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Richtlinie für Mitarbeiter/innen und Studierende zur Benutzung der Labors der Serviceeinrichtung USTEM 052

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Richtlinie für Mitarbeiter/innen und Studierende zur Benutzung der Labors der Serviceeinrichtung

USTEM 052

1. Mitarbeiter/innen und Studierende sind verpflichtet, die Labor- und Werkstattordnung der TU Wien zu lesen und diese strikt zu befolgen. Die jeweils aktuelle Version kann auch im WWW der TU Wien/Rechtsabteilung eingesehen werden.

2. Mitarbeiter/innen und Studierende dürfen ohne gültige Unterweisung Laborgeräte, Werkzeuge, Anlagen, Maschinen und Chemikalien in Labors der Serviceeinrichtung nicht benutzen.

3. Eine Unterweisung in die Benutzung von Laborgeräten, Werkzeugen, Anlagen, Maschinen und Chemikalienin Labors der Serviceeinrichtung, darf nur durch hierfür qualifizierte Personen erfolgen, die durch den Leiter der Serviceeinrichtung oder eine übergeordnete Stelle der Universität eingesetzt werden. Eine Unterweisung besitzt nur dann Gültigkeit, wenn sie von der unterweisenden und von der unterwiesenen Person schriftlich bestätigt und im Sekretariat hinterlegt wird.

4. Liegt für ein Gerät bzw. eine Maschine oder Anlage eine Bedienungsanleitung vor, ist diese zusätzlich zur Unterweisung vor der Inbetriebnahme zu lesen. Alle Bedienungsanleitungen werden vom Unterweisenden bereitgestellt.

5. Mit Chemikalien darf nur gearbeitet werden, wenn die entsprechenden

Sicherheitsdatenblätter vorliegen und nachdem diese von allen beteiligten Personen gelesen wurden. Chemikalien und Gasflaschen werden ausschließlich durch den/die vom Leiter beauftragte Mitarbeiter(in) beschafft und in den dafür vorgesehenen Räumen gelagert oder aufbewahrt.

6. Mitarbeiter/innen dürfen die Labors und Werkstätten der Serviceeinrichtung nur für dienstliche Obliegenheiten nutzen, Studierende für studentische Arbeiten nach Absprache mit dem/der Betreuer/in. Putzpersonal darf nur den ihnen zugewiesenen Bereich reinigen. Andere

„heikle“ Bereiche werden durch eingeschulte Mitarbeiter gereinigt. Anderen Personen darf kein unbefugter Zugang zu den Labors und Werkstätten gewährt werden.

7. Anlagen, die ohne direkte Aufsicht betrieben werden (Dauerversuche), sind so mit Sicherheitseinrichtungen (Wasserwächter, funktionierende Gas-Armaturen, elektrische Sicherungen, usw. ….) auszustatten, dass Schäden durch allfälligen Austritt von Kühlwasser, Gasen und anderen Medien sowie durch Fehlfunktion von Geräten vermieden werden.

Verantwortlich ist der/die Laborleiter/in.

8. Der Umgang mit flüssigem Stickstoff ist nur nach entsprechender Einschulung und ausschließlich mit entsprechender PSA (Persönliche Schutzausrüstung), wie z.B.:

kälteresistente Handschuhe und Schutzbrille, erlaubt.

9. Alle Arbeiten an den Großgeräten sind in den bereitgestellten Logbüchern / Logfiles zu dokumentieren und dürfen nur nach vorhergegangener Eintragung im Online-Reservierungs-

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system durchgeführt werden. Der Account für dieses Anmeldesystem wird vom jeweiligen Betreuer zugewiesen.

10. Die in dieser Richtlinie formulierten Regelungen verstehen sich als Ergänzungen der Laborordnung der TU Wien. Sofern Regelungen in dieser Richtlinie der Labor- und Werkstattordnung der TU Wien zuwider laufen, gilt die Labor- und Werkstattordnung der TU Wien.

Wien, am

Ass.Prof. Dr. Johannes Bernardi Leiter der Serviceeinrichtung USTEM

Vom Rektorat genehmigt am: 5. Juli 2011

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