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Ausbeutung in der Fleischindustrie stoppen!

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Verantwortlich: Stefan Körzell, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 27/2017 6. Juli 2017

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Ausbeutung in der Fleischindustrie stoppen!

Da kann einem das Messer in der Tasche aufgehen:

Kriminelle Sub-Unternehmer locken Beschäftigte aus Osteuropa in deutsche Schlachthöfe, um sie auszubeu- ten. Viele schuften länger als erlaubt und werden um ihren korrekten Lohn geprellt. Sie hausen in menschen- unwürdigen Unterkünften, für die dann auch noch aber- witzige Summen fällig werden. Etliche müssen für ihre Messer oder Schutzkleidung selbst aufkommen, erhalten kein Geld im Krankheitsfall oder werden rausgeschmis- sen, wenn sie ihre Rechte einfordern.

Bereits vor zwei Jahren gelobten die Fleischkonzerne auf einem Treffen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten und dem damaligen Wirtschaftsminister Gabriel Besserung. Bei der Überführung der Arbeitsver- hältnisse in deutsches Recht scheint es Fortschritte zu ge- ben. Doch die Missstände blieben, die freiwillige Selbst- verpflichtung läuft ins Leere. Nun könnte es besser werden: In einer Ruck-Zuck-Mission verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmer- rechten in der Fleischwirtschaft“(GSA Fleisch). Zu groß war die Sorge, dass Lobbyisten aus der mächtigen Fleischindustrie das Vorhaben noch verwässern könnten.

In dieser Woche soll der Bundesrat grünes Licht geben.

Was regelt das Gesetz? Firmen in der Fleischwirtschaft, die Subunternehmen beauftragen, haften künftig auch für die Sozialversicherungsbeiträge. Das „Messergeld“

gehört der Vergangenheit an: Selbstverständlich müssen Arbeitgeber Arbeitsmittel und Schutzausrüstung kosten- los stellen. Der Lohn muss in Euro ausgezahlt werden und darf nicht mit vermeintlichen Leistungen der Unter- nehmer, etwa für die Unterkunft oder Transporte, ver- rechnet werden. Und: Die Dokumentationspflicht der Ar- beitsstunden wird verschärft: Künftig müssen Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeit täglich aufgezeichnet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Um die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

aber nachhaltig zu verbessern, braucht es mehr als ein GSA Fleisch: Die Beschäftigten mit Werkverträgen müs- sen in die Stammbelegschaft überführt werden.

Dennoch ist das Gesetz ein Schritt nach vorne. Benötigt werden strengere Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer- rechte auch in vielen anderen Branchen – warum es also nicht ausdehnen auf alle Wirtschaftszweige? Und warum werden Verstöße nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat behandelt? Das würde manch‘ schwarzes Schaf zusätzlich abschrecken.

Die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes hängt zudem – wie auch beim Mindestlohn – von ausreichenden und ef- fektiven Kontrollen ab. Ohnehin gibt es zu wenige Plan- stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Der DGB fordert die Aufstockung auf 10.000 Stellen. Aber es sind laut Bundesfinanzministerium sogar 13 Prozent der vorhandenen Planstellen nicht besetzt! Auch das ein Grund dafür, dass die Anzahl der Kontrollen des Mindest- lohn-, des Arbeitnehmerentsende- und des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes in den letzten Jahren rückläu- fig war (s. Abb.). Nachsteuern!

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