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Teil 2: Empfängerinnen und Empfänger

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Sozialhilfe in Bayern 2018

Teil 2: Empfängerinnen und Empfänger

Statistische Berichte

K I 1 j 2018

Hrsg. im November 2018

Bestellnr. K1102C 201800

(2)

Zeichenerklärung

0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleins- ten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit

– nichts vorhanden oder keine Veränderung / keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug · Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht

rechenbar

... Angabe fällt später an

X Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( ) Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert

erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis

r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt

‡ entspricht

Impressum

Auf- und Abrunden

Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum mierung von Einzelangaben geringfügige Ab- weichun gen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben.

Bei der Aufglie derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel werte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allge- meinen nicht.

©

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Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2019 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

Statistische Berichte

bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert.

Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik Nürnberger Straße 95

90762 Fürth Papier

Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier, chlorfrei gebleicht.

Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Wer- bemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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(3)

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen ... 7

Hilfe zum Lebensunterhalt

Personengemeinschaften am 31.12.2018

1. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft und

Dauer der Leistungsgewährung ... 12 2. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in

Bayern am 31.12.2018 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft und einer längsten ununterbrochenen Dauer der Leistungsgewährung für mindestens ein Mitglied der

Personengemeinschaft ... 14 3. Ausgewählte Personengemeinschaften mit Minderjährigen von Empfängerinnen und Empfängern

von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2018 nach Typ

der Personengemeinschaft, Altersgruppe und Nationalität ... 16 4. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt

außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2018 nach Haushaltsgröße, Zahl der

Leistungsberechtigten und Regelbedarfsstufen ... 18 5. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt

außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2018 nach Typ der Personengemeinschaft und

durchschnittlich monatlichen Zahlbeträgen ... 19 6. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt

in Bayern am 31.12.2018 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft

und Bruttobedarf im Berichtsmonat ... 20 7. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt

in Bayern am 31.12.2018 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft

und angerechnetem Einkommen im Berichtsmonat ... 22 8. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt

in Bayern am 31.12.2018 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft

und Einkommensarten ... 24 9. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt

in Bayern am 31.12.2018 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft

und Nettobedarf im Berichtsmonat ... 26 10. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in

Bayern am 31.12.2018 nach Sitz des Trägers, Ort der Leistungserbringung, Typ der Personen- gemeinschaft, Art des Trägers und regionaler Gliederung

10.1 Insgesamt ... 28 10.2 Überörtliche Träger ... 28 10.3 Örtliche Träger ... 30 11. Personengemeinschaften von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in

Bayern am 31.12.2018 nach Wohnort der Personengemeinschaft, Ort der Leistungserbringung,

Typ der Personengemeinschaft und regionaler Gliederung ... 36

(4)

Hilfe zum Lebensunterhalt

Empfängerinnen und Empfänger am 31.12.2018

12. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach Art des Trägers, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status, Geschlecht und Altersgruppen

12.1 Außerhalb von Einrichtungen ... 43 12.2 In Einrichtungen ... 44 12.3 Insgesamt ... 45 13. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach

Geschlecht, aufenthaltsrechtlichem Status und Staatsangehörigkeit ... 46 14. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach

Regelbedarfsstufen, Geschlecht und Altersgruppen ... 47 15. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach

Ort der Leistungserbringung, den im Berichtsmonat anerkannten Bedarfen, Geschlecht und

Altersgruppen ... 48 16. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen

in Bayern am 31.12.2018 nach Art der gewährten Mehrbedarfszuschläge, Geschlecht und

Altersgruppen ... 50 17. Nicht in Deutschland geborene Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt

in Bayern am 31.12.2018 nach Jahr des Zuzugs, Staatsangehörigkeit und Altersgruppen ... 51 18. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach

Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter ... 52 19. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach

ausgewählten Merkmalen, Art des Trägers, Ort der Leistungserbringung und regionaler Gliederung 19.1 Insgesamt ... 54 19.2 Überörtliche Träger ... 54 19.3 Örtliche Träger ... 56 20. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach

Wohnort der Leistungsberechtigten, Ort der Leistungserbringung, ausgewählten Merkmalen

und regionaler Gliederung ... 62

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Empfängerinnen und Empfänger am Ende des 4. Quartals 2018

21. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am Ende des 4. Quartals 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, bisheriger Dauer des Leistungsbezugs und Geschlecht ... 69 22. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern

am Ende des 4. Quartals 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Höhe des Brutto- bedarfs und Geschlecht ... 70 23. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern

am Ende des 4. Quartals 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Nettobedarf und Geschlecht ... 72 24. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern

am Ende des 4. Quartals 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Höhe des ange-

rechneten Einkommens und Geschlecht ... 74

(5)

25. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern am Ende des 4. Quartals 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Ursache der

Leistungsgewährung und Geschlecht ... 76 26. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern

mit Einstellung der Leistung im 4. Quartal 2018 nach Altersgruppen zum Zeitpunkt der Einstellung, Grund der Einstellung und Geschlecht ... 78 27. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern

am Ende des 4. Quartals 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Regelbedarfsstufen, abweichender Regelsatzfestsetzung, durchschnittlichem Regelsatz und Geschlecht ... 79 28. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern

am Ende des 4. Quartals 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Art des Trägers und regionaler Gliederung

28.1 Insgesamt ... 80 28.2 Überörtliche Träger ... 80 28.3 Örtliche Träger ... 82 29. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Bayern

am Ende des 4. Quartals 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Wohnort der Leistungsberechtigten und regionaler Gliederung ... 88

Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Empfängerinnen und Empfänger am Ende bzw. im Laufe des Berichtsjahres 2018

30. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am Jahresende 2018 nach Staatsangehörigkeit, Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung,

Geschlecht und Leistungsarten

30.1 Insgesamt ... 95 30.2 Nichtdeutsche ... 96 31. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern im

Laufe des Berichtsjahres 2018 nach Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht

und Leistungsarten ... 97 32. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am

Jahresende 2018 nach Geschlecht, Leistungsarten und Staatsangehörigkeit ... 98 33. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern im

Laufe des Berichtsjahres 2018 nach Geschlecht, Leistungsarten und Staatsangehörigkeit ... 99 34. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zur Gesundheit in Bayern am Jahresende 2018 nach

Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 100 35. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zur Gesundheit in Bayern im Laufe des Berichtsjahres

2018 nach Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 101 36. Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Bayern am

Jahresende 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Geschlecht und Leistungsarten 36.1 Außerhalb von Einrichtungen ... 102 36.2 In Einrichtungen ... 104 36.3 Außerhalb von und in Einrichtungen ... 106 37. Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Bayern im

Laufe des Berichtsjahres 2018 nach Altersgruppen, Geschlecht und Leistungsarten ... 108

(6)

38. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Bayern am Jahresende 2018 nach Bezug von Leistungen eines Sozialversicherungsträgers, Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung,

Geschlecht und Leistungsarten ... 110 39. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Bayern im Laufe des Berichtsjahres 2018

nach Bezug von Leistungen eines Sozialversicherungsträgers, Altersgruppen, Ort der Leistungs-

erbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 114 40. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und

Hilfe in anderen Lebenslagen in Bayern am Jahresende 2018 nach Altersgruppen, Ort der Leistungs- erbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 118 41. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und

Hilfe in anderen Lebenslagen in Bayern im Laufe des Berichtsjahres 2018 nach Altersgruppen, Ort der Leistungserbringung, Geschlecht und Leistungsarten ... 120 42. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am

Jahresende 2018 nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Altersgruppen, ausgewählten Leistungs- arten, Ort der Leistungserbringung, Art des Trägers und regionaler Gliederung

42.1 Insgesamt ... 122 42.2 Überörtliche Träger ... 122 42.3 Örtliche Träger ... 124 43. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Bayern am

Jahresende 2018 nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Altersgruppen, ausgewählten Leistungs-

arten, Ort der Leistungserbringung, Wohnort der Leistungsberechtigten und regionaler Gliederung ... 130

(7)

Vorbemerkungen

Die Erhebungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch stellen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger bereit. Ferner dienen die Angaben als Grundlage für die weitere Planung und Fortentwicklung des SGB XII. Dabei gliedern sich die jährlichen Statistiken in zwei Teile:

Teil I: Ausgaben und Einnahmen Teil II: Empfängerinnen und Empfänger

Die in diesem Bericht (Teil II: Empfängerinnen und Empfänger) dargestellten Daten basieren auf folgenden statistischen Erhebungen:

- Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (ohne kurzzeitige Hilfe) - Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Auskunftspflichtig für alle drei Statistiken sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe für ihren sachlichen Zuständigkeitsbereich.

Die ab den Berichtsjahren 1994 und 2005 rechtlichen Änderungen des Sozialhilferechts, besonders die Übernahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerber in das Asylbewerberleistungsgesetz vom 30. Juni 1993 und die Übernahme von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Angehörige in den Leistungsbereich des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), lassen eine Vergleichbarkeit der Daten zu den Vorjahren nur bedingt zu.

Die Rechtsgrundlagen für die Erhebungen finden sich im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, (565)).

1. Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Kapitel 3) erhalten Personen, die sonst bei Bedürftigkeit keine anderen Leistungen beziehen. In die Erhebung fließen Personen ein, denen für mindestens einen Monat Leistungen gewährt wurden. Erfasst werden zudem die Leistungsberechtigten, denen diese Hilfe weniger als einen Monat zur kurzfristigen Überbrückung gewährt wird (z.B. als Vorleistung für Rente etc.) sowie die Personen, die zunächst anteilige Monatssätze oder auch nur Barschecks u. a. provisorische Zahlungen erhalten, im folgenden Monat aber monatliche Regelsätze beziehen. Ausgewiesen werden sämtliche Personen, die zur Personengemeinschaft gehören, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt, d.h. deren Einzeleinkommen und –vermögen für die Bedarfsbefriedigung anderer Mitglieder zum Einsatz kommt. Hierzu zählen die nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt lebenden minderjährigen unverheirateten Kinder (§ 27 Absatz 2 SGB XII) sowie Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben und ihre im Haushalt lebenden minderjährigen unverheirateten Kinder (§ 20 SGB XII).

Folgende Personen bzw. Hilfen werden im Rahmen dieser Statistik nicht berücksichtigt:

- Empfängerinnen und Empfänger Hilfe zum Lebensunterhalt, denen die Hilfe nicht nach

monatlichen Regelsätzen, sondern nach Wochen-, Tages- bzw. anteiligen Monatssätzen

ausgezahlt wird;

(8)

- Ausländer und ihre Familienangehörigen nach den Regelungen des § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 SGB XII;

- Deutsche Empfängerinnen und Empfänger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (§ 24 SGB XII);

- Hilfen gem. § 27 Absatz 3 SGB XII (z.B. Tätigkeiten, die von mobilen sozialen Diensten im Haushalt übernommen werden);

- Empfängerinnen und Empfänger pauschaler und ausschließlich einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 31 SGB XII);

- Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach § 32 SGB XII (Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) und/oder nach § 33 SGB XII (Beiträge für die Vorsorge) erhalten;

- Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach § 36 SGB XII (Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft) erhalten;

- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aufgrund anderer Bestimmungen als nach dem SGB XII, z.B. nach landesrechtlichen Bestimmungen;

- Leistungsberechtigte, die ausschließlich Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII beziehen;

- Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII beziehen;

- Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

2. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Am 1. Januar 2005 wurde das zum Januar 2003 in Kraft getretene „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (GSiG) durch das 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ersetzt. Mit dem Jahr 2015 wurde die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von einer dezentralen Jahresstatistik auf eine zentrale Quartalsstatistik umgestellt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung, die älteren (die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben) bzw. volljährigen dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen (§ 41 Absatz 3 SGB XII) zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dient und dabei auch die „verschämte Armut im Alter“ eingrenzen soll. Ein Unterhaltsrückgriff auf Kinder und Eltern der Leistungsempfänger findet in der Regel nicht statt.

Folgende Personen haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und erscheinen demzufolge nicht in der Empfängerstatistik:

- Personen, für die zwar eine Bedarfsberechnung zur Leistungsgewährung erfolgt, deren Antrag jedoch (in der Regel aufgrund zu hohen Einkommens) ohne Anspruch auf Leistungen beschieden wird;

- Personen, deren Kinder oder Eltern über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 Euro verfügen (§ 43 Absatz 5 SGB XII);

- Personen, die in den letzten zehn Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (§ 41 Absatz 4 SGB XII);

- Personen, die gemäß § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt sind (§ 9 Absatz 1 AsylbLG);

- Personen, die als nicht getrennt lebende/r Ehe-/Lebenspartner/in oder Partner/in einer eheähnlichen Gemeinschaft über Einkommen oder Vermögen verfügen, das dessen/deren ermittelten Eigenbedarf übersteigt;

- Ausländer und ihre Familienangehörigen nach den Regelungen des § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 4 SGB XII;

- Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten und deshalb nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen erhalten (§ 41a SGB XII).

Die Ergebnisse der Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden

bis zum Berichtsjahr 2004 in einem separaten Statistischen Bericht veröffentlicht. Durch die

(9)

Einbindung als Viertes Kapitel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden diese Daten seit dem Berichtsjahr 2005 in direktem Zusammenhang mit den anderen Leistungen des SGB XII ausgewiesen.

3. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Mit dem Berichtsjahr 2005 wurde die bisherige „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ entsprechend dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII nach den verschiedenen Hilfearten gegliedert. In dieser Statistik sind neben einer teilweisen Änderung der Systematik zusätzliche Merkmale ausgewiesen (z.B. bei der Hilfe zur Gesundheit die Angabe zur Anspruchsberechtigung nach § 264 Abs. 2 SGB V).

Aufgrund der Pflegestärkungsgesetze II und III wurden ab dem Berichtsjahr 2017 in der Hilfe zur Pflege die Pflegestufen 0 bis 3 auf Pflegegrade 1 bis 5 umgestellt.

Im Einzelnen werden die Leistungsberechtigten folgender Hilfen erfasst:

- Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII, §§ 47 bis 52);

- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII, §§ 53 bis 60a);

- Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII, §§ 61 bis 66a);

- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII, §§ 67 bis 69);

- Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII, §§ 70 bis 74).

Folgende Personen werden im Rahmen dieser Statistik nicht berücksichtigt:

- Leistungsberechtigte, die ausschließlich Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII beziehen;

- deutsche Leistungsberechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben;

- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen aufgrund anderer Bestimmungen als nach dem SGB XII, z.B. nach landesrechtlichen Bestimmungen;

- seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, die Leistungen gem. § 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erhalten;

- Bezieher von Leistungen gem. § 2 Asylbewerberleistungsgesetz;

- Ausländer und ihre Familienangehörigen nach den Regelungen des § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 4 SGB XII.

Hinweis zu den Regionaltabellen Nr. 10. / 11. / 19. / 20. / 28. / 29. / 42. / 43. :

Die Angaben in den Regionaltabellen sind einerseits nach dem Ort des Trägers (Trägerprinzip) andererseits nach dem Hauptwohnsitz der Empfängerinnen und Empfänger (Wohnsitzprinzip) nachgewiesen. Dabei können der Sitz des Trägers und der Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten voneinander abweichen. Die Summe der Kreisergebnisse nach Wohnort ergibt deswegen im Allgemeinen nicht das Landesergebnis nach dem Trägerprinzip.

In der Darstellung der Tabellen 11, 20 und 43 nach dem Wohnort der Leistungsberechtigten nicht enthalten sind: 1. Empfängerinnen und Empfänger, die einem Sozialhilfeträger in Bayern zugehörig sind, aber in einem anderen Bundesland wohnen. 2. Empfängerinnen und Empfänger, die in Bayern wohnen, deren Sozialhilfeträger sich aber in einem anderen Bundesland befindet. Vollständige Werte nach dem Wohnsitzprinzip dieser Tabellen können in der Regionaldatenbank Deutschland und in GENESIS vom Statistischen Bundesamt abgerufen werden.

Dagegen sind in der Tabelle 29 auch die Empfängerinnen und Empfänger, die einem Sozialhilfeträger

eines anderen Bundeslandes angehören und in Bayern wohnen ausgewiesen.

(10)

 

(11)

Hilfe zum Lebensunterhalt

Personengemeinschaften am 31.12.2018

(12)

1 10 658 910 898 784 841

2 8 734 761 741 655 684

3 4 729 418 398 376 370

4 4 005 343 343 279 314

5 126 14 13 10 14

6 21 3 4 2 4

7 105 11 9 8 10

8 616 45 49 40 53

9 181 15 18 10 17

10 435 30 31 30 36

11 11 2 1 - -

12 4 - - - -

13 7 2 1 - -

14 130 8 11 11 11

15 121 7 10 8 11

16 9 1 1 3 -

17 - - - - -

18 2 1 - - -

19

1 034 77 83 68 79

20 5 2 - - -

21 37 529 1 361 1 629 1 185 1 278

22 48 187 2 271 2 527 1 969 2 119

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

Sonstige Personengemeinschaften ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

_______

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

männlich ...

weiblich ...

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...

In Einrichtungen ...

Insgesamt Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...

Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ....

erwachsene Personen ...

mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

männlich ...

weiblich ...

mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)

mit Kindern unter 18 Jahren ...

weiblich ...

männlich ...

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

9 - 12

1. Personengemeinschaften

1)

von Empfängerinnen und Empfäng

Anzahl Lfd.

Nr.

Ort der Leistungserbringung

__________________

Typ der Personengemeinschaft

davon mit

unter 3 3 - 6

Insgesamt

6 - 9

Ort der Leistungserbringung, Typ der Personen

2)

2)

2)

2)

5)

(13)

Monate

1 403 1 288 1 502 891 605 1 211 325 30,7 1

1 148 1 038 1 264 725 476 965 277 30,7 2

611 541 667 405 252 539 152 30,9 3

537 497 597 320 224 426 125 30,4 4

17 21 10 12 4 6 5 25,6 5

2 - 1 2 - 1 2 31,5 6

15 21 9 10 4 5 3 24,4 7

87 64 90 55 46 76 11 30,3 8

24 22 28 17 11 17 2 27,3 9

63 42 62 38 35 59 9 31,6 10

1 2 3 1 - 1 - 23,2 11

- 1 2 - - 1 - 37,0 12

1 1 1 1 - - - 15,4 13

13 18 18 20 12 7 1 27,2 14

11 18 16 20 12 7 1 28,2 15

2 - 2 - - - - 13,4 16

- - - - 17

1 - - - 10,0 18

136 145 114 78 67 156 31 32,8 19

- - 3 - - - - 19,7 20

1 956 2 303 2 724 2 281 1 959 7 009 13 844 84,9 21

3 359 3 591 4 226 3 172 2 564 8 220 14 169 73,0 22

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

36 - 48 48 - 60

24 - 36 60 - 120 120 oder mehr

ern von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach

Anzahl

Lfd.

Nr.

12 - 18 18 - 24

einer bisherigen Dauer der Hilfegewährung von ... bis unter ... Monaten

Durch- schnittliche

bisherige Dauer der Hilfege- währung in Monaten

gemeinschaft und Dauer der Leistungsgewährung

(14)

1 10 658 838 838 769 811

2 8 734 711 698 653 666

3 4 729 390 370 378 360

4 4 005 321 328 275 306

5 126 12 13 8 15

6 21 3 4 1 4

7 105 9 9 7 11

8 616 35 40 33 49

9 181 13 16 8 18

10 435 22 24 25 31

11 11 2 1 - -

12 4 - - - -

13 7 2 1 - -

14 130 8 11 10 10

15 121 7 10 8 10

16 9 1 1 2 -

17 - - - - -

18 2 1 - - -

19

1 034 67 75 65 71

20 5 2 - - -

21 37 529 750 1 013 894 903

22 48 187 1 588 1 851 1 663 1 714

2. Personengemeinschaften

1)

von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe Typ der Personengemeinschaft und einer längsten ununterbrochenen Dauer

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

_______

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ....

Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...

Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

erwachsene Personen ...

Sonstige Personengemeinschaften ...

In Einrichtungen ...

Insgesamt weiblich ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

männlich ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...

Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

Insgesamt

unter 3 3 - 6 6 - 9 9 - 12

davon mit einer längsten ununterbrochenen Dauer Lfd.

Nr.

Ort der Leistungserbringung

__________________

Typ der Personengemeinschaft

Anzahl

2) 2)

2) 2)

5)

(15)

Monate

1 373 1 204 1 549 928 625 1 331 392 33,0 1

1 127 979 1 303 751 485 1 039 322 32,6 2

602 508 691 418 258 581 173 32,8 3

525 471 612 333 227 458 149 32,2 4

15 18 10 16 4 8 7 30,8 5

2 - - 3 - 2 2 39,5 6

13 18 10 13 4 6 5 29,0 7

75 60 94 58 49 107 16 35,9 8

21 22 29 17 10 22 5 32,1 9

54 38 65 41 39 85 11 37,5 10

1 1 3 1 1 1 - 26,0 11

- - 2 - 1 1 - 44,5 12

1 1 1 1 - - - 15,4 13

14 11 22 19 12 10 3 30,3 14

11 11 21 18 12 10 3 31,4 15

3 - 1 1 - - - 15,2 16

- - - - 17

1 - - - 10,0 18

140 135 115 82 74 166 44 35,8 19

- - 2 1 - - - 21,3 20

1 445 1 636 2 098 1 798 1 526 6 154 19 312 125,7 21

2 818 2 840 3 647 2 726 2 151 7 485 19 704 105,2 22

zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach Ort der Leistungserbringung, der Leistungsgewährung für mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

12 - 18 24 - 36 36 - 48

der Leistungsgewährung für mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft von ... bis unter ... Monaten

60 - 120

18 - 24 120 oder

mehr

Durchschnittliche Dauer der längsten

bisherigen ununterbrochenen Leistungsgewährung

für mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft

Lfd.

Nr.

48 - 60

Anzahl

(16)

1 126 121 150 2 2 männlich ... 21 20 25 - 3 weiblich ... 105 101 125 2 4

11 11 19 -

5 männlich ... 4 4 9 - 6 weiblich ... 7 7 10 -

7 9 9 16 1

8

18 Jahren ... - - - -

9 1 034 1 026 1 158 38

10

- - - -

11 1 180 1 167 1 343 41

3. Ausgewählte Personengemeinschaften

1)

mit Minderjährigen von außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2018 nach

mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen mit Kindern unter

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

Lfd.

Nr.

Anzahl darunter

mit mindestens einem Kind

unter 15 Jahren

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen

mit Kindern unter 18 Jahren ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3) mit einer erwachsenen leistungsberechtigten

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte erwachsene Person ...

Person mit Kindern unter 18 Jahren ...

mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen mit Kindern unter 18 Jahren ...

Zahl Minder-der jährigen (von Sp.1)

unter 1 Insgesamt

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

mit Kindern unter 18 Jahren ...

Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen 5)

Insgesamt

_______

davon (Sp.3) im Alter von ... bis unter ... Jahren

Typ der Personengemeinschaft

2)

2) 4)

(17)

unter 15 15 - 18

5 5 17 5 47 61 8 26 - 1

- 1 - 1 8 13 2 5 - 2

5 4 17 4 39 48 6 21 - 3

1 - 3 - 8 7 - - - 4

1 - 2 - 3 3 - - - 5

- - 1 - 5 4 - - - 6

- - 3 1 7 4 - 4 - 7

- - - 8

53 38 163 74 322 456 14 376 3 9

- - - 10

59 43 186 80 384 528 22 406 3 11

Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt Typ der Personengemeinschaft, Altersgruppe und Nationalität

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

Anzahl

Lfd.

Nr.

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

darunter (Sp.3) nichtdeutsche Minderjährige im Alter von ... bis

unter ... Jahren

_______

15 - 18 davon (Sp.3) im Alter von ... bis unter ... Jahren

6 - 7 3 - 6

1 - 2 2 - 3 7 - 11 11 - 15

(18)

7 895 7 874 X 21 X X

1 730 X X X X X

1 518 565 537 49 267 100

212 99 231 13 66 15

618 X X X X X

521 211 58 30 147 75

77 11 15 14 76 38

20 15 10 5 25 5

218 X X X X X

177 54 12 11 73 27

25 2 2 3 28 15

10 1 3 3 20 3

6 5 4 2 8 5

107 X X X X X

85 18 3 5 48 11

10 1 5 1 9 4

7 1 - 2 10 8

2 - 1 1 6 -

3 4 3 1 3 4

90 X X X X X

81 12 6 10 40 13

5 - - - 4 6

3 - - 3 6 -

- - - -

- - - -

1 - 2 1 3 -

10 658 8 873 892 175 839 329

_______

1 ...

2 ...

3 ...

HLU-Empfänger(inne)n davon mit

HLU-Empfänger(inne)n

1 ...

2 ...

davon mit

3 ...

Insgesamt 1 ...

2 ...

3 ...

4 ...

5 ...

6 und mehr ...

4 ...

1 ...

2 ...

3 ...

4 ...

5 ...

HLU-Empfänger(inne)n davon mit

Haushalte mit sechs und

mehr Personen ...

davon mit

HLU-Empfänger(inne)n

1 ...

2 ...

Fünfpersonenhaushalte ...

Vierpersonenhaushalte ...

davon mit

HLU-Empfänger(inne)n

Dreipersonenhaushalte ...

Regelbedarfs-

stufe 4 Regelbedarfs-

stufe 5 Regelbedarfs-

stufe 6

Die Personengemeinschaften leben in bzw. bilden

Einpersonenhaushalte ...

Zweipersonenhaushalte ...

Personengemeinschaften nach Haushaltsgröße

__________________

Zahl aller Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt im Haushalt

Anzahl Regelbedarfs-

stufe 1 Regelbedarfs-

stufe 2

4. Personengemeinschaften

1)

von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2018 nach Haushaltsgröße, Zahl der

Insgesamt

darin Empfängerinnen und Empfänger von

Leistungsberechtigten und Regelbedarfsstufen

(19)

8 734 860 380 44,2 63,1 258 29,9 42,7 603 70,0

4 729 834 355 42,6 58,8 230 27,6 38,0 604 72,4

4 005 892 410 46,0 68,2 290 32,6 48,3 601 67,4

126 1 457 578 39,7 73,7 672 46,2 85,8 784 53,8

21 1 364 519 38,0 65,6 572 42,0 72,3 792 58,0

105 1 475 589 40,0 75,3 692 46,9 88,5 782 53,0

616 681 269 39,5 62,7 253 37,1 59,0 428 62,9

181 683 262 38,4 63,9 273 39,9 66,5 410 60,1

435 680 272 39,9 62,3 244 35,9 56,0 436 64,1

11 1 375 480 34,9 87,2 824 59,9 149,6 551 40,1

4 1 620 595 36,7 90,1 959 59,2 145,3 660 40,8

7 1 236 415 33,6 84,9 747 60,5 152,9 488 39,5

130 1 364 519 38,1 69,0 611 44,8 81,2 753 55,2

121 1 309 503 38,4 70,7 597 45,6 83,9 711 54,4

9 2 111 741 35,1 56,6 801 38,0 61,2 1 310 62,0

- - - - - - - - - -

2 859 640 74,5 80,4 63 7,3 7,9 796 92,7

1 034 511 187 36,7 62,5 211 41,4 70,6 299 58,6

5 1 096 335 30,6 87,2 712 65,0 185,4 384 35,0

10 658 830 359 43,3 63,4 263 31,7 46,3 567 68,3

durchschnittlich monatlichen Zahlbeträgen

Personen ...

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

6) Durchschnittsermittlung inklusive der Personengemeinschaften ohne anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.

_______

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.

Insgesamt leistungsberechtigte erwachsene Personen ...

Sonstige Personengemeinschaften ...

Typ der Personengemeinschaft

Einzelne erwachsene leistungsberechtigte ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3) mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3) mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten

mit mehr als zwei erwachsenen leistungsbe- rechtigten Personen ...

Mindestens zwei erwachsene leistungsbe- rechtigte Personen ...

Leistungsberechtigte Minderjährige ohne

5. Personengemeinschaften

1)

von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Bayern am 31.12.2018 nach Typ der Personengemeinschaft und

Durchschnittliche(r/s) monatliche(r/s)

in % des Brutto- bedarfs Brutto-

bedarfs in

EUR in % des

in EUR

in % des

Nettobedarf Aufwendungen für

Unterkunft und Heizung 6) Brutto-

bedarf

in EUR angerechnetes

Einkommen 7)

Anzahl Ins- gesamt

Netto- bedarfs Netto-

bedarfs Brutto-

bedarfs

2)

2)

2)

2)

5)

(20)

1 10 658 174 7 68 107 150

2 8 734 174 4 3 9 35

3 4 729 157 3 2 5 26

4 4 005 17 1 1 4 9

5 126 - - 1 - 2

6 21 - - - - 2

7 105 - - 1 - -

8 616 - - - 1 9

9 181 - - - 1 -

10 435 - - - - 9

11 11 - - - - -

12 4 - - - - -

13 7 - - - - -

14 130 - - - - -

15 121 - - - - -

16 9 - - - - -

17 - - - -

18 2 - - - - -

19

1 034 - 3 64 97 104

20 5 - - - - -

21 37 529 26 876 3 004 1 073 302 295

22 48 187 27 050 3 011 1 141 409 445

1) Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

Insgesamt

Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...

Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

Insgesamt

6. Personengemeinschaften

1)

von Empfängerinnen und Empf nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personen

_______

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

250 - 300 300 - 400

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

Sonstige Personengemeinschaften ...

mit Kindern unter 18 Jahren...

leistungsberechtigten Person 4)

mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

In Einrichtungen ...

weiblich ...

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4.Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

weiblich ...

männlich ...

weiblich ...

mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

erwachsene Personen ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...

Anzahl unter 150 150 - 200

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3) mit einer erwachsenen

männlich ...

männlich ...

weiblich ...

Lfd.

Nr.

Ort der Leistungserbringung

__________________

Typ der Personengemeinschaft

davon mit einem Bruttobedarf von ... bis unter ... EUR im Berichtsmonat

200 - 250

2)

2)

2)

2)

5)

(21)

EUR

560 729 1 114 1 893 2 109 1 457 1 627 505 135 23 830 1

238 331 776 1 766 2 031 1 396 1 501 391 77 2 860 2

144 221 470 988 1 056 684 751 187 33 2 834 3

94 110 306 778 975 712 750 204 44 - 892 4

- - - 1 2 1 26 46 35 12 1 457 5

- - - - 1 - 4 7 4 3 1 364 6

- - - 1 1 1 22 39 31 9 1 475 7

11 146 252 104 49 25 14 3 2 - 681 8

2 44 67 37 20 7 3 - - - 683 9

9 102 185 67 29 18 11 3 2 - 680 10

- - - 3 3 2 1 2 1 375 11

- - - 1 2 - 1 1 620 12

- - - 3 2 - 1 1 1 236 13

- 1 - 3 - 3 45 53 19 6 1 364 14

- 1 - 3 - 3 45 51 16 2 1 309 15

- - - 2 3 4 2 111 16

- - - - 17

1 - - - 1 - - 859 18

310 251 86 19 26 29 34 9 1 1 511 19

- - - - 1 - 4 - - - 1 096 20

243 275 87 756 1 289 1 088 1 997 194 41 9 258 21

803 1 004 1 201 2 649 3 398 2 545 3 624 699 176 32 385 22

1) Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

Durch- schnittlicher Bruttobedarf

im Berichtsmonat 800 - 900 900 - 1 000 1 000 - 1 250

ängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 gemeinschaft und Bruttobedarf im Berichtsmonat

_______

1 500 - 2 000

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4.Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

500 - 600 Anzahl

2 000 oder mehr

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

600 - 700 700 - 800 1 250 - 1 500

Lfd.

Nr.

davon mit einem Bruttobedarf von ... bis unter ... EUR im Berichtsmonat

400 - 500

(22)

1 10 658 4 043 6 615 262 252 254

2 8 734 3 600 5 134 225 211 194

3 4 729 2 095 2 634 138 112 113

4 4 005 1 505 2 500 87 99 81

5 126 4 122 4 3 1

6 21 2 19 - 2 -

7 105 2 103 4 1 1

8 616 170 446 18 29 49

9 181 54 127 3 3 8

10 435 116 319 15 26 41

11 11 - 11 - - -

12 4 - 4 - - -

13 7 - 7 - - -

14 130 18 112 1 6 6

15 121 18 103 1 6 6

16 9 - 9 - - -

17 - - - -

18 2 1 1 - - 1

19

1 034 250 784 14 3 3

20 5 - 5 - - -

21 37 529 32 032 5 497 2 582 1 306 423

22 48 187 36 075 12 112 2 844 1 558 677

7. Personengemeinschaften

1)

von Empfängerinnen und Empfängern Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft

_______

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

Sonstige Personengemeinschaften ...

In Einrichtungen ...

Insgesamt Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte

erwachsene Personen ...

weiblich ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

männlich ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...

Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

Lfd.

Nr.

Ort der Leistungserbringung

__________________

Typ der Personengemeinschaft

Anzahl

davon

zusammen ange-ohne

rechnetes Einkommen

unter 50 100 - 150

Insgesamt

50 - 100

mit angerechnetem Einkommen

in Höhe von ... bis unter ... EUR im Berichtsmonat

2)

2)

2)

2)

5)

(23)

EUR

821 362 335 366 441 990 1 210 823 405 88 6 423 1

323 261 285 306 299 830 1 093 771 302 34 - 438 2

178 141 163 196 181 423 530 325 121 13 - 413 3

145 120 122 110 118 407 563 446 181 21 - 465 4

8 2 3 4 9 8 7 15 35 20 3 694 5

3 - - - - 1 1 3 8 1 - 633 6

5 2 3 4 9 7 6 12 27 19 3 706 7

31 32 23 28 35 89 87 18 6 1 - 349 8

7 10 7 13 10 33 25 3 5 - - 388 9

24 22 16 15 25 56 62 15 1 1 - 333 10

1 - - - - 2 2 1 2 2 1 824 11

- - - 1 - 1 1 - 1 959 12

1 - - - - 1 2 - 1 2 - 747 13

6 1 3 1 6 8 5 5 36 27 1 709 14

4 1 3 1 4 8 5 5 34 25 - 701 15

2 - - - 2 - - - 2 2 1 801 16

- - - - 17

- - - 125 18

451 66 21 27 92 53 16 12 22 3 1 279 19

1 - - - 1 2 1 - 712 20

351 176 95 105 89 81 68 56 134 26 5 121 21

1 172 538 430 471 530 1 071 1 278 879 539 114 11 286 22

von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bayern am 31.12.2018 nach und angerechnetem Einkommen im Berichtsmonat

_______

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

Anzahl

Lfd.

Nr.

400 - 500 davon

625 - 750 1 000 - 1 500

250 - 300 300 - 350 350 - 400 500 - 625

200 - 250 750 - 1 000

mit angerechnetem Einkommen

1 500 oder mehr 150 - 200

durchschnittlich angerechnetes Einkommen im Berichtsmonat in Höhe von ... bis unter ... EUR im Berichtsmonat

(24)

1 10 658 4 043 6 615 348 3 532

2 8 734 3 600 5 134 298 3 324

3 4 729 2 095 2 634 127 1 871

4 4 005 1 505 2 500 171 1 453

5 126 4 122 4 56

6 21 2 19 1 7

7 105 2 103 3 49

8 616 170 446 26 103

9 181 54 127 8 36

10 435 116 319 18 67

11 11 - 11 1 9

12 4 - 4 - 4

13 7 - 7 1 5

14 130 18 112 16 37

15 121 18 103 16 33

16 9 - 9 - 4

17 - - - - -

18 2 1 1 - -

19

1 034 250 784 2 -

20 5 - 5 1 3

21 37 529 32 032 5 497 70 2 641

22 48 187 36 075 12 112 418 6 173

6) Personengemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden bei jeder zutreffenden Einkommensart gezählt.

7) Personengemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden nur einmal gezählt.

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.

In Einrichtungen ...

_______

Insgesamt ohne Kinder unter 18 Jahren ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...

Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte

erwachsene Personen ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

Sonstige Personengemeinschaften ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

männlich ...

Rente wegen Erwerbs-

minde- rung 8)

Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...

Anzahl Erwerbs-

einkommen

und zwar 6) Ins-

gesamt 7)

ohne ange- rechnetes Einkommen

mit angerechnetem bzw. in Anspruch genommenen Einkommen nach Arten

zu- sammen 7) Lfd.

Nr.

8. Personengemeinschaften

1)

von Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt in Bay

davon

Ort der Leistungserbringung

__________________

Typ der Personengemeinschaft

2)

2)

2)

2)

5)

(25)

1 387 226 18 14 40 227 1 099 1 17 1 160 1

1 123 196 16 13 35 87 225 1 15 794 2

458 43 3 3 12 34 123 1 11 351 3

665 153 13 10 23 53 102 - 4 443 4

4 - - - - 39 112 - 2 26 5

3 - - - - 2 17 - 1 4 6

1 - - - - 37 95 - 1 22 7

203 1 - 1 3 4 5 - - 174 8

69 1 - - 1 1 1 - - 38 9

134 - - 1 2 3 4 - - 136 10

1 - 2 - - - 11 - - 7 11

- - - 4 - - 3 12

1 - 2 - - - 7 - - 4 13

53 - - - 2 1 9 - - 47 14

51 - - - 2 1 1 - - 46 15

2 - - - 8 - - 1 16

- - - 17

- 1 - - - 18

- 28 - - - 95 737 - - 110 19

3 - - - - 1 - - - 2 20

1 471 505 18 1 19 60 249 - - 484 21

2 858 731 36 15 59 287 1 348 1 17 1 644 22

6) Personengemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden bei jeder zutreffenden Einkommensart gezählt.

7) Personengemeinschaften mit mehreren Einkommensarten werden nur einmal gezählt.

1) Personengemeinschaften für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4. Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

5) Die nicht als Ehepaar/Lebenspartnerschaft, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft leben.

_______

sonstige Einkünfte Einkünfte

nach dem Bundes- versorgungs-

gesetz Anzahl

und zwar 6)

mit angerechnetem bzw. in Anspruch genommenen Einkommen nach Arten

Hinter- bliebenen-

rente 8)

Private Unter- halts- leistungen

öffentlich- rechtliche Leistungen

für Kinder

ern am 31.12.2018 nach Ort der Leistungserbringung, Typ der Personengemeinschaft und Einkommensarten

davon

Einkünfte aus Vermietung

und Verpachtung

Lfd.

Alters- Nr.

rente 8)

Versor- gungs- bezüge

Renten aus privater Vorsorge

Renten aus betrieblicher Altersver- versorgung

(26)

1 10 658 59 157 387 704 574

2 8 734 34 107 263 543 457

3 4 729 21 69 131 333 210

4 4 005 13 38 132 210 247

5 126 1 - 2 3 3

6 21 - - - 1 -

7 105 1 - 2 2 3

8 616 13 26 47 52 44

9 181 5 9 12 19 13

10 435 8 17 35 33 31

11 11 - - - - 1

12 4 - - - - -

13 7 - - - - 1

14 130 1 2 8 7 4

15 121 1 2 8 7 4

16 9 - - - - -

17 - - - -

18 2 - - - - -

19

1 034 10 22 66 98 65

20 5 - - 1 1 -

21 37 529 399 576 1 688 25 290 2 350

22 48 187 458 733 2 075 25 994 2 924

1) Personengemeinschaften, für die eine gemeinsame Bedarfsberechnung erfolgt.

2) Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

3) Einschl. eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften.

4) Nach dem 3. Kapitel des SGB XII, die mit einer weiteren nach dem SGB II oder 4.Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten erwachsenen Person im Haushalt lebt.

_______

Sonstige Personengemeinschaften ...

In Einrichtungen ...

Insgesamt ohne Kinder unter 18 Jahren ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

mit mehr als zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

Mindestens zwei erwachsene leistungsberechtigte Personen ...

Leistungsberechtigte Minderjährige ohne leistungsberechtigte erwachsene Personen ...

weiblich ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

mit zwei erwachsenen leistungsberechtigten Personen ...

männlich ...

weiblich ...

Ehepaare/Lebenspartnerschaften 3)

mit einer erwachsenen leistungsberechtigten Person 4)

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

Außerhalb von Einrichtungen zusammen ...

Einzelne erwachsene leistungsberechtigte Personen

ohne Kinder unter 18 Jahren ...

männlich ...

weiblich ...

mit Kindern unter 18 Jahren ...

Insgesamt

150 - 200

Anzahl Ort der Leistungserbringung

__________________

Typ der Personengemeinschaft 25 - 50 50 - 100

davon mit einem Nettobedarf im Berichtsmonat von ... bis unter ... EUR

Ort der Leistungserbringung, Typ der Personen 9. Personengemeinschaften

1)

von Empfängerinnen und Empfän

unter 25 100 - 150

Lfd.Nr.

2)

2)

2)

2)

5)

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