vom 20. Oktober 2020
Entwurf eines Bremischen Krankenhausgesetzes
1. Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Bremischen Krankenhausgesetzes mit der Bitte um Beschlussfassung.
2. Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung
(Krankenhausstrukturgesetz - KHSG), Änderungen des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und sonstiger bundesgesetzlicher Änderungen, insbesondere zum Thema Qualität, erfordern eine Umsetzung der entsprechenden Regelungen im Bremischen Krankenhausgesetz. Des Weiteren besteht hinsichtlich des Bremischen Krankenhausdatenschutzgesetzes (BremKHDSG) Anpassungsbedarf aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daher soll eine Neufassung des Bremischen Krankenhausgesetzes erfolgen. Mit der Novellierung sollen zugleich fachliche Weiterentwicklungen aufgenommen und damit insbesondere der Qualitätsaspekt gestärkt werden.
3. Durch den Gesetzesentwurf werden voraussichtlich keine Kosten entstehen.