© Landkreis Erding Stand 06/2019 Seite 1 von 4 Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag
auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Landratsamt Erding
Sachgebiet 31-2 - Waffenwesen Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
Waffenbesitzkarte (grüne WBK) zum Gebrauch und Besitz einer / mehrerer Waffen Eintragung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer / mehrerer Waffen in WBK Nr.
Waffenbesitzkarte als Sportschütze (gelbe WBK)
Waffenbesitzkarte für Waffensammler oder Waffensachverständige Munitionserwerbsberechtigung
Munitionserwerbsschein Waffenschein
Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
Antragsteller
Name, Vorname Geburtsdatum / -ort Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Telefon
Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter In der Bundesrepublik Deutschland
ununterbrochen wohnhaft seit
Wohnungen in den letzten 10 Jahren
erstmals wohnhaft im Jahre
Ich beabsichtige den Erwerb folgender Waffe(n) Munition:
lfd. Nr. genaue Bezeichnung der Waffe(n)
(z. B. Repetierbüchse, Selbstladebüchse, Pistole) Kaliber / Munition
In der beantragten Waffe ist ein Schalldämpfer eingebaut ja nein
Mir wurden bisher keine folgende waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt:
Art der Erlaubnis Nummer und Ausstellungsdatum ausstellende Behörde
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© Landkreis Erding Stand 06/2019 Seite 2 von 4 Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Ich besitze
Nur ausfüllen bei Beantragung eines Waffenscheines!
Ich beabsichtige, die Schusswaffe(n) wie folgt sicher aufzubewahren:
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden für den Gebrauch von Schusswaffen habe ich abgeschlossen
Schusswaffen und Munition:
keine folgende
lfd. Nr. genaue Bezeichnung der Waffe Kaliber / Munition Hersteller (Typ, Modell) Herstellungsnummer
lfd. Nr. genaue Bezeichnung der Waffe Kaliber / Munition Hersteller (Typ, Modell) Herstellungsnummer Eine erlaubnisfreie Schreckschuss- oder Reizstoffwaffe reicht für meinen Zweck nicht aus.
Ich möchte folgende Schusswaffe(n) außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums führen:
am bei
(Nachweis beigefügt)
Der Waffenschein soll mit dem Zusatz ausgestellt werden, dass er auch für andere zuverlässige, sachkundige und körperlich geeignete Personen gilt, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses die Schusswaffe nach den Weisungen des Erlaubnisinhabers führen
nein ja Angaben
zur Person
Waffenschrank der europäischen Norm DIN/EN 1143/1
0
1
Widerstandsgrad
Waffenschrank nach der deutschen Klassifizierung VDMA 24992
A
B
Sicherheitsstufe
Ich bewahre Munition wie folgt auf:
getrennt von den Waffen
Angaben zur Waffensachkunde:
Ich habe bereits eine Sachkundeprüfung erfolgreich vor dem Prüfungsausschuss abgelegt.
Ich bin mit den Vorschriften über Notwehr und Notstand vertraut Beschreibung
Prüfungszeugnis liegt bei
Jägerprüfung Jagdkurs
Prüfungszeugnis wurde bereits vorgelegt am
ja nein
© Landkreis Erding Stand 06/2019 Seite 3 von 4 Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit.
Anlage(n):
Datum
Unterschrift Ort
Antragsbegründung:
Mein Bedürfnis
begründe ich wie folgt:
Persönliche Zuverlässigkeit und Eignung:
Ich bin
Ich bin
Ich leide
zum Führen der Schusswaffe zum Erwerb der Schusswaffe
zum Besitz der Schusswaffe zum Erwerb der Munition
nicht vorbestraft
wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt:
nicht Mitglied in einem Verein, der unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot unterliegt.
nicht Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.
nicht psychisch krank oder debil.
nicht an
nicht abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig.
nicht innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen.
schwerer Sehschwäche, Nachtblindheit, Farbuntüchtigkeit, Hirnverletzung, schwerer Herz- Kreislauferkrankung, Diabetes, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Schwerhörigkeit bzw. Taubheit, Lähmung oder anderen schweren Erkrankungen.
Hinweis:
Jede Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrags ist kostenpflichtig!
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Sie sind gem. § 39 WaffG verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung holt die Behörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle und Ihrer Wohnsitzgemeinde ein.
Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen/ abrufen. Diese
Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.
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