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Verfügung Nr. 61/2017 Teilnahme von Assistenzkräften an Klassenfahrten und Exkursionen

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Auskunft erteilt Herr Hallmann/

Frau Päs Zimmer 300

Tel. 0421 361-15663/14613 Fax 0421 496-15663/14613 E-Mail: torsten.hallmann

@bildung.bremen.de sara.paes@bildung.

bremen.de

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 25-12/ 25-13

Bremen, 15.10.2017

Verfügung Nr. 61/2017

Teilnahme von Assistenzkräften an Klassenfahrten und Exkursionen

Assistenzkräfte begleiten die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen grundsätzlich auch auf Klassenfahrten und bei Exkursionen. Für die Teilnahme an Klassenfahrten und Exkursio- nen gelten nachstehende Regelungen:

A. Klassenfahrten

• Die Teilnahme an Klassenfahrten ist mindestens 3 Monate vor Fahrtantritt zu beantra- gen. Dieser Zeitrahmen wird benötigt, mögliche Vertretungen o. ä. zu organisieren o- der notwendige Stellungnahmen einzuholen.

• Die Assistenzkräfte reichen das hierfür notwendige Formular (Anlage 1) über die ZuP- Leitung bzw. Schulleitung beim jeweiligen Träger der Assistenzleistung ein. Die ZuP- Leitung/Schulleitung kann über diesen Antrag ggf. notwendige Vertretungsnotwendig- keiten benennen.

• Der Träger leitet den Antrag an die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 25 wei- ter. Hier werden die Anträge geprüft und die notwendigen Kosten ermittelt. Der Träger erhält eine entsprechende Rückmeldung.

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• Für die Übernahme von Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Sachkosten für Klassenfahrten gibt es feste Sätze, die abhängig von der Dauer der Klassenfahrt sind. Aus der folgenden Tabelle lässt sich entnehmen, bis zu welcher Höhe eine Kostenübernahme erfolgt:

Anzahl der Tage Übernahme der Gesamtkosten bis zu (Fahrkosten, Übernachtungs- und Ver- pflegungskosten, Sachkosten)

2 Tage 54,- €

3 Tage 72,-€

4 Tage 90,- €

5 Tage 108,- €

6 Tage 126,-€

• Entstehende Mehrarbeitskosten werden zwischen dem Träger und meiner Behörde abgerechnet. Auch die Auszahlung der o. g. Pauschbeträge an die Assistenzkraft übernimmt der jeweilige Träger.

• Zur Finanzierung möglicher Differenzen zwischen den Pauschalbeträgen und den tat- sächlich entstandenen Kosten sind auch mögliche Freikontingente für Begleitpersonen heranzuziehen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die zusätzlichen Kosten aus dem Budget der Schule zu finanzieren.

• Eine Ausnahme zu den hier genannten Pauschalen besteht bei Abschlussfahrten.

Die Kosten für Abschlussfahrten werden vollständig übernommen.

B. Exkursionen

• Anträge für Exkursionen sind von den Assistenzkräften mindestens 4 Wochen vor Beginn der Exkursion zu stellen.

• Die Assistenzkräfte reichen das hierfür notwendige Formular (Anlage 2) über die ZuP- Leitung bzw. Schulleitung beim jeweiligen Träger der Assistenzleistung ein. Der Träger leitet den Antrag an die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 25 weiter.

• Hier werden die jeweiligen Anträge geprüft und die notwendigen Kosten ermittelt. Der Träger erhält eine entsprechende Rückmeldung.

• Bei Exkursionen werden die Sach- und Fahrtkosten in vollständiger Höhe übernom- men.

• Sollte sich aufgrund einer Exkursion eine zusätzliche Arbeitszeit (Mehrarbeit) ergeben, so werden diese Stunden mit dem Stundenvolumen für die vorzuarbeitende Arbeitszeit für Ferientage verrechnet. Eine gesonderte Abrechnung wie bei Klassenfahrten ist nicht möglich.

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3 C. Hinweise zu den Formularen

• Die Vordrucke sind zu nutzen, sobald Klassenfahrten und/oder Exkursionen geplant sind. Hierbei ist unerheblich, ob die Assistenzleistungen in Klassenverbänden mit dem Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklungsförderung (W + E) erbracht wer- den oder ob persönliche Assistenzleistungen nach § 54 Absatz 1, Ziffer 1 SGB XII o- der nach § 35 a SGB VIII erbracht werden.

• Die Assistenzkräfte erhalten die Formulare bei ihrem Träger.

• Die Assistenzkräfte sind verpflichtet, die kostengünstigsten Fahrpreise zu nutzen (4er oder 10er-Tickets). Ebenso sind eigene Monats-/Jahreskarten einzusetzen.

• Sollten Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Behinderung auf eine Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr (Merkmal B im Schwerbehindertenausweis) an- gewiesen sein, so ist die Assistenzkraft verpflichtet, auch diese Vergünstigung zu nut- zen. Eine entsprechende Abfrage ist neu in den Vordruck „Antrag auf Übernahme von Sachkosten für einen Tagesausflug aufgenommen worden.

Die neuen Vordrucke sind ab in Absprache mit dem Träger ab sofort zu nutzen und dort zu erhalten.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez.:

Torsten Hallmann Sara Päs

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