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TOP 15 - Novellierung von Bremischen Landesgesetzen

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 23. Februar 2021 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen

22.02.2021

L 10

NEUFASSUNG

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 23.02.2021

„Novellierung von Bremischen Landesgesetzen“

„Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Land)“

A. Problem

Der Abgeordnete Timke (BIW) hat für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Trifft es zu, dass der Magistrat der Seestadt Bremerhaven den Senat aufgefordert hat, das Bremische Beamtengesetz zu ändern, um zu

gewährleisten, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung, Beförderung und Entlassung von Bediensteten des Rechnungsprüfungsamtes Bremerhaven künftig wieder bei der Stadtverordnetenversammlung liegt, und wenn ja, wann ist diese Aufforderung erstmalig erfolgt?

2. Wann wird der Senat den Entwurf der Gesetzesänderung aus Frage 1. der Bremischen Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen?

3. Wie erklärt der Senat den zeitlichen Verzug bei der Erarbeitung der vom Magistrat der Stadt Bremerhaven gewollten Gesetzesnovellen?

B. Lösung

Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

Zu Frage 1:

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat den Senator für Finanzen nicht gebeten, das Bremische Beamtengesetz zu ändern, sondern am 10. August 2020 gebeten, die Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen, in dem diese Änderung richtig zu verorten ist, zu ändern.

Zu Frage 2:

Ein Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Nach deren Abschluss ist beabsichtigt, den Entwurf dem Senat zur ersten Beschlussfassung vorzulegen. Da es sich um eine Änderung handelt, die die Regelung beamtenrechtlicher Verhältnisse betrifft, ist sodann das Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften zu durchlaufen. Im Anschluss erfolgt eine zweite

Beschlussfassung des Senats. Erst danach kann der Gesetzentwurf der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt werden.

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Zu Frage 3:

Zur Erstellung von Gesetzentwürfen bedarf es regelmäßig einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts und der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Für die Öffentlichkeitsarbeit geeignet.

Die Senatsvorlage ist nach Beschlussfassung und Zuleitung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) im Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen zu veröffentlichen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Tischvorlage des Senators für Finanzen vom 22. Februar 2021 der mündlichen Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Timke (BIW) in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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