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Anzeigepflicht Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist

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Anzeigepflicht

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der stationären und ambulan- ten Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens. Er erfüllt über- wachende, vorsorgende und fürsor- gende Aufgaben.

Die Aufgaben sowie die Struktur des Öffentlichen Gesundheitsdiensts sind im „Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sach- sen“ (SächsGDG) aus dem Jahr 1991 festgelegt. So haben Gesundheits- ämter der Städte und Landkreise den Auftrag (§10), die Berufsausübung der Angehörigen der ärztlichen und nichtärztlichen Berufe des Gesund- heitswesens auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Dazu haben alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte den Beginn und die Beendigung einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zu - ständigen Gesundheitsamt anzuzei- gen. In der Anzeige des Beginns der Berufsausübung ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbe- zeichnung nachzuweisen. Anzuzei gen sind auch nachträgliche Änderungen der Adressen oder der Änderung des Familiennamens. Diese Mel dung muss unabhängig von der Meldung bei der Sächsischen Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen erfolgen.

Leider erfolgt in Sachsen die Mel- dung durch die Kolleginnen und Kollegen derzeit sehr unzureichend, sodass die Gesundheitsämter vor Ort nicht immer aktuell aussagefähig sind. Defizite werden immer dann festgestellt, wenn potentielle Patien- ten nach Niederlassungen im zustän- digen Gesundheitsamt anfragen oder das Gesundheitsamt Rückfragen zu Patienten hat.

Im Sinne einer guten Zusammenar- beit bitten die Ämter, bisher nicht erfolgte Meldungen unverzüglich nachzuholen. Nach §14 des Sächs- GDG müssen Verstöße, das heißt wer

die vorgeschriebene Anzeige nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht richtig erstattet, geahndet werden.

Eine Liste über die zuständigen Ge - sundheitsämter kann über die Home- page des Sächsischen Staatsministe- rium für Soziales unter http://www.

sms.sachsen.de in der Rubrik abge- rufen werden.

Dipl.-Med. Petra Albrecht Vorstandsmitglied der Sächsischen Landesärztekammer, Vorsitzende des Ausschusses

„Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst“

der Sächsischen Landesärztekammer“

Mitteilungen der Geschäftsstelle

164 Ärzteblatt Sachsen 4 / 2008

Kommission Sucht und Drogen (KSD)

Am 27. 2. 2008 trat in der Sächsi- schen Landesärztekammer erstmals die vom Präsidenten und dem Vor- stand neu berufene Kommission Sucht und Drogen zusammen. Sie setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Herr Prof. Dr. med. habil. Otto Bach, Leipzig

Herr Erik Bodendieck, Wurzen Frau Dr. med. Kathrin Bräutigam, Dresden

Herr Prof. Dr. med. habil. Joachim Fauler, Dresden

Herr Dr. jur. Alexander Gruner, Dresden

Herr Tobias Hückel, Dresden Herr Ass. jur. Michael Kratz, Dresden Herr Dr. med. Andreas Prokop, Döbeln

Herr Dr. med. Mario Wernado, Leipzig

den Vorsitz nimmt Dr. med. Frank Härtel, Wiesen, ein.

Zur konstituierenden Sitzung verstän- digten sich die Mitglieder über die aktuellen Notwendigkeiten, die recht- lichen Grundlagen und die weiteren Vorgehensweisen bezogen auf ange- messenes ärztliches Handeln in der Suchtkrankenversorgung.

Festgestellt musste werden, dass sich im Freistaat Sachsen, insbesondere aber in der Leipziger Region, nicht nur zweifelhafte, sondern auch unzu läs- sige Verordnungen von Benzodiaze- pinen bei der Behandlung von Dro- genabhängigen zeigen. Diese Verfah- rensweisen sind zu verändern. Die Kommission wird im Zusammenwir- ken mit anderen Gremien der Säch- sischen Landesärztekammer sowie in Zusammenarbeit mit den Partnern im Gesundheitswesen Lösungswege für eine qualitativ hochwertige Be - handlung Suchtkranker auf der Grund- lage der gesetzlichen Gegebenheiten suchen. Über die weitere Arbeit der Kommission wird es in Zukunft noch Veröffentlichungen geben.

Dr. med. Frank Härtel Vorsitzender KSD

Ausfahrt der Kreis- ärztekammer Dresden

Wie angekündigt, findet am Mittwoch, dem 21. Mai 2008 die diesjährige Ausfahrt der Kreisärz- tekammer Dresden statt. Wir möch- ten im Folgenden das Programm nochmals bekannt geben und bitten Sie, Ihre Teilnahmegebühr von 20 EUR/Person vorab bis zum 20. 4. 2008 unter Benutzung des Zahlscheins zu überweisen.

Die Ausfahrt führt dieses Jahr nach Pirna. Abfahrt ist 8.00 Uhr an der Sächsischen Landesärztekammer oder 8.30 Uhr am Postplatz. Eine Stadt- führung in Gruppen, der Besuch des Stadtmuseums sowie abschließend der Marienkirche sollen das Interesse für einen eventuellen späteren, indi- viduellen Besuch von Pirna wecken.

Nach dem gemeinsamen Essen im Brauhaus „Zum Giesser“ besuchen wir den Barockgarten Großsedlitz.

Mit einem gemeinsamen Kaffeetrin- ken klingt der Nachmittag aus.

Sie sind mit Ihrem Partner/Partnerin herzlich willkommen!

Ihr Seniorenausschuss der Kreisärztekammer Dresden

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