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NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE

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[Stand 18.09.2017] GSRKN – SA/PI

NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE DES BUNDESMINISTERIUMS

FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE

auf Grundlage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

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Nachhaltigkeit Leitprinzip der Politik der Bundesregierung

Es soll wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung und

soziale Gerechtigkeit so miteinander verschränken, dass die Realisierung des

Einen nur unter Berücksichtigung der jeweils beiden anderen erfolgt.

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Inhaltsverzeichnis

1. Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im BMWi

a) Globale Ziele - Nationale Verantwortung 4

b) Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Auftrag des BMWi 4

c) Ressortkoordination Nachhaltigkeit 5

2. Nachhaltiges Wirtschaften – Elementarer Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele

a) Wirtschafts- und Finanzpolitik nachhaltig ausgestalten 6

b) Fokus des BMWi – Relevante Nachhaltigkeitsziele 7

3. Handlungsfelder und Maßnahmen/Leuchtturmprojekte des BMWi

a) Investitionen und Strukturpolitik 12

b) Energie- und Ressourceneffizienz 14

c) Digitalisierung und Innovationen 18

d) Handel und Außenwirtschaft 20

e) Nachhaltige Entwicklung durch verantwortungsvolle Unternehmensführung 22

f) Öffentliche Beschaffung und Vergaberecht 23

4. Übersicht zukünftiger, ergänzender Maßnahmen

a) Entwicklung und Ergänzung von Indikatoren für nachhaltiges

und inklusives Wachstum 25

b) Erweiterung des BMWi Monitorings (MCS) in Hinblick auf die

Nachhaltigkeitsziele 25

c) Verstärkte Überprüfung der Subventionen auf die Vereinbarkeit

mit den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie 26

d) Weiterentwicklung des Liegenschaftsmanagements 26

e) Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Stakeholdern 26

f) Teilnahme am IAB-Betriebspanel 26

g) Zielgerichtete Nutzung von Kompetenzen der Behörden

im Geschäftsbereich der BMWi 27

h) Maßnahmen für nachhaltige Finanzpolitik 27

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1. Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im BMWi

a) Globale Ziele - Nationale Verantwortung

Im September 2015 hat die internationale Staatengemeinschaft in den Vereinten Nationen (UN) die Agenda 2030 beschlossen. Die Agenda 2030 umfasst 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die 17 Ziele, die sogenannten Sustainable Development Goals SDGs), (richten sich an alle: an die Regierungen weltweit, aber auch an die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft. 2015 lebten bereits rund 7,35 Milliarden Menschen auf der Welt, 2050 werden es voraussichtlich mehr als 9 Milliarden sein. Alle Menschen sollen jetzt und in Zukunft ein Leben in Würde führen können, alle haben ein Recht auf Nahrung und Wasser, Bildung, Gesundheitsversorgung und ein Leben in Sicherheit. Hierfür gilt es die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, die planetaren Grenzen zu wahren und die Politik an der Regenerationsfähigkeit der Erde auszurichten.

Für die Bundesregierung ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung (Nachhaltigkeit) grundlegendes Ziel und Maßstab des Regierungshandelns. Die Bundesregierung hat sich zur ambitionierten Umsetzung der Agenda 2030 verpflichtet. Deutschland ist eines der leistungsfähigsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder der Welt. Hohe Beschäftigung, ein breiter Mittelstand, gesellschaftliche Sicherheit, eine ausgeprägte Forschungslandschaft, innovative Produkte sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards sind eine großartige Leistung aller und zugleich Verpflichtung, sich über die eigenen Grenzen hinaus für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen.

Die Orientierung an Nachhaltigkeit bietet die Chance für technologische Innovation und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. „Made in Germany" steht seit Jahrzehnten für Qualitätsprodukte aus Deutschland: „Sustainability made in Germany"- so drückte es ein Bericht internationaler Experten (Peer-Review) zu Nachhaltigkeit schon 2009 aus. Gleichwohl sind wir auch in Deutschland an einigen Stellen noch weit von einem nachhaltigen Leben, nachhaltigem Wirtschaften und einem nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen entfernt. Auch in Deutschland müssen wir daher in vielen Bereichen neu denken.

Am 11. Januar 2017 hat die Bundesregierung eine Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die umfassendste Weiterentwicklung der Strategie seit ihrem erstmaligen Beschluss 2002. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie erläutert die Bedeutung von nachhaltiger Entwicklung für die Politik der Bundesregierung und legt konkrete Ziele und Maßnahmen über die gesamte Breite politischer Themen fest. Damit bietet sie einen Maßstab für die notwendige langfristige Orientierung.

b) Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Auftrag des BMWi

Das BMWi trägt mit den anderen Ressorts eine gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

▪ Das BMWi richtet deshalb auf der Grundlage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie seine Aktivitäten einschließlich seiner Verwaltungspraxis an der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung aus.

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▪ Um die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie sowie die globalen Ziele für nachhaltige

Entwicklung zu erreichen, arbeitet das BMWi ressortübergreifend zusammen, beteiligt sich an ressortübergreifenden Projekten und koordiniert seine Vorhaben mit Ländern und Kommunen.

▪ Bei eigenen Rechtsetzungsvorhaben werden Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung untersucht und das Ergebnis dargestellt. Dabei legt das BMWi Zielkonflikte transparent und unter Berücksichtigung des anzusehenden Fortschritts dar. Es geht sowohl um Konkurrenzen zwischen verschiedenen SDGs, als auch um Konkurrenzen zwischen SDG und anderen mit dem Gesetzentwurf verfolgten Zielen. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der

Gesetzesfolgenabschätzung unter der Anwendung der innerhalb der Bundesregierung etablierten Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung.

▪ Das BMWi trägt vor allem durch seine Förderprogramme und z.T. auch institutionelle

Förderung zu der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bei. Dies betrifft z. B. den EEG-Ausbau sowie die Bereiche Energieeffizienz, Energieforschung, innovativer Mittelstand,

Mittelstandsfinanzierung Luftfahrtforschung, maritime Wirtschaft und Elektromobilität.

▪ Das BMWi überprüft fortlaufend die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie und informiert bei Bedarf den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung über auftretende Probleme.

▪ Dazu kommt für das BMWi selbst und den gesamten Geschäftsbereich die Daueraufgabe, die eigene Beschaffung und das Liegenschaftsmanagement nachhaltig auszurichten.

▪ Im Rahmen seiner Kommunikation achtet das BMWi darauf, Bezüge zur Nachhaltigkeitsstrategie herauszustellen.

c) Ressortkoordination Nachhaltigkeit

Der Ressortkoordinator koordiniert mit Unterstützung durch die Geschäftsstelle Ressortkoordinierung Nachhaltigkeit (GS RKN) federführend die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Aus der Zuständigkeit ergeben sich folgende Aufgaben:

● Prüfung von Gesetzgebungsverfahren des BMWi anhand der Nachhaltigkeitsstrategie.

● Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im BMWi.

● Prüfung von Ressortstrategien auf Kohärenz mit der Nachhaltigkeitsstrategie.

● Begleitung der Maßnahmen anderer Ressorts zur Umsetzung der Ziele und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie und Koordinierung im BMWi.

● Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung, dem Parlamentarischen Beirat sowie den Ländern und Kommunen.

Die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie betrifft das BMWi in seiner Gesamtheit.

Alle Abteilungen sind aufgerufen bei ihren Vorhaben die Nachhaltigkeitsstrategie der

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Bundesregierung zu berücksichtigen und gemäß § 44 GGO die Auswirkungen des Vorhabens auf die nachhaltige Entwicklung in der Gesetzesbegründung darzustellen.

Im Anschluss an die Prüfung durch die Fachabteilungen ist die Geschäftsstelle

„Ressortkoordination Nachhaltigkeit“ (GS RKN) bei der Vorbereitung von Gesetzgebungs- verfahren, grundlegenden Verwaltungsvorschriften, von Ressortstrategien und bei der Planung von aus dem Einzelplan 09 – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – und den Sondervermögen gemäß § 26 Abs. 2 BHO anteilig finanzierten Maßnahmen, insbesondere bei der Erstellung oder Verlängerung von Förderportfolios, -richtlinien, -grundsätzen oder Ausschreibungen, frühzeitig zu beteiligen, insoweit diese von der Nachhaltigkeitsstrategie betroffen sind. Die Beteiligung kann im Rahmen der Hausabstimmung erfolgen, allerdings kann die GS RKN Fachabteilungen bereits im Vorfeld unterstützen.

Im Rahmen ihres Auftrags sind Behörden im Geschäftsbereich der BMWi ebenfalls dazu aufgerufen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie beizutragen. Die Fach-/Rechtsaufsicht des Bundesministeriums wirkt dabei mit.

2. Nachhaltiges Wirtschaften – elementarer Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele

Für die Erreichung der global vereinbarten Nachhaltigkeitsziele ist nachhaltiges Wirtschaften unabdingbar. Der Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung kann nur erfüllt werden, wenn Wirtschaftspolitik auf die Ziele der Agenda 2030 ausgerichtet ist.

Nachhaltiges Wirtschaften in der sozialen Marktwirtschaft ist ein Leitprinzip des BMWi. Eine nachhaltige Wirtschaftspolitik setzt dieses Leitprinzip um und sorgt mit Hilfe von politisch- rechtlichen Instrumenten dafür, dass es einen Entwicklungsrahmen gibt (z.B. soziale und ökologische „Leitplanken“), der zu nachhaltigem Wirtschaften führt. Wirtschaftspolitische Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, die Wachstumsdynamik zu verstetigen, das Wachstumspotenzial weiter zu erhöhen und Wirtschaftswachstum insgesamt nachhaltiger und dabei vor allem inklusiver zu gestalten.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sozialer Ausgleich und ökologische Nachhaltigkeit sind dabei die drei Zielvorgaben für nachhaltige Wirtschaftspolitik. Erklärtes Ziel ist es, dass die Maßnahmen der Wirtschaftspolitik des BMWi im Einklang mit den Nachhaltigkeits- sowie Klimaschutzzielen stehen, auch wenn diese nicht explizit genannt werden.

a) Wirtschafts- und Finanzpolitik nachhaltig ausgestalten

Wirtschaftspolitischer Gestaltungsanspruch entfaltet seine größtmögliche Wirkkraft nur dann, wenn er alle gesellschaftlichen Wachstumskräfte zur Entfaltung bringt. Denn die produktive Kraft unserer Volkswirtschaft ruht sowohl in der Freiheit des Einzelnen, wie auch in der Verantwortung für die Gemeinschaft. Wirtschaftliche Freiheit und sozialer Zusammenhalt sind keine sich ausschließenden Ziele – im Gegenteil, sie bedingen einander. Die Orientierung am

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inklusiven Wachstum ist elementar für eine nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft und somit das zentrale Aktions- und Politikfeld für nachhaltiges Wirtschaften.

Ferner sind solide Staatsfinanzen eine wesentliche Grundlage für ein nachhaltiges Wirtschafts- wachstum. Durch Investitionen ergeben sich die notwendigen Gestaltungsspielräume für eine nachhaltige Entwicklung. Die Begrenzung der Staatsverschuldung und zukunftsorientierte In- vestitionen stehen langfristig betrachtet nicht im Widerspruch zueinander.

Deutschland kann die Hürden für eine nachhaltige Entwicklung im nächsten Jahrzehnt nur überwinden, wenn es weiterhin auf die Stärken der deutschen Wirtschaft setzt, den Übergang ins digitale Zeitalter mutig gestaltet, ohne dabei den Zusammenhalt der Gesellschaft zu gefährden. Es muss sowohl seine ökonomischen, als auch seine sozialen Ambitionen merklich erhöhen.

Auch auf europäischer Ebene ist nachhaltiges Wirtschaften elementares Leitprinzip. Die Welt benötigt ein Europa, das sich als Vorreiter dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbau hin zu mehr Nachhaltigkeit und zu einem sozial und ökologisch verträglichen Wachstum ver- schreibt. Darauf zielt zum Beispiel die sogenannte EU2020-Strategie, die Strategie für ein

„nachhaltiges, intelligentes und inklusives Wachstum“. In diesem Zusammenhang setzt sich das BMWi für eine Stärkung der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung ein.

b) Fokus des BMWi – Relevante Nachhaltigkeitsziele

Die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist eine Aufgabe der gesamten Bundesregierung und betrifft eine Vielzahl von Politikbereichen. Das BMWi ist allen Zielen verpflichtet, widmet sich im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit aber besonders den wirtschaftlichen Aspekten der Agenda 2030 und setzt sich für nachhaltiges Wirtschaften ein.

Die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist maßgebender Treiber zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs), deshalb spielen die wirtschaftlichen Ziele innerhalb der SDGs eine zentrale Rolle. Aufgrund der essentiellen Bedeutung der wirtschaftlichen Aspekte und seiner Zuständigkeit, steht das BMWi in einer besonderen Verantwortung bei der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Ein Schwerpunkt der Agenda 2030 ist das Ziel, dauerhaftes, nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum zu erreichen. Diese in SDG 8 verankerte Aufgabe hat das BMWi in der Bundesregierung federführend inne. Weitere Ziele in der Ressortzuständigkeit des BMWi befassen sich mit bezahlbarer und sauberen sauberer Energie (SDG 7), der Reduktion von Ungleichheit (SDG 10) und der Thematik Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9), Nachhaltigem Konsum und Produktion (SDG 12) und dem Ausbau von Partnerschaften zur Erreichung der SDG (17). Im Folgenden werden die für das BMWi relevanteste SDGs skizziert, die für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung stehen.

Darüber hinaus widmet sich das BMWi insbesondere hochwertiger Bildung (SDG 4), im Sinne von beruflicher Bildung und digitaler Fortbildung sowie Leben unter Wasser und an Land (SDG 14/15), da das BMWi zuständig für die maritime Wirtschaft und Rohstoffen aus Meeren und Rohstoffen/Bodenschätzen im Allgemeinen ist. Die Nennung von SDG 5, 14 und 15 an dieser

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Stelle steht exemplarisch für die Vielfalt der Aufgabenbereiche des BMWi, sie werden im Folgenden jedoch nicht explizit ausgeführt.

Als Steuerungsinstrument enthält die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Indikatoren und Unterziele, die den Stand der nachhaltigen Entwicklung ausweisen. Zu jedem SDG wird mindestens ein indikatorengestütztes politisches Ziel ausgewiesen. Die Analyse der Zielerreichung erfolgt durch einen fachlich unabhängigen Beitrag des Statistischen Bundesamtes.

SDG 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

Die nationale Umsetzung des SDG 7 erfolgt mit der Energiewende, die in Deutschland den Rahmen für eine nachhaltige Energiepolitik mit langfristigen Zielen setzt. Die Energiewende ist zudem zentraler Bestandteil der deutschen Klimaschutzpolitik (SDG 13). Mit der Energiewende beschreitet Deutschland den Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung, die auf den Eckpfeilern einer Senkung des Energieverbrauchs durch eine effizientere Energienutzung und dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung basiert.

SDG 7 benennt die wesentlichen Anforderungen an die Entwicklung einer globalen nachhaltigen Energieversorgung, die sich stark an der Zieltrias der Sustainable Energy for All- Initiative (SE4All) des Generalsekretärs der Vereinten Nationen orientiert.

Dabei adressiert es den universellen, bezahlbaren und verlässlichen Zugang zu modernen Energiedienstleistungen, die deutliche Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am globalen Energiemix (SE4All-Initiative: Verdopplung des Anteils der erneuerbaren Energien am globalen Energiemix) sowie die Verdopplung der weltweiten Steigerungsrate der Energieeffizienz.

Das BMWi richtet seine Maßnahmen im Handlungsfeld Energie- und Ressourceneffizienz bereits auf eine nachhaltige Entwicklung aus, die den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichert (vgl. Abschnitt 3b).

SDG 8: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum ist eine Grundlage des Wohlstands in Deutschland: Es sorgt für steigende Erwerbseinkommen sowie sichere Arbeitsplätze. Es bildet die Grundlage für einen leistungsfähigen Sozialstaat und kann die Handlungsspielräume der öffentlichen Hand erhöhen. Das BMWi richtet seine Politik darauf aus, Wirtschaftswachstum insgesamt nachhaltiger zu gestalten. In einer Vielzahl von Handlungsfeldern von Investitionen, Innovationen, Strukturpolitik bis zu Außenwirtschafts- und Handelspolitik leistet es durch zielgerichtete Maßnahmen einen unverzichtbaren Beitrag zur Erreichung des SDG 8.

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Richtschnur ist dabei das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft und das Versprechen, Wachstum und „Wohlstand für alle“ zu schaffen. Zukunftsorientierte und nachhaltige Wirtschaftspolitik steht auf zwei Beinen. Das sind zum einen: Leistungsbereitschaft, Freiheit, Innovation und Wettbewerb. Und zum anderen: Soziale und ökologische Verantwortung.

Nachhaltiges Wachstum verbindet beides. Es fördert Leistungsbereitschaft, indem sich die Gesellschaft im Sinne sozialer Mobilität von unten nach oben öffnet. Es schafft Räume für wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, indem funktionierender Wettbewerb gestärkt wird und unverdiente Privilegien abgebaut werden. Es entfesselt Innovation, wenn Unternehmerinnen und Unternehmer freien Marktzugang genießen und sie wirksam vor dem Missbrauch von Marktmacht geschützt werden. Und es verheißt Freiheit und Teilhabe über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, wenn Bürgerinnen und Bürger geschützt werden und ihre wirtschaftliche Lage verbessert wird.

Tarifpartner leisten einen unerlässlichen Beitrag zu dauerhaftem, inklusivem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit, sie sind zu beteiligen und Sozial- und Tarifpartnerschaft zu stärken.

SDG 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

Die nachhaltige Ausgestaltung der drei eng miteinander verknüpften Teilbereiche Infrastruktur, Industrialisierung und Innovationen des SDG 9 bildet eine wichtige Basis auch für andere SDG, z. B. für nachhaltige Landwirtschaft (SDG 2), für nachhaltiges Wirtschaftswachstum (SDG 8), nachhaltige Städte (SDG 11), nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster (SDG 12).

Infrastrukturen umfassen sowohl technische Infrastrukturen (Verkehr, Energie, Wasser / Abwasser, Informations- und Kommunikationstechnologie / Breitband, Luftreinhaltung, Abfallbewirtschaftung) als auch soziale Infrastrukturen (Bildung und Wissenschaft, Gesundheitsversorgung, staatliche Verwaltung). Öffentliche Investitionen sind oft komplementär zu privaten und sie können die Bemühungen der Unternehmen für ein nachhaltiges Wirtschaften unterstützen. Im Handlungsfeld Investitionen und Strukturpolitik leistet das BMWi einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des SDG 9 (vgl. Abschnitt 3a).

Bereits heute nehmen Industrieunternehmen in Deutschland mit ihren energie- und ressourceneffizienten Technologien, Anlagen und Produkten internationale Spitzenstellungen bei den Umwelttechnologien ein, z. B. in der Luftreinhaltetechnik, der nachhaltigen Wasserwirtschaft, der Kreislaufwirtschaft und der nachhaltigen Mobilität. Insgesamt liegt der Anteil der deutschen Unternehmen an umweltfreundlichen Anlagen, Produkten, Verfahren und Dienstleistungen am Weltmarkt bei 14 %. Sie leisten damit wichtige Beiträge für eine nachhaltige, Wirtschaftsweise. Außerdem haben sich viele Unternehmen bereits freiwillig zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise entschieden.

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SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Gerechte Gesellschaften sind besser in der Lage, Zusammenhalt zu garantieren, Zukunftsoffenheit, Leistungsbereitschaft und Innovationsfähigkeit zu wecken, die wir in Zeiten grundlegender technologischer Umbrüche brauchen. Derzeit stehen die Auswirkungen einer ungleichen Verteilung von Einkommen und Vermögen auf die wirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft im Mittelpunkt der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Debatte.

Insbesondere wenn weite Teile der Bevölkerung kaum Aussicht auf Erfolg und Teilhabe haben, kann Ungleichheit sich verfestigen und als wachstumsschädlich erweisen, wie internationale Organisationen wie die OECD und der IWF mahnen.

Daraus leiten sich die zentralen wirtschaftspolitischen Aufgaben für die nächsten Jahre ab.

Die ersten vier Unterziele stellen darauf ab, die innerstaatliche Ungleichheit zu verringern. Sie zielen zunächst auf ein überdurchschnittliches Einkommenswachstum der unteren Einkommensgruppen. Es wird ergänzt um die Förderung der Inklusion, die Gewährleistung von Chancengleichheit, progressive Besteuerung und größere Gleichheit in lohnpolitischen und den Sozialschutz betreffenden Bereichen.

Die weiteren Unterziele wollen die globale Ungleichheit abbauen und fordern ein internationales Vorgehen, indem globale Finanzmärkte besser reguliert, Entwicklungsländern eine verstärkte Mitsprache eingeräumt und eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration von Menschen erleichtert werden. Die Unterziele 10.a -10.c bestimmen u. a., dass öffentliche Entwicklungshilfen und Finanzströme vor allem in die Staaten gelenkt werden, in denen der Bedarf am größten ist.

SDG 12 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

SDG 12 zielt auf die notwendige Veränderung unserer Lebensstile und unserer Wirtschaftsweise. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion verlangen, heute so zu konsumieren und zu produzieren, dass die Befriedigung der berechtigten Bedürfnisse der derzeitigen und der zukünftigen Generationen unter Beachtung der Belastbarkeitsgrenzen der Erde und der universellen Menschenrechte nicht gefährdet wird. Dazu müssen Wachstum und Wohlstand so weit wie möglich von der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen entkoppelt werden.

Den Industrieländern kommt eine wichtige Rolle für die weltweite Entwicklung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster und für die Steigerung der Ressourceneffizienz zu. Sie beeinflussen durch die enge Einbindung ihrer Wirtschaft in globale Wertschöpfungs- und Lieferketten maßgeblich die Produktionsmethoden in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern. Hieraus folgt eine besondere Verantwortung der Industriestaaten für die

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damit verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen in diesen Ländern.

Unser Konsumverhalten berücksichtigt bislang nur unzureichend die planetarischen Grenzen.

Nachhaltige Produktion fokussiert in der gesamten Wertschöpfungskette vor allem auf einen effizienteren Einsatz natürlicher Ressourcen. Sie legt Wert darauf, die Natur intakt zu erhalten sowie Menschenrechte und Sozialstandards zu achten und Handel fair zu gestalten.

Nachhaltige Produkte sollen möglichst langlebig gestaltet, ressourceneffizient und nach ihrer Nutzung so weit wie möglich wiederverwertbar sein (Kaskadennutzung). Zudem darf von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen. Transparente und unabhängige Zertifizierungs- und Zeichensysteme machen nachhaltige Produkte für den Konsumenten erkennbar, womit sie entsprechend informiert ihre Kaufentscheidungen fällen können. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion sind damit „zwei Seiten derselben Medaille".

Auch als Konsument geht der Staat mit gutem Beispiel voran: Das BMWi setzt sich für eine Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung ein. Es hat bspw. mit der Novelle des Vergaberechts 2016 wichtige Weichenstellungen dazu vorgenommen (vgl. Abschnitt 3f).

Weitere Beiträge leisten unter anderem das im Februar 2016 verabschiedete Nationale Programm für nachhaltigen Konsum und das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung ist wesentlicher Bestandteil zur Erreichung des SDG 12. Das BMWi setzt sich dafür ein, dass Unternehmen ihre Verantwortung für Global nachhaltige und faire Produktionsmuster wahrnehmen (vgl. Abschnitt 3e).

SDG 17 Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

Die Agenda 2030 wird von einer globalen Partnerschaft getragen, die das alte Geber-Nehmer- Denken überwindet und auch nichtstaatliche Akteure in die Pflicht nimmt. Nur mit einer solchen globalen Partnerschaft – in gegenseitigem Respekt, mit gemeinsam getragenen Werten und der gebündelten Kraftanstrengung aller Akteure – können die Ziele der Agenda erreicht werden. SDG 17 gliedert sich in folgende fünf Bereiche: Finanzierung, Wissens- und Technologietransfer, Aufbau von Kapazitäten, Handel und systematische Fragen.

Die Intensivierung von Globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ist unabdingbar für eine nachhaltige Entwicklung. Das BMWi widmet sich im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit im Handlungsfeld Handel und Außenwirtschaft der Förderung solcher Partnerschaften (vgl.

Abschnitt 3d), nicht zuletzt mit Blick auf ehrgeizige Nachhaltigkeitsstandards in Freihandelsabkommen.

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3. Handlungsfelder und Maßnahmen/Leuchtturmprojekte des BMWi

Der folgende Abschnitt beschreibt die Handlungsfelder, die aus Sicht des BMWi unverzichtbar sind für nachhaltiges Wirtschaften und damit für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Außerdem zeigt er auf welche konkreten Maßnahmen das BMWi ergreift, um die Nachhaltigkeitsziele (mit wirtschaftlichen Schwerpunkt) zu erreichen. In jedem Handlungsfeld werden beschlossene oder laufende Maßnahmen und Leuchtturmprojekte vorgestellt, die zeigen, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie im BMWi bereits in vollem Gange ist. Vor allem aber dienen sie als beispielhafte Maßnahmen, die demonstrieren, wie das BMWi einer der wesentlichen Treiber für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie ist. Die dargestellten Maßnahmen sind nicht abschließend zu verstehen, sie sollen lediglich einen Überblick bieten, eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen flankiert die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

a) Investitionen und Strukturpolitik

Investitionen sind das Fundament für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Beschäftigung einer Volkswirtschaft. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet Investitionen in die Zukunft – sowohl für Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur als auch Investitionen von Unternehmen und Privathaushalten.

Das bedeutet für das BMWi vor allem öffentliche Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation. Das BMWi hat im Jahr 2014 eine Expertenkommission zum Thema „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ berufen. Die „Fratzscher-Kommission“ hat eine Reihe von Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie Investitionen in Deutschland gesteigert werden können, und damit das lange vernachlässigte Thema stärker in den Fokus des öffentlichen Diskurses und der Politik gerückt. Die Bundesregierung hat zahlreiche Vorschläge der Expertenkommission im Rahmen ihrer Investitionsstrategie umgesetzt:

Auf Bundesebene wurden die Ausgaben für Investitionen seit Beginn der Legislaturperiode um rund 45 % auf 36 Milliarden Euro erhöht.

Ein Schwerpunkt liegt dabei im Verkehrsbereich. Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt: Erhalt vor Neubau. Die neue, rein öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaft soll zudem die Verkehrsinfrastrukturinvestitionen des Bundes beschleunigen und die Kosteneffizienz verbessern.

Um die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen, fördert der Bund den Breitbandausbau mit 4 Milliarden Euro.

Die Kommunen – als Hauptträger öffentlicher Investitionen – wurden für die Jahre 2014 bis 2018 um rund 26 Milliarden Euro entlastet. Hierdurch wurden zusätzliche Spielräume für Investitionen eröffnet. Davon gehen 7 Milliarden Euro über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds an finanzschwache Kommunen – dorthin also, wo der größte Nachholbedarf liegt.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung in Mitwirkung des BMWi die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert, unter anderem, durch die Aufstockung von Unternehmensgründungsprogrammen wie z.B. EXIST und INVEST oder auch durch

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Maßnahmen zum Bürokratieabbau wie Bürokratieentlastungsgesetzte und die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter oder bei der steuerlichen Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften. Auch Maßnahmen im Vergaberecht (s.

Abschnitt 3f) verbessern die Rahmenbedingungen für private Investitionen.

Eine Studie im Auftrag des BMWi hat gezeigt, dass Investitionen in öffentliche Infrastruktur und insbesondere in den Bereichen Bildung, Schule und Kinderbetreuung hohe fiskalische Renditen erzielen können und sich daher schon nach wenigen Jahren auch gesamtwirtschaftlich auszahlen und den Weg für eine nachhaltige Entwicklung ebnen. Das gilt auch für die regionale Strukturpolitik.

Aufgabe der Regionalpolitik ist es, strukturschwache Regionen im wirtschaftlichen Anpassungsprozess zu unterstützen. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 soll ein gesamtdeutsches, integriertes Fördersystem für strukturschwache Regionen etabliert werden. Mit den Eckpunkten des Bundes vom Mai 2015 haben sich die Ressorts unter Federführung des BMWi auf ein integriertes Konzept geeinigt, bei dem die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als Ankerprogramm durch Partnerprogramme (u. a. Städtebauförderung, Innovationspro-gramme wie ZIM etc.) ergänzt wird. Hierfür hat der Bund im Mai 2015 Eckpunkte vorgelegt.

Das Programm INNO-KOM wurde bereits auf die strukturschwachen Regionen im Westen ausgeweitet. Auch in der GRW wurden erste Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Innovations- und Infrastrukturförderung, umgesetzt (u. a. verbesserte Förderung von Innovationsclustern und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Ko-Finanzierung von FuE-Programmen der Länder). Auch die Tourismuspolitik ist auf nachhaltige regionale Ziele ausgerichtet. Sie ist zudem dabei, Barrierefreiheit zu einem Markenzeichen des Tourismus in Deutschland zu machen.

Die Unterstützung der Braunkohleregionen beim Strukturwandel solle den Pfad in eine nachhaltige regionale Entwicklung fördern. Der im November 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete Klimaschutzplan 2050 sieht vor, dass die Energiewirtschaft bis 2030 ihre C02- Emissionen in etwa halbiert. Dies bedeutet für die Kohleverstromung eine schrittweise Reduzierung in einem ähnlichen Umfang. Für die Braunkohleregionen (Lausitz, Mitteldeutsche Revier, Rheinische Revier und Helmstedter Revier) ergeben sich daraus erhebliche strukturpolitische Herausforderungen. Wichtig ist es, den Menschen in den Kohleregionen realistische und greifbare Zukunftsperspektiven anzubieten. Dazu müssen vor allem Investitionen mobilisiert werden, um vor Ort Arbeit, Einkommen und Wohlstand zu sichern.

Der Bund hat mit dem Klimaschutzplan 2050 beschlossen, eine Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" einzurichten, die Anfang 2018 ihre Arbeit aufnimmt und möglichst bis Ende 2018 einen Instrumentenmix für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen entwickelt. Erste Anhaltspunkte dafür wird unter anderem das bereits Mitte dieses Jahres gestartete Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" liefern, mit dem über Ideen- und Projektwettbewerbe Best-Practice-Projekte initiiert werden sollen, die innerhalb der jeweiligen Region, aber auch in den anderen Revieren als Vorbild dienen können.

Daraus könnte sich ein Leuchtturmprojekt entwickeln. Da es sich bei den Braunkohleregionen überwiegend um strukturschwache Regionen handelt, stehen ihnen auch die

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Fördermöglichkeiten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung.

Duale Ausbildung

Es ist auch aus wirtschaftspolitischer Sicht sinnvoll, Aspekte nachhaltiger Entwicklung in den Lernzielen im Bereich der dualen beruflichen Ausbildung zu verankern. Auszubildende sollten insbesondere auch in der beruflichen Bildung lernen, in Kenntnis nachhaltigkeitsrelevanter Parameter gesellschaftlich verantwortungsbewusst zu handeln. Alle überarbeiteten und neu geschaffenen gewerblich-technischen wie kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberufe orientieren sich deshalb schon jetzt am Grundsatz ganzheitlicher Handlungszusammenhänge - und enthalten mindestens die Berufsbildpositionen "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit" sowie "Umweltschutz". Ebenso wird neueren Entwicklungen der Nachhaltigkeit in Ausbildungsberufen Rechnung getragen. So wurde z.B. beim 2013 neu geregelten Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker ein neuer Schwerpunkt "System- und Hochvolttechnik"

eingeführt, um die Branche für die Herausforderungen der Elektromobilität zu rüsten.

b) Energie und Ressourceneffizienz

Den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger Energie für alle sichern und so effizient wie möglich mit Ressourcen umgehen – auf dieser Grundlage steht ein nachhaltiges Wirtschaftssystem.

In Deutschland ist es in den letzten Jahrzehnten gelungen, den Energieverbrauch bei wachsender Wirtschaftsleistung zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch deutlich zu steigern. Die Energiewende macht Deutschland außerdem unabhängiger vom Import fossiler Brennstoffe. Zum einen haben Steigerungen der Energieeffizienz eine dämpfende Wirkung auf die Energienachfrage allgemein. Zum anderen ersetzen erneuerbare Energien zunehmend fossile Primärenergieträger. Mit dieser Transformation des Energiesystems ist die inländische Wertschöpfung weiterhin hoch und die Energieträgerverfügbarkeit im Inland gestiegen. Das Ziel der nahezu vollständigen Dekarbonisierung der Energiesysteme insbesondere durch erneuerbare Energien, Energieeinsparung und größtmögliche Energieeffizienz bis spätestens 2050 ist ein wichtiges Leitbild der nationalen Klima- und Energiepolitik sowie der Energieaußen-und - entwicklungspolitik.

Die Erfolge bei der Klima- und Energiepolitik basieren auf einem angepassten Instrumenten- Mix und einer frühzeitigen Orientierung auf nachhaltige Energietechnologien. Das 6.

Energieforschungsprogramm „Forschung für eine umweltfreundliche, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ unterstützt Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation von neuen Energietechnologien. Schwerpunkte der Förderung sind bei den Erneuerbaren Energien Wind und Photovoltaik sowie die Steigerung der Effizienz von Gebäuden und Quartieren bzw. bei industriellen Prozessen. Zurzeit ist ein neues Energieforschungsprogramm in der Vorbereitung, in dem u. a. die Themen Sektorkopplung und Digitalisierung eine wesentliche stärkere Berücksichtigung finden werden. Die Förderung z. B.

der erneuerbaren Energien in Deutschland hat u. a. zu Lernkurveneffekten und

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Kostensenkungen beigetragen – auch auf globaler Ebene. Davon können nun auch andere Länder profitieren.

Die Digitalisierung ist ein Schlüsselelement für das Energiesystem der Zukunft. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde dafür gesorgt, dass zukünftig auch der Energiesektor von den Vorteilen von Vernetzung und Datennutzung profitieren kann. Damit hat das BMWi den Einsatz von Smart Metern vorangetrieben und gleichzeitig für mehr Datensicherheit bei ihrer Nutzung gesorgt. Im Rahmen des Förderprogramms „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) werden in fünf ausgewählten Schaufensterregionen bis 2020 Musterlösungen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung bei hohen Anteilen fluktuierender Erneuerbaren- Stromerzeugung untersucht.

Energieeffizienz und Energiesparen sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar.

Energieeffizienz bildet den Grundstein, auf dem der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt.

Deutschland hat sich deshalb ehrgeizige Ziele im Bereich der Energieeffizienz gesetzt und bereits einiges erreicht. Nach wie vor bestehen aber große Effizienzpotenziale, z. B. im Gebäudebereich. Um diese Potenziale zu heben, setzt die Bundesregierung einen abgestimmten Instrumenten-Mix ein (Beratung und Information, Förderung und andere finanzielle Anreize, Ordnungsrecht, Forschung und Innovation). Dieser Mix bildet auch die Grundlage für den verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG).

Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttostromverbrauch lag im Jahr 2016 bei rund 31,7%. Im Jahr 2050 soll dieser Anteil mindestens 80% betragen.

Mit verschiedenen Gesetzesinitiativen regelt die Bundesregierung u. a., dass erneuerbare Energien im Strombereich künftig marktnäher gefördert werden. Herausforderungen bestehen zum einen darin, den stetigen Ausbau bei gleichzeitig erfolgreicher Systemintegration der Erneuerbaren sicher zu stellen. Zum anderen sollen negative Auswirkungen auf andere Ziele vermieden oder minimiert werden (z. B. auf Biodiversität, Gewässerzustand, Vogelschutz, ökologischer Landbau). Hier bestehen wichtige Querbezüge zu den SDGs 2 und 15.

Leuchtturmprojekt: Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Energieeffizienz ist zusammen mit dem Ausbau erneuerbarer Energien eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ist ein Leuchtturmprojekt der Nachhaltigkeitsstrategie des BMWi. Er bündelt rund 20 neue Maßnahmen sowie weiterführende Arbeitsprozesse zur Förderung von Effizienzinvestitionen, zum Abbau von Investitionshemmnissen und zur Stärkung des Energiedienstleistungsmarkts. So wurden u.a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterentwickelt, aufgestockt und verstetigt, neue Programme zur Förderung der Energieeffizienz in der Industrie gestartet, ein Ausschreibungsmodell für die Effizienzförderung eingeführt, ein Pilotprogramm für digitalisierte Einsparzähler ins Leben gerufen, Energieberatungsangebote erweitert und gemeinsam mit 21 Wirtschaftsverbänden eine Initiative für die Gründung von 500 Energieeffizienz-Netzwerken gestartet.

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Mit dem NAPE werden auch die Anreize für Investitionen in das Energiesparen deutlich verstärkt – hierfür stellt das BMWi bis 2020 rd. 17 Mrd. € zur Verfügung. Mit Beschluss des NAPE im Jahr 2014 wurde die Wirkung der neuen Maßnahmen auf eine Größenordnung von 390 – 460 PJ Primärenergie-Einsparungen bzw. 25 – 30 Mio. t CO2-Minderung bis 2020 geschätzt (das entspricht jeweils rund 3% des gesamten Energieverbrauchs bzw. der Treibhausgasemission). Damit soll der NAPE einen wichtigen Anteil zur Umsetzung der deutschen Klimaziele beisteuern. Ergänzt werden die NAPE-Maßnahmen durch zusätzliche Förderprogramme, die vom Koalitionsausschuss am 1. Juli 2015 auf den Weg gebracht worden sind.

Seit seiner Verabschiedung sind inzwischen alle NAPE-Maßnahmen umgesetzt und beginnen ihre Wirkung zu entfalten. Um das Ziel des Energiekonzepts zu erreichen – die Halbierung des Primärenergieverbrauchs in Deutschland bis 2050 (gegenüber 2008) – bleibt aber noch viel zu tun. Daher hat das BMWi im Jahr 2016 mit dem Grünbuch Energieeffizienz den Prozess zur Fortentwicklung der Effizienzmaßnahmen in die Wege geleitet, um den erforderlichen Beitrag der Energieeffizienz für Klimaschutz und die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands zu sichern.

Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz ist wichtig für Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbraucher- und Umweltschutz. Damit trägt Ressourceneffizienz entscheidend zur nachhaltigen Stärkung und Modernisierung des Industriestandortes Deutschland bei. Dieses Potenzial zu nutzen, gehört zu einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik.

So hat die Bundesregierung bereits 2012 das deutsche Ressourceneffizienzprogramm ProgRess verabschiedet und 2016 fortgeschrieben. ProgRess setzt vorrangig auf Kooperation mit der Wirtschaft, Freiwilligkeit und Innovationen. Innovationen sind der entscheidende Treiber für Ressourceneffizienz. Das zentrale Ziel von ProgRess ist die Entkopplung von wirtschaftlichem Wachstum und Rohstoffeinsatz:

1. Deutschland hat die Rohstoffproduktivität (Nutzen / Rohstoffeinsatz) von 1994 bis 2014 um rund 50 % gesteigert und

2. die Inanspruchnahme von Rohstoffen wurde um 14 % gesenkt.

Das ist umso wichtiger, da Materialkosten mit 44 % der mit Abstand größte Kostenblock im verarbeitenden Gewerbe sind.

Die Fakten zeigen: Deutschland ist auf dem richtigen Weg. Ein effizienter und sparsamer Umgang mit Ressourcen ist ein entscheidender Faktor für unsere Zukunft. Dabei wird es bei der weiteren Ausgestaltung des Rahmens zur Steigerung der Ressourceneffizienz darauf ankommen, gerade Material- und Energieeffizienzmaßnahmen besser zu verbinden, um Synergien zu nutzen und Zielkonflikte – wo möglich – zu vermeiden.

Die internationale Zusammenarbeit spielt gerade im Bereich der Ressourceneffizienz eine wichtige Rolle. Denn nur mit internationaler Kooperation können wir den Ablauf der zunehmend größeren Warenströme normieren und somit logistisch besser in den Griff

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bekommen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Thema „Ressourceneffizienz“ auf G7- und G20-Ebene vorangetrieben wird.

Hier leistet das BMWi gemeinsam mit dem BMUB einen sichtbaren Beitrag u.a. als Gastgeber der G-20 Veranstaltungen im März 2017 sowie November 2017 (geplant) in Berlin. Des Weiteren wurde eine Ressourceneffizienzallianz auf G7-Ebene im Rahmen der deutschen Präsidentschaft im Jahre 2015 etabliert, die von den folgenden Präsidentschaften aufgegriffen und weiter vorangebracht wurde.

Deutscher Rohstoffeffizienz-Preis: Effiziente und nachhaltige Lösungen für den Materialeinsatz

Ein effizienter Rohstoffeieinsatz in der Industrie wirkt sich dabei nicht nur positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus, da Kosten eingespart und Rohstoffrisiken abgemildert werden. Rohstoff- und Materialeffizienz hat zudem auch einen positiven Effekt aus ökologischer Sicht, um natürliche Ressourcen zu schonen.

Seit 2011 würdigt das BMWi rohstoffeffizientes Wirtschaften mit dem Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis. Ausgezeichnet werden herausragende Beispiele im Bereich rohstoff- und materialeffiziente Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie anwendungsorientierte Forschungsergebnisse.

Leuchtturmprojekt: Leichtbau

Leichtbau ist wie eine Querschnitttechnologie, die im Rahmen von Ressourceneffizienz und Digitalisierung. Bereits heute werden innovative Leichtbauprodukte mit digitalen Zwillingen hergestellt. Das wiederum ist die digitale Grundlage für eine ressourcenschonende Materialplanung über den gesamten Lebenszyklus.

Von welcher Tragweite rohstoff- und energiesparende Leichtbau-Lösungen z. B. für den Automobilsektor sind, unterstreichen folgende Zahlen und Entwicklungen:

Im Jahr 2016 wurden weltweit 95 Millionen Fahrzeuge produziert. Das ist ein Anstieg von +4,5 % zum Vorjahr. Alleine rund 28 Millionen PKW und Nutzfahrzeuge steuerte die Produktion in China bei. Das wiederum ist ein Anstieg von +14,5 % zum Vorjahr.

Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, wie notwendig Material- und Gewichtseinsparungen gerade in stark wachsenden Ländern wie China sind. Genau hier greift der Leichtbau mit dem Ziel, Ressourceneffizienz zu steigern. So lassen sich mit konsequentem Leichtbau im Automobil Gewichtseinsparungen gegenüber konventionellen Bauweisen von bis zu 50 % erreichen.

Das BMWi unterstützt daher diese Schlüsseltechnologie durch zahlreiche Maßnahmen, z.B.

spezielle Förderprogramme, Beschäftigungsstudie, digitaler Leichtbauatlas, Aufbau und Finanzierung einer Geschäftsstelle Leichtbau.

Schließlich sind auch die ambitionierten Ziele im Bereich der Elektromobilität nur mit Leichtbau zu verwirklichen. Gleichzeitig müssen Lösungen für Herausforderungen wie etwa Recyclingkonzepte für Verbundstoffe aktiv angegangen werden. Nur ganzheitliche Konzepte können einen Beitrag zur Modernisierung und Stärkung eines nachhaltigen Industriestandortes leisten.

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c) Digitalisierung und Innovationen

Forschung und Innovation sind ein Schlüssel für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, die strategischen Ziele verbinden. Das gilt für ein hoch entwickeltes Industrieland wie Deutschland in besonderem Maße. Die Digitalisierung kann auch hierfür ein Innovationstreiber sein, den es gezielt zu nutzen gilt. Sie ist Chance und Herausforderung zugleich. In der Produktion selbst, in der Logistik, aber auch bei den Produkten selbst bieten sich vielfältige Möglichkeiten für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum z.B. durch Einsparung von Material-, Energie-, und Verkehrsleistungen, Recycling, nicht ortsgebundene Kulturleistungen.

Digitalpolitik

Mit der Verabschiedung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten. Das BMWi hat diese Agenda wesentlich geprägt. Und darüber hinaus mit der Digitalstrategie 2025 die Rahmenbedingungen für die neuen Anforderungen durch die weiter voranschreitende Digitalisierung verbessert. Das Weißbuch Digitale Plattformen des BMWi zeigt insbesondere die Leitplanken für eine digitale Ordnungspolitik und es soll auch eine im Rahmen der europäischen Debatte Impulse setzten. Gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden Voraussetzungen geschaffen, um die Potenziale der Digitalisierung für den Standort Deutschland zu nutzen.

Ein Schwerpunkt des BMWi liegt auf der Konzeption einer digitalen Ordnungspolitik, die eine moderne Datenökonomie mit einem fairen und funktionalen Wettbewerb verbindet. Unsere Ziele sind einerseits, ein nachhaltiges und vor allem inklusives Wachstum durch Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs zu ermöglichen. Andererseits müssen bei der Entwicklung auch die individuellen Grundrechte und die Datensouveränität der Menschen gewährleistet werden. Das BMWi gestaltet diesen Wandel durch kluge Rahmenbedingungen und gezielte Förderung mit, um die digitalen Potenziale zu nutzen und neue Herausforderungen zu meistern. Im Bereich der digitalen Ordnungspolitik sind die Begleitung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und Übertragung und Einhaltung der enthaltenen Schutzstandards (auf nationaler und europäischer Ebene). Zu weiteren Maßnahmen gehören die Anpassung des wettbewerblichen Ordnungsrahmens mit der 9. GWB- Novelle sowie der sichere Rechtsrahmen für die WLAN-Nutzung. Ein wichtiger Beitrag zur Energiewende kommt hinzu (vgl. Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Handlungsfeld Digitalisierung und Innovationen).

Moderne Industriepolitik

Um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen, ist eine moderne Industriepolitik erforderlich, die im Dialog mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften gestaltet werden muss.

Deshalb wurde 2015 das Bündnis „Zukunft der Industrie“ gegründet, das heute aus insgesamt 17 Partnern besteht. Gleichzeitig ist das BMWi seit Beginn der Legislaturperiode mit mehreren Schlüsselbranchen der deutschen Industrie in einen intensiven Dialog eingetreten, um unnötige Hürden für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie künftige Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren.

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Mit der Plattform Industrie 4.0 hat das BMWi ein zentrales und international gefragtes Netzwerk zur Gestaltung der digitalen Transformation der Industrie in Deutschland etabliert.

Die Plattform vermittelt Service- und Beratungsangebote aus einer Hand und mobilisiert erfolgreich den Mittelstand für Industrie 4.0-Themen. Im Zukunftsprojekt Industrie 4.0 unterstützen wir anwendungsbezogene Forschungsprojekte, damit Deutschland bis 2025 zum führenden Anbieter u. a. von digitalen Produktionsprozessen wird.

In der Luftfahrtindustrie spielt die Nachhaltigkeit eine beispielhafte und herausragende Rolle.

Das BMWi- Programm zur Forschungsförderung in der zivilen Luftfahrt betrifft mit ca. 90 % bzw. 130 Millionen Euro/Jahr entsprechenden Themen (Materialeinsparung, Energieeffizienz, Leichtbau, Recycling). Auch im Programm „Maritime Technologien der nächsten Generation“

entfallen weit mehr als 50 % der Mittel auf diesen Bereich.

Im Interesse der Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland fördert das BMWi wichtige Leitmärkte und Schlüsseltechnologien, wie bspw. Leichtbau (s. oben). So stellt die Bundesregierung gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedsstaaten u. a. eine Milliarde Euro an Investitionszuschüssen im Bereich der Mikroelektronik zur Verfügung. Das Programm soll in den folgenden Jahren möglichst nachhaltige Investitionen in Deutschland in Höhe von mindestens 3,3 Milliarden Euro auslösen.

Elektromobilität

Mehr Klimaschutz, neue Märkte, weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern: In der Elektromobilität stecken enorme Potenziale. Ihre Weiterentwicklung ist ein zukunftsweisendes Thema der deutschen Industrie. Mehr noch: Elektrofahrzeuge können ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Verkehrspolitik werden. Die ganzheitliche Sicht des Elektromobilitäts- Systems steht im Mittelpunkt der BMWi-Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Sie umfasst daher alle Komponenten der Elektromobilität.

Dazu zählen die Themen Antriebstechnik, Batterieforschung, Energieforschung, Normung und Standardisierung, Stärkung der Wertschöpfungskette, vernetzte Autos, Flotten- und Logistikkonzepte, Netzintegration sowie die intelligente Abrechnung von Strom an Ladesäulen und Infrastruktur. Nicht zuletzt spielt auch hier die Digitalisierung eine wichtige Rolle (aktuell 96 Teilvorhaben mit 50 Millionen Euro Förderung, 32 weitere mit 14 Millionen Euro ab 2018).

Politik für den innovativen Mittelstand

Auch die von der Nachfrage der Unternehmen selbst gesteuerten FuE- Programme des BMWi für den innovativen Mittelstand tragen in erheblichem Umfang zur Nachhaltigkeitsstrategie bei. Das BMWi hat in dieser Legislaturperiode die Fördermittel für den innovativen Mittelstand aus dem Bundeshaushalt weiter von 870 Millionen Euro (2012) auf 980 Millionen Euro (2017) aufgestockt: Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – mit 548 Millionen für 2017 das größte Programm zur Finanzierung des innovativen Mittelstands –. entfallen ca. 25%

der Projekte auf ökologische Nachhaltigkeitsthemen. Dazu kommt eine Vielzahl von Projekten die z. B. zur besseren Gesundheit, ziviler Sicherheit und anderen Nachhaltigkeitsaspekten beitragen - insbesondere natürlich zum fortschrittlichem, innovativen Wirtschaften, auf welches letztlich jedes ZIM-Projekt zielt. Dazu kommen die IGF, INNOKOM und EXIST. Sehr aufschlussreich ist, dass von EXIST (aktuell 30 Vorhaben (Existenzgründungen aus der

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Wissenschaft, über 11 Millionen Euro Fördermittel) dem Themenschwerpunkt Nachhaltigkeit zuzuordnen sind.

BMWi setzt sich dafür ein in der Perspektive 2020 die FuE-Quote auf 3,5 % am BIP zu erhöhen, was die Möglichkeiten stärkt, zu neuen nachhaltigen Lösungen für die deutsche Volkswirtschaft zu kommen und den Wettbewerbsvorsprung zu halten.

Next Economy Award

Der Next Economy Award ist eine nationale Spitzenauszeichnung für nachhaltige Start-ups. Die Auszeichnung wurde von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung und dem DIHK ins Leben gerufen. BMWi hat den Next Economy Award im Jahr 2017 finanziell gefördert und unterstützt die Auszeichnung seit ihrem Start im Jahr 2015 ideell.

d) Handel und Außenwirtschaft

Das BMWi setzt sich für faire Regeln in einem offenen Handelssystem ein. Denn: Globaler Handel ist gerade für Deutschland als exportorientiertes Industrieland wichtig. Am weltweiten Handel hat Deutschland einen Anteil von 7,2 %. Weite Teile der deutschen Volkswirtschaft sind in globale Wertschöpfungsketten eingebunden und in einem hohen Maß import- und exportabhängig. Das zeigt sich auch bei der Beschäftigung: Jeder vierte Arbeitsplatz hängt direkt oder indirekt vom Export ab, jedes zweite in Deutschland gefertigte Industrieprodukt wird im Ausland verkauft.

Ein florierender Handel mit dem Ausland bringt Wohlstand im Inland und sichert gut bezahlte Arbeitsplätze. Der freie Welthandel gibt wichtige Impulse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Deutschland (SDG8). Das BMWi tritt daher für offene Märkte, fairen internationalen Wettbewerb und für eine Handelsliberalisierung auf der Grundlage klarer, vorhersehbarer und möglichst multilateral abgestimmter Regeln ein. Für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist eine weitere Liberalisierung des Welthandels von entscheidender Bedeutung.

Fairer und freier Handel tragen zu einer effizienteren Arbeitsteilung, zu höherer Spezialisierung und Qualifizierung von Beschäftigten, einem schnelleren Austausch von Wissen und damit insgesamt zu steigender Produktivität bei. Das Wachstum des Welthandels und grenzüberschreitende Investitionsströme haben vielerorts zu mehr Wohlstand beigetragen und damit Ungleichheiten reduziert und die Möglichkeit der Teilhabe erhöht.

Wirtschaftlicher Protektionismus wäre ein fataler Rückschritt, der langfristig zu globalen Wohlstandsverlusten führen würde. Deshalb brauchen wir offene Märkte und faire Handelsregeln unter dem Dach der WTO. Gleichzeitig gilt: Die Globalisierung muss politisch gestaltet werden, damit alle Teile der Gesellschaft und alle Länder davon profitieren.

Das BMWi hat durch eine Reihe von Instrumenten und Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung, die nachhaltig die Unternehmen in Deutschland unterstützen, aber auch durch Partnerschaften in Drittländern dazu beigetragen, nachhaltige Wachstums- und Entwicklungspotentiale zu entfalten. Dabei unterstützt das BMWi die Aktivitäten deutscher Unternehmen, ausländische Märkte zu erschließen und zu sichern – durch eine breite Palette

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von Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung. Hierzu gehören z.B. die Export- und Investitionsgarantien des Bundes, das Markterschließungs- und das Auslandsmesseprogramm, das vom BMWi geförderte Netzwerk der Auslandshandelskammern oder verschiedene Exportinitiativen des BMWi.

Handelsabkommen mit höchsten Standards

Das BMWi hat in der zurückliegenden Legislaturperiode Maßstäbe gesetzt mit Blick auf den Abschluss moderner Handelsabkommen. Das Handelsabkommen mit Kanada öffnet den kanadischen Markt für europäische Produkte und Dienstleistungen. Gleichzeitig setzt es mit einem ambitionierten Nachhaltigkeitskapitel hohe Standards zum Schutz , von Arbeitnehmern und Umwelt. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Wahrnehmung von Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleistet wird. Anstelle privater Schiedsgerichte wird ein Investitionsgericht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geschaffen, das in transparenten Verfahren entscheidet. CETA setzt damit Maßstäbe für künftige Handelsabkommen und ist ein wichtiger Schritt, faire und nachhaltige Regeln für die Globalisierung zu schaffen. Es bleibt ein zentrales Anliegen, die EU weiterhin beim Abschluss bilateraler Handelsabkommen zu unterstützen. So muss es z.B. eine Aufgabe der EU sein, mit den wachstumsstarken Volkswirtschaften im asiatischen-pazifischen Raum und in Lateinamerika Abkommen zu schließen.

Exportinitiativen und Markterschließungsprogramm

Mit dem Angebot zur Exportförderung unterstützt das BMWi kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland. Exportinitiativen und Markterschließungsprogramm wurden neu ausgerichtet. Zukunftsbranchen wie Energie, Umwelttechnologie, Gesundheitswirtschaft und zivile Sicherheit werden ebenso berücksichtigt wie traditionelle Industriezweige. Aufeinander abgestimmte Module ermöglichen Unternehmen die Wahl individuell passender Maßnahmen. Dabei werden mit dem Markterschließungsprogramm (MEP) branchenübergreifend Mittelständler adressiert, während sich die Exportinitiativen ("Energie", "Umwelttechnologie", "Gesundheitswirtschaft", "Zivile Sicherheitstechnologien") auf bestimmte Branchen fokussieren.

Konfliktmineralien

Auf Druck des BMWi ist es gelungen, ein europaweites, transparentes und wirkungsvolles Kontrollsystem für den Handel mit Konfliktmineralien auf den Weg zu bringen. Damit sind wir dem Ziel, die Finanzierung von bewaffneten Konflikten durch die rücksichtslose Ausbeutung von Rohstoffen einzudämmen, einen entscheidenden Schritt vorangekommen.

Rüstungsexportkontrolle

Kein wirtschaftliches Wachstum ohne Frieden und Sicherheit: Im Sinne des SDG 16 setzt sich das BMWi erfolgreich für effektive Rüstungsexportkontrollen ein. Bei der Entscheidung über Genehmigungen von Rüstungsexporten wird der Beachtung der Menschenrechte im Empfangsland besonderes Gewicht beigemessen; auch die Auswirkungen von Rüstungsexporten auf die nachhaltige Entwicklung der Empfängerländer werden berücksichtigt. Seit 2015 wurden zudem die Regeln für den Export von Kleinwaffen verbessert (Neue Kleinwaffengrundsätze, Einführung von Post-Shipment-Kontrollen).

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Auslandshandelskammern

Die deutsche Wirtschaft wird bei ihren Aktivitäten auf ausländischen Märkten an 130 Standorten in 90 Ländern weltweit durch Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen (AHKs) unterstützt. Das System der Auslandshandelskammern wurde evaluiert und finanziell gestärkt. Diese Einrichtungen setzen sich für die Interessen der Wirtschaft Deutschlands und des jeweiligen Sitzlandes ein und fördern den Wirtschaftsverkehr in beiden Richtungen mit umfangreichen Serviceleistungen. Sie übernehmen damit auch eine wichtige Aufgabe der Außenwirtschaftsförderung im öffentlichen Interesse. Damit wird auch der wirtschafts-kulturelle Austausch gefördert, die damit geschaffenen Begegnungsplattform von Unternehmern beider Länder tragen zu einer intensiven Zusammenarbeit und Partnerschaften bei.

Zusammenarbeit mit Afrika auf Augenhöhe

Trotz aller Probleme und Risiken bietet Afrika auch enorme Chancen für die deutsche Wirtschaft. Diese Chancen zu nutzen bedeutet zugleich, die wirtschaftliche Entwicklung Afrikas zu fördern und Perspektiven für die afrikanische Bevölkerung zu verbessern. Darauf zielt das BMWi-Konzept Pro! Afrika. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die deutsche Wirtschaft dabei unterstützten, Produktivität und Wertschöpfung vor Ort zu steigern. Im Mittelpunkt steht eine Zusammenarbeit gleichberechtigter Partner auf Augenhöhe. Konkret geht es darum, das Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung passgenauer auf Afrika auszurichten und eine breite Palette wirtschaftspolitischer Instrumente stärker auf Afrika zu konzentrieren.

e) Nachhaltige Entwicklung durch verantwortungsvolle Unternehmensführung

Das BMWi hat die verantwortungsvolle Unternehmensführung in das Zentrum der Regierungsarbeit gerückt: Die Stärkung der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze im BMWi sowie die Aufnahme von Nachhaltigkeitskapiteln in Freihandelsabkommen sind nur einige Beispiele für diese politische Schwerpunktsetzung.

Zahlreiche deutsche Unternehmen unterschiedlicher Größe sind als Exporteure, Importeure oder Investoren im Ausland aktiv. Das BMWi erwartet und fördert verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten deutscher Unternehmen im Ausland, damit die Unternehmen in den Ländern, in denen sie tätig sind, einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung leisten.

Mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen haben die Regierungen der 35 OECD-Mitgliedstaaten sowie 13 weiterer teilnehmender Staaten den Unternehmen wichtige Orientierungen dazu an die Hand gegeben, welches Verhalten von Unternehmen im Ausland erwartet wird. Nationale Kontaktstellen (NKS) in den Teilnehmerländern haben die Aufgabe, die Leitsätze bekannt zu machen und ihre Einhaltung zu fördern. Zudem fungieren sie als Beschwerdestelle: Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann dort eine Beschwerde wegen möglicher Verletzungen der Leitsätze durch ein Unternehmen einreichen. Die NKS prüft die Beschwerden und bietet im Falle ihrer Annahme ihre Unterstützung an, um eine Einigung der Parteien über die strittigen Fragen zu erzielen und die Beachtung und künftige Umsetzung der Leitsätze zu verbessern.

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Die Fortentwicklung des Systems der Nationalen Kontaktstellen und damit auch der deutschen NKS im BMWi ist uns ein großes Anliegen. Wir haben im Zuge der letzten deutschen Präsidentschaften bei G7 und G20 beim Thema nachhaltige Lieferketten einen Schwerpunkt auf die OECD-Leitsätze und die Nationalen Kontaktstellen gelegt. Im Ende 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte wurde ein ausführliches Kapitel zur Weiterentwicklung der deutschen NKS integriert. Auf dieser Basis wurde die NKS vor kurzem neu aufgestellt, personell verstärkt und mit einem eigenen Budget ausgestattet. Der Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat zudem den Beschwerdemechanismus der NKS durch eine Verbindung mit der Außenwirtschaftsförderung gestärkt: Verweigert ein Unternehmen die konstruktive Teilnahme am Beschwerdeverfahren, wird dies bei der Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien durch den Bund berücksichtigt. Die Bundesregierung behält sich in einem solchen Einzelfall den Ausschluss eines Unternehmens vor, das sich nicht mit etwaigen Vorwürfen auseinandersetzt.

Mit ihrer neuen Schlagkraft ist der NKS bereits ein beachtlicher Neustart in Sachen Öffentlichkeitsarbeit gelungen. Zudem hat sie zuletzt zwei komplexe Beschwerdeverfahren abgeschlossen, die sich auf Umweltaspekte beim Bau von Windparks sowie auf Arbeitsbedingungen in der Automobilzulieferung in Indien bezogen. Um ihre Arbeit weiter zu verbessern, stellt sich die NKS derzeit einer Überprüfung seitens der OECD und anderer Teilnehmerländer (sog. Peer Review). Von dem hieraus resultierenden Bericht erwarten wir weitere Anregungen zum Ausbau unserer Aktivitäten auf dem Gebiet der verantwortungsvollen Unternehmensführung.

f) Öffentliche Beschaffung und Vergaberecht

Der öffentlichen Hand und insbesondere dem Bund kommt eine Vorbildfunktion beim Einkauf von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bei der Einbeziehung nachhaltiger (insb. sozialer, umweltbezogener und innovationsorientierter) Kriterien bei Vergabeverfahren zu. Der Bund kann durch die nachhaltige Beschaffung einen wichtigen Beitrag für die Erreichung von sozial-, umwelt- und entwicklungspolitischen Zielen leisten.

Auf Vorschlag des BMWi wurde während der vergangenen drei Jahre das gesamte Vergaberecht modernisiert. Das gilt insbesondere für die umfassende Reform des Vergaberechts von April 2016 für den Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte. Darüber hinaus haben sich die Bundesregierung und die Länder auf Vorschlag des BMWi auf einen neuen Rechtsrahmen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, die "Verfahrensordnung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte" – UVgO, verständigt.

Sie wird für den Bund im Spätsommer 2017 in Kraft treten.

Wie ein roter Faden zieht sich durch diese neuen Regelungen der Anspruch, Nachhaltigkeitsaspekte stärker im Vergabeprozess zu berücksichtigen. Der neue Rechtsrahmen zur öffentlichen Auftragsvergabe stellt erstmals klar, dass strategische Aspekte, insb. Aspekte der Nachhaltigkeit, in jeder Phase des Vergabeverfahrens vom Auftraggeber vorgegeben werden können – von der Beschreibung der zu beschaffenden Leistung, der Festlegung der Eignungskriterien für die Unternehmen über die Gestaltung der Zuschlagskriterien bis hin zu

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Vorgaben für die Auftragsausführung. Bestimmte Kriterien zur Energieeffizienz bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren, technischer Güter und Ausrüstungen sowie die Umwelt- und Emissionswirkung von Straßenfahrzeugen müssen nach der Vergabeverordnung (VgV) sogar zwingend beachtet und vom öffentlichen Auftraggeber vorgegeben werden.

Das im Juli 2017 verkündete Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters, das gleichfalls das BMWi angestoßen und erarbeitet hat, leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung und Vermeidung von Wirtschaftskriminalität. Mit der Einrichtung eines bundesweiten Registers können öffentliche Auftraggeber in Zukunft einfach und zuverlässig nachprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu Straftaten oder anderen erheblichen Rechtsverstößen gekommen ist, aufgrund derer das Unternehmen ggf. vom Verfahren ausschließen ist.

Das BMWi setzt sich aktiv dafür ein, dass die Vergabestellen vor Ort auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene diese neuen Möglichkeiten ausschöpfen und entsprechende Vorgaben in die Vergabeverfahren mit einzubeziehen. Genauso wichtig wie der rechtliche Rahmen ist es, die Vergabestellen dabei vor Ort durch konkrete und praktische Informationen zu unterstützen. Die Bundesregierung hilft hier schon seit einiger Zeit. So können sich Auftraggeber über die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zu ganz konkreten Vergabefällen beraten lassen. Auftraggeber können sich zudem über die vom BMWi initiierte Kompetenzstelle für innovative Beschaffung (KOINNO) über die Möglichkeiten der innovativen Beschaffung beraten lassen. Das Umweltbundesamt schließlich stellt zahlreiche Leitfäden für die ökologische Beschaffung bestimmter Produkte zur Verfügung. Wenn Auftraggeber die Einhaltung bestimmter Gütesiegel vorgeben wollen, werden sie durch die neue Webplattform des "Kompass' Nachhaltigkeit"

unterstützt.

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung am 30. März 2015 im Maßnahmenprogramm zur neuen Nachhaltigkeitsstrategie ehrgeizige Ziele gesetzt, die die nachhaltige Beschaffung ganz konkreter Produkte und Dienstleistungen betreffen. Sie hat sich auch generell auf eine weitere Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung verständigt. Die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung und damit auch das BMWi und sein Geschäftsbereich werden darin verpflichtet, die einschlägigen Anforderungen im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten und entsprechende Vorgaben in ihren Vergabeverfahren zu machen.

Referenzen

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