesentliches Element der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedin­

gungen eines Landes. Verwaltungen stehen in direktem Kon­

takt zu Menschen und Unternehmen. Effiziente Verwaltun­

gen sind nötig, um Vertrauen in den Staat zu schaffen, und bilden die Grundlage für Stabilität und wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit. Durch die Vermittlung bewährter deutscher Verwaltungspraxis und zielgerichteter Fachexpertise wer­

den die Partnerländer nachhaltig in ihren Reformprozessen unterstützt. Damit wird die lokale Wirtschaft gestärkt und gleichzeitig werden Handel und Investitionen deutscher Unternehmen vor Ort gefördert. Daher orientiert sich das BMWi bei der Auswahl der Partnerschaften auch am Bedarf der deutschen Unternehmen.

Bei den Verwaltungspartnerschaften geht es immer um folgende Kernaufgaben:

# Unterstützung beim Auf­ und Ausbau effizienter Behörden

# Unterstützung bei der Anpassung von Gesetzen, Richtlinien und Verfahren sowie bei deren Umsetzung

# Aus­ und Weiterbildung von Beschäftigten der Partner­

institutionen Kernthemen sind:

# Export­ und Investitionsförderung

# Vergabe­ und Wettbewerbsrecht

# Qualitätsinfrastruktur

# Digitalisierung und Innovation

# Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Start­ups

# Wirtschafts­ und Industriepolitik

# Regionale Wirtschaftsförderung

# Energiemärkte, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien Methoden sind:

# Expertenaustausch, Schulungen, Konferenzen und Workshops

# Training von Beschäftigten der Partnerorganisationen

# Studienreisen nach Deutschland

(4)

KOPFZEILE 6

„When planning for a year, plant corn. When planning for a decade, plant trees. When planning for life, train and educate people.“ (Guanzi, 645 v. Chr.) Besiegelung einer Verwaltungspartnerschaft zwischen BMWi und dem Trai- ningsinstitut für die kosovarische öffentliche Verwaltung – Kosovo Institute for Public Administration (KIPA)

Künstliche Intelligenz verbindet! Intensiver Erfahrungsaustausch zur Digitalpolitik zwischen BMWi und nationaler Technologie-Agentur (ANPT) des algerischen Digitalisierungsministeriums.

Vertreter der ANPT und des BMWi im Smart Data Forum des Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz

Im Dialog zur guten Verwaltungspraxis

Schritte einer bilateralen Verwaltungspartnerschaft:

# Die Partnerbehörde beschreibt ihren Reformbedarf und wendet sich damit an das BMWi. Das BMWi prüft, ob durch die Reformen verbesserte Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaft und für die Aktivitäten deut- scher Unternehmen vor Ort erreicht werden können.

# Das BMWi prüft das Interesse und die Kapazitäten der deutschen Behörden, die für eine Verwaltungspartner­

schaft in Frage kommen.

# Die Fachexpertinnen und Fachexperten des BMWi und seiner nachgeordneten Behörden entwickeln dann ein auf die Partnerbehörde zugeschnittenes Kooperations- konzept.

(5)

Schema einer Verwaltungspartnerschaft

Jede Verwaltungspartnerschaft profitiert von Deutsch- lands zwanzigjähriger Twinning-Erfahrung, die in der Na­

tionalen Kontaktstelle für Twinning (National Contact Point, NCP) im BMWi gebündelt ist. So vernetzen die Verwaltungs­

partnerschaften genau wie das EU­Twinning eine Vielzahl von Verwaltungsexpertinnen und Verwaltungsexperten mit hoher Fach­ und Projektkompetenz. Diese Expertise des NCP ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Um­

setzung und garantiert hohe Durchführungsstandards.

Deutsche Partnerinstitutionen

Projektleitung im BMWi

oder in nachgeordneter

Behörde

Ausländische Partnerbehörde

Projektleitung in der Partnerbehörde Projektkoordination

und -steuerung Verwaltungspartnerschaften

Studienreisen und Hospitation Einsatz von Kurzzeitexperten

Gemeinsame Initiativen

# Die Projektpartner verpflichten sich auf gemeinsame Ziele. Wesentlich für den Erfolg des Projekts ist, dass beide Partner Verantwortung und klare Aufgaben über­

nehmen.

# Miteinander erarbeiten die Projektpartner eine Absichts- erklärung und im Anschluss einen fortlaufenden Arbeits­

plan („Rolling Workplan“), welcher der gemein samen Entwicklung und Steuerung des Projekts dient.

# Im besten Fall entstehen langjährige Netzwerke zwischen den Kooperationsbehörden, um auch weiterführende Reformprozesse nachhaltig begleiten zu können. So blei­

ben einerseits entstandene institutionelle Verbindungen über die Projektlaufzeit hinaus bestehen, andererseits wer­

den gezielt Multiplikatoren im Partnerland aufgebaut.

(6)

Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwi.de Stand Dezember 2020 Druck BMWi Gestaltung

PRpetuum GmbH, 80801 München Bildnachweis

BMWi / S. 4

ElenVD / Shutterstock / Titel Weiler / BILDKRAFTWERK / S. 2

Kontakt:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat EB4 Managerfortbildungsprogramm, Verwaltungs- partnerschaften (inkl. EU-Twinning), Regierungsberatung Postanschrift:

11019 Berlin

Tel.: +49 (0)30 18 615 ­ 5609

E­Mail: BMWI­TWINNING@bmwi.bund.de www.bmwi.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Ziele der Regelungen wurden unter II b genannt. Indikatoren zur Zielerreichung sind ins- besondere, ob mehr Geschädigte Ausgleich für Schäden erhalten haben als vor der

Durch die Experimentierklausel müsste es möglich sein, dass „Referenz-Datensätzen“, die persönliche Daten enthalten, genutzt werden können, ohne dass dies entsprechende

Bemühe dich nicht nur um einen lokalen, sondern auch um einen regionalen Ansatz und kooperiere mit ande- ren Unternehmen (auch Konkur- renten), um eine Durchsetzung

von Netzausbauvorhaben. Der mehrjäh- rige Genehmigungsprozess, die Vielzahl an Beteiligten und Interessen, die politi- sche Einflussnahme oder auch die Anwen- dung neuer

In unserer Stellungnahme zum Grünbuch hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass Marktmacht digitaler Plattformen nicht nur gegenüber VerbraucherInnen, sondern auch

Der DGB fordert seit Jahren eine Investitionsoffensive und rechnet vor, dass öffentliche Investitionen sich auch finanziell lohnen.. Von positiven Beschäftigungseffekten

Eine verbesserte Kooperation muss jedoch unter der Voraussetzung stattfinden, dass nicht einseitig darauf gesetzt wird, zukünftig feh- lende flexible Kraftwerks-, Speicher

Dies ist zudem die Voraussetzung dafür, dass durch einen Kapazitätsmarkt nicht dauerhaft Überkapazitä- ten geschaffen werden, sondern die vorzuhaltenden Kapazitäten auf das