• Keine Ergebnisse gefunden

Staatsanwälte zu Gast bei der KVB

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Staatsanwälte zu Gast bei der KVB"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bayerisches Ärzteblatt 12/2008 773

KVB informiert

rin der dortigen Prüfgruppe, Dina Michels, zur Diskussion stellte, sorgten für Gesprächsstoff.

Die Veranstaltung nimmt einen über die Jah- re hinweg stetig wachsenden Stellenwert und hohen Bekanntheitsgrad ein, was auch an dem mit ausgewiesenen Experten bestückten Re- ferentenpool liegen dürfte. Die Anregung ins- besondere von Seiten der Staatsanwälte, auch einzelne Fallbeispiele in diesem Gremium ge- meinsam zu erörtern und zu diskutieren, zeigt, dass eine weitere enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft möglich sein wird.

Ingrid Huber (KVB) im Sozialrecht“ oder „Plausibilitätsprüfung“

eine treffende Übersicht über das Alltagsge- schäft nicht nur der KVB, sondern natürlich auch der Stelle nach § 81a Sozialgesetzbuch V zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Ge- sundheitswesen. Deren Vorsitzender stellte den aktuellen Geschäftsbericht der Stelle vor. Vom hohen Stand der Informationstechnologie in der KVB konnten sich anschließend die Gäste überzeugen, als der Leiter des Kompetenzzen- trums Abrechnung, Franz Grundler, die tech- nische Verarbeitung der Abrechnungsdateien mit dem „KVB-Abrechnungsportal“ demons- trierte. Nicht zuletzt die Erfahrungen der Kauf- männischen Krankenkasse bei der Aufdeckung von Abrechnungsmanipulationen, die die Leite- Die KVB sieht in einer verbesserten Zusammen-

arbeit mit den Staatsanwaltschaften die Chan- ce, die eigene Position in dem oft sehr diffi- zilen Prüfgeschäft deutlich zu machen und so die Interessen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten besser zu vertreten. Dabei kann auch deutlich gemacht werden, dass nicht jede Falschabrechnung gleich den Verdacht eines Abrechnungsbetruges begründet, son- dern fehlerhafte Abrechnungen auch durch die Komplexität der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen und der oftmals nicht eindeutigen Bestimmungen der Gebührenordnung bedingt sind.

Die Teilnehmer bekamen in praxisnahen Vor- trägen mit Themen wie „Schadensermittlung

Staatsanwälte zu Gast bei der KVB

Zufrieden mit dem Verlauf des Symposiums waren Organisatoren und Referenten: Peter Einhell, Kerstin Kols, Franz Grundler, Dina Michels, Dr. Julian Fuchs, Thomas Gattung, Thomas Schmidt und Dr. Johannes Jansen (v. li.).

Wenn der Staatsanwalt kommt, ist dies nicht unbedingt ein freudiges Ereignis.

Anders ist es hingegen bei dem mittlerwei- le zur Tradition gewordenen Jahressym- posium der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit Vertretern der Justiz- behörden und aus dem Gesundheitswe- sen. Die siebte Informationsveranstaltung dieser Art, die Ende Oktober in Regens- burg stattfand, verfügte über eine fachlich hochkarätig besetzte Referentenliste. Des- halb kamen diesmal nicht nur 20 Staats- anwälte an die Donau, sondern auch viele Prüfungsexperten aus anderen Bereichen wie etwa den Krankenkassen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Entsprechend ändern sich natürlich auch die notwendigen Qualifikationen, die für die Aufgaben in dem Bereich benötigt werden.. „Zum Glück haben wir ein flexibles und einge-

Und noch einen weiteren Gesichtspunkt sollten Ärzte und Psychotherapeuten, die eine Filiale eröffnen möchten, bedenken: Auch wenn sie bereits genehmigt wurde, können Kollegen im

Größter Auftraggeber der Gedikom ist bislang die KVB, für die die Gedikom nicht nur die Or- ganisation und telefonische Vermittlung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes insbesondere

Die stufenweise Einführung der neuen Abrech- nungs-Software „KVAI“ – beginnend im Jahr 2003 – hat es der KVB ermöglicht, die Ho- norar-Restzahlungen zuverlässig und pünkt-

Zur Unterstützung der niedergelassenen Ärz- te, die Heilmittel verordnen, hat die Kassen- ärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) deshalb bereits im vergangenen Jahr eine Liste

In diesem Rahmen berichtete Andreas Pavlovic, der im Bereich Sicherstellung der Kas- senärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für Grundsatzfragen zuständig ist, über die Medizini-

Q Wenn auf Grund des anonymen Hin- weises ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die Gesetzliche Kranken- versicherung besteht,

Zudem ist dieses Vorgehen für den einzel- nen Vertragsarzt wie auch für die KVB völlig intransparent und bietet dem Arzt sicherlich keine Entscheidungshilfe für oder gegen eine