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Novellierung der Bremischen Landesbauordnung

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Academic year: 2022

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Ortsamt

Neustadt/Woltmershausen

Freie

Hansestadt Bremen

Bremen, den 20.06.2017

B e s c h l u s s

des Beirates Woltmershausen vom 19.06.2017

zur Novellierung der Bremischen Landesbauordnung

Der Beirat beantragt, bei der anstehenden Novellierung der Bremischen Landesbauordnung den § 8 Absatz 4 hinsichtlich der zwingenden Schaffung von Spielplätzen bei der Errichtung von Gebäuden mit insgesamt mehr als drei Wohnungen folgende Änderungen vorzunehmen:

• Der Begriff „nur unter großen Schwierigkeiten“ in Absatz 4 sollte definiert werden, um eine Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

• Bei der Berechnung der Höhe des Ablösebetrages muss neben einem Betrag für die Errichtung von Spielgelegenheiten auch ein Betrag für die Unterhaltung von

Kinderspielmöglichkeiten einbezogen werden.

• Wird die Zahlung von Ablösebeträgen gestattet, soll sichergestellt werden, dass diese Gelder auch für Spielgelegenheiten im selben Stadtteil ausgegeben werden.

gez. Czichon

Annemarie Czichon (Ortsamtsleiterin)

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