• Keine Ergebnisse gefunden

Feuerwehrreport UKNRW 16 2020 Jugendfeuerwehr Einsatzdienst Gefahrenbereich

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Feuerwehrreport UKNRW 16 2020 Jugendfeuerwehr Einsatzdienst Gefahrenbereich"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

16/2020 Feuerwehrreport

Teilnahme von Angehörigen der Jugendfeuerwehr an Einsätzen der aktiven Wehr - rechtliche Einordnung und Definition „Gefahrenbereich“

Die Teilnahme von Jugendlichen an Einsätzen ist rechtlich geregelt. Nur bei der Definition des Gefahrenbereiches kommen gelegentlich noch Fragen auf. Dieser Feuerwehrreport soll hier eine Hilfestellung geben. Anfangs werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert und

anschließend der Gefahrenbereich definiert.

Rechtliche Voraussetzungen

Die rechtlichen Voraussetzungen werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ („UVV Feuerwehren“, DGUV Vorschrift 49) und im Gesetz über den Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz (BHKG) geregelt.

Die UVV Feuerwehren geht im § 17 auf „Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr“ ein. In Absatz 3 steht: „Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugend- liche als Feuerwehrangehörige an Feuerwehreinsätzen nicht teilnehmen. Abweichende landes- rechtliche Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von jugendlichen Feuerwehrangehörigen bleiben hiervon unberührt“

Die landesrechtliche Regelung für NRW ist in § 13 Absatz 1 BHKG festgeschrieben.

„… Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen nur an den für sie angesetzten Übungen und

Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen sie ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.“

In der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein- Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW) gibt es hierzu in § 11 „Kinder- und Jugendfeuerwehr“ ebenfalls noch Hinweise. Absatz 3 besagt:

04.12.2020

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - Moskauer Straße 18 - 40227 Düsseldorf, Tel. 0211 90 24-0, Fax 0211 9024-1498

1/3

(2)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - Moskauer Straße 18 - 40227 Düsseldorf, Tel. 0211 90 24-0, Fax 0211 9024-1498

2/3

„Mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten dürfen Angehörige der Jugendfeuerwehr ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu

Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden. Die Erziehungsberechtigten werden vor Erteilung ihrer Zustimmung über die Inhalte ihrer Erklärung von der Feuerwehr in geeigneter Weise informiert.“

Die Entscheidung, ob die Angehörigen der Jugendfeuerwehr im Rahmen der vorher beschriebenen Rechtsgrundlagen am Einsatzdienst der aktiven Wehr teilnehmen, obliegt allein dem Leiter/der Leiterin der Feuerwehr. Dies kann beispielsweise durch eine

Dienstanweisung geregelt werden.

Beim Einsatz kommen nur Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs in Betracht.

Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs

Eine Definition für den Gefahrenbereich bei der Feuerwehr gibt es in der

Feuerwehrdienstvorschrift 100. Der Gefahrenbereich ist gemäß FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ der Bereich, in dem Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet werden.

Dort wird aber nicht auf die Besonderheiten von Jugendlichen eingegangen. Die häufig genutzte Grenze des Gefahrenbereichs „der Verteiler“ greift bei Jugendlichen ebenfalls zu kurz. Hier müssen auch Schadstoffe, Gefahren durch den Straßenverkehr und psychische Einwirkungen z. B. durch den Kontakt oder Anblick von Toten oder Verletzten berücksichtigt werden.

(3)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - Moskauer Straße 18 - 40227 Düsseldorf, Tel. 0211 90 24-0, Fax 0211 9024-1498

3/3 Unter Einbeziehung auch der oben genannten Punkte sowie weiterer auch

arbeitsmedizinischer Aspekte, sind für Jugendliche unter anderem folgende Tätigkeiten oder Einsatzbedingungen nicht geeignet:

• Arbeiten unter Atemschutz und als Taucher

• Arbeiten mit Geräten der Technischen Hilfe (hydraulisches Rettungsgerät, Motorsäge)

• Gefahrguteinsätze

• Retten mit Absturzsicherung / über Leitern

• Einsätze mit Sprungtuch oder Sprungpolster

• Sicherungsmaßnahmen im Straßenverkehr

• Arbeitsbereich von maschinellen Zugeinrichtungen (z. B. Seilwinden)

• Brandsicherheitswachen

• Einsätze bei Nacht / Dunkelheit

Junge Menschen mit hohen bzw. höchsten physischen und psychischen Belastungsfaktoren im Einsatzdienst zu konfrontieren, bedarf, wie bereits erwähnt Menschenkenntnis,

Behutsamkeit und Fingerspitzengefühl. Die Führungskräfte müssen abwägen, wem „wie viel im Einsatz“ zuzutrauen bzw. zuzumuten ist.

Möchten Sie den Feuerwehr- report der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

abonnieren? Schreiben Sie uns eine Mail an

feuerwehr@unfallkasse-nrw.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In diesem Fall können gleichgestellte Hinterbliebene auch dann freiwillige Unterstützungsleistungen erhalten, wenn zwar ein Versicherungsfall nach dem SGB VII vorliegt, die oder

Anbei finden Sie ein Merkblatt des Robert-Koch-Instituts für nicht- medizinische Einsatzkräfte zu Hygienemaßnahmen bzgl?. des Coronavirus zur Kenntnis

Die Wettbewerbsbeiträge sind über den Vorstand der Landesjugendfeuerwehr an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Dezernat Feuerwehr, zu richten. Einsendeschluss ist

Jeder Vorschlag für sich befasste sich mit dem Alltagsgeschehen und hob die geforderte Aufmerk- samkeit und die Sicherheit im Bereich Jugendfeuerwehr hervor. Platz 3:

gute Ideen gab es bisher genug und einige wurden jetzt in Borgholzhausen noch einmal präsentiert: Die Jugendfeuerwehr aus Dörentrup (1. Platz 2008) gewann mit einer

Mit einer Auftaktveranstaltung bei der Jugendfeuerwehr in Rheine ermunter- te die Unfallkasse NRW die Angehörigen der Jugendfeuerwehr Rheine und die anwesenden Jugendfeuerwehrwarte

Den zweiten Preis in Höhe von 500,00 Euro erhielt das Jugendforum Euskir- chen, ebenfalls für einen Vorschlag zur Vermittlung von Lerninhalten beim Unterricht.. Sie haben sich für

Wer gute Ideen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesund- heitsschutzes in der Jugendfeuerwehr hat, ist hiermit aufge- rufen, sich für diesen Preis zu bewerben.. In den vergangenen