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Hochschule
BAföG-Unterstützung: Keine Nachteile für Studierende im Winterse- mester 2020/2021
Das Wintersemester 2020/2021 wird digital ablaufen und Prüfungen werden zunächst bis zum 10. Januar so weit wie möglich ausgesetzt werden. Damit die Studierenden bei der BAföG-Unterstützung keine Nachteile haben, wird das laufende Wintersemester als
„Null-Semester“ gewertet. Bereits im August dieses Jahres hatte der rheinland-pfälzi- sche Landtag beschlossen, die Regelstudienzeit für das Sommersemester 2020 zu ver- längern.
„Die Pandemie hält uns weiterhin in Atem. Die digitale Lehre an unseren rheinland- pfälzischen Hochschulen läuft gut und das Wintersemester ist kein verlorenes Semes- ter. Damit dies so bleibt, haben wir Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass BA- föG-Empfängerinnen und Empfänger, die wegen der Pandemie länger studieren, ihre Förderungsansprüche nicht verlieren“, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf. „Wir wol- len, dass das Studium ohne finanzielle Hürden zu bewerkstelligen ist. Das BAföG ist das zentrale Instrument, allen Studieninteressierten das Studium finanziell zu ermögli- chen. Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass Studierende aufgrund finanzieller Sor- gen vom Studium verschreckt werden. Daher handeln wird hier entschieden.“
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR
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Mainz, 21. Dezember 2020 Markus Nöhl
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