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Fördergrundsätze zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ - Fördersäule 3

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Academic year: 2022

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Allgemeine Hinweise

Es gelten die allgemeinen Fördergrundsätze des Kinder- und Jugendförderplanes 2021-2025 des Kreisjugendamtes Stein- furt (Seiten 48 und 49) mit der Ergänzung, dass Städte und Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk auch förderberech- tigt sind. Der Förderplan sowie der Antrag für die Fördersäu- le 3 sind auf der Homepage des Kreises Steinfurt eingestellt (www.kreis-steinfurt.de/kinder-jugendfoerderung).

Die Förderung erfolgt nur in Höhe der vom Land zu- gewiesenen Mittel für die Jahre 2021 und 2022. Be- willigt wird nach Antragseingang. Eine ergänzende Förderung mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendför- derplan des Kreisjugendamtes Steinfurt ist möglich.

Die Förderung erfolgt für Maßnahmen, die über das bestehende Angebot hinaus durchgeführt werden.

Der Antrag ist in der Regel spätestens 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung beim Kreisjugendamt Stein- furt zu stellen. Sämtliche Belege, Quittungen, Rechnun- gen, Nachweise sowie Einnahmen durch bspw. anderen Förderprogrammen, Spenden usw. sind beizubringen.

Vor der Durchführung einer Maßnahme emp- fiehlt es sich Rücksprache mit dem Team der Kinder- und Jugendförderung zu halten.

Bei der Berechnung der Förderung von Ferienfreizeiten und Aktionstagen werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt, die im Kalenderjahr der Maßnahme mindestens das 6. und höchstens das 21.

Lebensjahr vollenden sowie junge Menschen von 21 bis 27 Jahren, die eine Ausbildung absolvieren oder ein soziales Jahr ableisten berücksichtigt.

Förderpositionen (I)

• Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (inkl. 1 bis 2 Tagesveranstaltungen)

• Angebote der kulturellen Jugendarbeit (inkl. 1 bis 2 Tagesveranstaltungen)

• Angebote der Jugendverbandsarbeit (inkl. 1 bis 2 Tagesveranstaltungen)

• Ferienfreizeiten/Ferien- und Wochenendaktionen mit einer Dauer von 3 bis 21 Tagen

Fördergrundsätze

Veranstaltungsdauer Anzahl der

Teilnehmenden max. Förderung 1 bis 2 Tage

5 bis 10 500 €

11 bis 20 750 €

21 bis 30 1000 €

über 30 1250 €

Ab 3 Tagen

5 bis 10 1500 €

11 bis 20 2000 €

21 bis 30 2500 €

über 30 3000 €

Es wird erwartet, dass sich der Teilnehmerbeitrag durch die Förderung deutlich reduziert oder bestenfalls wegfällt.

Förderposition (II)

Angebote zur Förderung des jungen Ehrenamtes Förderumfang

Bei den Angeboten zur Förderung des jungen Ehrenamtes werden für die Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige gefördert, die ihren Erst- und / oder Zweitwohnsitz im Kreis Steinfurt haben. Die Förderhöchstsumme beträgt pro Antrag max.

3.000 €.

Zum Beispiel:

• Strukturen wieder aufbauen - Fort- und Weiterbil- dungsmöglichkeiten für aktive und ehemalige Ehren- amtliche im Rahmen eines Wochenendes (z.B. in einer Jugendbildungsstätte im Kreis Steinfurt) zum Aus- tausch, Teambuilding, Reaktivierung und zur gemeinsa- men Planung von Aktionen für Kinder und Jugendliche

• Zusammenhalt stärken - Förderung von Gemein- schaftsaktionen zum Teambuilding für ehrenamtliche Teamer und Teamerinnen, die Angebote für Kinder und Jugendliche begleiten

• Ehrenamtliches Engagement sichtbar machen – mittels einer jugendgerechten Plakataktion, eines Videofilmes, eines Podcasts etc.

• Mobilitätsbarrieren abbauen - Erstattung von Fahrtkos- ten - kostenlose Fun- oder Job-Tickets für JuLeiCa-In- habende und Freiwilligendienstleistende, die Angebote begleiten

Für Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Fach- beratung Kinder- und Jugendförderung des Kreisjugendam- tes gerne zur Verfügung.

Fördergrundsätze

zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für

Kinder und Jugendliche“ - Fördersäule 3

Referenzen

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