Sozialhilfe in Bayern 2017
Teil 2: Empfängerinnen und Empfänger
Statistische Berichte
K I 1 j 2017
Hrsg. im Dezember 2018
Bestellnr. K1102C 201700
Zeichenerklärung
0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleins- ten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit
– nichts vorhanden oder keine Veränderung / keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug · Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht
rechenbar
... Angabe fällt später an
X Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( ) Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert
erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis
r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt
‡ entspricht
Impressum
Auf- und Abrunden
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichun- gen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel werte wegen Rundens vom Wert 100 % abwei- chen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.
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Statistische Berichte
bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert.
Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik Nürnberger Straße 95
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen ... 6
Hilfe zum Lebensunterhalt
Personengemeinschaften am 31.12.2017
1. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft und
Dauer der Leistungsgewährung ... 12 2. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in
Bayern am 31.12.2017 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft und einer längsten ununterbrochenen Dauer der Leistungsgewährung für mindestens ein Mitglied der
Personengemeinschaft ... 14 3. Ausgewählte Personengemeinschaften mit Minderjährigen von Empfängerinnen und Empfängern
von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2017 nach Typ
der Personengemeinschaft, Altersgruppe und Nationalität ... 16 4. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2017 nach Haushaltsgröße, Zahl der
Leistungsberechtigten und Regelbedarfsstufen ... 18 5. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2017 nach Typ der Personengemeinschaft und
durchschnittlich monatlichen Zahlbeträgen ... 19 6. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt
in Bayern am 31.12.2017 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft
und Bruttobedarf im Berichtsmonat ... 20 7. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt
in Bayern am 31.12.2017 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft
und angerechnetem Einkommen im Berichtsmonat ... 22 8. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt
in Bayern am 31.12.2017 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft
und Einkommensarten ... 24 9. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt
in Bayern am 31.12.2017 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft
und Nettobedarf im Berichtsmonat ... 26 10. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in
Bayern am 31.12.2017 nach Sitz des Trägers, Ort der Leistungserbringung, Typ der Personen- gemeinschaft, Art des Trägers und regionaler Gliederung
10.1 Insgesamt ... 28 10.2 Überörtliche Träger ... 28 10.3 Örtliche Träger ... 30 11. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in
Bayern am 31.12.2017 nach Wohnort der Personengemeinschaft, Ort der Leistungserbringung,
Typ der Personengemeinschaft und regionaler Gliederung ... 36
Hilfe zum Lebensunterhalt
Empfängerinnen und Empfänger am 31.12.2017
12. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach Art des Trägers, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status, Geschlecht und Altersgruppen
12.1 Außerhalb von Einrichtungen ... 43 12.2 In Einrichtungen ... 44 12.3 Insgesamt ... 45 13. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach
Geschlecht, aufenthaltsrechtlichem Status und Staatsangehörigkeit ... 46 14. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach
Regelbedarfsstufen, Geschlecht und Altersgruppen ... 47 15. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach
Ort der Leistungserbringung, den im Berichtsmonat anerkannten Bedarfen, Geschlecht und
Altersgruppen ... 48 16. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
in Bayern am 31.12.2017 nach Art der gewährten Mehrbedarfszuschläge, Geschlecht und
Altersgruppen ... 50 17. Nicht in Deutschland geborene Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
in Bayern am 31.12.2017 nach Jahr des Zuzugs, Staatsangehörigkeit und Altersgruppen ... 51 18. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach
Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter ... 52 19. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach
ausgewählten Merkmalen, Art des Trägers, Ort der Leistungserbringung und regionaler Gliederung 19.1 Insgesamt ... 54 19.2 Überörtliche Träger ... 54 19.3 Örtliche Träger ... 56 20. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach
Wohnort der Leistungsberechtigten, Ort der Leistungserbringung, ausgewählten Merkmalen
und regionaler Gliederung ... 62
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Empfängerinnen und Empfänger am Ende des 4. Quartals 2017
21. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am Ende des 4. Quartals 2017 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, bisheriger Dauer des Leistungsbezugs und Geschlecht ... 69 22. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern
am Ende des 4. Quartals 2017 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Höhe des Brutto- bedarfs und Geschlecht ... 70 23. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern
am Ende des 4. Quartals 2017 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Nettobedarf und Geschlecht ... 72 24. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern
am Ende des 4. Quartals 2017 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Höhe des ange-
rechneten Einkommens und Geschlecht ... 74
25. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am Ende des 4. Quartals 2017 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Ursache der
Leistungsgewährung und Geschlecht ... 76 26. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern
mit Einstellung der Leistung im 4. Quartal 2017 nach Altersgruppen zum Zeitpunkt der Einstellung, Grund der Einstellung und Geschlecht ... 78 27. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern
am Ende des 4. Quartals 2017 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Regelbedarfsstufen, abweichender Regelsatzfestsetzung, durchschnittlichem Regelsatz und Geschlecht ... 79 28. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern
am Ende des 4. Quartals 2017 nach Ort der Leistungserbringung, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Art des Trägers und regionaler Gliederung
28.1 Insgesamt ... 80 28.2 Überörtliche Träger ... 80 28.3 Örtliche Träger ... 82 29. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern
am Ende des 4. Quartals 2017 nach Ort der Leistungserbringung, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Wohnort der Leistungsberechtigten und regionaler Gliederung ... 88
Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
Empfängerinnen und Empfänger am Ende bzw. im Laufe des Berichtsjahres 2017
30. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am Jahresende 2017 nach Staatsangehörigkeit, Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung,
Geschlecht und Leistungsarten
30.1 Insgesamt ... 95 30.2 Nichtdeutsche ... 96 31. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern im
Laufe des Berichtsjahres 2017 nach Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht
und Leistungsarten ... 97 32. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am
Jahresende 2017 nach Geschlecht, Leistungsarten und Staatsangehörigkeit ... 98 33. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern im
Laufe des Berichtsjahres 2017 nach Geschlecht, Leistungsarten und Staatsangehörigkeit ... 99 34. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zur Gesundheit in Bayern am Jahresende 2017 nach
Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 100 35. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zur Gesundheit in Bayern im Laufe des Berichtsjahres
2017 nach Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 101 36. Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Bayern am
Jahresende 2017 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Geschlecht und Leistungsarten 36.1 Außerhalb von Einrichtungen ... 102 36.2 In Einrichtungen ... 104 36.3 Außerhalb von und in Einrichtungen ... 106 37. Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Bayern im
Laufe des Berichtsjahres 2017 nach Altersgruppen, Geschlecht und Leistungsarten ... 108
38. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Bayern am Jahresende 2017 nach Alters- gruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 110 39. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Bayern im Laufe des Berichtsjahres 2017
nach Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 114 40. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
Hilfe in anderen Lebenslagen in Bayern am Jahresende 2017 nach Altersgruppen, Ort der Leistungs- erbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 118 41. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
Hilfe in anderen Lebenslagen in Bayern im Laufe des Berichtsjahres 2017 nach Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 120 42. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am
Jahresende 2017 nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Altersgruppen, ausgewählten Leistungs- arten, Ort der Leistungserbringung, Art des Trägers und regionaler Gliederung
42.1 Insgesamt ... 122 42.2 Überörtliche Träger ... 122 42.3 Örtliche Träger ... 124 43. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am
Jahresende 2017 nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Altersgruppen, ausgewählten Leistungs-
arten, Ort der Leistungserbringung, Wohnort der Leistungsberechtigten und regionaler Gliederung ... 130
Vorbemerkungen
Die Erhebungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch stellen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger bereit. Ferner dienen die Angaben als Grundlage für die weitere Planung und Fortentwicklung des SGB XII. Dabei gliedern sich die jährlichen Statistiken in zwei Teile:
Teil I: Ausgaben und Einnahmen Teil II: Empfängerinnen und Empfänger
Die in diesem Bericht (Teil II: Empfängerinnen und Empfänger) dargestellten Daten basieren auf folgenden statistischen Erhebungen:
- Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (ohne kurzzeitige Hilfe) - Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
Auskunftspflichtig für alle drei Statistiken sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe für ihren sachlichen Zuständigkeitsbereich.
Die ab den Berichtsjahren 1994 und 2005 rechtlichen Änderungen des Sozialhilferechts, besonders die Übernahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerber in das Asylbewerberleistungsgesetz vom 30. Juni 1993 und die Übernahme von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Angehörige in den Leistungsbereich des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), lassen eine Vergleichbarkeit der Daten zu den Vorjahren nur bedingt zu.
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebungen finden sich im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, (565)).
1. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Kapitel 3) erhalten Personen, die sonst bei Bedürftigkeit keine anderen Leistungen beziehen. In die Erhebung fließen Personen ein, denen für mindestens einen Monat Leistungen gewährt wurden. Erfasst werden zudem die Leistungsberechtigten, denen diese Hilfe weniger als einen Monat zur kurzfristigen Überbrückung gewährt wird (z.B. als Vorleistung für Rente etc.) sowie die Personen, die zunächst anteilige Monatssätze oder auch nur Barschecks u. a. provisorische Zahlungen erhalten, im folgenden Monat aber monatliche Regelsätze beziehen. Ausgewiesen werden sämtliche Personen, die zur Personengemeinschaft (bislang Bedarfsgemeinschaft) gehören, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt, d.h. deren Einzeleinkommen und –vermögen für die Bedarfsbefriedigung anderer Mitglieder zum Einsatz kommt. Hierzu zählen die nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt lebenden minderjährigen unverheirateten Kinder (§ 27 Absatz 2 SGB XII) sowie Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben und ihre im Haushalt lebenden minderjährigen unverheirateten Kinder (§ 20 SGB XII).
Folgende Personen bzw. Hilfen werden im Rahmen dieser Statistik nicht berücksichtigt:
- Empfängerinnen und Empfänger Hilfe zum Lebensunterhalt, denen die Hilfe nicht nach
monatlichen Regelsätzen, sondern nach Wochen-, Tages- bzw. anteiligen Monatssätzen
ausgezahlt wird;
- Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach § 32 SGB XII (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) und/oder nach § 33 SGB XII (Beiträge für die Vorsorge) erhalten;
- Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach § 36 SGB XII (Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft) erhalten;
- Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII beziehen;
- Empfängerinnen und Empfänger pauschaler und ausschließlich einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 31 SGB XII);
- deutsche Empfängerinnen und Empfänger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben;
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aufgrund anderer Bestimmungen als nach dem SGB XII, z.B. nach landesrechtlichen Bestimmungen;
- Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
- Hilfen gem. § 27 Abs. 3 SGB XII (z.B. Tätigkeiten, die von mobilen sozialen Diensten im Haushalt übernommen werden).
2. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Am 1. Januar 2005 wurde das zum Januar 2003 in Kraft getretene „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (GSiG) durch das 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ersetzt. Mit dem Jahr 2015 wurde die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von einer dezentralen Jahresstatistik auf eine zentrale Quartalsstatistik umgestellt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung, die älteren (die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben) bzw. volljährigen dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dient und dabei auch die „verschämte Armut im Alter“ eingrenzen soll. Ein Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern der Leistungsempfänger findet in der Regel nicht statt.
Folgende Personen haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und erscheinen demzufolge nicht in der Empfängerstatistik:
- Antragsberechtigte, deren Kinder oder Eltern über ein erhebliches Einkommen (mehr als 100.000 Euro pro Jahr) verfügen (§ 43 Abs. 3 SGB XII);
- Personen, die als nicht getrennt lebende/r Ehe-/Lebenspartner/in oder Partner/in einer eheähnlichen Gemeinschaft über Einkommen oder Vermögen verfügen, das dessen/deren ermittelten Eigenbedarf übersteigt;
- Antragsberechtigte, die gemäß § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt sind;
- Antragsberechtigte, die in den letzten zehn Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (§ 41 Abs. 4 SGB XII).
Die Ergebnisse der Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden bis zum Berichtsjahr 2004 in einem separaten Statistischen Bericht veröffentlicht. Durch die Einbindung als Viertes Kapitel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden diese Daten seit dem Berichtsjahr 2005 in direktem Zusammenhang mit den anderen Leistungen des SGB XII ausgewiesen.
3. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
Mit dem Berichtsjahr 2005 wurde die bisherige „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ entsprechend dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII nach den verschiedenen Hilfearten gegliedert. In dieser Statistik sind neben einer teilweisen Änderung der Systematik zusätzliche Merkmale ausgewiesen (z.B. bei der Hilfe zur Gesundheit die Angabe zur Anspruchsberechtigung nach § 264 Abs. 2 SGB V).
Aufgrund der Pflegestärkungsgesetze II und III wurden ab dem Berichtsjahr 2017 in der Hilfe zur
Pflege die Pflegestufen 0 bis 3 auf Pflegegrade 1 bis 5 umgestellt.
Im Einzelnen werden die Leistungsberechtigten folgender Hilfen erfasst:
- Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII, §§ 47 bis 52);
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII, §§ 53 bis 60);
- Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII, §§ 61 bis 66);
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII, §§ 67 bis 69);
- Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII, §§ 70 bis 74).
Folgende Personen werden im Rahmen dieser Statistik nicht berücksichtigt:
- Leistungsberechtigte, die ausschließlich Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII beziehen;
- deutsche Leistungsberechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben;
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aufgrund anderer Bestimmungen als nach dem SGB XII, z.B. nach landesrechtlichen Bestimmungen;
- seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Leistungen gem. § 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erhalten;
- Bezieher von Leistungen gem. § 2 Asylbewerberleistungsgesetz.
Hinweis zu den Regionaltabellen Nr. 10. / 11. / 19. / 20. / 28. / 29. / 42. / 43. :
Die Angaben in den Regionaltabellen sind einerseits nach dem Ort des Trägers (Trägerprinzip) andererseits nach dem Hauptwohnsitz der Empfängerinnen und Empfänger (Wohnsitzprinzip) nachgewiesen. Dabei können der Sitz des Trägers und der Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten voneinander abweichen. In der Darstellung nach dem Wohnort der Leistungsberechtigten nicht enthalten sind: 1. Empfängerinnen und Empfänger, die einem Sozialhilfeträger in Bayern zugehörig sind, aber in einem anderen Bundesland wohnen. 2. Empfängerinnen und Empfänger, die in Bayern wohnen, deren Sozialhilfeträger sich aber in einem anderen Bundesland befindet. Die Summe der Kreisergebnisse ergibt deswegen im Allgemeinen nicht das Landesergebnis nach dem Trägerprinzip.
Vollständige Werte nach dem Wohnsitzprinzip können in der Regionaldatenbank Deutschland und in
GENESIS vom Statistischen Bundesamt abgerufen werden.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Personengemeinschaften am 31.12.2017
1 10 661 1 009 1 027 917 905
2 8 583 799 823 705 703
3 4 591 451 462 364 378
4 3 992 348 361 341 325
5 164 20 20 18 18
6 17 2 4 - 1
7 147 18 16 18 17
8 625 58 49 48 54
9 214 18 19 15 20
10 411 40 30 33 34
11 15 - - - 1
12 5 - - - -
13 10 - - - 1
14 138 16 12 5 15
15 133 14 11 5 15
16 5 2 1 - -
17 1 - - - 1
18 1 - 1 - -
19
1 130 116 122 141 113
20 4 - - - -
21 37 872 1 461 1 783 1 381 1 855
22 48 533 2 470 2 810 2 298 2 760
unter 3 3 - 6
Insgesamt
6 - 9
Ort der Leistungserbringung, Typ der Personen 1. Personengemeinschaften
1)von Empfängerinnen und Empfäng
Anzahl Lfd.
Nr.
Ort der Leistungserbringung
__________________
Typ der Personengemeinschaft
davon mit
9 - 12
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
männlich ...
weiblich ...
mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)
mit Kindern unter 18 Jahren ...
weiblich ...
männlich ...
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...
In Einrichtungen ...
Insgesamt Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...
Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ....
erwachsene Personen ...
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
männlich ...
weiblich ...
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
Sonstige Personengemeinschaften ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
_______
2)
2)
2)
2)
5)
Monate
1 406 1 074 1 385 852 654 1 183 249 29,3 1
1 164 903 1 124 681 524 948 209 29,5 2
605 452 608 340 275 538 118 30,0 3
559 451 516 341 249 410 91 29,0 4
17 12 26 18 4 8 3 22,7 5
3 - 4 2 - 1 - 21,9 6
14 12 22 16 4 7 3 22,8 7
83 79 87 62 46 51 8 27,4 8
33 27 34 16 10 20 2 26,1 9
50 52 53 46 36 31 6 28,0 10
3 2 4 - 1 3 1 42,3 11
2 1 1 - 1 - - 26,5 12
1 1 3 - - 3 1 50,2 13
22 12 27 14 11 4 - 22,6 14
22 10 27 14 11 4 - 23,1 15
- 2 - - - 9,7 16
- - - 11,5 17
- - - 5,5 18
116 63 117 77 68 169 28 30,0 19
1 3 - - - 20,0 20
1 909 1 589 2 819 2 276 2 434 7 925 12 440 80,1 21
3 315 2 663 4 204 3 128 3 088 9 108 12 689 68,9 22
einer bisherigen Dauer der Hilfegewährung von ... bis unter ... Monaten
Durch- schnittliche
bisherige Dauer der Hilfege- währung in Monaten
gemeinschaft und Dauer der Leistungsgewährung
ern von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach
Anzahl
Lfd.
Nr.
12 - 18 18 - 24 24 - 36 36 - 48 48 - 60 60 - 120 120 oder mehr
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
1 10 661 914 995 878 811
2 8 583 747 791 683 644
3 4 591 421 446 347 347
4 3 992 326 345 336 297
5 164 16 20 16 16
6 17 2 4 - 1
7 147 14 16 16 15
8 625 37 48 40 43
9 214 13 20 13 17
10 411 24 28 27 26
11 15 - - - 1
12 5 - - - -
13 10 - - - 1
14 138 12 13 5 8
15 133 10 12 5 8
16 5 2 1 - -
17 1 - - - -
18 1 - 1 - -
19
1 130 102 122 134 99
20 4 - - - -
21 37 872 768 1 001 1 002 1 159
22 48 533 1 682 1 996 1 880 1 970
Lfd.
Nr.
Ort der Leistungserbringung
__________________
Typ der Personengemeinschaft
Anzahl Insgesamt
unter 3 3 - 6 6 - 9 9 - 12
davon mit einer längsten ununterbrochenen Dauer
Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...
Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ....
Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...
Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
erwachsene Personen ...
Sonstige Personengemeinschaften ...
In Einrichtungen ...
Insgesamt
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
_______
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
2. Personengemeinschaften
1)von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe Typ der Personengemeinschaft und einer längsten ununterbrochenen Dauer
2) 2)
2) 2)
5)
Monate
1 408 1 092 1 426 876 684 1 270 307 31,3 1
1 173 913 1 151 690 549 1 002 240 31,2 2
617 456 626 342 283 576 130 31,5 3
556 457 525 348 266 426 110 30,8 4
16 11 27 22 4 11 5 26,8 5
2 - 4 3 - 1 - 23,6 6
14 11 23 19 4 10 5 27,2 7
77 80 96 68 51 66 19 32,6 8
31 28 38 16 13 20 5 29,5 9
46 52 58 52 38 46 14 34,2 10
2 2 4 - 1 3 2 54,4 11
1 1 1 - 1 1 - 40,3 12
1 1 3 - - 2 2 61,4 13
25 13 27 14 12 6 3 27,3 14
25 12 26 14 12 6 3 27,8 15
- 1 1 - - - - 11,9 16
1 - - - 14,5 17
- - - 5,5 18
113 71 120 82 67 182 38 32,4 19
1 2 1 - - - - 22,0 20
1 374 1 301 2 191 1 787 1 599 7 995 17 695 120,7 21
2 782 2 393 3 617 2 663 2 283 9 265 18 002 101,1 22
60 - 120
18 - 24 120 oder
mehr
Durchschnittliche Dauer der längsten
bisherigen ununterbrochenen Leistungsgewährung
für mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft
Lfd.
Nr.
48 - 60
Anzahl
12 - 18 24 - 36 36 - 48
der Leistungsgewährung für mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft von ... bis unter ... Monaten
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach Ort der Leistungserbringung,
der Leistungsgewährung für mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft
1 164 164 207 5 2 männlich ... 17 17 22 - 3 weiblich ... 147 147 185 5 4
15 15 28 -
5 männlich ... 5 5 13 - 6 weiblich ... 10 10 15 -
7 5 5 7 -
8
18 Jahren ... - - - -
9 1 130 1 125 1 270 47
10
- - - -
11 1 314 1 309 1 512 52
davon (Sp.3) im Alter von ... bis unter ... Jahren
Typ der Personengemeinschaft
Zahl Minder-der jährigen (von Sp.1)
unter 1 Insgesamt
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
mit Kindern unter 18 Jahren ...
Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen 5)
Insgesamt
_______
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen
mit Kindern unter 18 Jahren ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3) mit einer erwachsenen leistungsberechtigten
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte erwachsene Person ...
Person mit Kindern unter 18 Jahren ...
mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen mit Kindern unter 18 Jahren ...
3. Ausgewählte Personengemeinschaften
1)mit Minderjährigen von außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2017 nach
mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen mit Kindern unter
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
Lfd.
Nr.
Anzahl darunter
mit mindestens einem Kind
unter 15 Jahren
2)
2) 4)
unter 15 15 - 18
3 7 27 12 57 95 1 25 - 1
- - 2 2 8 10 - 2 - 2
3 7 25 10 49 85 1 23 - 3
- 1 4 - 10 13 - 7 - 4
- 1 1 - 8 3 - 3 - 5
- - 3 - 2 10 - 4 - 6
- - 3 1 2 1 - 3 - 7
- - - 8
52 47 173 71 343 530 7 483 1 9
- - - 10
55 55 207 84 412 639 8 518 1 11
15 - 18 davon (Sp.3) im Alter von ... bis unter ... Jahren
6 - 7 3 - 6
1 - 2 2 - 3 7 - 11 11 - 15
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
darunter (Sp.3) nichtdeutsche Minderjährige im Alter von ... bis
unter ... Jahren
_______
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt Typ der Personengemeinschaft, Altersgruppe und Nationalität
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
Anzahl
Lfd.
Nr.
7 784 7 750 X X X X
1 769 X X X X X
1 528 543 548 55 273 109
241 115 247 26 76 17
630 X X X X X
528 198 48 26 175 81
70 15 25 10 63 26
32 29 8 6 38 15
259 X X X X X
198 55 16 19 74 34
36 2 2 6 42 20
17 1 4 5 32 9
8 6 4 3 12 7
130 X X X X X
110 28 10 8 50 14
9 2 4 1 5 6
8 - - 1 15 8
2 1 - - 7 -
1 - 1 1 2 1
89 X X X X X
76 9 1 5 46 15
7 - 2 3 7 2
3 - - 2 7 -
- - - -
3 - 2 1 7 5
- - - -
10 661 8 754 922 212 931 369
Anzahl Regelbedarfs-
stufe 1 Regelbedarfs-
stufe 2
4. Personengemeinschaften
1)von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2017 nach Haushaltsgröße, Zahl der
Insgesamt
darin Empfängerinnen und Empfänger von
Leistungsberechtigten und Regelbedarfsstufen
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
Dreipersonenhaushalte ...
Regelbedarfs-
stufe 4 Regelbedarfs-
stufe 5 Regelbedarfs-
stufe 6
Die Personengemeinschaften leben in bzw. bilden
Einpersonenhaushalte ...
Zweipersonenhaushalte ...
Personengemeinschaften nach Haushaltsgröße
__________________
Zahl aller Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt im Haushalt
Haushalte mit sechs und
mehr Personen ...
davon mit
HLU-Empfänger(inne)n
1 ...
2 ...
Fünfpersonenhaushalte ...
Vierpersonenhaushalte ...
davon mit
HLU-Empfänger(inne)n
4 ...
1 ...
2 ...
3 ...
4 ...
5 ...
HLU-Empfänger(inne)n davon mit
Insgesamt 1 ...
2 ...
3 ...
4 ...
5 ...
6 und mehr ...
1 ...
2 ...
3 ...
HLU-Empfänger(inne)n davon mit
HLU-Empfänger(inne)n
1 ...
2 ...
davon mit
3 ...
_______
8 583 868 373 43,0 64,9 292 33,7 50,8 575 66,3
4 591 843 348 41,3 60,4 267 31,7 46,4 576 68,3
3 992 896 402 44,9 70,0 321 35,8 55,9 575 64,1
164 1 457 528 36,2 72,4 728 49,9 99,8 729 50,1
17 1 436 509 35,4 60,8 601 41,8 71,8 837 58,3
147 1 459 530 36,3 73,9 742 50,9 103,5 717 49,1
625 664 249 37,5 67,4 295 44,4 79,8 369 55,6
214 668 246 36,8 71,5 324 48,5 94,3 344 51,4
411 661 250 37,9 65,5 279 42,2 73,0 382 57,8
15 1 393 443 31,8 91,6 909 65,3 188,2 483 34,7
5 1 695 532 31,4 66,4 893 52,7 111,4 802 47,3
10 1 242 398 32,0 122,8 917 73,8 283,2 324 26,1
138 1 346 495 36,8 68,5 623 46,3 86,3 722 53,7
133 1 330 492 37,0 70,3 629 47,3 89,8 700 52,7
5 1 768 560 31,7 42,9 463 26,2 35,4 1 305 73,9
1 1 983 600 30,3 30,3 - - - 1 983 100,0
1 1 224 794 64,9 64,9 - - - 1 224 100,0
1 130 494 170 34,3 56,0 191 38,7 63,1 303 61,3
4 1 237 441 35,6 135,0 910 73,5 278,4 327 26,4
10 661 833 349 41,9 64,7 294 35,3 54,5 539 64,7
Nettobedarf Aufwendungen für
Unterkunft und Heizung 6) Brutto-
bedarf
in EUR angerechnetes
Einkommen 7)
Anzahl Ins- gesamt
Netto- bedarfs Netto-
bedarfs Brutto-
bedarfs
5. Personengemeinschaften
1)von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2017 nach Typ der Personengemeinschaft und
Durchschnittliche(r/s) monatliche(r/s)
in % des Brutto- bedarfs Brutto-
bedarfs in
EUR in % des
in EUR
in % des
mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten
mit mehr als zwei erwachsenen leistungsbe- rechtigten Personen ...
Mindestens zwei erwachsene leistungsbe- rechtigte Personen ...
Leistungsberechtigte Minderjährige ohne
männlich ...
weiblich ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3) mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
Insgesamt leistungsberechtigte erwachsene Personen ...
Sonstige Personengemeinschaften ...
Typ der Personengemeinschaft
Einzelne erwachsene leistungsberechtigte ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
durchschnittlich monatlichen Zahlbeträgen
Personen ...
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
6) Durchschnittsermittlung inklusive der Personengemeinschaften ohne anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
7) Durchschnittsermittlung inklusive der Personengemeinschaften ohne angerechnetes Einkommen.
_______
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
2)
2)
2)
2)
5)
1 10 661 128 5 78 107 209
2 8 583 126 1 4 1 38
3 4 591 117 - 4 1 28
4 3 992 9 1 - - 10
5 164 - - - - -
6 17 - - - - -
7 147 - - - - -
8 625 - - - - 5
9 214 - - - - 3
10 411 - - - - 2
11 15 - - - - -
12 5 - - - - -
13 10 - - - - -
14 138 - - - - -
15 133 - - - - -
16 5 - - - - -
17 1 - - - - -
18 1 - - - - -
19
1 130 2 4 74 106 166
20 4 - - - - -
21 37 872 27 843 2 596 1 082 268 280
22 48 533 27 971 2 601 1 160 375 489
Lfd.
Nr.
Ort der Leistungserbringung
__________________
Typ der Personengemeinschaft
davon mit einem Bruttobedarf von ... bis unter ... EUR im Berichtsmonat
200 - 250
Anzahl unter 150 150 - 200
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3) mit einer erwachsenen
männlich ...
männlich ...
weiblich ...
weiblich ...
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4.Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
weiblich ...
männlich ...
weiblich ...
mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
erwachsene Personen ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
Sonstige Personengemeinschaften ...
mit Kindern unter 18 Jahren...
leistungsberechtigten Person 4)
mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
In Einrichtungen ...
6. Personengemeinschaften
1)von Empfängerinnen und Empf nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personen
_______
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
250 - 300 300 - 400
1) Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
Insgesamt
Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...
Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
Insgesamt
2)
2)
2)
2)
5)
EUR
539 765 1 133 1 807 1 951 1 527 1 766 483 132 31 833 1
190 341 828 1 666 1 853 1 481 1 635 348 65 6 868 2
116 221 495 886 958 775 800 158 30 2 843 3
74 120 333 780 895 706 835 190 35 4 896 4
- - - 2 4 4 37 59 42 16 1 457 5
- - - - 1 2 3 5 3 3 1 436 6
- - - 2 3 2 34 54 39 13 1 459 7
16 181 236 101 61 15 9 1 - - 664 8
5 65 68 42 23 6 2 - - - 668 9
11 116 168 59 38 9 7 1 - - 661 10
- - - 2 5 4 1 3 1 393 11
- - - 1 2 - 2 1 695 12
- - - 2 4 2 1 1 1 242 13
- - - 6 49 56 22 5 1 346 14
- - - 5 49 56 20 3 1 330 15
- - - 1 - - 2 2 1 768 16
- - - 1 - 1 983 17
- - - 1 - - - 1 224 18
333 243 69 38 33 19 28 13 1 1 494 19
- - - 2 2 - - 1 237 20
364 38 133 775 1 284 699 2 254 212 32 12 253 21
903 803 1 266 2 582 3 235 2 226 4 020 695 164 43 380 22
600 - 700 700 - 800 1 250 - 1 500
Lfd.
Nr.
davon mit einem Bruttobedarf von ... bis unter ... EUR im Berichtsmonat
400 - 500 500 - 600 Anzahl
2 000 oder mehr
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4.Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
ängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 gemeinschaft und Bruttobedarf im Berichtsmonat
_______
1 500 - 2 000
1) Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
Durch- schnittlicher Bruttobedarf
im Berichtsmonat 800 - 900 900 - 1 000 1 000 - 1 250
1 10 661 3 259 7 402 214 303 299
2 8 583 2 830 5 753 192 247 247
3 4 591 1 686 2 905 106 112 124
4 3 992 1 144 2 848 86 135 123
5 164 5 159 1 2 -
6 17 1 16 - 2 -
7 147 4 143 1 - -
8 625 101 524 18 45 45
9 214 38 176 2 12 6
10 411 63 348 16 33 39
11 15 - 15 - - -
12 5 - 5 - - -
13 10 - 10 - - -
14 138 14 124 - 2 2
15 133 14 119 - 2 2
16 5 - 5 - - -
17 1 1 - - - -
18 1 1 - - - -
19
1 130 307 823 3 7 5
20 4 - 4 - - -
21 37 872 32 725 5 147 2 350 1 188 390
22 48 533 35 984 12 549 2 564 1 491 689
Insgesamt
50 - 100
mit angerechnetem Einkommen
in Höhe von ... bis unter ... EUR im Berichtsmonat ange-ohne
rechnetes Einkommen
unter 50 100 - 150
Lfd.
Nr.
Ort der Leistungserbringung
__________________
Typ der Personengemeinschaft
Anzahl
davon
zusammen
Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...
Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte erwachsene Personen ...
weiblich ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
Sonstige Personengemeinschaften ...
In Einrichtungen ...
Insgesamt
7. Personengemeinschaften
1)von Empfängerinnen und Empfängern Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft
_______
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...
2)
2)
2)
2)
5)
EUR
1 001 367 370 418 508 1 099 1 433 824 457 100 9 423 1
410 269 325 346 358 929 1 275 770 351 34 - 436 2
221 155 178 197 195 488 630 335 150 14 - 422 3
189 114 147 149 163 441 645 435 201 20 - 450 4
16 3 1 7 10 9 13 15 37 39 6 751 5
1 - - - 2 1 - 3 6 1 - 638 6
15 3 1 7 8 8 13 12 31 38 6 763 7
40 30 23 29 48 114 111 16 5 - - 351 8
11 10 7 11 18 52 37 5 5 - - 394 9
29 20 16 18 30 62 74 11 - - - 330 10
1 - - - - 3 - 1 5 3 2 909 11
- - - 1 - 1 2 - 1 893 12
1 - - - - 2 - - 3 3 1 917 13
6 6 6 4 6 5 12 10 46 19 - 693 14
4 6 6 4 5 4 12 10 46 18 - 703 15
2 - - - 1 1 - - - 1 - 463 16
- - - - 17
- - - - 18
528 59 15 32 86 39 22 12 10 4 1 263 19
- - - 3 1 - 910 20
352 169 106 102 84 98 68 70 136 31 3 130 21
1 353 536 476 520 592 1 197 1 501 894 593 131 12 303 22
500 - 625
200 - 250 750 - 1 000
mit angerechnetem Einkommen
1 500 oder mehr 150 - 200
durchschnittlich angerechnetes Einkommen im Berichtsmonat in Höhe von ... bis unter ... EUR im Berichtsmonat
250 - 300 300 - 350 350 - 400 Anzahl
Lfd.
Nr.
400 - 500 davon
625 - 750 1 000 - 1 500
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2017 nach und angerechnetem Einkommen im Berichtsmonat
_______
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
1 10 661 3 259 7 402 484 3 667
2 8 583 2 830 5 753 419 3 431
3 4 591 1 686 2 905 188 1 967
4 3 992 1 144 2 848 231 1 464
5 164 5 159 11 87
6 17 1 16 1 6
7 147 4 143 10 81
8 625 101 524 34 108
9 214 38 176 10 48
10 411 63 348 24 60
11 15 - 15 1 12
12 5 - 5 - 4
13 10 - 10 1 8
14 138 14 124 17 26
15 133 14 119 16 25
16 5 - 5 1 1
17 1 1 - - -
18 1 1 - - -
19
1 130 307 823 2 -
20 4 - 4 - 3
21 37 872 32 725 5 147 38 2 439
22 48 533 35 984 12 549 522 6 106
8. Personengemeinschaften
1)von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bay
davon
Ort der Leistungserbringung
__________________
Typ der Personengemeinschaft
und zwar 6) Ins-
gesamt 7)
ohne ange- rechnetes Einkommen
mit angerechnetem bzw. in Anspruch genommenen Einkommen nach Arten
zu- sammen 7) Lfd.
Nr.
Rente wegen Erwerbs-
minde- rung 8)
Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...
Anzahl Erwerbs-
einkommen
Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
Sonstige Personengemeinschaften ...
In Einrichtungen ...
_______
Insgesamt ohne Kinder unter 18 Jahren ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...
Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte
erwachsene Personen ...
6) Personengemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden bei jeder zutreffenden Einkommensart gezählt.
7) Personengemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden nur einmal gezählt.
8) Leistungen der gesetzlichen Unfall-, Renten- und Handwerkerversicherung sowie Alterssicherung der Landwirte.
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
2)
2)
2)
2)
5)
1 704 223 20 9 81 218 1 182 2 26 1 416 1
1 373 192 18 6 69 83 218 1 26 1 025 2
555 34 2 2 21 32 111 - 14 443 3
818 158 16 4 48 51 107 1 12 582 4
3 1 - 1 - 36 152 - - 41 5
3 - - - - 1 16 - - 5 6
- 1 - 1 - 35 136 - - 36 7
257 2 1 2 7 10 8 1 - 198 8
98 1 1 1 4 4 3 - - 45 9
159 1 - 1 3 6 5 1 - 153 10
- - 1 - 1 - 15 - - 4 11
- - - - 1 - 5 - - 2 12
- - 1 - - - 10 - - 2 13
68 - - - 4 1 5 - - 56 14
68 - - - 4 1 - - - 56 15
- - - 5 - - - 16
- - - 17
- - - 18
- 28 - - - 88 784 - - 91 19
3 - - - 1 20
1 242 491 16 7 17 103 262 1 1 557 21
2 946 714 36 16 98 321 1 444 3 27 1 973 22
ern am 31.12.2017 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft und Einkommensarten
davon
Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung
Lfd.
Alters- Nr.
rente 8)
Versor- gungs- bezüge
Renten aus privater Vorsorge
Renten aus betrieblicher Altersver- versorgung und zwar 6)
mit angerechnetem bzw. in Anspruch genommenen Einkommen nach Arten
Hinter- bliebenen-
rente 8)
Private Unter- halts- leistungen
öffentlich- rechtliche Leistungen
für Kinder
sonstige Einkünfte Einkünfte
nach dem Bundes- versorgungs-
gesetz Anzahl
_______
6) Personengemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden bei jeder zutreffenden Einkommensart gezählt.
7) Personengemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden nur einmal gezählt.
8) Leistungen der gesetzlichen Unfall-, Renten- und Handwerkerversicherung sowie Alterssicherung der Landwirte.
1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
1 10 661 70 250 426 560 644
2 8 583 40 197 263 405 514
3 4 591 23 147 131 200 250
4 3 992 17 50 132 205 264
5 164 2 1 6 4 3
6 17 1 - - - -
7 147 1 1 6 4 3
8 625 12 28 67 64 47
9 214 3 10 22 30 18
10 411 9 18 45 34 29
11 15 1 1 1 1 -
12 5 - - - - -
13 10 1 1 1 1 -
14 138 1 2 2 9 5
15 133 1 2 2 9 5
16 5 - - - - -
17 1 - - - - -
18 1 - - - - -
19
1 130 14 21 87 77 74
20 4 - - - - 1
21 37 872 322 546 1 546 26 396 2 021
22 48 533 392 796 1 972 26 956 2 665
Ort der Leistungserbringung, Typ der Personen 9. Personengemeinschaften
1)von Empfängerinnen und Empfän
unter 25 100 - 150
Lfd.Nr.
Anzahl Ort der Leistungserbringung
__________________
Typ der Personengemeinschaft 25 - 50 50 - 100
davon mit einem Nettobedarf im Berichtsmonat von ... bis unter ... EUR Insgesamt
150 - 200
Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...
Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)
ohne Kinder unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
männlich ...
weiblich ...
Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)
mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
Sonstige Personengemeinschaften ...
In Einrichtungen ...
Insgesamt ohne Kinder unter 18 Jahren ...
mit Kindern unter 18 Jahren ...
mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...
Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...
Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte erwachsene Personen ...
1) Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.
2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.
4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4.Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.
5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.
_______
2)
2)
2)
2)
5)