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Fördergrundsätze zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ – Fördersäule 2 Schulsozial- arbeit an weiterführenden Schulen

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Academic year: 2022

Aktie "Fördergrundsätze zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ – Fördersäule 2 Schulsozial- arbeit an weiterführenden Schulen"

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Allgemeine Hinweise

Die Corona-Pandemie stellt viele Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. Auf soziale Kontakte, Sport und das gemeinsame Erleben in der Gruppe mussten viele junge Menschen über lange Zeit verzichten. Erziehungs- berechtigte haben sich sehr verantwortungsvoll und auf- opfernd um ihre Kinder gekümmert. Wegfallende soziale Bezüge und das Erleben mit Gleichaltrigen konnten sie aber vielfach nicht kompensieren. Kindern und Jugendlichen sol- len daher neue Perspektiven und mehr Zuversicht vermit- telt werden. Um negative Folgen für die Entwicklung abzu- mildern, haben der Bund und das Land NRW das Programm

„Aufholen nach Corona“ beschlossen und stellen hierfür Mittel für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.

Mit Mitteln aus der Fördersäule 2 sollen nach Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses zusätzliche Angebote der so- zialen Arbeit an Schulen sowie zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit gefördert werden. Das Kreisjugendamt beabsichtigt daher die bereits bestehenden Angebote an den weiterführenden Schulen auszubauen und zu stärken.

Für diese Angebote stehen im Jahr 2021 rund 135.000 € und im Jahr 2022 rd. 270.000 € zur Verfügung. Die Förde- rung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Mit- telbereitstellung durch das Land NRW.

Förderpositionen

An den weiterführenden Schulen ist ein umfangreicheres Beratungsangebot der Schulsozialarbeiterinnen und Schul- sozialarbeiter mit folgender Zielsetzung möglich:

• Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich mit ihren individuellen Themen in Bezug auf die Pandemie an die Schulsozialarbeit wenden.

• Bei Bedarf bietet die Schulsozialarbeit gruppendyna- mische Prozesse für Klassen oder einzelne Kinder/Ju- gendliche an.

Fördergrundsätze

Förderfähig ist der Einsatz zusätzlicher Schulsozialarbei- terinnen und Schulsozialarbeiter an allen weiterführenden Schulen im Bezirk des Kreisjugendamtes Steinfurt. Hierzu zählen insbesondere Berufskollegs, Förderschulen, Ge- samtschulen, Gymnasien, Hauptschulen, Realschulen, Se- kundarschulen sowie Weiterbildungskollegs.

Die Förderung erfolgt für zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit bzw. die Aufstockung bestehender An- gebote. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik oder eines verwandten Faches. Pro Schule können maximal fünf zusätzliche Stunden (Zeitstunden) pro Woche für die Schulsozialarbeit beantragt werden.

Der Antrag auf Förderung aus dem Aktionsprogramm „Auf- holen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ – Fördersäu- le 2 ist bis zum 22. Oktober 2021 zu stellen.

Nach dem Stichtag (22. Oktober 2021) wird anhand der Antragsunterlagen die grundsätzliche Förderfähigkeit ge- prüft. Falls die insgesamt beantragten Maßnahmen das zur Verfügung stehende Budget überschreiten, erfolgt eine prozentuale Kürzung des beantragten Umfangs Stunden auf volle oder halbe Zeitstunden über alle Anträge. Die je- weilige Förderhöhe im Einzelfall wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt.

Der Antragsteller hat zu versichern, dass es sich bei der be- antragten Förderung um ein zusätzliches Beratungsange- bot handelt, welches nach dem 01. Oktober 2021 begonnen hat. Als Nachweis ist die Änderung des Arbeitsvertrages über die Aufstockung des Stundenumfangs vorzulegen.

Der Antrag für die Fördersäule 2 ist auf der Homepage des Kreises Steinfurt eingestellt.

Förderumfang

Das Beratungsangebot der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wird mit 50 € pro zusätzlicher Stunde der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter pro Woche vergolten.

Die Auszahlung der Fördergelder an die Antragsteller er- folgt nach Ablauf eines Quartals.

Für Fragen stehen Ihnen Herr Hüsing (02551 69-2310) oder Frau Waterkamp (02551 69-2354) gerne zur Verfügung.

Fördergrundsätze

zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für

Kinder und Jugendliche“ – Fördersäule 2 Schulsozial-

arbeit an weiterführenden Schulen

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