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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg40. Ausgabe vom 10. November 2010Bekanntmachung der Gemeinde Tutzing

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u Sitzung des Bauausschusses am 16.11.2010 Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Landkreises Starnberg findet statt am Dienstag, 16.11.2010 um 14:30 Uhr im Staatlichen Beruf - lichen Zentrum Starnberg, Von-der-Tann-Straße 28, im Mehrzweckraum D 2 im Obergeschoss Treffpunkt Foyer Eingangsbereich

– Tagesordnung –

I. Öffentliche Sitzung

1. Staatliches Berufliches Zentrum; Stand der Energetischen Sanierung (Rundgang) 2. Landratsamt Starnberg; Sachstandsbericht

Besucherleitsystem 3. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

40. Ausgabe vom 10. November 2010

Bekanntmachung der Gemeinde Tutzing

u 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Würmseestadion“ an der Bernrieder Straße betreffend eine Teilfläche der Fl. Nr. 675 in Tutzing. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bau- und Ortsplanungsausschuss der Ge - meinde Tutzing hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2010 die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf des Flächennutzungs - planes mit Begründung i. d. F. vom 23. Februar 2010 sowie der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 18. November 2010 bis 21. Dezember 2010 im Rathaus der Gemeinde Tutzing, Kirchen - straße 9, Zimmer Nr. 15, während der allgemei- nen Dienststunden öffentlich aus und können dort eingesehen werden. Während dieser Zeit können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellung nahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach

§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist, bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes, unzuläs- sig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gel- tend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Tutzing, den 04. November 2010

Gemeinde Tutzing – G. Abendt, Dritter Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Starnberg

u Bebauungsplan Nr. 8102 f. d. Gebiet Schiffs - wiesen, 3. Änderung betreffend die Fl.Nrn.

13 und 12/2, Gemarkung Starnberg, als Be - bauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 14.10.2010 die 3. Änderung dieses

Bebauungsplans beschlossen, was hiermit ortsüb- lich bekannt gemacht wird (§ 2 Abs. 1 des

Baugesetzbuchs). Der Bebauungsplan ist erforder- lich, um auf den Grundstücken Fl.Nrn. 12/2 und 13 der Gemarkung Starnberg die Bebauung mit einem weiteren Einfamilienhaus planungsrechtlich zu sichern. Die Durchführung einer Umwelt - prüfung ist nicht erforderlich. Der Bebauungsplan- Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.10.2010 liegt gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetz - buches in der Zeit vom 18.11.2010 bis 20.12.2010 bei der Stadt Starnberg – Stadtbauamt –, Vogelanger 2, Zimmer 306, während der allge- meinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhrzu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienst stunden eingesehen werden. Während die- ser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrich- ten und Stellungnahmen abgeben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs gerichts ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gel- tend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Starnberg, 28.10.2010

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister

Umgriff Bebauungsplan Nr. 8102, 3. Änderung

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Strandbadstraße 2 82319 Starnberg INHALT:

t Sitzung des Bauausschusses am 16.11.2010 t Bebauungsplan Nr. 8102 f. d. Gebiet

Schiffswiesen, 3. Änderung betreffend die Fl.Nrn. 13 und 12/2, Gemarkung Starnberg, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches).

t 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Würmseestadion“ an der Bernrieder Straße betreffend eine Teilfläche der Fl. Nr.

675 in Tutzing. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kurzzeitpflege

Zur Entlastung der häuslichen Pflege bieten die Altenpflegeeinrichtungen des Landkreises Kurz zeit - pflege für eine Dauer von bis zu vier Wochen an.

Informationsmaterial über die Pflegeeinrichtungen kann im Landratsamt Starnberg – Fachbereich Sozialwesen – angefordert werden.

Telefon 08151 148 - 238

www. lk- starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

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